210488-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag zur Vorlage 210488: Verkehrssichernde Maßnahmen Fahrradweg Pützchens Chaussee von Niederholtorf (Kreisel) Richtung Pützchen
Kerndaten
- Nummer
- 210488-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210488-02 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Gerhard Baumgärtel SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest 14.06.2021 gez. Mohn Änderungsantrag zur Vorlage 210488: Verkehrssichernde Maßnahmen Fahrradweg Pützchens Chaussee von Niederholtorf (Kreisel) Richtung Pützchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert: Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation der Verkehrsführung für Radfahrende auf der gesamten Länge der Pützchen Chaussee zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Dabei soll im Einzelnen geprüft werden, ob im oberen Bereich hinter dem Kreisverkehr in Niederholtdorf die Einrichtung einer Radverkehrsanlage möglich ist. Sollte dies nicht möglich sind, sollte eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h geprüft werden. Im unteren Bereich ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schutzstreifen auf ein richtlinien-konformes Maß verbreitert werden können. Vor dem Lokal „der Grieche“ wird der Radstreifen mit überfahrbaren flexiblen Baken, wie sie z.B. in der Adelheisstraße angebracht worden sind, zur Fahrbahn optisch abgetrennt. Begründung Zunächst einmal bedarf der Feststellung, dass es sich bei dem Weg an der Pützchen Chaussee talwärts vom Kreisverkehr in Niederholtdorf nicht wie im Antrag der CDU angeführt, um einen Radweg, handelt. Der Weg ist vielmehr kurz nach dem Kreisverkehr als Gehweg ausgeschildert mit dem Zusatz: „Radfahrer frei“. Es ist also Radfahrenden gestattet auf diesem Weg talwärts zu fahren, allerdings haben die Zu Fuß gehenden Vorrang, so dass die Radfahrenden zur Gefahrenvermeidung ggfs. nur Schritttempo fahrenSeite 1 von 4 Seite 2 dürfen. Der Weg war früher mal als gemischter Rad-/Fußweg ausgeschildert, was auch an den Fahrrad-Piktogrammen, die sich noch auf dem Weg befinden, erkennbar ist. Im vorliegenden Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Kante des Weges wieder vollständig mit weißer Farbe zu kennzeichnen, damit diese besonders in der Dunkelheit erkennbar ist. Dies mag als Einzelmaßnahme sinnvoll sein, ist aber für die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende auf der Pützchen Chaussee insgesamt bei weitem nicht ausreichend. Zunächst ist es eher zweifelhaft, ob es überhaupt sinnvoll ist, mit dem Rad auf diesem Weg talwärts zu fahren, da aufgrund des starken Gefälles schnell hohe Geschwindigkeiten erreicht werden. Dadurch droht regelmäßig eine Gefährdung der zu Fuß gehenden. Der Weg ist zudem recht schmal und erfüllt nicht die gemäß RAST geforderte Mindestbreite. Weiterhin befindet sich noch eine Bushaltestelle auf halber Höhe, bei der der Weg nicht verbreitert ist. Dort könnten also Personen auf den Bus warten oder auf den Gehweg aussteigen, während Radler auf dem Weg runterfahren. Auch liegen im Herbst durch die Bäume am Wegesrand viele Blätter auf dem Weg, was verbunden mit Feuchtigkeit auch hohe Rutschgefahr bedeuten kann. Im weiteren Verlauf der Pützchen Chaussee lässt die Verkehrsführung für die Radfahrenden sehr zu wünschen übrig. Die sogenannten Schutzstreifen erfüllen größtenteils nicht die in den Richtlinien ERA und RASt vorgesehene Mindestbreite von 1,25 m geschweige denn die Regelbreite von 1,5 m. Dazu ist bei längsparkenden PKW ein Sicherheitsraum von 0,25 – 0,50 m vorgesehen, der auch nicht vorhanden ist. Im weiteren Verlauf hinter der Einmündung der Holtorfer Straße bzw. Adelheidisplatz befindet sich in der Kurve linksseitig ein Imbißlokal „der Grieche“. Vor dem Lokal parken regelmäßig PKW, die im Griechen verweilen oder Essen abholen. Dies hat bereits zu zahlreichen Beschwerden, Presseartikeln und Bürgeranträgen geführt, ohne dass die Situation in irgendeiner Weise verbessert worden ist. Anlage/n 1 Foto1: Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei" (öffentlich) 2 Foto 2: zu schmaler Schutzstreifen (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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