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210501 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Straßenerneuerung Endenicher Allee

Nummer
210501
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
31.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Endenicher Allee
Straßenerneuerung der Endenicher Allee zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird die Endenicher Allee zwischen Alfred-Bucherer-Straße
und BAB 565 ausbauen. Der Baubeginn ist für den 06.04.2021 vorgesehen. Das Bauvorhaben
wird auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020 unter der
Drucksachennummer DS-Nr. 201471 beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Verkehrsführung (Einbahnreglung in der Endenicher Allee in
Richtung Zentrum) wird aus der hervorgegangen Kanalbaumaßnahme übernommen.
Die Zugänglichkeit der Grundstücke wird gewährleistet.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Endenicher Allee im Bereich von der Alfred-Bucherer-
Straße bis zur BAB 565 erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8
des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer
sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit
im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf aktueller Grundlage die
voraussichtliche Beitragsbelastung ermittelt:
- 12,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
- 16,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
- 18,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei dreigeschossiger Bebauung
- 20,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei vier- und fünfgeschossiger Bebauung.Seite 1 von 2

Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt.
Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die Beitragsbelastungen um 50%. Diese
Reduzierung ist in den oben genannten Beitragsbelastungen bereits einkalkuliert.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Straßenbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E, Aufzugsgruppe 3
Swetlana Lindner, Telefon 0228 - 77 37 17
swetlana.Lindner@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Frau Dominique Rudolph, Telefon 0228 - 77 25 82
dominique.rudolph@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im März 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de