210511 · Große Anfrage
Verteilung und Support der iPads an Bonner Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 210511
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 210511 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jan Dobrindt 01.04.2021 Verteilung und Support der iPads an Bonner Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurden die IPads laut Beschlussfassung DS 201279 zwischenzeitlich beschafft und an die Schulen ausgeliefert und wenn nein, wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Beschaffung bzw. Auslieferung der 8.000 Endgeräte an die Schulen? 2. Nach welchen Kriterien wurden oder werden wie viele Geräte (iPads) an welche Schulen differenziert nach Schulformen ausgegeben? 3. Wie und durch wen wird bei der Ausgabe an die Schüler die "Bedürftigkeit" geprüft und festgestellt? 4. Wer verwaltet schulintern die Geräte und kümmert sich um den Support? 5. Welche Details und Leistungen wurden oder werden mit wie vielen externen Dienstleistern zum Support vereinbart (z.B. Reaktionszeit) und womit begründet die Oberbürgermeisterin einen 24/7-Support? 6. Nach welchen Kriterien wurden oder werden die externen Dienstleister ermittelt? 7. Wer ist künftig aus Sicht der Oberbürgermeisterin für die Finanzierung der technischen Ausstattung (z.B. iPads) der Schüler und Lehrer zuständig? Begründung In seiner Sitzung am 01.09.2020 hat der Rat folgende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen 500 mobile IPadkoffer mit insgesamt 8.000 Endgeräten zum Einsatz in den städtischen Schulen zu beschaffen. Für die Beschaffung dieser digitalenSeite 1 von 2 Seite 2 Endgeräte wird temporär überplanmäßig im Haushalt ein Betrag in Höhe von 4.640.000 Mio. EUR bereitgestellt. Eine Refinanzierung erfolgt aus Förderprogrammen des Bundes/des Landes (u.a. Gute Schule2020, angekündigte Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule). 2. für Zwecke der Erstinbetriebnahme, der Einbindung in die schulische Infrastruktur und den Support der o.g. Geräte ist temporär überplanmäßig ein Betrag in Höhe von 785.000 EUR in 2020 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über die seitens des Landes NRW angekündigte finanzielle Entlastung zur Flüchtlingsfinanzierung. Die hierfür im Zeitraum 01-09/2021 anfallenden Kosten in Höhe von 481.950 EUR werden im Haushaltsplan 2021/2022 angemeldet. Begründet wurde die Dringlichkeitsentscheidung wie folgt: “Die Maßnahme ist dringlich und eine sofortige Umsetzung erforderlich, weil nur so den Schulen und Schülerinnen und Schülern - insbesondere für den Fall eines erneuten „Lockdowns“ – zeitnah eine digitale Mindestausstattung für ein „Lernen auf Distanz“ zur Verfügung gestellt werden kann.“ Die Fragesteller sind angesichts der 3. Welle und der Notwendigkeit von Distanzunterricht interessiert zu erfahren, ob den Schulen und damit den bedürftigen Schülern die notwendigen mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de