210526-09 · Mitteilungsvorlage
Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 210526-09
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Am Helpert Hauptort
- Muffendorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.199 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 210526-09 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf hier: Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme Die Große Anfrage, DS-Nr. 210526-07, wurde in der Sitzung am 25.06.2025 vertagt mit der Maßgabe weitergehende Fragen zu beantworten. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Fragen von Bzv Acar, BBB: Was sagt das SGB zu der Sanierungsmöglichkeit? Seit Anfang 2025 steht das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes (Fassade mit Bauöffnungen, das Dach sowie die Gebäudestruktur), auf Grund der Lage und Einordnung als besonders wertvolle, historische Bausubstanz im zukünftigen Denkmalbereich Muffendorf gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz NRW unter vorläufigem Denkmalschutz. In der Vergangenheit (2018) wurden Maßnahmen zur Sicherung des östlichen Teilgebäudes - Haus Vogt - des ehemaligen Schulgebäudes in Muffendorf, Am Helpert 36 A, bezogen auf Schäden am hofseitigen Mauerwerk vorgenommen. Aufgrund des langjährigen Leerstandes und in der Vergangenheit vorgenommenen Rückbaus in den Innenräumen sowie des Ausbaus der technischen Gebäudeausstattung sind die ehemals, großzügigen Wohnräume unbewohnbar. Im Januar und Februar 2025 wurde die Standfestigkeit des Gebäudes und Tragfähigkeit der Dach- und Tragwerke (Holzbalkendecken) sowie der Keller - Abschlussdecke durch ein Ingenieurbüro und einen Holzschutz Gutachter untersucht. Ziel der rein visuellen Untersuchungen beider Büros war es, eine erste Beurteilung des Gebäudezustandes vornehmen zu können. Beide Büros legten hierzu Stellungnahmen in Berichtsform vor. Die Ergebnisse beider Untersuchungen zeigen, dass die Standfestigkeit des Gebäudes derzeit nicht als gefährdet bewertet werden kann. Lediglich die Statik der Stahl - Bimsbeton - Konstruktion der Decke zum Kellergeschoss im Bereich eines Raumes ist stärker geschwächt. Am 12.08.2025 wurde das Gebäude durch das SGB begangen. Die inSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Augenscheinnahme der Fassade und der Innenräume zeigte, dass das Gebäude Instand gesetzt werden kann und keine Einsturzgefahr besteht. Um allerdings Planungs- und Kostensicherheit herzustellen ist im ersten Schritt eine detaillierter Bestands- und Schadenserfassung notwendig. Die in Augenscheinnahme zeigte, dass das Mauerwerk der östlichen Gebäudewand zum Kinderspielplatz hin, in einigen Bereichen neu verfugt werden muss. Einzelne Ziegelsteine müssen ergänzt werden. Die Kellerdecke ist statisch zu ertüchtigen. Geschädigte Konstruktionshölzer des Dach- und Tragwerkes wären auszutauschen oder zu verstärken. Die Wandputze der Erdgeschoßwände sind weitgehend intakt. Die Raumaufteilungen könnten an die zukünftige Nutzung angepasst werden. Die energetische Ertüchtigung der Dachflächen und der Geschoßabschlussdecke zum Spitzboden, durch eine geeignete Dämmung, ist abhängig von der Nutzung zu planen. Die Unterkonstruktionen mit Verkleidung der Decken im Dachgeschoß und Erdgeschoß wäre neu einzubauen. Alle eingebaute Fensteranlagen wären durch neue, denkmalgerechte Holzfenster zu ersetzen. Die Haupteingangstüre sollte instandgesetzt bzw. restauriert und energetisch ertüchtigt werden. Die technische Gebäudeausstattung muss neu eingebaut werden. Eine neue Heizungsanlage wäre in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung zu planen und neu einzubauen. Was ist aus der Fragestellung geworden, das Gebäude den interessierten Vereinen, Organisationen und weiteren Akteuren im Rahmen der Erbpacht zu übertragen? Das SGB steht einer Nutzung durch interessierte Vereine, Organisation und Akteuren grundsätzlich offen gegenüber. Derzeit finden entsprechende Gespräche statt, unter welchen Rahmenbedingungen und Konditionen eine solche Nutzung erfolgen und vereinbart werden kann. Eine Vergabe in Erbbaurecht kommt hier voraussichtlich nicht in Betracht, da das Haus Vogt mit dem anliegenden Gebäude unterirdisch und teilweise im Baukörper über Leitungen und Infrastruktur miteinander verbunden ist und sich auf einem ungeteilten Gesamtgrundstück befindet. Frage von Bzv. Kunze, SPD: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz und wie sind die rechtlichen Voraussetzungen? Nach erster Prüfung und Einschätzung des SGB besteht auf Grund des veröffentlichten Beschlusses des Rates der Stadt Bonn, gemäß § 10 DSchG NRW ein formelles Verfahren zur Einrichtung des - Denkmalbereiches Muffendorf – einzuleiten, auch für den Standort - Am Helpert 36 und 36 A - der vorläufige Schutz gemäß § 4 Abs.1 DSchG NRW. Ein Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege, dieSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Denkmalbereichssatzung und die Kartierung des Gültigkeitsbereiches wurde offengelegt. Die Frist der Veröffentlichung endete am 05.08.2025 § 6 der vorläufigen Denkmalbereichssatzung verweist auf das, gemäß § 9 DSchG NRW, notwendige denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren für alle Maßnahmen, die entsprechend den Zielen der Denkmalbereichssatzung das Erscheinungsbild (Fassade, Dach) und die Struktur des Bauwerkes betreffen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de