210519-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Erhaltungskonzept für die bahnbegleitenden Grünflächen zwischen Reuterbrücke und Friesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210519-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210519-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 06.04.2021 BBB-Anfrage Erhaltungskonzept für die bahnbegleitenden Grünflächen zwischen Reuterbrücke und Friesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Durch den Rat der Stadt Bonn wurde am 28.09.2017 beschlossen, ein Gesamtkonzept für den Bereich Kessenich, entlang der Bahn von der Reuterstraße bis Ollenhauerstraße zu erarbeiten (DS-Nr. 1613820NV10 altes BoRiS). Im Nachgang der Beschlussfassung wurde durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Entwicklung der Flächen des ehem. „Christian-Miesen- Geländes“ und „In der Raste“ im Umfeld der Dottendorfer Straße mit der Zielsetzung vorbereitet, ein gemischt genutztes Quartier städtebaulich zu entwickeln. Mit Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.12.2019 wurde den Planungsvorstellungen zugestimmt (vgl. DS-Nr. 190355) und das Verfahren „urban dot“ durch die Verwaltung gestartet. In 2020 wurde zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes zunächst ein Wettbewerbsverfahren einschließlich einer Freiraumplanung durchgeführt. Derzeit wird das Wettbewerbsergebnis überarbeitet und erste gutachterliche Untersuchungen erstellt. Im Nachgang werden die Vorbereitungen zur Erarbeitung der Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch getroffen. Die Einbringung der Beschlussvorlage zur Beratung in den politischen Gremien wird voraussichtlich im 4. Quartal 2021 erfolgen. Bezogen auf die Fläche Rheinweg Süd verweist die Verwaltung auf die Maßgabe durch den Planungsausschuss vom 20.03.2019, die Entscheidung über die Aufnahme von Kaufverhandlungen mit Aldi solange zu vertagen bis eine Klärung im Bereich Urban dot erfolgt ist (DS-Nr. 1711579EB18). Im Hinblick auf den politischen Auftrag zur Erarbeitung einer Gesamtentwicklung sollen zukünftig auch die vornehmlich städtischen Flächen nördlich und südlich des Rheinweges einer Entwicklung zugeführt werden. Aufgrund der Vielzahl parallellaufender Verfahren, die mit hoher Priorität verfolgt werden, und der begrenzten personellen Kapazitäten im Stadtplanungsamt können weitere Entwicklungskonzepte zum jetzigenSeite 1 von 2 Seite 2 Zeitpunkt nicht erarbeitet werden. Zu 2: Es liegt für den beschriebenen Bereich südwestlich der Bahnlinie auf Höhe des Haltepunktes UN-Campus aktuell keine Bauvoranfrage und kein Bauantrag vor. Auch ist hier nichts über eventuelle Planungsabsichten bekannt. In dem vorgenannten Bereich befindet sich das städtische Grundstück Gemarkung Kessenich, Flur 2, Flurstück 23/9. Dieses ist bis Jahresende an ein am Bauvorhaben Bundeskanzlerplatz tätiges Unternehmen verpachtet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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