← Vorlagen

210498 · Mitteilungsvorlage

Mountainbiken auf dem Gebiet der Stadt Bonn

Nummer
210498
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 26.05.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 281,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.777 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
210498
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Mountainbiken auf dem Gebiet der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.05.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die städtischen Schutzgebiete sind für viele Bonnerinnen und Bonner beliebte
Ausflugsziele – insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit. Häufig stehen die
verschiedenen Nutzungen und Ansprüche der Erholungssuchenden jedoch im
Widerspruch zum Natur-, Biotop- und Artenschutz. Insbesondere das
Mountainbiken und die damit einhergehenden illegalen Fahrradstrecken abseits
offizieller Straßen und Wege haben massiv zugenommen und stellen eine
Herausforderung für die Verwaltung dar.
Die Verwaltung informiert mit dieser Vorlage zum Sach- und Bearbeitungsstand
über mögliche Lösungsansätze.
Sachstand:
Viele Varianten des Mountainbikens werden auch in Bonn immer populärer und
erschließen sich einem immer größer werdenden Nutzerkreis. In Folge dessen
entstehen auch Konflikte mit dem Forst- und Naturschutzrecht sowie zwischen
verschiedenen Interessengruppen untereinander.
Die stetige Entwicklung der vergangenen Jahre hin zu mehr Sport im
öffentlichen Raum hat sich mit den Regeln der Pandemiebekämpfung
beschleunigt. Viele Menschen bewegen sich in den Naherholungsgebieten in
und um Bonn und verlagern das Sporttreiben nach draußen.
Der Reiz des Mountainbikens liegt unter anderem in der Herausforderung, mit
Geschick und Balance unwegsames Gelände zu befahren. Aus diesem Grund
bieten insbesondere abwechslungsreiche Pfade mit unterschiedlichen
Steigungen, Kurven, Bodenbeschaffenheiten etc. die gesuchten sportlichen
Herausforderungen. Diesen Ansprüchen kommen die offiziellen breit
angelegten Forstwege nicht nach, weshalb die Radfahrerinnen und Radfahrer
dem Sport nicht selten abseits der offiziellen Wege nachgehen. In Bonn hat
sich aktuell eine Interessensgemeinschaft gegründet, die insbesondere die
Interessen der nicht in Sportvereinen organisierten Fahrerinnen und Fahrer
bündelt.Seite 1 von 5
Seite 2
Ein dauerhaftes und zunehmendes Problem stellen illegale Fahrradtrails dar,
die großflächig und immer engmaschiger die Schutzgebiete des Bonner
Stadtgebiets erschließen. Die Wege werden mit technischem Geschick (unter
anderem mit Einsatz von Werkzeug wie Spitzhacke und Schaufel) gefestigt
und bauliche Anlagen werden in Form von Rampen und Schanzen aus den
umliegenden Naturmaterialien (Erde, Steinen, Bäumen, Wurzeln) erbaut.
Dies führt zu massiven Bodenverdichtungen und durch die Förderung von
Bodenerosion zu einer Störung der Funktion des Naturhaushaltes, was bei der
zunehmenden Trockenheit besonders gravierend für die Waldbäume ist. Das
Wegesystem führt zu einer Habitatfragmentierung und Zerschneidung von
Schutzgebieten. Schutz- und Ruhezonen für Wild und geschützte Arten
werden stark eingeschränkt oder gehen verloren.
Das Verlassen der Wege, das Erstellen baulicher Anlagen, sowie die
Bodenverdichtungen und die täglichen und nächtlichen Störungen stehen im
Konflikt mit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz. Darüber hinaus kommt
es zu erheblichen Beeinträchtigungen und Störungen der FFH-Gebiete
Siebengebirge und Kottenforst, die als Natura-2000-Gebiete dem
höchstmöglichen Schutz auf europäischer Ebene unterliegen.
Das Radfahren außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, das Anlegen neuer
Wege und die damit verbundenen Einbauten - Befestigungen und
Verdichtungen - verstoßen gegen die in den Landschaftsplänen verankerten
Verbote sowie gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des
Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Problem erstreckt sich auf Privat-, Stadt-, Bundes- und Landeswälder. Für
die betroffenen Behörden (Regionalforstamt, Untere Naturschutzbehörde, Amt
für Stadtgrün, Bundesforstamt) stellt das Mountainbiken außerhalb der
öffentlichen Straßen und Wege ein großes Problem in den Wald- und
Schutzgebieten dar.
Im Bonner Stadtgebiet sind vorrangig die Bereiche Naturschutzgebiet Ennert
und Godesberg sowie Landschaftsschutzgebiete im Kottenforst mit den
Teilgebieten Venusberghang, Finkenberg und Hardtbergwald betroffen.
Bearbeitungsstand:
Die Stadtverwaltung sieht sich dauerhaft mit einer hohen Beschwerdelage zu
dem Thema konfrontiert. Die Mitteilungen und Vorgänge setzen sich
zusammen aus Beschwerdemeldungen anderer Interessensgruppen (z.B.
WanderInnen, Naturverbundene, ReiterInnen, AnwohnerInnen etc.) und
Beschwerdemeldungen aus der Mountainbike-Szene.
Die laufenden Maßnahmen der Stadtverwaltung setzen sich derzeit zusammen
aus:
- Rückbau illegaler Trails und Bauwerke durch den Forstbetrieb: Im
Bonner Stadtgebiet erfolgt der Rückbau durch den Forstbetrieb. Das
Entfernen bestehender Trails schafft nur kurzzeitige Abhilfe, da von den
RadfahrerInnen schnell neue geschaffen werden. Es stellt lediglich eine
Schadensbegrenzungsmaßnahme und keine Lösung zur Problematik
dar. Zudem handelt es sich um eine mühselige und personalintensiveSeite 2 von 5
Seite 3
Arbeit.
- Schwerpunktkontrollen in Form von Aktionstagen in
Zusammenarbeit aus Ordnungsamt, Regionalforstamt und Unterer
Naturschutzbehörde zur Kontrolle und Aufklärung: Der erste Aktionstag
fand am 21.11.20 statt. Hierbei wurden Bußgelder verhängt sowie
Personen direkt vor Ort angesprochen und Öffentlichkeitsarbeit
geleistet. Für 2021 sind drei Termine vorgesehen.
- Internetpräsenz: Auf der Internetseite der Stadt Bonn wird über das
Thema berichtet, sowie die gesetzlichen Grundlagen dargestellt
(https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-
mobilitaet/mountainbiken.php).
- Machbarkeitsstudie: Im „Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn“, das im November 2019 vorgestellt wurde,
werden verschiedene Maßnahmen empfohlen. Im Kapitel 6.2.5 „Sport
und Räume“ findet sich die Teilmaßnahme 5.3.11 „Die Legalisierung
einer Mountainbike-, Dirtbike- und Downhill-Strecke sollte geprüft
werden.“ (S.141). Eine Machbarkeitsstudie für eine legale Lösung am
Venusberghang im Kottenforst wurde durch das Sport- und Bäderamt
zwischenzeitlich beauftragt. Bei der Erstellung der Studie werden
Akteure aus der Moutainbikeszene beteiligt. Mit ersten Ergebnissen ist
im weiteren Verlauf des Frühjahres zu rechnen. Ziel ist es, den
sportlichen Ansprüchen und Herausforderungen dieser Sportgruppe
nachzukommen und zum Schutz der Natur den Mountainbike-Verkehr
zu kanalisieren. Die Genehmigungsfähigkeit hängt davon ab, inwieweit
eine Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur-, Landschafts- und
Artenschutzes gegeben ist.
- Austausch mit anderen Städten und Kommunen: Es erfolgte ein
Erfahrungsaustausch mit Städten und Kommunen, die bereits legale
Möglichkeiten zur Ausübung des Sports etabliert haben oder dies
beabsichtigen (z.B. Freiburg, Aachen, Koblenz). Zukünftig ist eine
Abstimmung zur Lösungsfindung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem
Kreis Ahrweiler vorgesehen.
- Gründung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (AG): Eine
Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Sport- und Bäderamtes und des
Amtes für Umwelt und Stadtgrün (Stadtwald und Untere
Naturschutzbehörde) tagt in regelmäßigen Abständen, um die
ämterübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, Zwischenziele zu
definieren und Bearbeitungsstände zu einzelnen Vorgängen zu
besprechen. Eine gemeinsame E-Mailadresse für Beschwerden und
Anregungen zu dem Thema ist eingerichtet.
- „Runder Tisch“ mit der Interessensgemeinschaft (IG)
Mountainbike: Am 17.02.21 hat ein digitaler „Runder Tisch“ mit
Vertretern der IG Mountainbike, einem Vertreter des mit der
Machbarkeitsstudie beauftragten Planungsbüros und Vertretern der
UNB, des Sport- und Bäderamtes und der Stadtförsterei stattgefunden.
Der direkte Dialog diente dem Austausch und dem gegenseitigen
Verständnis sowie der Erklärung der derzeitigen Bearbeitungsprozesse,
insb. der Machbarkeitsstudie. Das Format des „Runden Tisches“ soll
fortgesetzt werden.
- Gründung einer Kooperationsgemeinschaft: Ein Zusammenschluss
aus Regionalforstamt, Biologischer Station Bonn / Rhein-Erft und
Unterer Naturschutzbehörde ergreift Maßnahmen zum Verbau illegaler
Wege und Trails im Ennert mit parallellaufender Öffentlichkeitsarbeit.Seite 3 von 5
Seite 4
- Gemeinsame Aktion mit der Interessensgemeinschaft (IG)
Mountainbike: Zukünftig ist eine gemeinsame Aktion mit der IG
geplant. Hierbei sollen illegale Trails und Bauwerke am Venusberghang
zurückgebaut und Müll eingesammelt werden.
Lösungsansätze:
Erfahrungsberichte machen deutlich, dass sich die Problematik im Umfeld
genehmigter Strecken ohne regelmäßige und systematische Kontrollen
verschärfen und unkontrollierbar weiterentwickeln kann. Folglich müsste die
Verwaltung bei Zulassung legaler Trails in die Lage versetzt werden, den
Mountainbike-Verkehr auf den dafür freigegebenen Strecken zu begrenzen. Die
Ausweisung legaler Strecken, der Rückbau illegaler Strecken, Aufklärung und
gelegentliche Kontrollen erzielen keine Wirkung, wenn nicht begleitend
personelle Kapazitäten geschaffen werden, um vor Ort dauerhaft Verstöße
ahnden zu können und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies kann im Sinne einer
„Naturschutzwacht“ gemäß § 69 LNatSchG NRW erfolgen.
Der Rhein-Sieg-Kreis beispielsweise hat für die Arbeit in Natur und Landschaft
entsprechende „Ranger“ als Naturschutzwächter geschaffen. Dieses Modell
könnte auch für die Stadt Bonn zielführend sein, um eine dauerhafte Präsenz in
Bezug auf die aktuell ausufernde Situation sicherzustellen.
Zusammenfassend handelt es sich bei der Mountainbike-Thematik um eine
dauerhafte und überregionale Herausforderung im Spannungsfeld zwischen
Sport und Naturschutz, die den generellen Erholungsdruck auf die stadtnahen,
auch naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaftsräume verdeutlicht.
Anlage/n
1 Anlage Anhänger (öffentlich)Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de