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210503-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand

Nummer
210503-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210503 BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210503-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand
Beratungsfolge
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin die bereits vorliegende
Vorentwurfsplanung eines ausschließlichen Ersatzneubaus für die
Funktionsräume des Melbbades an anderer Stelle als den Bestandsbauten und
soll dieser weiter verfolgt werden?
Es erscheint nach den Ergebnissen des TÜV-Gutachtens zur Standsicherung
der Gebäude nicht zielführend, die im Jahr 2018 erarbeitete
Vorentwurfsplanung weiter zu verfolgen, da neben dem Umkleidegebäude auch
das Technikgebäude und das Kioskgebäude ersetzt werden müssen und für
den Hang hinter diesen Gebäuden eine Hangsicherung erforderlich ist. Deshalb
ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die vorhandenen Gebäude
abzureißen und an dieser Stelle neu zu bauen.
Zu 2. – 7.
Bestehen verwaltungsintern Überlegungen, die von der Vebowag beauftragte
und erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des
Schwimmbadbereiches zu nutzen oder zu übernehmen und wenn ja, zu
welchen Konditionen?
Sofern die im Auftrag der Vebowag erstellte Rohbauplanung für die
Funktionsräume des Schwimmbadbereiches genutzt werden soll, ist
beabsichtigt, die weiteren Planungen dem gleichen Architekten zu übertragen
bzw. ist bereits seitens der Stadt eine Beauftragung dieses Architekten erfolgt?
Sofern der Architekt bereits mit weiteren Planungen beauftragt wurde: Welche
Leistungsphasen liegen dem Auftrag zugrunde?
Ist bei Nutzung der bereits von der Vebowag erstellten Rohbauplanung
vorgesehen bzw. bereits beauftragt, Unterbau (Pfahlgründungen), Statik etc.
ausschließlich auf ein eingeschossiges Schwimmbadfunktionsgebäude
anzupassen und wenn nein, warum nicht?
Bestehen verwaltungsintern Überlegungen oder sind der Oberbürgermeisterin
Überlegungen Dritter bekannt, auf dem Ersatzneubau für die Funktionsräume
des Melbbades zusätzlich gewerblichen Nutzraum z.B. für Arztpraxen zu
errichten und wenn ja, welche Geschossigkeit und Kubatur soll der Neubau
erhalten?Seite 1 von 2
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Wie legt die Oberbürgermeisterin das Ergebnis des Bürgerentscheids (DS
202122) zum Erhalt des Melbbades hinsichtlich der Formulierung „in seiner
jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung“ aus, insbesondere mit Blick auf die
Frage, welche Nutzungsarten in welchem baulichen Umfang (Geschossigkeit,
Kubatur etc.) aus ihrer Sicht mit dem Bürgerentscheid vereinbar sind?
Die Verwaltung beabsichtigt, kurzfristig eine Machbarkeitsstudie für den Bau
der erforderlichen neuen Schwimmbadgebäude zu beauftragen. Die
Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches, die im
Rahmen des von der VEBOWAG geplanten Gebäudes bereits erstellt worden
war, soll dabei berücksichtigt werden. Die Machbarkeitsstudie soll
insbesondere Aufschluss geben über die mögliche Bebauung sowie den Zeit-
und Kostenrahmen.
Zu 8.
Wann läuft die Frist nach § 26 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW für den
Bürgerentscheid ab?
Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW kann der
Bürgerentscheid vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Initiative des Rates durch
einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Der Tag des
Bürgerentscheids war der 27.11.2020 Die Zwei-Jahres-Frist endet somit
entsprechend §§ 187 ff. BGB mit Ablauf des 28.11.2022.
Zu 9.
Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer Fertigstellung der
Schwimmbadfunktionsräume und der grundsätzlichen Betriebsbereitschaft des
Melbbades zu rechnen?
Die Fertigstellung der Gebäude und damit die Betriebsbereitschaft des
Melbbades hängen von den Ergebnissen der noch zu beauftragenden
Machbarkeitsstudie, erforderlicher Umsetzungsbeschlüsse in den politischen
Gremien sowie der finanziellen Realisierbarkeit der Maßnahme ab. Aus
heutiger Sicht kann deshalb keine Aussage dazu getroffen werden, zu welchem
Zeitpunkt das Melbbad wieder in Betrieb genommen werden kann.
Anlage/n
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