210481 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Poppelsdorf, Sternenburgstraße 32/Kirschallee 44 - Errichtung einer Wohnung (Tinyhouse) Az.: 168978
Kerndaten
- Nummer
- 210481
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.771 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210481 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Poppelsdorf, Sternenburgstraße 32/Kirschallee 44 - Errichtung einer Wohnung (Tinyhouse) Az.: 168978 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird negativ beschieden, da das Bauvorhaben sich nicht einfügt, den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes widerspricht sowie denkmalschutzrechtliche Belange verletzt. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines I-geschossigen Solitärbaus mit einer Wohneinheit (Tinyhouse). Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. P 26 (08) und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen, da es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt. Dieser Fluchtlinienplan setzt eine Straßen- und eine Bauflucht fest. Darüber hinaus befindet sich das Vorhabengrundstück im Bereich der Vorgartensatzung der Stadt Bonn. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu III-geschossige Wohnbebauung zumeist in offener Bauweise teils aber auch durch Baukörperlängen von mehr als 50 m geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den Maßgaben des o.g. Fluchtlinienplanes und rückwärtig aus den faktischen hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung.Seite 1 von 3 Seite 2 Die faktische hintere Bauflucht bemisst sich nach ihrem Abstand von der festgesetzten Straßenflucht entlang der Kirschallee. Danach befindet sich der geplante Baukörper vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Eine zusätzliche Wohnbebauung in dieser von der Haupterschließung Kirschallee abseitigen Lage in einer Gartenfläche bewirkt zudem eine Vorbildwirkung für sämtliche „Freiflächen“. Eine Nachverdichtung der Gartenbereiche ist aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar. Im Übrigen lassen die geringen Abstände zu den nächstgelegenen Nachbarhäusern sowie die geplante Unterbringung von Pkw-Stellplätzen Konflikte erwarten. Des Weiteren ist eine Genehmigung bereits aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Bebauung entlang der Sackgasse Kirschallee wurde als Gesamtanlage geplant und gebaut und zeichnet sich durch eine axial stehende, freistehende Villa und acht Halbvillen aus. Das Gebäude Kirschallee 44 bildet eine symmetrische Doppelvilla mit der Hausnummer 42. Die momentan durch eine historische Mauereinfriedung, einen nachträglichen rückwärtigen Garagenbau von 1960 und die dazugehörende Zufahrt bereits schon als eng zu bezeichnende Situation, die als gewachsener Bestand 1993 in die Denkmalliste eingetragen wurde, würde durch die geplante Bebauung im rückwärtigen Bereich zusätzlich verschärft und festgeschrieben, da es Vorgarten und eigentlichen Hauszugang zu einer reinen Durchfahrt mit Stellplätzen degradiert und damit das Denkmal stark beeinträchtigt. Es ist auch ersichtlich, dass durch die geplante Bebauung, die zudem hinter dem Hauptgebäude liegt, eine Verschärfung dieser im Kern denkmalbeeinträchtigenden Situation durch notwendige Stellplätze, Feuerwehrzufahrt etc. entsteht. Aus den dargelegten Gründen können die erheblichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugelassen werden. Der Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheides ist daher abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Sternenburgstraße_Kirschallee (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de