210503 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 210503
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 31.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 210503 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 31.03.2021 BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand Beratungsfolge Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin die bereits vorliegende Vorentwurfsplanung eines ausschließlichen Ersatzneubaus für die Funktionsräume des Melbbades an anderer Stelle als den Bestandsbauten und soll dieser weiter verfolgt werden? 2. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen, die von der Vebowag beauftragte und erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches zu nutzen oder zu übernehmen und wenn ja, zu welchen Konditionen? 3. Sofern die im Auftrag der Vebowag erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches genutzt werden soll, ist beabsichtigt, die weiteren Planungen dem gleichen Architekten zu übertragen bzw. ist bereits seitens der Stadt eine Beauftragung dieses Architekten erfolgt? 4. Sofern der Architekt bereits mit weiteren Planungen beauftragt wurde: Welche Leistungsphasen liegen dem Auftrag zugrunde? 5. Ist bei Nutzung der bereits von der Vebowag erstellten Rohbauplanung vorgesehen bzw. bereits beauftragt, Unterbau (Pfahlgründungen), Statik etc. ausschließlich auf ein eingeschossiges Schwimmbadfunktionsgebäude anzupassen und wenn nein, warum nicht? 6. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen oder sind der Oberbürgermeisterin Überlegungen Dritter bekannt, auf dem Ersatzneubau für die Funktionsräume des Melbbades zusätzlich gewerblichen Nutzraum z.B. für Arztpraxen zu errichten und wenn ja, welche Geschossigkeit und Kubatur soll der Neubau erhalten? 7. Wie legt die Oberbürgermeisterin das Ergebnis des Bürgerentscheids (DS 202122) zum Erhalt des Melbbades hinsichtlich der Formulierung „in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung“ aus, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche Nutzungsarten in welchem baulichen Umfang (Geschossigkeit, Kubatur etc.) aus ihrer Sicht mit dem Bürgerentscheid vereinbar sind? 8. Wann läuft die Frist nach § 26 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW für den Bürgerentscheid ab? 9. Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer Fertigstellung der Schwimmbadfunktionsräume und der grundsätzlichen Betriebsbereitschaft des Melbbades zu rechnen?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Fragesteller sind zum einen interessiert zu erfahren, ob die ihnen kolportierten Informationen zutreffen. Zum anderen hält es die BBB-Fraktion für unerlässlich, dass die Oberbürgermeisterin den Rat zeitnah und regelmäßig über den Fortgang beim Melbbad informiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de