210480 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Duisdorf, Bahnhofstraße 31 - Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses Az.: 168960
Kerndaten
- Nummer
- 210480
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.337 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210480 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Duisdorf, Bahnhofstraße 31 - Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses Az.: 168960 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird negativ beschieden, da das Bauvorhaben wesentlich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht. Begründung Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7420-6 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Beabsichtigt ist der Neubau eines Mehrfamilien- und eines Einfamilienhauses (im rückwärtigen Teil des Grundstücks) zuzüglich 16 oberirdischer Pkw- Stellplätze. Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als Mischgebiet „C“ aus. Zulässig ist eine bis zu II-geschossige Bebauung mit rückwärtig I-geschossigen Erweiterungen in offener Bauweise. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baulinien bestimmt. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab, da sämtliche bauliche Anlagen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche liegen. Zugleich ist der betreffende Grundstücksbereich als private Grünfläche festgesetzt. Die Regelungen des Bebauungsplans sind auf die Sicherung des Bestandes zuzüglich I-geschossiger Erweiterungsmöglichkeiten auf der straßenabgewandten Seite ausgerichtet. Durch die Ausweisung der übrigen Grundstücksflächen als private Grünflächen wird der planerische Wille einer aufgelockerten Bebauung ohne eine zusätzliche bauliche Verdichtung dieser Freibereiche verdeutlicht. Darüber hinaus berücksichtigen die Festsetzungen einen deutlichen Abstand zur nördlich verlaufenden Bahnstrecke, was demSeite 1 von 3 Seite 2 Schutz gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse geschuldet ist. Genau in diesen „Korridor“ rücken nun die beiden Neubauten, was planungsrechtlich auch wegen einer möglichen Vorbildwirkung nicht zu verantworten ist. Aus den dargelegten Gründen können die erheblichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugelassen werden. Der Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheides ist daher abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Bahnhofstraße 31 (öffentlich) 2 Plan Bahnhofstraße 31_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de