← zurück zu 210526

210526-09 · Mitteilungsvorlage

Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf hier: Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
210526-09
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Am Helpert Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210526 BBB-Antrag: Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36a

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.199 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
210526-09
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Die Große Anfrage, DS-Nr. 210526-07, wurde in der Sitzung am 25.06.2025
vertagt mit der Maßgabe weitergehende Fragen zu beantworten.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Fragen von Bzv Acar, BBB: Was sagt das SGB zu der
Sanierungsmöglichkeit?
Seit Anfang 2025 steht das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes (Fassade
mit Bauöffnungen, das Dach sowie die Gebäudestruktur), auf Grund der Lage
und Einordnung als besonders wertvolle, historische Bausubstanz im
zukünftigen Denkmalbereich Muffendorf gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz
NRW unter vorläufigem Denkmalschutz.
In der Vergangenheit (2018) wurden Maßnahmen zur Sicherung des östlichen
Teilgebäudes - Haus Vogt - des ehemaligen Schulgebäudes in Muffendorf, Am
Helpert 36 A, bezogen auf Schäden am hofseitigen Mauerwerk vorgenommen.
Aufgrund des langjährigen Leerstandes und in der Vergangenheit
vorgenommenen Rückbaus in den Innenräumen sowie des Ausbaus der
technischen Gebäudeausstattung sind die ehemals, großzügigen Wohnräume
unbewohnbar.
Im Januar und Februar 2025 wurde die Standfestigkeit des Gebäudes und
Tragfähigkeit der Dach- und Tragwerke (Holzbalkendecken) sowie der Keller -
Abschlussdecke durch ein Ingenieurbüro und einen Holzschutz Gutachter
untersucht.
Ziel der rein visuellen Untersuchungen beider Büros war es, eine erste
Beurteilung des Gebäudezustandes vornehmen zu können. Beide Büros legten
hierzu Stellungnahmen in Berichtsform vor.
Die Ergebnisse beider Untersuchungen zeigen, dass die Standfestigkeit des
Gebäudes derzeit nicht als gefährdet bewertet werden kann. Lediglich die
Statik der Stahl - Bimsbeton - Konstruktion der Decke zum Kellergeschoss im
Bereich eines Raumes ist stärker geschwächt.
Am 12.08.2025 wurde das Gebäude durch das SGB begangen. Die inSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Augenscheinnahme der Fassade und der Innenräume zeigte, dass das
Gebäude Instand gesetzt werden kann und keine Einsturzgefahr besteht. Um
allerdings Planungs- und Kostensicherheit herzustellen ist im ersten Schritt eine
detaillierter Bestands- und Schadenserfassung notwendig.
Die in Augenscheinnahme zeigte, dass das Mauerwerk der östlichen
Gebäudewand zum Kinderspielplatz hin, in einigen Bereichen neu verfugt
werden muss. Einzelne Ziegelsteine müssen ergänzt werden. Die Kellerdecke
ist statisch zu ertüchtigen. Geschädigte Konstruktionshölzer des Dach- und
Tragwerkes wären auszutauschen oder zu verstärken.
Die Wandputze der Erdgeschoßwände sind weitgehend intakt. Die
Raumaufteilungen könnten an die zukünftige Nutzung angepasst werden.
Die energetische Ertüchtigung der Dachflächen und der
Geschoßabschlussdecke zum Spitzboden, durch eine geeignete Dämmung, ist
abhängig von der Nutzung zu planen. Die Unterkonstruktionen mit Verkleidung
der Decken im Dachgeschoß und Erdgeschoß wäre neu einzubauen.
Alle eingebaute Fensteranlagen wären durch neue, denkmalgerechte
Holzfenster zu ersetzen. Die Haupteingangstüre sollte instandgesetzt bzw.
restauriert und energetisch ertüchtigt werden.
Die technische Gebäudeausstattung muss neu eingebaut werden. Eine neue
Heizungsanlage wäre in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung zu planen
und neu einzubauen.
Was ist aus der Fragestellung geworden, das Gebäude den interessierten
Vereinen, Organisationen und weiteren Akteuren im Rahmen der Erbpacht
zu übertragen?
Das SGB steht einer Nutzung durch interessierte Vereine, Organisation und
Akteuren grundsätzlich offen gegenüber. Derzeit finden entsprechende
Gespräche statt, unter welchen Rahmenbedingungen und Konditionen eine
solche Nutzung erfolgen und vereinbart werden kann.
Eine Vergabe in Erbbaurecht kommt hier voraussichtlich nicht in Betracht, da
das Haus Vogt mit dem anliegenden Gebäude unterirdisch und teilweise im
Baukörper über Leitungen und Infrastruktur miteinander verbunden ist und sich
auf einem ungeteilten Gesamtgrundstück befindet.
Frage von Bzv. Kunze, SPD: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz und
wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?
Nach erster Prüfung und Einschätzung des SGB besteht auf Grund des
veröffentlichten Beschlusses des Rates der Stadt Bonn, gemäß § 10 DSchG
NRW ein formelles Verfahren zur Einrichtung des - Denkmalbereiches
Muffendorf – einzuleiten, auch für den Standort - Am Helpert 36 und 36 A - der
vorläufige Schutz gemäß § 4 Abs.1 DSchG NRW.
Ein Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege, dieSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Denkmalbereichssatzung und die Kartierung des Gültigkeitsbereiches wurde
offengelegt. Die Frist der Veröffentlichung endete am 05.08.2025
§ 6 der vorläufigen Denkmalbereichssatzung verweist auf das, gemäß § 9
DSchG NRW, notwendige denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren für alle
Maßnahmen, die entsprechend den Zielen der Denkmalbereichssatzung das
Erscheinungsbild (Fassade, Dach) und die Struktur des Bauwerkes betreffen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de