210526-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 210526-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Muffendorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.567 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210526-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf hier: Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wie lautet der Sachstand - zur Eintragung des Gebäudes „Alte Schule Muffendorf“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn? Aus Kapazitätsgründen wurde das Eintragungsverfahren noch nicht durchgeführt. Das Objekt befindet sich aber im Denkmalbereich Muffendorf und damit unterliegt jeglicher Eingriff einem denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. - zu den Gesprächen mit interessierten Akteuren bezüglich einer Überlassung im Erbbaurecht und insbesondere zu einer möglichen Höhe eines Erbbauzinses mit Blick auf den festgestellten Sanierungsbedarf und die Art der von den Akteuren angedachten Nutzung? Seitens der Akteure, in diesem Fall sind es örtliche Vereine, besteht ein Interesse an der Liegenschaft „Alte Schule Muffendorf“, wobei die Kindertagesstätte im städtischen Eigentum verbleiben soll. In einem gemeinsamen Gesprächstermin am 20.08.2024 wurde festgehalten, dass die vorliegenden Schätzungen zur Sanierung nicht mehr aktuell sind. Damit mit den Akteuren weiter über eine Überlassung der Liegenschaft im Erbbaurecht gesprochen werden kann, wurde es als erforderlich angesehen, dass ein Statikgutachten inkl. Prüfung der Holzbalken gefertigt wird. Eine Begehung der Gutachter hat bereits letztes Jahr stattgefunden. Das Gutachten liegt der Verwaltung bisher jedoch noch nicht vor. Sobald dieses vorliegt, wird die Verwaltung nochmals auf die Akteure zugehen. Im Termin am 20.08.2024 wurde zudem besprochen, dass die Akteure u. a. ihr Nutzungskonzept konkretisieren. Dies steht bis heute aus. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen kann derzeit zu einer möglichen Höhe des Erbbauzinses keine Aussage getroffen werden. - zu den mündlich von der Unteren Denkmalbehörde vorgetragenenSeite 1 von 2 Seite 2 Ausführungen (Niederschrift XI/2997), nach denen zunächst für die einzuberufende Bürgerversammlung ein zuständiges Amt gefunden werden müsse? Eine Bürgerversammlung ist erst dann sinnvoll, wenn Fragen von Sanierungsfähigkeit und -umfang geklärt sind und sich mögliche Nutzer/innen bzw. eine mögliche Nutzung des Gebäudes realistisch abzeichnen. Denkbar ist dann zum Beispiel eine Koordination durch die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern und dem möglichen künftigen Nutzer. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de