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210512 · Beschlussvorlage

Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2018 inklusive der Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2017 und der sechs Vorjahre in der bestätigten Entwurfsfassung

Nummer
210512
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210512
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt
Bonn für das Jahr 2018 inklusive der
Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2017 und
der sechs Vorjahre in der bestätigten
Entwurfsfassung
Beratungsfolge
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW
zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur
Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den
Rechnungsprüfungsausschuss. Dem Entwurf des Gesamtabschlusses 2018
sind auf Grund der Inanspruchnahme des § 1 des Gesetzes zur
Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse die
Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2017 und der sechs Vorjahre in der
bestätigten Entwurfsfassung beigefügt.
Begründung
Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für
den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres aller
wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO NRW besteht der
Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem
Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der
Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss
beizufügen.
Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 8 GO
NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag
aufzustellen.
Mit der vorrangigen Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse
der Kernverwaltung wurden die Arbeiten für den erstmalig für das Jahr 2010
aufzustellenden Gesamtabschluss zunächst zurückgestellt. Dies warSeite 1 von 4096

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notwendig, weil die Daten der Einzelabschlüsse Grundlage für den
Gesamtabschluss sind. Da auch in den Tochterunternehmen die
Einzelabschlüsse prioritär behandelt wurden, konnte erst nach Vorlage aller
Daten mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 und darauf basierend
der Folgeabschlüsse begonnen werden.
Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2018 erfolgte
unmittelbar nach Fertigstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 (vgl. DS-
Nr. 1911792, 1912629, 1912888, 190752, 200265, 201295 und 202137).
Auf Grund der Inanspruchnahme des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der
Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse wird der Gesamtabschluss 2017 –
gemeinsam mit den Gesamtabschlüssen 2011 bis 2016 - in der vom
Bürgermeister nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung
der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 beigefügt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 schließt mit einem
Gesamtjahresergebnis im Konzern von 15.553 TEUR ab.
Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden
Ergebnisses von - 13.911 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis laut
Bilanz auf 1.641 TEUR.
Im Vergleich zum Vorjahr (49.113 TEUR) hat sich das positive Ergebnis um
47.471 TEUR verringert.
Die Gesamtbilanz 2018 weist eine Bilanzsumme von 5.802.677 TEUR und eine
Allgemeine Rücklage von 903.389 TEUR aus.
Der Gesamtabschluss 2018 wird dem Rat nach Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.
Anlage/n
1 Entwurf_Gesamtabschluss_2018 (öffentlich)
2 Entwurf_Gesamtabschluss_2017 (öffentlich)
3 Entwurf_Gesamtabschluss_2016 (öffentlich)
4 Entwurf_Gesamtabschluss_2015 (öffentlich)
5 Entwurf_Gesamtabschluss_2014 (öffentlich)
6 Entwurf_Gesamtabschluss_2013 (öffentlich)
7 Entwurf_Gesamtabschluss_2012 (öffentlich)
8 Entwurf_Gesamtabschluss_2011 (öffentlich)
9 Beteiligungsbericht_2018 (öffentlich)
10 Beteiligungsbericht_2017 (öffentlich)
11 Beteiligungsbericht_2016 (öffentlich)
12 Beteiligungsbericht_2015 (öffentlich)
13 Beteiligungsbericht_2014_Teil1 (öffentlich)
14 Beteiligungsbericht_2014_Teil2 (öffentlich)
15 Beteiligungsbericht_2013_Teil1_a (öffentlich)
16 Beteiligungsbericht_2013_Teil1_b (öffentlich)
17 Beteiligungsbericht_2013_Teil2 (öffentlich)
18 Beteiligungsbericht_2012_Teil1 (öffentlich)
19 Beteiligungsbericht_2012_Teil2 (öffentlich)Seite 2 von 4096

Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Gesamtabschluss
2018
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 3 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag.......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 71
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 87
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................... 91
6. Gesamtlagebericht .................................................................................................................................................................................. 95
6.1 Allgemeines .......................................................................................................................................................................................... 96
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................... 96Seite 4 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ................................................................................................................................. 96
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 104
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 109
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 109
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 113
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 115
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 116
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 118
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 119
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 121
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 122
6.6 Organe und Mitgliedschaften .............................................................................................................................................................. 126
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 157Seite 5 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
1. EinführungSeite 7 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Zudem ist dem Gesamtabschluss ein gemeindlicher Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2018 mit den Zahlen der
Geschäftsjahre 2017 und 2018 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 190818 im Bonner Ratsinformationssystem) beigefügt.
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1.1.2019 wurden sowohl die bis 2018 geltenden Paragraphen der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO NRW) als auch die ab 2019 geltenden Paragraphen der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) angegeben.Seite 8 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
2. GesamtbilanzSeite 9 von 4096

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Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnAktiva Passiva
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1 Anlagevermögen 5.478.424.964,05 5.400.896.518,20 1 Eigenkapital 1.104.456.906,17 1.102.490.898,67
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 22.829.832,45 23.761.323,10 1.1 Allgemeine Rücklage 903.389.161,95 910.416.185,92
1.2 Sachanlagen 5.175.414.231,17 5.104.851.928,97 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
1.3 Finanzanlagen 280.180.900,43 272.283.266,13 1.3 Ausgleichsrücklage 59.514.961,61 0,00
1.4 Gesamtjahresergebnis 1.641.722,91 49.112.978,93
1.5 139.255.994,33 142.306.668,45
2 Umlaufvermögen 295.192.568,94 295.020.387,01 2 Sonderposten 1.244.910.980,72 1.229.181.108,87
2.1 Vorräte 51.203.860,88 51.901.663,51 2.1 für Zuwendungen 1.001.032.852,32 854.183.835,61
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.991.784,64 210.702.999,59 2.2 für Beiträge 195.235.629,22 196.208.984,04
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 2.3 für den Gebührenausgleich 24.126.806,27 30.619.052,68
2.4 Liquide Mittel 26.996.923,42 32.415.723,91 2.4 Sonstige Sonderposten 24.515.692,91 148.169.236,54
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 29.059.251,48 32.767.134,96 3 Rückstellungen 880.286.216,52 841.963.243,74
3.1 Pensionsrückstellungen 757.103.858,90 726.931.521,07
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.965.000,00 2.824.347,53
3.4 Steuerrückstellungen 995.596,28 2.052.460,00
3.5 Sonstige Rückstellungen 120.221.761,34 110.154.915,14
4 Verbindlichkeiten 2.525.585.141,65 2.510.404.035,88
4.1 Anleihen 0,00 0,00
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.552.686.784,17 1.509.447.618,89
4.3 643.650.599,30 613.598.099,71
4.4 Verbindlk. a. Vorg. d. Kreditaufn. wirtschaftl. gleichk. 2.507.856,59 2.222.413,65
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.812.188,70 84.783.189,63
4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 123.203.982,76 128.767.176,45
4.7 Erhaltene Anzahlungen 126.723.730,13 171.585.537,55
5 Passive Rechnungsabgrenzung 47.437.539,41 44.644.753,01
5.802.676.784,47 5.728.684.040,17 5.802.676.784,47 5.728.684.040,17
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2018Seite 10 von 4096

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Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1 Anlagevermögen 5.478.424.964,05 5.400.896.518,20
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 22.829.832,45 23.761.323,10
1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
1.1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 0,00 0,00
1.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung 0,00 0,00
1.1.2 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 18.679.018,74 21.270.618,43
1.1.3 4.150.813,71 2.490.704,67
1.2 Sachanlagen 5.175.414.231,17 5.104.851.928,97
1.2.1 872.557.839,30 879.037.174,37
1.2.1.1 Grünflächen 683.303.909,00 686.358.268,28
1.2.1.2 Ackerland 18.233.205,06 18.204.378,50
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.162.810,40 10.901.764,44
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 159.857.914,84 163.572.763,15
1.2.2 1.522.096.586,49 1.480.677.435,56
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 92.056.402,31 82.829.419,64
1.2.2.2 Schulen 536.685.803,44 516.198.928,00
1.2.2.3 Wohnbauten 364.075.217,51 351.217.793,80
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 529.279.163,23 530.431.294,12
1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.273.795.608,69 2.286.728.216,07
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 352.952.078,82 353.432.272,87
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 265.050.172,20 269.568.701,21
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 55.548.339,19 56.904.045,19
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 763.492.303,26 767.494.009,56
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 495.803.322,25 510.032.492,13
1.2.3.6 Versorgungsanlagen 304.760.972,25 293.066.909,31
1.2.3.7 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 36.188.420,72 36.229.785,80
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 868.573,89 795.425,56
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 118.732.762,53 118.364.057,98
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 79.928.770,06 79.228.832,39
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.946.657,48 43.562.054,56
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 260.487.432,73 216.458.732,48
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Aktiva
Anzahlungen auf immaterielle VermögensgegenständeSeite 11 von 4096

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Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.3 Finanzanlagen 280.180.900,43 272.283.266,13
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 32.282.180,97 32.282.180,97
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 81.826.225,94 85.094.260,41
1.3.3 Übrige Beteiligungen 50.884.124,75 51.871.106,35
1.3.4 Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 94.516.417,03 78.446.225,61
1.3.6 Ausleihungen 20.671.951,74 24.589.492,79
2 Umlaufvermögen 295.192.568,94 295.020.387,01
2.1 Vorräte 51.203.860,88 51.901.663,51
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 50.649.433,33 51.092.887,89
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 554.427,55 808.775,62
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.991.784,64 210.702.999,59
2.2.1 Forderungen 151.442.975,20 138.848.724,87
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 65.548.809,44 71.854.274,72
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 26.996.923,42 32.415.723,91
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 29.059.251,48 32.767.134,96
4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
AktivaSeite 12 von 4096

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Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1 Eigenkapital 1.104.456.906,17 1.102.490.898,67
1.1 Allgemeine Rücklage 903.389.161,95 910.416.185,92
1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
1.3 Ausgleichsrücklage 59.514.961,61 0,00
1.4 Gesamtjahresergebnis 1.641.722,91 49.112.978,93
1.5 139.255.994,33 142.306.668,45
2 Sonderposten 1.244.910.980,72 1.229.181.108,87
2.1 für Zuwendungen 1.001.032.852,32 854.183.835,61
2.2 für Beiträge 195.235.629,22 196.208.984,04
2.3 für den Gebührenausgleich 24.126.806,27 30.619.052,68
2.4 Sonstige Sonderposten 24.515.692,91 148.169.236,54
3 Rückstellungen 880.286.216,52 841.963.243,74
3.1 Pensionsrückstellungen 757.103.858,90 726.931.521,07
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.965.000,00 2.824.347,53
3.4 Steuerrückstellungen 995.596,28 2.052.460,00
3.5 Sonstige Rückstellungen 120.221.761,34 110.154.915,14
4 Verbindlichkeiten 2.525.585.141,65 2.510.404.035,88
4.1 Anleihen 0,00 0,00
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.552.686.784,17 1.509.447.618,89
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 643.650.599,30 613.598.099,71
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2.507.856,59 2.222.413,65
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.812.188,70 84.783.189,63
4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 123.203.982,76 128.767.176,45
4.7 Erhaltene Anzahlungen 126.723.730,13 171.585.537,55
5 Passive Rechnungsabgrenzung 47.437.539,41 44.644.753,01
5.802.676.784,47 5.728.684.040,17Passiva
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
PassivaSeite 13 von 4096

12
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 14 von 4096

13
Gesamtabschluss 2018 Gesamtergebnisrechnung
Bundesstadt BonnErgebnis des
Haushaltsjahres
EUR
Ergebnis des
Vorjahres
EUR
Vergleich
Haushaltsjahr/Vorjahr
EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben 709.832.663,20 EUR 651.122.174,00 EUR 58.710.489,20 EUR
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 226.801.703,50 EUR 212.334.799,11 EUR 14.466.904,39 EUR
3 + Sonstige Transfererträge 12.266.862,89 EUR 6.235.433,85 EUR 6.031.429,04 EUR
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 218.494.273,46 EUR 210.004.890,30 EUR 8.489.383,16 EUR
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 550.759.617,47 EUR 559.403.320,55 EUR -8.643.703,08 EUR
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 116.760.519,16 EUR 142.407.167,46 EUR -25.646.648,30 EUR
7 + Sonstige ordentliche Erträge 117.075.542,20 EUR 73.828.789,36 EUR 43.246.752,84 EUR
8 + Aktivierte Eigenleistungen 7.961.725,47 EUR 6.939.791,78 EUR 1.021.933,69 EUR
9 +/- Bestandsveränderungen -3.727.894,97 EUR 7.085.571,73 EUR -10.813.466,70 EUR
10 = Ordentliche Gesamterträge 1.956.225.012,38 EUR 1.869.361.938,14 EUR 86.863.074,24 EUR
11 - Personalaufwendungen -525.248.032,66 EUR -503.015.180,81 EUR -22.232.851,85 EUR
12 - Versorgungsaufwendungen -35.409.197,43 EUR -28.978.035,56 EUR -6.431.161,87 EUR
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -519.677.038,23 EUR -515.639.395,34 EUR -4.037.642,89 EUR
14 - Bilanzielle Abschreibungen -141.524.419,09 EUR -138.216.862,26 EUR -3.307.556,83 EUR
15 - Transferaufwendungen -430.480.613,58 EUR -363.373.451,86 EUR -67.107.161,72 EUR
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -245.469.820,00 EUR -208.740.224,49 EUR -36.729.595,51 EUR
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -1.897.809.120,99 EUR -1.757.963.150,32 EUR -139.845.970,67 EUR
18 = Ordentliches Gesamtergebnis
(Zeilen 10 und 17) 58.415.891,39 EUR 111.398.787,82 EUR -52.982.896,43 EUR
19 + Finanzerträge 5.376.791,64 EUR 6.014.937,50 EUR -638.146
20 - Finanzaufwendungen -44.971.733,36 EUR -47.754.110,17 EUR 2.782.377
21 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen -3.268.034,47 EUR -3.268.034,47 EUR
22 = Gesamtfinanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -42.862.976,19 EUR -45.007.207,14 EUR 2.144.230,95 EUR
23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(Zeilen 18 und 21) 15.552.915,20 EUR 66.391.580,68 EUR -50.838.665,48 EUR
24 + Außerordentliche Erträge
25 - Außerordentliche Aufwendungen
26 = Außerordentliches Gesamtergebnis
(Zeilen 23 und 24)
27 = Gesamtjahresergebnis im Konzern
(Zeilen 22 und 25) 15.552.915,20 EUR 66.391.580,68 EUR -50.838.665,48 EUR
28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -13.911.192,29 EUR -17.278.601,75 EUR 3.367.409,46 EUR
29 = Gesamtjahresergebnis laut Bilanz
(Zeilen 26 und 27) 1.641.722,91 EUR 49.112.978,93 EUR -47.471.256,02 EUR
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und AufwandsartenSeite 15 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 16 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 49 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 50 KomHVO NRW) für
den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjah-
res sowie aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss beizufügen.
Der erste Gesamtabschluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2018 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In
diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei
assoziierte Unternehmen einbezogen.
Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon-
zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu
eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen.
Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe,
deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen-
abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.
Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf
vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei
Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn
stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodassSeite 17 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab-
schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2018 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2018 nicht ergeben.
Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 zu Grunde gelegt.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah-
ren) gegliedert.
Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen.
Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter-
prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt.
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis
4.2.1 Allgemeine Ausführungen
Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2018.
Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es
werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili-
gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 18 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder
den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises
gesondert betrachtet werden.
Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge-
nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich-
tigen und werden wie fremde Dritte behandelt.
Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 KomHVO NRW)
Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW (ab 01.01.2019
§ 51 KomHVO NRW) im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privat-
rechts einer Kommune sind im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen
Leitung der Kommune stehen oder die Kommune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 50 Abs. 2
GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 2 KomHVO NRW)).
Konzept der einheitlichen Leitung
Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter
der einheitlichen Leitung der Kommune stehen.
Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
 Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im
Zweifel ihre Interessen durchsetzen.
 Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt.
 Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 19 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Control-Konzept
Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
bis 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 2. S. 2 Nr. 1-3 KomHVO NRW) gegeben ist.
Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune
 die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,
 das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen
und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder
 das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra-
ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune
auch tatsächlich ausgeübt wird.
Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien-
tiert. Bei den Gesellschaften, deren Beteiligungsquote mindestens 50,1 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der Betei-
ligungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsakten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der
Stimmrechte wurden diese Gesellschaften dann in den Vollkonsolidierungskreis übernommen.Seite 20 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Voraussetzungen für die Equity-Methode gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 3 KomHVO NRW)
Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Betrieb unter bestimmten Bedingungen nach der
Equity-Methode einbezogen werden. Dazu muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der Kom-
mune steht.
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn
 ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) an einem anderen
nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb hält und
 tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen
des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird.
Zur Ermittlung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich die Bundesstadt Bonn vorrangig an den
Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Beteiligungen, an denen die Kernverwaltung unmittelbar oder mittelbar mehr als 20 % und bis zu 50 %
der Anteile hält, wurden zunächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Gesellschaftsverträge
und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Bundesstadt Bonn
ausgeübt werden kann.
Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Unternehmen werden in den Konsolidierungskreis der Bundesstadt Bonn
nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Beteiligungen
als assoziierte Unternehmen zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogenes vollkonsolidiertes Unternehmen einen
maßgeblichen Einfluss ausübt.Seite 21 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost)
Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten
Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeord-
neter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW (ab 01.01.2019 § 116b GO NRW) in Anspruch genommen wird.
Alle Unternehmen, an denen die Bundesstadt Bonn mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 % beteiligt ist, werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten in der Gesamtbilanz angesetzt. Im Rahmen der Prüfung der at cost-Beteiligungen wird ausgeschlossen, dass bei
diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt besteht.
Überprüfung der Wesentlichkeit
Gem. § 116 Abs. 3 GO NRW (ab 01.01.2019 § 116b GO NRW) muss ein Unternehmen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden,
sofern es für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanz-
gesamtlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (vgl. Fallstudie Stadt Essen) werden Schwellenwerte von 3 % bis 5 %
der summierten Ergebnisse aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob ein Betrieb in den
Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben auf welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte be-
ziehen, werden allerdings nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Bei der Prüfung der Wesentlichkeit werden alle Beteiligungen der Bundesstadt Bonn einbezogen, die grundsätzlich aufgrund der o.g.
Prüfschritte voll bzw. at-equity zu konsolidieren wären. Hierzu werden zunächst bestimmte Kriterien festgelegt, an denen die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden kann.Seite 22 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die Beurteilung der Wesentlichkeit wird anhand der Anteile an den summierten Werten der folgenden Kriterien vorgenommen:
• Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
• Eigenkapital
Stammkapital/gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Vorträge, Jahresergebnisse, Sonderposten (für Zuwendungen, für Beiträge, für In-
vestitionen, für Erträge, sonstige sowie hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil)
• Fremdkapital
Rückstellungen, Verbindlichkeiten, hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil, passiver Rechnungsabgrenzungsposten
• Bilanzsumme
• Ordentliche Erträge
Bundesstadt Bonn: analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen/Änderung des Be-
standes an unfertigen Leistungen, sonstige betriebliche Erträge, ohne Finanzerträge (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamt-
ergebnisrechnung)
• Ordentliche Aufwendungen
Bundesstadt Bonn: analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sons-
tiger betrieblicher Aufwand, ohne Finanzaufwand (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung)
Zudem werden die Jahresergebnisse betrachtet, um neben den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen
Geschäftsvorfälle analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wird in diesem Fall aber verzichtet, da sich bei einer
Summierung negative und positive Jahresergebnisse saldieren und somit keine schlüssigen Verhältniszahlen liefern können.Seite 23 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Vereinfachend wird von den nicht konsolidierten Einzelabschlüssen der Unternehmen ausgegangen, d.h. die jeweiligen Werte werden vor
den durchzuführenden Konsolidierungsmaßnahmen (brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt.
In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018 mit den Abschlüssen nach Handelsrecht dem
Grunde nach voll zu konsolidierenden Unternehmen aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Summenbilanz bzw. Summenergebnisrechnung
als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurteilung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe.
Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidierenden Unternehmen anhand absoluter und
relativer Werte überprüft. Anhand der Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft.
Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung: Die ermittelte Gesamtbilanzsumme wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen bzw.
aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die dem Grunde nach von untergeordneter Bedeutung sind. Die ins Verhältnis zur Sum-
menbilanz gesetzten Kenngrößen liegen unterhalb von 5 %. Die entsprechenden Unternehmen werden daher aus dem Konsolidierungs-
kreis eliminiert.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unternehmen einer Ein-
zelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen.
Im Ergebnis liegt nur ein assoziiertes Unternehmen über der Wesentlichkeitsgrenze.
Im letzten Schritt wird nochmals eine Gesamtbetrachtung aller verbundenen und assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeu-
tung vorgenommen. Auch hier liegen die Prozentsätze unterhalb von 5 %.Seite 24 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4.2.2 Verbundene Unternehmen
Der für den Gesamtabschluss abgegrenzte Vollkonsolidierungskreis umfasst zum 31.12.2018 neben der Kernverwaltung der Bundesstadt
Bonn folgende drei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (Sondervermögen), neun privatwirtschaftlich organisierte verbundene Unterneh-
men sowie eine AöR:
Verbundene, voll zu konsolidierende Unternehmen / Sondervermögen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) 100,00 Bonn
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) 50,45 Bonn
Bonn-Netz GmbH 50,45 Bonn
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 58,47 Bonn
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) 59,19*- Bonn
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) 100,00 Bonn
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) 58,47 Bonn
Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad) 58,47 Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) 100,00 Bonn
Theater der Bundesstadt Bonn 100,00 Bonn
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) 100,00 Bonn
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) 92,34 Bonn
bonnorange AöR (bonnorange) 100,00 Bonn
* Unmittelbar über die Bundesstadt Bonn 2,54%, mittelbar 2 % über die bonnorange und 93,46% über die SWBB.Seite 25 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzgesamtlage des Konzerns wurden folgende
verbundene Unternehmen nicht voll konsolidiert:
 Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
 SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
 Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
 Vebofutur GmbH
 Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG
 Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
 Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
 Beethoven-Stiftung
 Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
 Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
 Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
4.2.3 Assoziierte Unternehmen
Zum 31.12.2018 wurden zwei assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt:
Assoziiertes Unternehmen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Wahnbachtalsperrenverband (WTV) 46,60 Siegburg
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) 20,00 Bonn
Weitere Einzelheiten, Übersichten und detailliertere Angaben zu den städtischen Betrieben können dem Beteiligungsbericht entnommen
werden.Seite 26 von 4096

25
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt BonnKonsolidierungsstruktur im Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn
Voll zu konsolidierende
Unternehmen
Wesentliche assoziierte
Unternehmen
Bundesstadt Bonn
8000
SWB
1000
Stadtwerke Bonn GmbH -
Holding
100 %
SWBD
4100
Stadtwerke Bonn
Dienstleistungs-GmbH
100 %
SWBB
5100
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-
GmbH
58,47%
EnW
1100
Energie- und Wasserversorgung
Bonn/Rhein-Sieg GmbH
86,29%
SWB-Netze
1300
Stadtwerke Bonn
EnergieNetze GmbH
100 %
SWB Bonn Bad GmbH
1700
Stadtwerke Bonn Bad-GmbH
100 %
SWBV
2100
Stadtwerke Bonn Verkehrs-
GmbH
100 %
MVA
3100
MVA Müllverwertungsanlage
Bonn GmbH
93,46% | 2,54 % | 2 %
SGB
8010
Städtisches
Gebäudemanagement
100 %
Theater
8020
Theater Bonn
100 %
SZB
8030
Seniorenzentren der
Bundesstadt Bonn
100 %
VEBOWAG
8100
Vereinigte Bonner
Wohnungsbau AG
92,34 %
bonnorange AöR
8200
bonnorange Anstalt des
öffentlichen Rechts
100 %
WTV
8710
Wahnbachtalsperrenverband
46,60 %
REK
8720
Rheinische Entorguns-
Kooperation
20 %Seite 27 von 4096

26
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Unter Beachtung des Grundsatzes der Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheitsgrundsatz) nach den handelsrechtlichen „Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Konzernrechnungslegung“ (GoK), sind im Konzern sämtliche wesentliche Kapitalverflechtungen, Schuldverhältnisse und
ergebniswirksame Vorgänge zu eliminieren, soweit diese auf den Geschäften innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Nach dem
Einheitsgrundsatz soll die Abbildung der Bundesstadt Bonn als Konzernmutter mitsamt ihren einzubeziehenden Tochterunternehmen der-
gestalt erfolgen, als ob diese Unternehmen insgesamt zusammen mit der Konzernmutter eine einzige wirtschaftliche Einheit wären. Der
Gesamtabschluss bildet lediglich die Vorfälle ab, die auf Geschäftsbeziehungen zu konzernfremden Dritten zurückzuführen sind.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsoli-
dierenden Unternehmen eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung wird gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 KomHVO NRW)
i. V. m. § 301 HGB nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Dabei wird der Wert der Beteiligung in der Bilanz der Bundesstadt
Bonn oder der Tochterunternehmen (SWB, SWBB und EnW) mit dem auf den Konzern Bundesstadt Bonn entfallenden anteiligen Eigen-
kapital in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet.
Die Erstkonsolidierung wurde auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen
zum 01.01.2010 durchgeführt.
In der Gesamtbilanz muss ein "Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter" gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am
Eigenkapital eines zu konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden, der
auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind
auch die Beträge einzubeziehen (stille Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen Eigenkapital
des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs. 1 HGB).
Die Bundesstadt Bonn als "mehrstufiger Konzern" wendet die Simultankonsolidierung zur Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamt-
abschluss an. Im Gegensatz zur Kettenkonsolidierung wird bei der Simultankonsolidierung auf die Durchführung von Teilkonsolidierungen
verzichtet. Die Kapitalkonsolidierung wird in einem einzigen Konsolidierungsvorgang im Anschluss an die Erstellung des Summenab-Seite 28 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
schlusses aller einzubeziehenden Unternehmen durchgeführt. Die Kapitalaufrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage des durchgerech-
neten Konzernanteils aus Sicht der Bundesstadt Bonn als Mutterunternehmen. Beim Konzern Stadtwerke Bonn wird auf die Einzelab-
schlüsse der zu konsolidierenden Einzelunternehmen aufgesetzt.
Die aus der Kapitalkonsolidierung zum 01.01.2010 resultierenden passiven Unterschiedsbeträge veränderten sich in 2018 wie folgt:
Passive Unterschiedsbeträge 31.12.2017
EUR
Veränderung 31.12.2018
EUR
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 3.362.865,00 0,00 3.362.865,00
VEBOWAG 17.612.937,10 0,00 17.612.937,10
Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) 16.654.062,56 0,00 16.654.062,56
Theater der Bundesstadt Bonn -6.456.935,63 0,00 -6.456.935,63
bonnorange AöR 0,00 504.613,80 504.613,80
Summe 31.172.929,03 504.613,80 31.677.542,83
Die Veränderung des Passiven Unterschiedsbetrages der bonnorange AöR in 2018 ist auf Bewertungsanpassungen bei der bonnorange
AöR zurückzuführen. Hier wurden aufgrund eines Gutachtens zur Berechnung der Pensionsrückstellungen Anpassungen vorgenommen.
Der bei der Erstkonsolidierung innerhalb der Kapitalkonsolidierung des Theaters der Bundesstadt Bonn entstandene aktive Unterschieds-
betrag wurde gemäß dem Wahlrecht nach § 49 Abs. 4 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB (a.F.) mit den passiven Unterschiedsbeträ-
gen verrechnet.Seite 29 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die passiven Unterschiedsbeträge werden nach Verrechnung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung des Theaters
der Bundesstadt Bonn entsprechend dem Muster zur Gesamtbilanz im Eigenkapital unter der Allgemeinen Rücklage ausgewiesen.
Im Übrigen wurden die aktiven Unterschiedsbeträge als Firmenwert aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben. Zum
31.12.2016 waren alle Firmenwerte vollständig abgeschrieben.
Die Schuldenkonsolidierung wurde nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW) i.V.m. § 303 HGB
durch die Eliminierung von Forderungen, Ausleihungen, etc. und jeweils korrespondierenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwi-
schen den Konzernorganisationen vorgenommen.
Die Aufwands- und Ertragseliminierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW)
i.V.m. § 305 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den voll zu konsolidierenden Einheiten mit den auf sie entfallenden Aufwen-
dungen.
Das gesetzliche Wahlrecht des § 50 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 3 KomHVO NRW) i.V.m. §§ 311, 312 HGB wird bei
der Bundesstadt Bonn zu Gunsten der Buchwertmethode ausgeübt. Analog zur Vorgehensweise bei den voll zu konsolidierenden Toch-
terunternehmen wird der Zeitpunkt der Erstanwendung der Equity-Methode auf den Stichtag 01.01.2010 festgelegt.
Die Buchwertmethode sieht den Wertansatz von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in der Gesamtbilanz mit den Anschaffungs-
kosten des Konzerns vor, der in den Folgejahren fortzuschreiben ist.Seite 30 von 4096

29
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode in 2010 für den WTV resultierte ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 113.799.399,62
EUR. Von diesem Betrag wurden 102.207.133,04 EUR dem Sachanlagevermögen zugeordnet (stille Reserven). Der verbleibende Betrag
von 11.592.266,58 EUR wurde als Firmenwert bis zum 31.12.2014 abgeschrieben.
Durch die Abschreibung der stillen Reserven veränderte sich der Unterschiedsbetrag in 2017 wie folgt:
31.12.2017
EUR
Abschreibung 2018
EUR
31.12.2018
EUR
Stille Reserve 77.056.169,32 3.143.068,98 73.913.100,34
Firmenwert 0,00 0,00 0,00
Unterschiedsbetrag 77.056.169,32 3.143.068,98 73.913.100,34
Im Jahr 2017 wurde der REK erstmals als assoziiertes Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Equity-Methode lieferte
hierbei einen abzuschreibenden Firmenwert von 499.861,97 EUR zum 01.01.2017. Stille Reserven waren nicht zu vermuten.
31.12.2017
EUR
Abschreibung 2018
EUR
31.12.2018
EUR
Firmenwert 374.896,48 124.965,49 249.930,99
Unterschiedsbetrag 374.896,48 124.965,49 249.930,99Seite 31 von 4096

30
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss grundsätzlich an die geltenden Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des NKF angepasst. Die Vereinheitlichung wurde bei der Gliederung sowie insbesondere beim Ansatz und
der Bewertung bestimmter Positionen entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie der Bundesstadt Bonn vorgenommen.
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 41 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 42 KomHVO NRW). Die Ge-
samtergebnisrechnung ist gemäß § 2 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 2 KomHVO NRW) gegliedert.
Bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs stand insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Vordergrund.
Die Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt wurden weitgehend in Anspruch genommen. Auf die Angleichung der ange-
wandten Ansatz- und Bewertungsmethoden an die konzerneinheitliche Bewertung wurde bei assoziierten Unternehmen gem. § 50
Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 3 KomHVO NRW) i.V.m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB verzichtet.
Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Einzelnen im Gesamtabschluss angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, grundsätzlich vermindert um lineare Abschreibungen ent-
sprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angesetzt. Eine Anpassung von Nutzungsdauern der einbezogenen Unternehmen
an die örtliche Abschreibungstabelle war nicht notwendig, da diese entweder nach der NKF-Abschreibungstabelle bzw. betriebsspezifisch
in Anlehnung an die handelsrechtliche Abschreibungstabelle angesetzt worden sind.
Die Verteilung von stillen Reserven und Lasten erfolgte grundsätzlich dem Einzelbewertungsgrundsatz entsprechend. Soweit erforderlich
erfolgte die Verteilung und Fortschreibung der aufgedeckten Beträge entsprechend der Empfehlung im Praxisleitfaden des Modellprojektes
NKF-Gesamtabschluss vereinfachend auf Postenebene.Seite 32 von 4096

31
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4
GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 36 Abs. 3 KomHVO NRW) grundsätzlich im Anschaffungsjahr unmittelbar im Aufwand verbucht.
In Teilbereichen des Anlagevermögens ist gemäß § 34 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 29 KomHVO NRW) von den Vereinfachungs-
verfahren (Festwerte und Gruppenbewertung) Gebrauch gemacht worden.
Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände wurde
in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene Durchschnittswert angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Ma-
terialgemein- und Fertigungsgemeinkosten.
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.2 Satz 3 HGB verzichtet worden.
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit dem wahrscheinlich eingehenden Wert ange-
setzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 43 Abs. 1 KomHVO NRW) vor
dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt.Seite 33 von 4096

32
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgte - mit Aus-
nahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze.
Allen am Abschlussstichtag bestehenden und bis zur Abschlussaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen
ausreichend Rechnung getragen worden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften
gebildet. Diese wurden für die Kernverwaltung mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis
eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt und bei den Tochtergesellschaften auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gut-
achten.
Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 43 Abs. 3 KomHVO NRW) vor
dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt
sowie erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet werden.Seite 34 von 4096

33
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz
AKTIVA
Anlagevermögen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
5.478.424.964,05 5.400.896.518,20
Das Konzernanlagevermögen entfällt mit 63 % auf den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn.
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
22.829.832,45 23.761.323,10
Die immateriellen Vermögensgegenstände entfallen hauptsächlich auf Lizenzen, Software und Konzessionen mit 18.679 TEUR. Ferner
werden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 4.151 TEUR ausgewiesen.Seite 35 von 4096

34
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Sachanlagen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
5.175.414.231,17 5.104.851.928,97
Im Bereich der Sachanlagen liegen 63 % der Vermögenswerte im Kernhaushalt. Die Erhöhung resultiert hierbei im Wesentlichen durch
Zugänge/Aktivierung bei Hochbaumaßnahmen und sonstigen Baumaßnahmen. Bei der EnW begründet sich der wesentliche Teil der Zu-
gänge einschließlich der Umbuchungen insbesondere in der Netzübernahme des Fernwärmenetzes Duisdorf von der Steag und der Netz-
übernahme der Wasserversorgung Holzlar und der Fernwärmeversorgung Duisdorf.
Das Sachanlagevermögen gliedert sich wie folgt:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
872.557.839,30 879.037.174,37
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzen sich aus Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten sowie sonstigen
unbebauten Grundstücken zusammen.
Die Grünflächen, hierzu zählen öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten, natürliche Was-
serläufe und Teiche, sind zu 100% im Besitz der Bundesstadt Bonn.Seite 36 von 4096

35
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Dies gilt sowohl annähernd für Ackerland, worunter landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland zusammengefasst werden, als
auch für Wald und Forsten.
Die sonstigen unbebauten Grundstücke (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Erbbaurechte) befinden sich ebenfalls über-
wiegend in städtischem Besitz.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.522.096.586,49 1.480.677.435,56
Unter diesem Bilanzposten werden Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohnbauten und sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude ausgewiesen. Die Gesamtsumme verteilt sich wie folgt:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Kinder- und Jugendeinrichtungen 92.056.402,31 82.829.419,64
Schulen 536.685.803,44 516.198.928,00
Wohnbauten 364.075.217,51 351.217.793,80
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude
529.279.163,23 530.431.294,12
Summe 1.522.096.586,49 1.480.677.435,56Seite 37 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Grundsätzlich werden bei der Kernverwaltung nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerbli-
cher Art zugerechnet werden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen sind sowie einige Sonderfälle. Der größte Teil der
städtischen Objekte wird beim SGB bilanziert.
Auf die Stadt entfallen bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen 2.592 TEUR, auf das SGB 86.322 TEUR und auf die VEBOWAG 3.142
TEUR.
Der Ansatz für Schulen wird fast in voller Höhe beim SGB abgebildet. Die Zugänge betreffen laufende Investitionen an bestehenden
Objekten (Schulen) und betreffen fertig gestellte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen aus den Anlagen im Bau.
Die VEBOWAG hat mit 349.964 TEUR den größten Anteil an dem ausgewiesenen Wert für die Wohnbauten. Die Erhöhung ist auf den
Erwerb der Grundstücke und Wohnbauten von der Core zurückzuführen. Die Bundesstadt Bonn fließt mit einem Wert von 5.134 TEUR,
die Seniorenzentren mit 4.532 TEUR und das SGB mit 3.701 TEUR ein. Diese vier Unternehmen mit den höchsten Anteilen vereinen fast
100% an der Gesamtsumme der Wohnbauten.
Die beiden Unternehmen mit dem größten Anteil an den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden sind das SGB mit einem
Wert von 187.964 TEUR und die Kernverwaltung mit 170.228 TEUR.
Infrastrukturvermögen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
2.273.795.608,69 2.286.728.216,07Seite 38 von 4096

37
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Das Infrastrukturvermögen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Grund und Boden des Infrastrukturvermögen 352.952.078,82 353.432.272,87
Brücken und Tunnel 265.050.172,20 269.568.701,21
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 55.548.339,19 56.904.045,19
Entwässerungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen 763.492.303,26 767.494.009,56
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 495.803.322,25 510.032.492,13
Versorgungsanlagen 304.760.972,25 293.066.909,31
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 36.188.420,72 36.229.785,80
Summe 2.273.795.608,69 2.286.728.216,07
Das Infrastrukturvermögen befindet sich zu rund 83% im Anlagevermögen der Kernverwaltung. Es beinhaltet mit 763.171 TEUR die Ent-
wässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, mit 265.050 TEUR Brücken und Tunnel sowie mit 495.803 TEUR das Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen des Kernhaushalts. Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ist zu 94 % der
Bundesstadt Bonn zuzuordnen.
Die Versorgungsanlagen sind mit einem Wert von 153.386 TEUR im Besitz der EnW und mit einem Wert von 129.590 TEUR im Besitz der
Bonn-Netz GmbH. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens entfallen vollständig auf die Bundesstadt Bonn.Seite 39 von 4096

38
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Bauten auf fremdem Grund und Boden
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
868.573,89 795.425,56
Diese Position setzt sich hauptsächlich aus Bauten der Bundesstadt Bonn mit 362 TEUR und des SGB mit 364 TEUR zusammen.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
118.732.762,53 118.364.057,98
Die Kunstgegenstände und Ausstellungsstücke, wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken etc. befinden sich allesamt im Anlagevermögen der
Kernverwaltung.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
79.928.770,06 79.228.832,39
Die Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge gehören zu 27 % zum Anlagevermögen der Kernverwaltung. Der wesentliche Teil
der Position ( 54 %) entfällt größtenteils auf die Fahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr der SWB und SWBV.Seite 40 von 4096

39
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Betriebs- und Geschäftsausstattung
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
46.946.657,48 43.562.054,56
Neben der herkömmlichen Arbeitsplatzausstattung sind auch spezielle fachlich geprägte Gerätschaften, Werkzeuge und Einrichtungen
aus dem schulischen, sportlichen, medizinischen, technischen, kulturellen, pflege- und sonstigen sozialen Bereichen dazu zu rechnen. Der
größte Anteil an dieser Bilanzposition liegt mit 47% bei der Kernverwaltung.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
260.487.432,73 216.458.732,48
Die Gesamtsumme dieser Bilanzposition teilt sich folgendermaßen auf: Auf geleistete Anzahlungen entfallen 70.236 TEUR, auf die Anla-
gen im Bau 190.252 TEUR. Die Erhöhung resultiert hierbei im Wesentlichen aus Zugängen/Aktivierung bei Hochbaumaßnahmen und
sonstigen Baumaßnahmen der Kernverwaltung.
Den größten Anteil an dieser Position haben die folgenden Unternehmen: Auf die Kernverwaltung entfällt ein Betrag von 167.716 TEUR.
Das SGB hat einen Anteil in Höhe von 38.301 TEUR, der sich vorrangig aus der Sanierung oder dem Neubau von Schulen ergibt. Die
Bonn-Netz fließt mit einem Betrag von 16.943 TEUR und die VEBOWAG mit 13.174 TEUR ein.Seite 41 von 4096

40
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Finanzanlagen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
280.180.900,43 272.283.266,13
Unter den Finanzanlagen werden die wirtschaftlichen Betätigungsfelder des Konzerns Bundesstadt Bonn in Form von Anteilsrechten an
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierten Unternehmen und Einrichtungen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen
abgebildet.
Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 32.282.180,97 32.282.180,97
Anteile an assoziierten Unternehmen 81.826.225,94 85.094.260,41
Übrige Beteiligungen 50.884.124,75 51.871.106,35
Wertpapiere des Anlagenvermögens 94.516.417,03 78.446.225,61
Ausleihungen 20.671.951,74 24.589.492,79
Summe 280.180.900,43 272.283.266,13Seite 42 von 4096

41
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Anteile an verbundenen Unternehmen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
32.282.180,97 32.282.180,97
Die Anteile setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Bundesstadt Bonn Beethovenstiftung 8.325.065,37 8.325.065,37
BonnCC 25.393,53 25.393,53
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH 325.167,56 325.167,56
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH 3.306,30 3.306,30
SWB GmbH Bonner City Parkraum GmbH (BCP) 3.067.994,99 3.067.994,99
Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) 2.591.401,94 2.591.401,94
SWBV GmbH Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) 50.000,00 50.000,00
Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) 17.590.264,82 17.590.264,82
SWBB GmbH SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH 22.600,00 22.600,00
VEBOWAG Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs-KG 4.857,27 4.857,27
VEBOFUTUR GmbH 276.129,19 276.129,19
Summe 32.282.180,97 32.282.180,97Seite 43 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Anteile an assoziierten Unternehmen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
81.826.225,94 85.094.260,41
Hierbei handelt es sich um die Anteilsrechte an Unternehmen, die unter einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen. Hier wer-
den die städtischen Anteile am Wahnbachtalsperrenverband von 46,6 % sowie (seit 2017) am Zweckverband Rheinische Entsorgungs-
Kooperation von 20 % ausgewiesen.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Wahnbachtalsperrenverband 81.294.238,25 84.437.307,23
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation 531.987,69 656.953,18
Summe 81.826.225,94 85.094.260,41
Die Reduzierung ist in der Abschreibung der stillen Reserve des WTV sowie des Firmenwertes des REK begründet.Seite 44 von 4096

43
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Übrige Beteiligungen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
50.884.124,75 51.871.106,35
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
SWBV GmbH Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) 2.671.301,96 2.671.301,96
BEKA 4.560,00 4.560,00
EnW Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL) 3.124.481,52 3.124.481,52
Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG (TWB) 4.200.000,00 5.500.000,00
Trianel Onshore Windkraftwerk GmbH & Co. KG (TOW) 1.857.946,32 1.931.105,90
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) 2.739.673,19 2.353.495,21
Trianel Windkraft Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II) 1.803.269,24 1.803.269,24
SWB GmbH Trianel GmbH 2.737.800,00 2.737.800,00
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) 1.075.418,46 1.075.418,46
Flughafen Köln/Bonn GmbH 23.773.666,45 23.773.666,45
Übrige 188.591,53 188.591,53
Müllverwertungsanlage Bonn
GmbH
refer GmbH, Leverkusen 12.500,00 12.500,00
Stadtwerke Bonn Beteilig.
GmbH
Wasserversorgungs-Gesellschaft mbH Sankt Augustin (WVG) 733.973,60 733.973,60
EnergieversorgungsgesellschaftSankt Augustin mbH (EVG) 5.490.000,00 5.490.000,00
Bundesstadt Bonn Tourismus & Congress GmbH (T&C) 31.492,90 31.492,90
CVUA Anteilswert 437.849,58 437.849,58
VEBOWAG Anteile an Genossenschaften 1.600,00 1.600,00
Summe 50.884.124,75 51.871.106,35Seite 45 von 4096

44
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Wertpapiere des Anlagevermögens
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
94.516.417,03 78.446.225,61
Die Wertpapiere des Konzerns Bundesstadt Bonn entfallen nur auf die Kernverwaltung. Zu diesen Wertpapieren gehören eine Fonds-
Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-
Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene
Finanzanlage wird jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig darstellen würde.
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds
angelegt.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Port-
folio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt.
Ausleihungen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
20.671.951,74 24.589.492,79Seite 46 von 4096

45
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die Ausleihungen teilen sich im Einzelnen in folgende Kategorien auf:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 4.900.000,00 8.419.148,82
Ausleihungen an Beteiligungen 7.338.651,57 7.733.446,79
Sonstige Ausleihungen 8.433.300,17 8.436.897,18
Summe 20.671.951,74 24.589.492,79
Der Hauptanteil der Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen entfällt auf die Ausleihungen der VEBOWAG an die VEBOFU-
TUR mit 4.640 TEUR. Durch Inanspruchnahme des vereinbarten Ankaufsrecht aus dem Sale-and-lease-back-Vertrag mit der Core Grund-
stücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG und der Aufhebung eines Immobilien-Leasingvertrages zum 31.12.18 reduziert
sich der Betrag bei der VEBOWAG um 3.487 TEUR.
Bei Ausleihungen an Beteiligungen hat die EnW der TWB und der TWB II Darlehen in Höhe von insgesamt 6.061 TEUR gewährt. Bei der
SWB GmbH betrifft es ein Gesellschafterdarlehen der TGH in Höhe von 1.278 TEUR.
Unter den sonstigen Ausleihungen des Konzerns Bundesstadt Bonn werden im Wesentlichen die sonstigen Ausleihungen der Bundesstadt
Bonn in Höhe von 4.440 TEUR sowie die der SWB GmbH in Höhe von 1.062 TEUR, der Bonn-Netz GmbH in Höhe von 1.344 TEUR und
der MVA in Höhe von 1.566 TEUR ausgewiesen.Seite 47 von 4096

46
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte beinhalten im Einzelnen folgende Positionen:
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Bestände an verwertbaren Lagermaterialien ausgewiesen, u.a. Brenn- und Treibstoffe,
diverse Betriebsmaterialien und Ersatzteile sowie sonstige Bau- und Hilfsstoffe.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
51.203.860,88 51.901.663,51
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 26.343.519,23 23.100.573,13
Fertige und unfertige Erzeugnisse 24.305.914,10 27.992.314,76
Geleistete Anzahlungen 554.427,55 808.775,62
Summe 51.203.860,88 51.901.663,51Seite 48 von 4096

47
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen sind konzerninterne Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eliminiert worden.
Den größten Anteil an der Position bilden Forderungen der Kernverwaltung mit einem Wert von 85.188 TEUR. Mit einem Volumen von
39.839 TEUR folgen die Forderungen der EnW.
Bei den sonstigen Vermögengegenständen entfällt der größte Anteil mit 38.641 TEUR auf die Kernverwaltung.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
216.991.784,64 210.702.999,59
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Forderungen 151.442.975,20 138.848.724,87
Sonstige Vermögensgegenstände 65.548.809,44 71.854.274,72
Summe 216.991.784,64 210.702.999,59Seite 49 von 4096

48
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden bei der Stadt die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokon-
ten sowie Schulsparbücher nachgewiesen. Die Kernverwaltung hat einen Anteil von 10.494 TEUR an diesem Bilanzposten. Der Anteil der
VEBOWAG beträgt 10.284 TEUR.
Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
26.996.923,42 32.415.723,91
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
29.059.251,48 32.767.134,96Seite 50 von 4096

49
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten teilt sich wie folgt auf:
Gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 44 Abs. 2 KomHVO NRW) erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens-
gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a.
eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbin-
dung aufgelöst.
Darüber hinaus werden im Dezember von der Bundesstadt Bonn geleistete Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und
Versorgung für den Monat Januar des Folgejahres als aktive Rechnungsabgrenzung erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2018 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2019 betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten gebucht.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Bundesstadt Bonn 28.403.504,05 32.165.851,60
Stadtwerke Bonn (SWB) 432.498,78 233.333,44
VEBOWAG 122.774,35 140.201,97
Übrige 100.474,30 227.747,95
Summe 29.059.251,48 32.767.134,96Seite 51 von 4096

50
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
PASSIVA
Eigenkapital
Der Gesamtjahresüberschuss laut Bilanz des Konzerns Bundesstadt Bonn beträgt 1.642 TEUR.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.104.456.906,17 1.102.490.898,67
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Allgemeine Rücklage 903.389.161,95 910.416.185,92
Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
Ausgleichsrücklage 59.514.961,61 0,00
Gesamtjahresergebnis 1.641.722,91 49.112.978,93
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 139.255.994,33 142.306.668,45
Summe 1.104.456.906,17 1.102.490.898,67Seite 52 von 4096

51
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Das Gesamteigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2018 wie folgt entwickelt:
Gesamteigenkapital zum 31.12.2017 1.102.490.898,67
Jahresergebnisse aus Einzelabschlüssen 46.880.375,92
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen WTV und REK -3.268.034,47
erfolgswirksame Bewertungsanpassungen (Konzern)
Bundesstadt Bonn 2.440.784,55
SWB (insbesondere Beteiligungsertragseliminierung) -26.856.401,01
SWBB (Gewerbesteuer) -6.367.770,44
EnW (insbesondere Zwischengewinneliminierung) -1.056.337,91
bonnorange (Bewertungsanpassung Pensionsrückstellungen) 425.440,80
Bewertungsanpassung auf Konzernebene -31.414.284,01
Bewertungsanpassung aus Meldedaten 3.354.857,76
Gesamtjahresüberschuss 15.552.915,20
Bundesstadt Bonn (Verrechnung Allgemeine Rücklage) 1.983.129,62
SWBB (Gewinnausschüttung an BRS) -12.135.774,00
EnW (insbesondere Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter) -3.806.913,28
Bonn-Netz (Veränderung Stille Reserve) -64.358,12
bonnorange (Passiver Unterschiedsbetrag aus Bewertungsanpassung Pensions-
rückstellungen Erstkonsolidierung) 504.613,80
Theater (Entnahme Investitionsrücklage) -67.605,72
erfolgsneutrale Veränderungen -13.586.907,70
Gesamteigenkapital zum 31.12.2018 1.104.456.906,17Seite 53 von 4096

52
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Unter dieser Position stehen Minderheitenanteile der an vorgenannten beteiligten Fremdgesellschafter.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
139.255.994,33 142.306.668,45
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Bonn-Netz GmbH 57.669.224,27 49.697.105,66
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 26.212.067,97 36.384.896,41
Stadtwerke Bonn Beteilig. GmbH 18.313.393,22 19.335.007,48
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 16.737.331,75 16.719.502,63
VEBOWAG 12.557.595,50 12.310.302,00
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 7.490.207,12 7.567.177,24
Stadtwerke Bonn Bad GmbH 276.174,50 264.003,21
Summe 139.255.994,33 142.306.668,45Seite 54 von 4096

53
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Sonderposten
Der Sonderposten des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.244.910.980,72 1.229.181.108,87
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Sonderposten für Zuwendungen 1.001.032.852,32 854.183.835,61
Sonderposten für Beiträge 195.235.629,22 196.208.984,04
Sonderposten für den Gebührenausgleich 24.126.806,27 30.619.052,68
Sonstige Sonderposten 24.515.692,91 148.169.236,54
Summe 1.244.910.980,72 1.229.181.108,87Seite 55 von 4096

54
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Zuwendungen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.001.032.852,32 854.183.835,61
Aufgrund einer Änderung zur sachlich korrekten Zuordnung wurden beim SGB und beim Theater ein Ausweis von Sonderposten anstatt
bei den Sonstigen Sonderposten unter Sonderposten für Zuwendungen vorgenommen. Deswegen kommt es hier zu einer Abweichung
zum Vorjahr.
Der Sonderposten für Zuwendungen entfällt mit 811.798 TEUR auf die Kernverwaltung und mit 121.025 TEUR auf das SGB.
Im Jahr 2018 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen insbesondere aus einzelfallbezogene Fördermaßnah-
men bei der Kernverwaltung zugeordnet werden.
Beispiele für städtische Einzelförderungen, die 2018 in den Sopo umgebucht wurden, sind:
 Bundeszuwendungen für das WCCB (13,8 Mio. EUR)
 Bundesförderungen für die abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen Bundesviertel und Hardtberg (5,6 Mio. EUR)
 Bundesförderungen für die Umgestaltung Karl-Schumacher-Str. (2,5 Mio. EUR)
 Bundesförderungen für Fahrzeuge (402.311,67 EUR)
 Landeszuwendungen für das WCCB (13,1 Mio. EUR)
 Landesförderungen für die abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen Bundesviertel und Hardtberg (3,4 Mio. EUR)
 Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (130.004,16 EUR)
 Schenkung des Landes - Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (300.000,00 EUR)
 Landeszuweisung Ausbau Sirenenanlage für Amt 37 (52.232,34 EUR)
 Landeszuweisungen für verschiedene Straßenbaumaßnahmen (156.355,25 EUR)Seite 56 von 4096

55
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Weiterhin wurden 599.980,53 EUR Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale gebucht. Zugeflossen sind diese Mitteln in
unterschiedlichen Jahren. Für weitere Verwendungen im Jahr 2019 sind noch 137.494,49 EUR vorhanden.
Zusätzlich gingen bei der Bundesstadt Bonn Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein:
 Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet werden,
die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zurechnung
ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensge-
genstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Vermögensge-
genstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2015 für die Stadt Bonn im Jahr 2018 betrug 12.162.483,75 EUR.
Hinzu kamen 1.397.828,13 EUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2015).
Im Jahr 2018 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 7.408.306,17 EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur
Gänze, geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Ver-
mögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist,
wurden hierbei nicht berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Kanäle und Straßenaufbau, da hier eine Konkurrenz zu einer Förderung aus
Beiträgen nach BauGB oder KAG zu erwarten ist. Davon wurde ein Betrag i.H.v. 3.003.820,92 EUR den Aufwendungen aus dem
Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 410,- EUR zugeordnet.
Der Betrag von 6.152.005,71 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird
erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet.
 Stellplatzablösebeträge in Höhe von 5.652.661,55 EURSeite 57 von 4096

56
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Eine Buchungsanweisung zur Zuordnung der Stellplatzablöse wurde der Finanzbuchhaltung bisher nicht erteilt.
Die Bildung von städtischen Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch
Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von
privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten, denen in der Regel ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finan-
zierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten ge-
genübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss
abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame
Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Seite 58 von 4096

57
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Beiträge
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
195.235.629,22 196.208.984,04
Der Sonderposten für Beiträge in Höhe von insgesamt 195.236 TEUR entfällt in Höhe von 175.405 TEUR auf die Kernverwaltung. Hierbei
handelt es sich um:
 Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG)
 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG.
Gem. § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von
Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung
oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gem. § 4 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -Erschließungsbeitragssatzung - vom 21.
Dezember 1988 trägt die Stadt im Regelfall 10% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahler
90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Bundesstadt Bonn mit Quoten zwischen 30% und 70% je
nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben:
 Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen und für Kanäle
 Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßenbegleitgrün und für GrunderwerbSeite 59 von 4096

58
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Für das Jahr 2018 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im
jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen.
 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes
erhoben. Eine Einzelzuordnung zu einem bestimmten Kanal leitet sich aus der Beitragserhebung insoweit nicht ab. Um der sich
aus § 43 Abs. 5 GemHVO NRW ergebenden Einzelzuordnung von Beiträgen zu Vermögensgegenständen dennoch Rechnung zu
tragen, wird der einmalige Kanalbeitrag anteilig im Verhältnis zu den Baukosten auf die im Jahr der Erhebung hergestellten und
aktivierten Kanäle verteilt. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde ein Betrag von insgesamt 131.435,01 EUR 33 Anlagen zugeordnet.
 Erschließungsbeiträge/ Beiträge nach KAG
Für das Jahr 2018 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im
jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, wo diese Zuordnung noch nicht möglich war, erfolgte die Bildung von Son-
derposten zunächst pauschal. Die Aufteilung auf Einzelanlagen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Sonderposten für den Gebührenausgleich
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
24.126.806,27 30.619.052,68
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Kernverwaltung zugeordnet.Seite 60 von 4096

59
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Nach § 43 Abs. 6 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 44 KomHVO NRW) sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgabengesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müs-
sen, als Sonderposten für den Gebührenhaushalt anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Rettungsdienst 250.669,63 403.677,55
Märkte 202.926,21 233.027,75
Stadtentwässerung 14.173.985,91 16.421.769,81
Straßenreinigung 417.006,31 1.294.911,40
Abfallentsorgung 9.082.218,21 12.145.547,72
Bestattungswesen* 0,00 120.118,45
Summe 24.126.806,27 30.619.052,68
* Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung zur Betriebsabrechnung 2016. Für 2018 liegt keine Betriebsabrechnung vor.Seite 61 von 4096

60
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Sonstige Sonderposten
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
24.515.692,91 148.169.236,54
Die sonstigen Sonderposten haben einen Gesamtwert von 24.516 TEUR und sind zu 100 % der Kernverwaltung zugeordnet. Die Bun-
desstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen, für die in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet
wurden. Daneben sind hier Posten aus Mitteln der Baumschutzsatzung und des Öko-Kontos angesetzt.
Aufgrund einer Änderung zur sachlich korrekten Zuordnung wurden beim SGB und beim Theater ein Ausweis von Sonderposten anstatt
bei den Sonstigen Sonderposten unter Sonderposten für Zuwendungen vorgenommen. Deswegen kommt es hier zu einer Abweichung
zum Vorjahr.Seite 62 von 4096

61
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag nach nicht genau bekannt
sind. In der Gesamtbilanz wurden unter den Voraussetzungen des § 36 GemHVO NRW Rückstellungen in Höhe von insgesamt
880.286 TEUR (Vorjahr: 841.963 TEUR) gebildet.
Pensionsrückstellungen
Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden für die Erfüllung künftiger, wahrscheinlicher Pensionszahlungen für die aktiven Be-
amten sowie für die Versorgungsempfänger gebildet. Die bei der SWB GmbH, EnW und der SWBV gebildeten Pensionsrückstellungen
betreffen Rentenverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften gegenüber Mitarbeitern, deren zugesicherte Altersversorgung nicht
durch eine Mitgliedschaft in der im Umlageverfahren finanzierten Rheinischen Zusatzversorgungskasse gewährleistet ist.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
880.286.216,52 841.963.243,74
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
757.103.858,90 726.931.521,07Seite 63 von 4096

62
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die innerhalb der Kernverwaltung passivierten Pensionszusagen in Höhe von 739.545 TEUR machen mit ca. 98 % den Großteil der
Position aus. Bei der SWB werden 11.013 TEUR, bei der SWBV 964 TEUR ausgewiesen. Für die bonnorange AöR werden 5.042 TEUR
und die VEBOWAG 353 TEUR angesetzt.
Die Berechnung erfolgte bei der Bundesstadt Bonn mit Hilfe des Programmes „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“, welches durch
ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Bei den Tochter-
unternehmen erfolgte die Berechnung auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten.
Bei der bonnorange AöR erfolgte im Berichtsjahr 2018 erstmalig eine Bewertungsanpassung aufgrund eines Gutachtens zur Berechnung
der Pensionsrückstellungen.Seite 64 von 4096

63
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Instandhaltungsrückstellungen
Gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 37 Abs. 3 KomHVO NRW) sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen
zu bilden, wenn sie genau benannt und konkret beabsichtigt sind. Die Rückstellungen werden bei den Seniorenzentren (10 TEUR) und bei
der VEBOWAG (1.955 TEUR) ausgewiesen.
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.965.000,00 2.824.347,53
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
995.596,28 2.052.460,00Seite 65 von 4096

64
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen betreffen größtenteils die SWB. Sie wurden für die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 2018 sowie der
Vorjahre und Betriebsprüfung für die Jahre 2011-2014 gebildet. Bei der SWBB betrifft es die Körperschaftsteuer der Vorjahre.
Sonstige Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 6 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 37 Abs. 7 KomHVO NRW) werden nach Konsoli-
dierung der wirtschaftlichen Verflechtungen innerhalb des Konsolidierungskreises nur sonstige Rückstellungen gegenüber Konzernfrem-
den angesetzt. Die Positionssumme betrifft im Wesentlichen mit 47 % den Kernhaushalt, mit 12 % die EnW, mit 11 % die SWB und die
SWBV mit 10%.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Stadtwerke Bonn GmbH 572.748,00 2.045.955,00
Stadtwerke Bonn Beteilig. GmbH 395.738,00 0,00
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 27.110,28 6.505,00
Summe 995.596,28 2.052.460,00
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
120.221.761,34 110.154.915,14Seite 66 von 4096

65
Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten
Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten sind sämtliche Schulden ausgewiesen, die am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der
Fälligkeit nach bekannt sind. Die Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten des Konzerns Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018 einschließ-
lich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Unter dieser Position sind rückzahlungspflichtige Finanzmittel ausgewiesen, die dem Konzern Bundesstadt Bonn auf Grund von Investiti-
onsmaßnahmen von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind. Die vier Unternehmen mit dem höchsten Anteil sind die Kernverwaltung
mit 970.818 TEUR, die VEBOWAG mit 190.517 TEUR, die EnW mit 127.999 TEUR sowie das SGB mit 126.288 TEUR. Der Ansatz erfolgt
mit dem Rückzahlungsbetrag. Die Bundesstadt Bonn setzt Derivate ein und verfolgt in ihrem Schuldenmanagement als Hauptziele die
Zinssicherung, Entzerrung von Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungszahlungen. Die Zinssicherungsge-
schäfte der Kernverwaltung entsprechen im Wesentlichen dem Risiko einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten zwischen
Grund- und Sicherungsgeschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzinssituation mit negativen Refe-
renzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gege-
ben, da die Bankenseite eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen unterstellt, während es im Zinssicherungsgeschäft keine
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
2.525.585.141,65 2.510.404.035,88
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.552.686.784,17 1.509.447.618,89Seite 67 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Begrenzung des zu zahlenden variablen Zinssatzes gibt. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in Höhe des negativen Refe-
renzzinssatzes.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Sofern die Gemeinde nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können Kredite
zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden. Zum 31.12.2018 beträgt der Bestand dieser Kassenkredite 642.234 TEUR bei der Bun-
desstadt Bonn und 1.416 TEUR bei der SWB.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Diese Bilanzposition betrifft nur die Kernverwaltung. Unter dieser Position wird im Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme Wohn-
und Wissenschaftspark (WTP) eine Verbindlichkeit mit einem Betrag von 2.507.856,59 EUR ausgewiesen.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
643.650.599,30 613.598.099,71
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
2.507.856,59 2.222.413,65Seite 68 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen, bei denen eine Lieferung und Leistung ohne die entsprechende Gegenleistung erbracht wurde, sind
als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu passivieren. Als vertragliche Vereinbarungen kommen beispielsweise Kauf- und
Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Miet- und Pachtverträge in Betracht. 26 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen betrifft den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn, 25 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die EnW
sowie 17 % auf die SWBV.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten erfüllen eine Sammelfunktion für alle Verbindlichkeiten, die keiner der anderen aufgeführten Verbindlich-
keitsarten zuzuordnen sind. Auf die Bundesstadt Bonn entfällt ein Anteil von 81 % der Gesamtsumme. Neben den unklaren Einzahlungen,
Steuerverbindlichkeiten und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Einnahmebuchhaltung werden auch Buchungen zur periodengerechten
Ausweisung von Aufwand ausgewiesen.
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EUR
31.12.2017
EUR
76.812.188,70 84.783.189,63
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
123.203.982,76 128.767.176.45Seite 69 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Erhaltene Anzahlungen
Mit 110.278 TEUR entfällt der wesentliche Anteil auf die Kernverwaltung. Hierunter fallen insbesondere zweckgebundene, investive Zu-
wendungen, die noch nicht zweckentsprechend verwendet werden konnten, weil z.B. die Vermögensgegenstände noch nicht in Betrieb
genommen wurden und Zahlungseingänge, die noch keiner Forderung zuzuordnen waren. Die VEBOWAG (16.233 TEUR) weist hier die
von den Mietern geleisteten Mietnebenkostenvorauszahlungen aus, die noch nicht im Rahmen der jährlichen Mietnebenkostenabrechnung
abgerechnet wurden.
Passive Rechnungsabgrenzung
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EUR
31.12.2017
EUR
126.723.730,13 171.585.537,55
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
47.437.539,41 44.644.753,01Seite 70 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die passive Rechnungsabgrenzung entfällt mit 90% auf die Kernverwaltung und setzt sich wie folgt zusammen:
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind u.a. bei der Kernverwaltung vereinnahmte Friedhofsgebühren (Grabnutzungs-
rechte), Pflegegebühren für Ausgleichsflächen und erhaltene Zuwendungen angesetzt, die Erträge in Folgejahren darstellen. Für die er-
haltenen Investitionszuschüsse, die an Dritte weitergeleitet wurden, wurden entsprechende aktive Rechnungsabgrenzungsposten ange-
setzt.
Bei der VEBOWAG sind Tilgungsnachlässe zu Förderdarlehen der NRW.Bank enthalten. Die ertragswirksame Auflösung des Postens
erfolgt linear über die voraussichtliche Zweckbindungsfrist von insgesamt 30 Jahren.
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EUR
31.12.2017
EUR
Bundesstadt Bonn 42.919.243,79 43.750.462,15
VEBOWAG 2.833.902,50 338.250,00
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 1.238.686,03 0,00
Seniorenzentren 301.842,69 294.339,86
Theater der Bundesstadt Bonn 143.864,40 261.701,00
Summe 47.437.539,41 44.644.753,01Seite 71 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten der EnW handelt es sich um von Kunden vereinnahmte Hausanschluss- und Baukos-
tenzuschüsse der Sparten Fernwärme (Bonn-Duisdorf), Wasser (Bonn-Holzlar) und sonstiger Sparten. Der passive Rechnungsabgren-
zungsposten wird ratierlich über die Dauer von 20 Jahren erfolgswirksam aufgelöst.Seite 72 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung bildet den Ressourcenzuwachs und -verbrauch im Konzern Bundesstadt Bonn innerhalb eines Geschäfts-
jahres ab. Hier werden sämtliche den kommunalen Betrieben und dem Kernhaushalt zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen zusam-
mengefasst und um konzerninterne Vorgänge bereinigt.
Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Position resultiert aus Erträgen der Kernverwaltung, die die Bundesstadt Bonn aufgrund ihrer steuerlichen Hoheit erhebt. Zu den
kommunalen Steuern gehören die Realsteuern des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) (Gewerbesteuer, Grundsteuer) und die Gemeinde-
anteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer). Die übrigen Erträge werden durch sonstige Steuern (Vergnü-
gungs-, Hunde- und Jagdsteuer) sowie steuerähnliche Abgaben und Ausgleichsleistungen (Familienlastenausgleich, anteiliger Leistungs-
ersatz bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende) erzielt.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
709.832.663,20 651.122.174,00
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
226.801.703,50 212.334.799,11Seite 73 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse aus dem öffentlichen und privaten Bereich, die nicht ausdrücklich für Investiti-
onen geleistet werden, wie Übertragungszuschüsse, Schlüssel- und Bedarfszuweisungen sowie allgemeine Zuwendungen für laufende
Zwecke. Mit 212.328 TEUR entfallen 94 % der Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf die Bundesstadt Bonn.
Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen versteht man die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Stadt
gegenübersteht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind Erstattungen von zu Unrecht gezahlten sozialen
Leistungen, empfangene Schuldendiensthilfen bzw. andere vergleichbare Leistungen. Die Transfererträge fallen ausschließlich bei der
Kernverwaltung an.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierunter werden Gebühren aus der Inanspruchnahme kommunaler Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen (z.B. Genehmigungsge-
bühren) erfasst, ebenso wie zweckgebundene Entgelte und Abgaben für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen und für die
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und Sonderposten für
den Gebührenausgleich sind hier enthalten.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
12.266.862,89 6.235.433,85
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
218.494.273,46 210.004.890,30Seite 74 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Unter dieser Ertragsposition werden die Entgelte erfasst, bei denen der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt.
Hierunter fallen z.B. Umsatzerlöse aus Verkauf von Waren und sonstigen Erzeugnissen, Pacht- und Mieterträge, Umsatzerlöse aus übrigen
Lieferungen und Leistungen sowie andere vergleichbare Leistungen.
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
550.759.617,47 559.403.320,55
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 255.857.204,82 262.714.778,80
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 114.809.873,08 118.916.934,60
VEBOWAG 43.867.826,81 43.074.177,86
Bonn-Netz GmbH 54.813.433,69 51.131.661,36
Bundesstadt Bonn 30.022.970,13 33.931.085,73
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 19.419.961,17 18.823.492,06
Übrige 31.968.347,77 30.811.190,14
Summe 550.759.617,47 559.403.320,55Seite 75 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Diese Erträge entstanden dadurch, dass im Konzern besondere Leistungen (Güter- oder Dienstleistungen) für eine andere Stelle erbracht
wurden, deren Kosten der Gemeinde oder dem ausführenden Betrieb entweder vollständig oder anteilig erstattet worden sind. Der Erstat-
tung liegt dabei in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Beispielsweise führt auch die einzelfallbezogene Amtshilfe der
Gemeinde nach § 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) zu einer Kostenerstattung der ersuchenden Behörde, die um
Unterstützung einer Amtshandlung gebeten hat. Von den Kostenerstattungen und Kostenumlagen entfallen 99 % auf die Bundesstadt
Bonn.
Sonstige ordentliche Erträge
Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen des Konzerns Bundesstadt Bonn gehören alle diejenigen, die nicht den vorgenannten Ertragspo-
sitionen zugeordnet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere ordnungsrechtliche Erträge wie Buß-, Zwangs- und Verwarnungsgel-
der, Säumnisgelder und -zuschläge, Buchgewinne aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten Vermögensgegenständen, Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Sonderposten, erhaltener Schadensersatz. Auch periodenfremde Erträge werden
unter dieser Position ausgewiesen. Hierunter fallen folgende außerordentliche Mehrerträge i.H.v. 1.772 TEUR aufgrund des Abschlusses
der Entwicklungsmaßnahme Hardtberg (Auflösung der fremde Mittel/durchlaufende Gelder-Konten im städtischen Jahresabschluss
2018).
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
116.760.519,16 142.407.167,46
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
117.075.542,20 73.828.789,36Seite 76 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Die sonstigen ordentlichen Erträge teilen sich wie folgt auf:
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Bundesstadt Bonn 78.177.374,75 60.754.115,60
Städtisches Gebäudemanagement 26.949.187,81 945.385,63
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 2.895.379,92 2.232.940,36
Stadtwerke Bonn GmbH 2.372.823,18 1.399.690,16
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 1.981.366,89 3.954.058,70
Bonn-Netz GmbH 1.301.654,94 2.304.852,07
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 738.514,18 428.609,50
Theater der Bundesstat Bonn 672.748,27 274.262,14
bonnorange AöR 621.560,47 -432.614,33
Stadtwerke Bonn Dienstl. GmbH 507.277,32 251.960,05
Seniorenzentren 433.405,20 236.985,97
VEBOWAG 419.477,60 856.532,61
Stadtwerke Bonn Beteilig. GmbH 3.119,84 622.010,90
Stadtwerke Bonn Bad GmbH 1.651,83 0,00
Summe 117.075.542,20 73.828.789,36Seite 77 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten die innerhalb des Konzerns selbst erstellten und aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände,
die zur dauernden Nutzung und nicht zur Veräußerung zur Verfügung stehen. Der hierzu notwendige Aufwand stellt Herstellungskosten
im Sinne des § 33 Abs. 3 GemHVO NRW dar. Auf die Bundesstadt Bonn entfallen dabei 1.118 TEUR, auf die Bonn-Netz GmbH
3.347 TEUR und auf das SGB 2.445 TEUR.
Bestandsveränderungen
Diese Position umfasst Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Waren und unfertige Leistungen, die im abge-
laufenen Geschäftsjahr hergestellt, aber nicht veräußert wurden. Im Wesentlichen haben sich die Bestandsveränderungen bei der SWBD
um 6.570 TEUR deutlich verringert. In diesem Posten werden die mit der Zweiterstellung verbundenen Veränderungen an unfertigen
Leistungen anteilig gebucht. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass in 2018 insgesamt fünf zweiterstellte Bahnen übergeben wer-
den konnten.
Ordentliche Gesamterträge
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
7.961.725,47 6.939.791,78
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
-3.727.894,97 7.085.571,73
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
1.956.225.012,38 1.869.361.938,14Seite 78 von 4096

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Gesamtabschluss 2018
Bundesstadt Bonn
Personalaufwendungen
Personal

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Datenstand: 02.11.2026, 18:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de