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210511 · Große Anfrage

Verteilung und Support der iPads an Bonner Schulen

Nummer
210511
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 02.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210511-01 ST Verteilung und Support der iPads an Bonner Schulen

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Große Anfrage
öffentlich
210511
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Jan Dobrindt
01.04.2021
Verteilung und Support der iPads an Bonner
Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurden die IPads laut Beschlussfassung DS 201279 zwischenzeitlich
beschafft und an die Schulen ausgeliefert und wenn nein, wie lautet der
aktuelle Sachstand bei der Beschaffung bzw. Auslieferung der 8.000 Endgeräte
an die Schulen?
2. Nach welchen Kriterien wurden oder werden wie viele Geräte (iPads) an
welche Schulen differenziert nach Schulformen ausgegeben?
3. Wie und durch wen wird bei der Ausgabe an die Schüler die "Bedürftigkeit"
geprüft und festgestellt?
4. Wer verwaltet schulintern die Geräte und kümmert sich um den Support?
5. Welche Details und Leistungen wurden oder werden mit wie vielen externen
Dienstleistern zum Support vereinbart (z.B. Reaktionszeit) und womit begründet
die Oberbürgermeisterin einen 24/7-Support?
6. Nach welchen Kriterien wurden oder werden die externen Dienstleister
ermittelt?
7. Wer ist künftig aus Sicht der Oberbürgermeisterin für die Finanzierung der
technischen Ausstattung (z.B. iPads) der Schüler und Lehrer zuständig?
Begründung
In seiner Sitzung am 01.09.2020 hat der Rat folgende
Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive für
Schulen 500 mobile IPadkoffer mit insgesamt 8.000 Endgeräten zum Einsatz in
den städtischen Schulen zu beschaffen. Für die Beschaffung dieser digitalenSeite 1 von 2

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Endgeräte wird temporär überplanmäßig im Haushalt ein Betrag in Höhe von
4.640.000 Mio. EUR bereitgestellt. Eine Refinanzierung erfolgt aus
Förderprogrammen des Bundes/des Landes (u.a. Gute Schule2020,
angekündigte Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule).
2. für Zwecke der Erstinbetriebnahme, der Einbindung in die schulische
Infrastruktur und den Support der o.g. Geräte ist temporär überplanmäßig ein
Betrag in Höhe von 785.000 EUR in 2020 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt
über die seitens des Landes NRW angekündigte finanzielle Entlastung zur
Flüchtlingsfinanzierung. Die hierfür im Zeitraum 01-09/2021 anfallenden Kosten
in Höhe von 481.950 EUR werden im Haushaltsplan 2021/2022 angemeldet.
Begründet wurde die Dringlichkeitsentscheidung wie folgt:
“Die Maßnahme ist dringlich und eine sofortige Umsetzung erforderlich, weil nur
so den Schulen und Schülerinnen und Schülern - insbesondere für den Fall
eines erneuten „Lockdowns“ – zeitnah eine digitale Mindestausstattung für ein
„Lernen auf Distanz“ zur Verfügung gestellt werden kann.“
Die Fragesteller sind angesichts der 3. Welle und der Notwendigkeit von
Distanzunterricht interessiert zu erfahren, ob den Schulen und damit den
bedürftigen Schülern die notwendigen mobilen Endgeräte zur Verfügung
stehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de