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210494-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zweite Tischtennisplatte am Beueler Rheinufer

Nummer
210494-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210494 Zweite Tischtennisplatte am Beueler Rheinufer

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210494-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Zweite Tischtennisplatte am Beueler Rheinufer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem im Antrag erwähnten Standort handelt es sich um den Spielplatz
Rheinaustraße. Dieser Spielplatz ist bereits gut ausgestattet und wurde im
vergangenen Jahr komplett mit neuen Spielgeräten und einer Tischtennisplatte
bestückt.
Grundsätzlich sind Spielgeräteergänzungen auf vielen Spielplätzen in Bonn
natürlich zu begrüßen. Allerdings besteht auf dem Spielplatz Rheinaustraße
kein grundsätzlicher Bedarf für eine zweite Tischtennisplatte.
Bedarf für eine Spielgeräteergänzung besteht jedoch auf anderen Beueler
Spielplätzen. Ziel ist, möglichst für alle Kinder ein fußläufig erreichbares
attraktives Spielplatzangebot in allen Beueler Quartieren vorhalten zu können.
Für die beiden Plätze Bolzplatz Kreuzherrenstraße II und den Spielplatz
Herrmannstraße/Feldstraße ist ein Handlungsbedarf gegeben. Die Verwaltung
wird diese Plätze auf Eignung für eine Ergänzung mit einer Tischtennisplatte
prüfen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de