210471-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Programm der Landesregierung NRW "Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen"
Kerndaten
- Nummer
- 210471-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210471-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Programm der Landesregierung NRW "Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen" Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemeinsam getragene Innenstadt-Initiativen haben in Nordrhein-Westfalen Tradition, wie beispielsweise die City-Offensive NRW „Ab in die Mitte“ von 1999 bis 2015, in der Bonn mit gemeinsam mit dem city-marketing bonn e.V. durchgeführten Aktionen die zweiterfolgreichste Stadt war, die Einführung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG-Gesetz) aus dem Sommer 2008. Die aktuelle Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ wurde am 2. Juli 2018 gegründet. Sie wird unterstützt von folgenden Partnern: Deutscher Städtetag und Städtetag Nordrhein-Westfalen Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Handelsverband Nordrhein-Westfalen Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen Haus & Grund Rheinland Westfalen Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing e. V. Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Landesinitiative StadtBauKultur Nordrhein-Westfalen Netzwerk Innenstadt Nordrhein-Westfalen Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in Nordrhein- Westfalen Fokus Development AG Den Initiatoren geht es darum, „Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kommunen mit ihren Partnern, zu denen auch die Bürgerinnen und BürgerSeite 1 von 4 Seite 2 gehören, zukunftsfähige und ansprechende Lösungen für die Weiterentwicklung ihrer Fußgängerzonen, Plätze, öffentlichen Räume, Gebäude und Wohnungen etc. entwickeln und umsetzen können.“ Die Verwaltung beobachtet in regelmäßigem Austausch mit den Institutionen der Wirtschaft die Entwicklung in den Bonner Zentren und begrüßt daher auch die Landesinitiative, in deren Rahmen sie auch bereits tätig ist (siehe weiter unten). Bereits in der Einladung zur ersten Bonner City-Konferenz am 27.10.2020 hieß es seitens der Verwaltung, dass die den Bedeutungsüberschuss der Bonner Innenstadt bedingende Funktion seit jeher der Einzelhandel ist: „Dieser war dabei schon immer starken Veränderungen (…) unterworfen. Und der inner- städtische Handel hat sich diesen Veränderungen immer wieder angepasst: „Handel ist Wandel“! Die Veränderungen haben aber auch Auswirkungen auf Kundenverhalten, Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit, Wettbewerbssituation, Immobilienwirtschaft usw. Die Corona-Krise hat einige dieser Veränderungen stark beschleunigt.“ Auch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen (MHKBG) weist auf seiner Homepage auf diese Entwicklung hin: „Corona hat den Wandel im Handel noch einmal beschleunigt. Hinzu kommen schließungsbedingte Auswirkungen für die Gastronomie. Mit der Kommunalumfrage 2020 war das Ziel verbunden, Einschätzungen unserer Kommunen über die örtlichen Handlungsschwerpunkte heute und in der Zukunft zu gewinnen. Rund 68 Prozent unserer Kommunen haben sich beteiligt und wichtige Ergebnisse geliefert. Erkenntnisgewinn 1: Sauberkeit und Sicherheit werden als wichtigster Zukunftsfaktor eingestuft und löst damit die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto ab. Erkenntnisgewinn 2: Gastronomie, Freizeit, Kultur, Tourismus, Dienstleistungen und medizinische Angebote gewinnen gegenüber der Handelsfunktion an Bedeutung.“ (Diese Kommunalumfrage wurde im Auftrag des Ministeriums vom Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Befragungszeitraum umfasste die Monate Juli und August 2020.) In den vier Wochen von Mitte September mit Mitte Oktober 2020 hatte das Amt für Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen 1.000 Passant*innen im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte 2020“ des Instituts für Handelsforschung in der Bonner Innenstadt befragen lassen (Drucksachen-Nr. 210102). Die Ergebnisse dieser Studie lassen vergleichbare Schlussfolgerungen für die Bonner Innenstadt zu. Zentrenmanagements für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg Ein Teil der Landesinitiative ist das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“, das in Folge der im Frühjahr 2020 angekündigten Schließungen großer Warenhausstandorte auch in NRWSeite 2 von 4 Seite 3 am 9. Juli 2020 aufgelegt wurde. Das Sofortprogramm ist mit einem Finanzvolumen und insgesamt 70 Mio. Euro ausgestattet. Die Bewerbungsfrist endete am 16. Oktober 2020. Am 13. November verkündete die Landes- regierung den Start in 129 Kommunen mit einem Volumen von rund 40 Mio. Euro. Die Verwaltung hatte sich fristgerecht beworben mit drei Zentrenmanagements für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Je Standort waren maximal 100.000 Euro Förderung möglich. Die Bewilligungsbescheide über jeweils 99.000 Euro gingen bei der Verwaltung am 12. Dezember 2020 ein – ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung des Programms (vgl. Drucksachen-Nr. 201911). Die Dauer eines halben Jahres widerspricht allerdings dem Begriff „sofort“. Die Verwaltung hat daraufhin ein Ausschreibungsverfahren nach UVgO eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Beantwortung des vorliegenden Antrages befindet sich das Vergabeverfahren in seiner Schlussphase. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese drei Zentrenmanagements in die kommenden Wochen starten werden. Die Förderung endet mit dem Ablauf des Jahres 2022. Die Ziele der Zentrenmanagements sind u.a.: Vermeidung von strukturellen Ladenleerständen Förderung des Einzelhandels und der Gastronomie Identifikation von Handlungsbedarfen Koordination von Kommunikationsprozessen Mögliche Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften Das Zentrenmanagement soll eng mit den jeweiligen Gewerbegemeinschaften und Stadtmarketing-Vereinen zusammenarbeiten und das City-Management im Amt für Wirtschaftsförderung unterstützen. Zentrenmanagement für die Bonner Innenstadt im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Für die Bonner Innenstadt wurde im Rahmen des Sofortprogramms kein eigenes Zentrenmanagement beantragt, da ein solches bereits im laufenden Antragsverfahren zum Masterplan Innere Stadt enthalten ist und über ein deutlich höheres Volumen und eine längere Laufzeit verfügt. Netzwerk Innenstadt NRW Die Stadt Bonn ist nunmehr auch Mitglied im Netzwerk Innenstadt (Drucksachen-Nr. 210095), das Teil der Landesinitiative ist. Gemeinsame Erklärung Auf der Homepage des MHKGB wurde am 25.3.2021 eine gemeinsame Erklärung zahlreicher Verbände, Initiativen und der Landesregierung veröffentlicht am 25.3.2021, worin ein gemeinsames Vorgehen vereinbart wurde. Die Inhalte der gemeinsamen Erklärung werden von der VerwaltungSeite 3 von 4 Seite 4 ausdrücklich begrüßt. Diese müssen jedoch teilweise noch in Landesrecht (z.B. bei der Städtebauförderung) umgesetzt werden. Unter anderem heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Die Partner der Gemeinsamen Innenstadtoffensive kommen darin überein, dass bei dem Einsatz der Finanzmittel darauf zu achten ist, dass diese auch an vor Ort vorhandene City- und/oder Werbering (oder vergleichbare Träger) im Sinne eines öffentlich-privaten Schulterschlusses zur Innenstadtentwicklung weitergeleitet werden dürfen.“ Diese Aussage kam für die o.g. Ausschreibung zu den Zentrenmanagements leider zu spät und ist auch noch kein Landesrecht. Das Land Rheinland-Pfalz ist in diesem Bereich einen Schritt weiter und hat kürzlich im Rahmen eines Modellvorhabens in den fünf Oberzentren des Landes eine erhebliche Förderung für Innenstadtinitiativen gestartet, die über die klassische Städtebauförderung hinausgeht. Begründet wird das wie folgt: „Die klassische Städtebauförderung sei dabei ein wichtiges Instrument, sie konzentriere sich jedoch in der Regel auf bauliche Maßnahmen. Mit dem neuen Programm sei es möglich, bisher nicht förderfähige Projekte wie beispielsweise Pop-Up-Stores, das Innenstadtmarketing oder den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen. Das Modellvorhaben gibt bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle Maßnahmen in den teilnehmenden Städten. Zugleich soll den Innenstädten dadurch kurzfristig unter die Arme gegriffen und Hilfe zur Seite gestellt werden (…). Das Modellvorhaben verstehe sich als Plattform für flankierende, ergänzende oder begleitende Maßnahmen zu den bewährten Städtebauförderungsprogrammen. „Den Oberzentren stehen in den Jahren 2021 und 2022 in einem ersten Schritt insgesamt 2,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Maßnahmen in einem vorhandenen oder geplanten Städtebaufördergebiet liegen oder ein funktionaler Zusammenhang zu einem Gebiet der Städtebauförderung besteht. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent“. Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/fuer- lebendige-innenstaedte-landesregierung-startet-modellvorhaben-innenstadt- impulse-1/ Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de