210507-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Unterstützung für die Bonner Wirtschaft in Zeiten von Corona"
Kerndaten
- Nummer
- 210507-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210507-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB "Unterstützung für die Bonner Wirtschaft in Zeiten von Corona" Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.04.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrages und Beschlussfassung im Hauptausschuss wird die Verwaltung eine ensprechende Prüfung vornehmen. Die Verwaltung hält die vorgeschlagene Einführung weitreichender zusätzlicher Hilfen in Form von langfristigen zinslosen Darlehen jedoch nicht für zielführend. Die vorhandenen Angebote seitens Bund und Land sind bereits gut geeignet. Seit Beginn der Corona-Krise weist die Verwaltung über die Wirtschaftsförderung aktiv auf die Hilfen von Bund und Land sowohl auf den Internetseiten zu Corona, als auch in Mailingaktionen mit Informationen zu Corona-Unterstützungen an einen 12.000 Adressen zählenden Verteiler hin. Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht weiterhin für Informationen zur Verfügung. Als kommunale Zusatzhilfe zu den Bundes- und Landeshilfen in Zeiten von Corona bietet das Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn Gewerbetreibenden folgende Hilfen an: Gewerbesteuerpflichtige können, sofern sich Gewinneinbrüche abzeichnen, einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung stellen. Dies erfolgt formlos beim Kassen- und Steueramt per E-Mail. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, reicht häufig schon eine Stundung. Daher kann ebenfalls ein Erlass von Stundungszinsen, Säumniszuschlägen oder Mahn- und Vollstreckungskosten in Frage kommen. All diese Maßnahmen setzen einen Antrag der betroffenen Gewerbetreibenden und eine Einzelfallprüfung voraus. Die Gewerbetreibenden können davon ausgehen, dass die Verwaltung den rechtlichen Rahmen großzügig ausschöpft.Seite 1 von 2 Seite 2 Da die Pandemie noch anhält, kann zu der Frage unter c) im Antrag nach den finanziellen Auswirkungen derzeit keine Auskunft gegeben werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de