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210503 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand

Nummer
210503
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
31.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210503-01 ST BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand

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Große Anfrage
öffentlich
210503
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
31.03.2021
BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand
Beratungsfolge
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin die bereits vorliegende
Vorentwurfsplanung eines ausschließlichen Ersatzneubaus für die
Funktionsräume des Melbbades an anderer Stelle als den
Bestandsbauten und soll dieser weiter verfolgt werden?
2. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen, die von der Vebowag
beauftragte und erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des
Schwimmbadbereiches zu nutzen oder zu übernehmen und wenn ja, zu
welchen Konditionen?
3. Sofern die im Auftrag der Vebowag erstellte Rohbauplanung für die
Funktionsräume des Schwimmbadbereiches genutzt werden soll, ist
beabsichtigt, die weiteren Planungen dem gleichen Architekten zu
übertragen bzw. ist bereits seitens der Stadt eine Beauftragung dieses
Architekten erfolgt?
4. Sofern der Architekt bereits mit weiteren Planungen beauftragt wurde:
Welche Leistungsphasen liegen dem Auftrag zugrunde?
5. Ist bei Nutzung der bereits von der Vebowag erstellten Rohbauplanung
vorgesehen bzw. bereits beauftragt, Unterbau (Pfahlgründungen), Statik
etc. ausschließlich auf ein eingeschossiges
Schwimmbadfunktionsgebäude anzupassen und wenn nein, warum
nicht?
6. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen oder sind der
Oberbürgermeisterin Überlegungen Dritter bekannt, auf dem
Ersatzneubau für die Funktionsräume des Melbbades zusätzlich
gewerblichen Nutzraum z.B. für Arztpraxen zu errichten und wenn ja,
welche Geschossigkeit und Kubatur soll der Neubau erhalten?
7. Wie legt die Oberbürgermeisterin das Ergebnis des Bürgerentscheids
(DS 202122) zum Erhalt des Melbbades hinsichtlich der Formulierung
„in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung“ aus, insbesondere
mit Blick auf die Frage, welche Nutzungsarten in welchem baulichen
Umfang (Geschossigkeit, Kubatur etc.) aus ihrer Sicht mit dem
Bürgerentscheid vereinbar sind?
8. Wann läuft die Frist nach § 26 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW für
den Bürgerentscheid ab?
9. Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer Fertigstellung der
Schwimmbadfunktionsräume und der grundsätzlichen
Betriebsbereitschaft des Melbbades zu rechnen?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Die Fragesteller sind zum einen interessiert zu erfahren, ob die ihnen
kolportierten Informationen zutreffen. Zum anderen hält es die BBB-Fraktion für
unerlässlich, dass die Oberbürgermeisterin den Rat zeitnah und regelmäßig
über den Fortgang beim Melbbad informiert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de