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210490-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zustand des Bodendenkmals Möllestomp

Nummer
210490-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210490 Zustand des Bodendenkmals Möllestomp

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210490-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zustand des Bodendenkmals Möllestomp
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ist die Installation eines Kinderklettergerüst in unmittelbarer Nähe zum
Denkmal zulässig?
Das Klettergerüst befindet sich auf dem Nachbargrundstück des Baudenkmals
(nicht Bodendenkmals) und damit nicht in direkter baulicher Verbindung dazu.
Da es sich zudem um eine im weiteren Sinne temporäre Anlage handelt und an
Spielgeräte i.d.R. nicht so enge Maßstäbe, den Umgebungsschutz von
Baudenkmälern betreffend, angelegt werden, ist die Errichtung aus Sicht der
Unteren Denkmalbehörde denkmalfachlich zulässig.
Ist vor Errichtung des Klettergerüsts eine Abstimmung mit der unteren
Denkmalbehörde notwendig bzw. ist dies geschehen?
Grundsätzlich sind bauliche Maßnahmen im Umfeld eines Baudenkmals mit der
Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und denkmalrechtlich zu genehmigen.
Zuständig für die Abstimmung und Einholung der denkmalrechtlichen Erlaubnis
ist dabei der Verursacher (hier der Nachbar des Baudenkmals). Sofern eine
bauordnungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird die
denkmalrechtliche Erlaubnis in diese integriert. Hier ist weder eine
Antragstellung bei Bauordnungsamt noch bei der Unteren Denkmalbehörde
erfolgt.
Der Efeu ist vom Mauerwerk des Bodendenkmals entfernt worden.
Inwieweit hatte dies Auswirkungen auf den Mörtel und die Steine des
Möllestomp?
Eine Ortsbesichtigung durch die Untere Denkmalbehörde steht noch aus, der
Eigentümer wurde kontaktiert. Erfahrungsgemäß zieht die Entfernung von
altem Efeubewuchs notwendige Instandsetzungsmaßnahmen beim Mauerwerk
nach sich.
Wann wurde zuletzt der Zustand des Denkmals geprüft?
Der Zustand des Denkmals wurde zuletzt im Dezember 2018 geprüft.Seite 1 von 2
Seite 2
Wer ist für den Erhalt des Möllestomp verantwortlich?
Der Eigentümer ist verantwortlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de