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210483-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1 AZ: 168376 BBB-Anfrage zur Vorlage 210483

Nummer
210483-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210483 Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1 AZ: 168376

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210483-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn,
Rabinstr. 1
AZ: 168376
BBB-Anfrage zur Vorlage 210483
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stellungnahme zur Großen Anfrage DS-Nr. 210483-03
Zu 1: Was und wie wurde im Einzelnen in der Baugenehmigung zur
Errichtung der elektronischen Werbetafel oder auf andere Weise seitens
der Oberbürgermeisterin sichergestellt, dass vom Betrieb der Anlage
keine Störung auf die Anwohnerschaft durch Lichtemissionen ausgeht?
Wegen der Ausrichtung der Werbeanlage nach Westen zur Straße bzw. zur
Bahnlinie wirkt diese weder auf die Fenster der umgebenden Bürogebäude
noch auf die der nächstgelegenen Wohnhäuser in der Herwarthstraße, die
mindestens 55 m entfernt liegen, unmittelbar ein.
Zu 2: Was und wie wurde im Einzelnen in der Baugenehmigung zur
Errichtung der elektronischen Werbetafel oder auf andere Weise seitens
der Oberbürgermeisterin sichergestellt, dass von der Anlage keine
Störung auf die Anwohnerschaft durch Schall einwirkt, der ausgehend
vom Betrieb des Gleiskörpers auf die Anlagenoberfläche fällt und von
dort zur gegenüberliegenden Bebauung stärker reflektiert wird, als dies
mit der laut Beschlussfassung auf Schallminderung ausgelegten Fassade
der Fall ist ?
Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, dass keine elektronische
Werbeanlage genehmigt wurde. Die Fassade, an der das Werbebanner
oberhalb der Zufahrt zum Parkhaus, installiert werden soll, ist nicht Richtung
Bahntrasse ausgerichtet, so dass von dieser keine Schallreflektionen für die
Wohnbebauung an der Herwarthstraße zu erwarten ist.
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Datenstand: 03.11.2026, 06:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de