210501 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Straßenerneuerung Endenicher Allee
Kerndaten
- Nummer
- 210501
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 31.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Endenicher Allee Straßenerneuerung der Endenicher Allee zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird die Endenicher Allee zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 ausbauen. Der Baubeginn ist für den 06.04.2021 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020 unter der Drucksachennummer DS-Nr. 201471 beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Verkehrsführung (Einbahnreglung in der Endenicher Allee in Richtung Zentrum) wird aus der hervorgegangen Kanalbaumaßnahme übernommen. Die Zugänglichkeit der Grundstücke wird gewährleistet. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Endenicher Allee im Bereich von der Alfred-Bucherer- Straße bis zur BAB 565 erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf aktueller Grundlage die voraussichtliche Beitragsbelastung ermittelt: - 12,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung - 16,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung - 18,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei dreigeschossiger Bebauung - 20,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei vier- und fünfgeschossiger Bebauung.Seite 1 von 2 Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die Beitragsbelastungen um 50%. Diese Reduzierung ist in den oben genannten Beitragsbelastungen bereits einkalkuliert. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Straßenbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E, Aufzugsgruppe 3 Swetlana Lindner, Telefon 0228 - 77 37 17 swetlana.Lindner@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Frau Dominique Rudolph, Telefon 0228 - 77 25 82 dominique.rudolph@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im März 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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