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210519-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Erhaltungskonzept für die bahnbegleitenden Grünflächen zwischen Reuterbrücke und Friesdorf

Nummer
210519-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210519 BBB-Anfrage Erhaltungskonzept für die bahnbegleitenden Grünflächen zwischen Reuterbrücke und Friesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210519-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
06.04.2021
BBB-Anfrage Erhaltungskonzept für die
bahnbegleitenden Grünflächen zwischen
Reuterbrücke und Friesdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Durch den Rat der Stadt Bonn wurde am 28.09.2017 beschlossen, ein
Gesamtkonzept für den Bereich Kessenich, entlang der Bahn von der
Reuterstraße bis Ollenhauerstraße zu erarbeiten (DS-Nr. 1613820NV10 altes
BoRiS).
Im Nachgang der Beschlussfassung wurde durch die Verwaltung eine
Beschlussvorlage zur Entwicklung der Flächen des ehem. „Christian-Miesen-
Geländes“ und „In der Raste“ im Umfeld der Dottendorfer Straße mit der
Zielsetzung vorbereitet, ein gemischt genutztes Quartier städtebaulich zu
entwickeln.
Mit Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.12.2019 wurde den
Planungsvorstellungen zugestimmt (vgl. DS-Nr. 190355) und das Verfahren
„urban dot“ durch die Verwaltung gestartet.
In 2020 wurde zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes zunächst ein
Wettbewerbsverfahren einschließlich einer Freiraumplanung durchgeführt.
Derzeit wird das Wettbewerbsergebnis überarbeitet und erste gutachterliche
Untersuchungen erstellt. Im Nachgang werden die Vorbereitungen zur
Erarbeitung der Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch getroffen. Die Einbringung der
Beschlussvorlage zur Beratung in den politischen Gremien wird voraussichtlich
im 4. Quartal 2021 erfolgen.
Bezogen auf die Fläche Rheinweg Süd verweist die Verwaltung auf die
Maßgabe durch den Planungsausschuss vom 20.03.2019, die Entscheidung
über die Aufnahme von Kaufverhandlungen mit Aldi solange zu vertagen bis
eine Klärung im Bereich Urban dot erfolgt ist (DS-Nr. 1711579EB18).
Im Hinblick auf den politischen Auftrag zur Erarbeitung einer
Gesamtentwicklung sollen zukünftig auch die vornehmlich städtischen Flächen
nördlich und südlich des Rheinweges einer Entwicklung zugeführt werden.
Aufgrund der Vielzahl parallellaufender Verfahren, die mit hoher Priorität
verfolgt werden, und der begrenzten personellen Kapazitäten im
Stadtplanungsamt können weitere Entwicklungskonzepte zum jetzigenSeite 1 von 2
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Zeitpunkt nicht erarbeitet werden.
Zu 2:
Es liegt für den beschriebenen Bereich südwestlich der Bahnlinie auf Höhe des
Haltepunktes UN-Campus aktuell keine Bauvoranfrage und kein Bauantrag vor.
Auch ist hier nichts über eventuelle Planungsabsichten bekannt.
In dem vorgenannten Bereich befindet sich das städtische Grundstück
Gemarkung Kessenich, Flur 2, Flurstück 23/9. Dieses ist bis Jahresende an ein
am Bauvorhaben Bundeskanzlerplatz tätiges Unternehmen verpachtet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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