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210481 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Poppelsdorf, Sternenburgstraße 32/Kirschallee 44 - Errichtung einer Wohnung (Tinyhouse) Az.: 168978

Nummer
210481
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210481
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Poppelsdorf,
Sternenburgstraße 32/Kirschallee 44
- Errichtung einer Wohnung (Tinyhouse)
Az.: 168978
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird negativ beschieden, da das
Bauvorhaben sich nicht einfügt, den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes
widerspricht sowie denkmalschutzrechtliche Belange verletzt.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines I-geschossigen Solitärbaus mit einer
Wohneinheit (Tinyhouse).
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. P 26 (08)
und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB
zu beurteilen, da es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
liegt. Dieser Fluchtlinienplan setzt eine Straßen- und eine Bauflucht fest.
Darüber hinaus befindet sich das Vorhabengrundstück im Bereich der
Vorgartensatzung der Stadt Bonn.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu III-geschossige
Wohnbebauung zumeist in offener Bauweise teils aber auch durch
Baukörperlängen von mehr als 50 m geprägt. Die überbaubaren
Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den Maßgaben des o.g.
Fluchtlinienplanes und rückwärtig aus den faktischen hinteren Baufluchten der
Umgebungsbebauung.Seite 1 von 3

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Die faktische hintere Bauflucht bemisst sich nach ihrem Abstand von der
festgesetzten Straßenflucht entlang der Kirschallee. Danach befindet sich der
geplante Baukörper vollständig außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen. Eine zusätzliche Wohnbebauung in dieser von der
Haupterschließung Kirschallee abseitigen Lage in einer Gartenfläche bewirkt
zudem eine Vorbildwirkung für sämtliche „Freiflächen“. Eine Nachverdichtung
der Gartenbereiche ist aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar. Im Übrigen
lassen die geringen Abstände zu den nächstgelegenen Nachbarhäusern sowie
die geplante Unterbringung von Pkw-Stellplätzen Konflikte erwarten.
Des Weiteren ist eine Genehmigung bereits aus denkmalschutzrechtlichen
Gründen ausgeschlossen. Die Bebauung entlang der Sackgasse Kirschallee
wurde als Gesamtanlage geplant und gebaut und zeichnet sich durch eine axial
stehende, freistehende Villa und acht Halbvillen aus. Das Gebäude Kirschallee
44 bildet eine symmetrische Doppelvilla mit der Hausnummer 42.
Die momentan durch eine historische Mauereinfriedung, einen nachträglichen
rückwärtigen Garagenbau von 1960 und die dazugehörende Zufahrt bereits
schon als eng zu bezeichnende Situation, die als gewachsener Bestand 1993
in die Denkmalliste eingetragen wurde, würde durch die geplante Bebauung im
rückwärtigen Bereich zusätzlich verschärft und festgeschrieben, da es
Vorgarten und eigentlichen Hauszugang zu einer reinen Durchfahrt mit
Stellplätzen degradiert und damit das Denkmal stark beeinträchtigt. Es ist auch
ersichtlich, dass durch die geplante Bebauung, die zudem hinter dem
Hauptgebäude liegt, eine Verschärfung dieser im Kern
denkmalbeeinträchtigenden Situation durch notwendige Stellplätze,
Feuerwehrzufahrt etc. entsteht.
Aus den dargelegten Gründen können die erheblichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugelassen werden. Der Antrag auf
Erteilung eines positiven Vorbescheides ist daher abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Sternenburgstraße_Kirschallee (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de