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210484 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Ollenhauerstraße - Erweiterungsneubau Friedrich-Ebert-Gymnasium mit 19 Klassenräumen und Mensa Az.: 168959

Nummer
210484
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210484
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Ollenhauerstraße
- Erweiterungsneubau Friedrich-Ebert-Gymnasium
mit 19 Klassenräumen und Mensa
Az.: 168959
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Begründung
Im Zusammenhang mit der Umstellung von G8 auf G9 entsteht am Friedrich-
Ebert-Gymnasium, Ollenhauerstraße 5, ein zusätzlicher Raumbedarf. Die
Bauherrin bittet daher im Rahmen einer Bauvoranfrage um Prüfung, inwieweit
die Erweiterung des Gebäudes durch die Errichtung eines III-geschossigen
Anbaus für 19 Klassenräume und Mensa an der Karl-Marx-Straße zulässig ist.
Die Stellplätze und Fahrradabstellplätze sollen auf der bereits befestigen
Fläche nachgewiesen werden. Die auf dem Grundstück vorhandenen tem-
porären Container werden nach Fertigstellung des Neubaus entfernt.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungspla-
nes Nr. 7919-3 vom 25.11.1980, der hier Fläche für den Gemeinbedarf (Fried-
rich-Ebert-Gymnasium) in III-geschossiger, geschlossener Bauweise und eine
GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,0 ausweist. Die überbaubare Grundstücks-
fläche wird durch Baugrenzen festgesetzt. Darüber hinaus wird eine Fläche für
Stellplätze ausgewiesen.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen ab, da sich der überwiegende
Teil des Erweiterungsbaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und
in der Fläche für Stellplätze befindet.
Im Moment werden die Stellplätze sowohl auf dem Baugrundstück als auch auf
dem ehemaligen Parkplatz der Telekom nachgewiesen. Die geplante Maßnah-
me und die damit verbundene Neuberechnung sowie die Neugestaltung der
Außenanlagen führen zu einer Reduzierung der Stellplatzfläche.Seite 1 von 2

Seite 2
Im Übrigen werden die durch den Bebauungsplan vorgegebenen Ausnut-
zungswerte eingehalten. Auch löst das Vorhaben keine Neuversiegelung zu-
sätzlicher Flächen aus. Vielmehr ist eine Dachbegrünung vorgesehen und der
Baumbestand auf der Schulhoffläche bleibt erhalten.
Nicht zuletzt aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Bebauungsstruktur
ist die vorliegende Planung städtebaulich vertretbar, sodass die Voraussetzun-
gen für die Erteilung einer Befreiung vorliegen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de