210484 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Ollenhauerstraße - Erweiterungsneubau Friedrich-Ebert-Gymnasium mit 19 Klassenräumen und Mensa Az.: 168959
Kerndaten
- Nummer
- 210484
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210484 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Ollenhauerstraße - Erweiterungsneubau Friedrich-Ebert-Gymnasium mit 19 Klassenräumen und Mensa Az.: 168959 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Begründung Im Zusammenhang mit der Umstellung von G8 auf G9 entsteht am Friedrich- Ebert-Gymnasium, Ollenhauerstraße 5, ein zusätzlicher Raumbedarf. Die Bauherrin bittet daher im Rahmen einer Bauvoranfrage um Prüfung, inwieweit die Erweiterung des Gebäudes durch die Errichtung eines III-geschossigen Anbaus für 19 Klassenräume und Mensa an der Karl-Marx-Straße zulässig ist. Die Stellplätze und Fahrradabstellplätze sollen auf der bereits befestigen Fläche nachgewiesen werden. Die auf dem Grundstück vorhandenen tem- porären Container werden nach Fertigstellung des Neubaus entfernt. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes Nr. 7919-3 vom 25.11.1980, der hier Fläche für den Gemeinbedarf (Fried- rich-Ebert-Gymnasium) in III-geschossiger, geschlossener Bauweise und eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,0 ausweist. Die überbaubare Grundstücks- fläche wird durch Baugrenzen festgesetzt. Darüber hinaus wird eine Fläche für Stellplätze ausgewiesen. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen ab, da sich der überwiegende Teil des Erweiterungsbaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und in der Fläche für Stellplätze befindet. Im Moment werden die Stellplätze sowohl auf dem Baugrundstück als auch auf dem ehemaligen Parkplatz der Telekom nachgewiesen. Die geplante Maßnah- me und die damit verbundene Neuberechnung sowie die Neugestaltung der Außenanlagen führen zu einer Reduzierung der Stellplatzfläche.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Übrigen werden die durch den Bebauungsplan vorgegebenen Ausnut- zungswerte eingehalten. Auch löst das Vorhaben keine Neuversiegelung zu- sätzlicher Flächen aus. Vielmehr ist eine Dachbegrünung vorgesehen und der Baumbestand auf der Schulhoffläche bleibt erhalten. Nicht zuletzt aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Bebauungsstruktur ist die vorliegende Planung städtebaulich vertretbar, sodass die Voraussetzun- gen für die Erteilung einer Befreiung vorliegen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de