210490-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zustand des Bodendenkmals Möllestomp
Kerndaten
- Nummer
- 210490-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210490-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zustand des Bodendenkmals Möllestomp Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ist die Installation eines Kinderklettergerüst in unmittelbarer Nähe zum Denkmal zulässig? Das Klettergerüst befindet sich auf dem Nachbargrundstück des Baudenkmals (nicht Bodendenkmals) und damit nicht in direkter baulicher Verbindung dazu. Da es sich zudem um eine im weiteren Sinne temporäre Anlage handelt und an Spielgeräte i.d.R. nicht so enge Maßstäbe, den Umgebungsschutz von Baudenkmälern betreffend, angelegt werden, ist die Errichtung aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde denkmalfachlich zulässig. Ist vor Errichtung des Klettergerüsts eine Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde notwendig bzw. ist dies geschehen? Grundsätzlich sind bauliche Maßnahmen im Umfeld eines Baudenkmals mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und denkmalrechtlich zu genehmigen. Zuständig für die Abstimmung und Einholung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist dabei der Verursacher (hier der Nachbar des Baudenkmals). Sofern eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird die denkmalrechtliche Erlaubnis in diese integriert. Hier ist weder eine Antragstellung bei Bauordnungsamt noch bei der Unteren Denkmalbehörde erfolgt. Der Efeu ist vom Mauerwerk des Bodendenkmals entfernt worden. Inwieweit hatte dies Auswirkungen auf den Mörtel und die Steine des Möllestomp? Eine Ortsbesichtigung durch die Untere Denkmalbehörde steht noch aus, der Eigentümer wurde kontaktiert. Erfahrungsgemäß zieht die Entfernung von altem Efeubewuchs notwendige Instandsetzungsmaßnahmen beim Mauerwerk nach sich. Wann wurde zuletzt der Zustand des Denkmals geprüft? Der Zustand des Denkmals wurde zuletzt im Dezember 2018 geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Wer ist für den Erhalt des Möllestomp verantwortlich? Der Eigentümer ist verantwortlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de