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210526-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf hier: Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
210526-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210526 BBB-Antrag: Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36a

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210526-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Haus Vogt (Schulleiterhaus),
Muffendorf
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie lautet der Sachstand
- zur Eintragung des Gebäudes „Alte Schule Muffendorf“ in die
Denkmalliste der Stadt Bonn?
Aus Kapazitätsgründen wurde das Eintragungsverfahren noch nicht
durchgeführt. Das Objekt befindet sich aber im Denkmalbereich Muffendorf und
damit unterliegt jeglicher Eingriff einem denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren.
- zu den Gesprächen mit interessierten Akteuren bezüglich einer
Überlassung im Erbbaurecht und insbesondere zu einer möglichen Höhe
eines Erbbauzinses mit Blick auf den festgestellten Sanierungsbedarf und
die Art der von den Akteuren angedachten Nutzung?
Seitens der Akteure, in diesem Fall sind es örtliche Vereine, besteht ein
Interesse an der Liegenschaft „Alte Schule Muffendorf“, wobei die
Kindertagesstätte im städtischen Eigentum verbleiben soll. In einem
gemeinsamen Gesprächstermin am 20.08.2024 wurde festgehalten, dass die
vorliegenden Schätzungen zur Sanierung nicht mehr aktuell sind. Damit mit den
Akteuren weiter über eine Überlassung der Liegenschaft im Erbbaurecht
gesprochen werden kann, wurde es als erforderlich angesehen, dass ein
Statikgutachten inkl. Prüfung der Holzbalken gefertigt wird. Eine Begehung der
Gutachter hat bereits letztes Jahr stattgefunden. Das Gutachten liegt der
Verwaltung bisher jedoch noch nicht vor. Sobald dieses vorliegt, wird die
Verwaltung nochmals auf die Akteure zugehen. Im Termin am 20.08.2024
wurde zudem besprochen, dass die Akteure u. a. ihr Nutzungskonzept
konkretisieren. Dies steht bis heute aus. Aufgrund der vorgenannten
Ausführungen kann derzeit zu einer möglichen Höhe des Erbbauzinses keine
Aussage getroffen werden.
- zu den mündlich von der Unteren Denkmalbehörde vorgetragenenSeite 1 von 2
Seite 2
Ausführungen (Niederschrift XI/2997), nach denen zunächst für die
einzuberufende Bürgerversammlung ein zuständiges Amt gefunden
werden müsse?
Eine Bürgerversammlung ist erst dann sinnvoll, wenn Fragen von
Sanierungsfähigkeit und -umfang geklärt sind und sich mögliche Nutzer/innen
bzw. eine mögliche Nutzung des Gebäudes realistisch abzeichnen. Denkbar ist
dann zum Beispiel eine Koordination durch die Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern und dem
möglichen künftigen Nutzer.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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