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210509 · Beschlussvorlage

Entsperrung von Haushaltsmitteln Umbau Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach

Nummer
210509
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210509
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entsperrung von Haushaltsmitteln Umbau
Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Hochwassergefährdung im Unterlauf.
Hiervon hängen zahlreiche Projekte im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet
ab. Die größte Zeitnot besteht für die Umsetzung der städtischen Ziele zur
Verbesserung des ÖPNV.
Die SWB haben neue Stadtbahnwagen bestellt, die 2022 am Bahnbetriebshof
Dransdorf untergebracht werden müssen. Bisher werden die erforderlichen
Erweiterungsmaßnahmen wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht
genehmigt.
Die verwaltungsinterne (Vor-)Abstimmung konnte nicht fristgerecht
abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Abschlagbauwerk
Dransdorfer Bach BN“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird
entsperrt:
Finanzstelle: 5660013081070
Bezeichnung: Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach BN
Finanzposition: 78.5200
Ansatz 2021: 650.000,00 EUR
Begründung
Der Haushaltsansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von
Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
gesperrt.
Der Bezirksvertretung Bonn liegt für die Sitzung am 13.04.2021 mit
Drucksachennummer 210504 die Beschlussvorlage „Einleitung des
Vergabeverfahrens Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach“ vor.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Durchführung der Maßnahme ist erforderlich, da eine
Hochwassergefährdung im Unterlauf besteht. Davon ist auch die
Baumaßnahme der Stadtwerke am Bahnbetriebshof Dransdorf betroffen.
Die SWB haben neue Stadtbahnwagen bestellt, die ab 2022 am
Bahnbetriebshof Dransdorf untergebracht werden müssen. Bisher werden die
erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen wegen der Lage im
Überschwemmungsgebiet nicht genehmigt
Die Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de