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210476-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Initiative "Earth Night" - für wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr

Nummer
210476-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210476 Bürgerantrag: Initiative "Earth Night" - für wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210476-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Initiative "Earth Night" - für
wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün begrüßt
ausdrücklich die Initiative zur Reduzierung der künstlichen Beleuchtung für eine
Nacht im Jahr.
Wie im Antrag beschrieben hat die künstliche Beleuchtung Auswirkungen auf
die belebte Natur. Zugvögel, Fledermäuse und Insekten, aber auch andere
nachtaktive Tiere und Pflanzen, können von künstlicher Beleuchtung massiv
beeinträchtigt werden. Die Tiere können durch Kunstlicht in ihrer Orientierung
gestört und dadurch aufgrund von Stress, Erschöpfung oder Aufprall sogar
getötet werden. Insbesondere Insekten werden von Lichtquellen direkt
(Verbrennen) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) getötet.
Das kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in
der Umgebung von künstlichen Lichtquellen führen und sich schlussendlich
sogar negativ auf die Artenvielfalt auswirken. Eine Reduzierung dieser
Auswirkungen ist daher förderlich für die Natur.
Aus diesem Grund wird die Initiative „Earth Night“ seitens der Unteren
Naturschutzbehörde als eine sinnvolle und beispielhafte Aktion begrüßt, um auf
die bestehende Problematik der Lichtimmissionen und die Möglichkeit zur
Eindämmung hinzuweisen.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen, mit welchen
Maßnahmen die Initiative konkret unterstützt werden kann.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss unterstützt die Antragsinhalte und befürwortet den
Verfahrensvorschlag der Verwaltung .Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
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