210509 · Beschlussvorlage
Entsperrung von Haushaltsmitteln Umbau Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach
Kerndaten
- Nummer
- 210509
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210509 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entsperrung von Haushaltsmitteln Umbau Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Hochwassergefährdung im Unterlauf. Hiervon hängen zahlreiche Projekte im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet ab. Die größte Zeitnot besteht für die Umsetzung der städtischen Ziele zur Verbesserung des ÖPNV. Die SWB haben neue Stadtbahnwagen bestellt, die 2022 am Bahnbetriebshof Dransdorf untergebracht werden müssen. Bisher werden die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht genehmigt. Die verwaltungsinterne (Vor-)Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach BN“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: Finanzstelle: 5660013081070 Bezeichnung: Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach BN Finanzposition: 78.5200 Ansatz 2021: 650.000,00 EUR Begründung Der Haushaltsansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen gesperrt. Der Bezirksvertretung Bonn liegt für die Sitzung am 13.04.2021 mit Drucksachennummer 210504 die Beschlussvorlage „Einleitung des Vergabeverfahrens Abschlagbauwerk Dransdorfer Bach“ vor.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Durchführung der Maßnahme ist erforderlich, da eine Hochwassergefährdung im Unterlauf besteht. Davon ist auch die Baumaßnahme der Stadtwerke am Bahnbetriebshof Dransdorf betroffen. Die SWB haben neue Stadtbahnwagen bestellt, die ab 2022 am Bahnbetriebshof Dransdorf untergebracht werden müssen. Bisher werden die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht genehmigt Die Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de