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210471-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Programm der Landesregierung NRW "Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen"

Nummer
210471-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210471 Programm der Landesregierung NRW "Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210471-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Programm der Landesregierung NRW "Zukunft
Innenstadt Nordrhein-Westfalen"
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
21.04.2021 Kenntnisnahme
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemeinsam getragene Innenstadt-Initiativen haben in Nordrhein-Westfalen
Tradition, wie beispielsweise
 die City-Offensive NRW „Ab in die Mitte“ von 1999 bis 2015, in der Bonn
mit gemeinsam mit dem city-marketing bonn e.V. durchgeführten
Aktionen die zweiterfolgreichste Stadt war,
 die Einführung des Gesetzes über Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISG-Gesetz) aus dem Sommer 2008.
Die aktuelle Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ wurde
am 2. Juli 2018 gegründet. Sie wird unterstützt von folgenden Partnern:
 Deutscher Städtetag und Städtetag Nordrhein-Westfalen
 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
 Handelsverband Nordrhein-Westfalen
 Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen
 Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen
 Haus & Grund Rheinland Westfalen
 Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing e. V.
 Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
 Landesinitiative StadtBauKultur Nordrhein-Westfalen
 Netzwerk Innenstadt Nordrhein-Westfalen
 Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in Nordrhein-
Westfalen
 Fokus Development AG
Den Initiatoren geht es darum, „Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die
Kommunen mit ihren Partnern, zu denen auch die Bürgerinnen und BürgerSeite 1 von 4
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gehören, zukunftsfähige und ansprechende Lösungen für die
Weiterentwicklung ihrer Fußgängerzonen, Plätze, öffentlichen Räume,
Gebäude und Wohnungen etc. entwickeln und umsetzen können.“
Die Verwaltung beobachtet in regelmäßigem Austausch mit den Institutionen
der Wirtschaft die Entwicklung in den Bonner Zentren und begrüßt daher auch
die Landesinitiative, in deren Rahmen sie auch bereits tätig ist (siehe weiter
unten).
Bereits in der Einladung zur ersten Bonner City-Konferenz am 27.10.2020 hieß
es seitens der Verwaltung, dass die den Bedeutungsüberschuss der Bonner
Innenstadt bedingende Funktion seit jeher der Einzelhandel ist: „Dieser war
dabei schon immer starken Veränderungen (…) unterworfen. Und der inner-
städtische Handel hat sich diesen Veränderungen immer wieder angepasst:
„Handel ist Wandel“! Die Veränderungen haben aber auch Auswirkungen auf
Kundenverhalten, Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit, Wettbewerbssituation,
Immobilienwirtschaft usw. Die Corona-Krise hat einige dieser Veränderungen
stark beschleunigt.“
Auch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Nordrhein-Westfalen (MHKBG) weist auf seiner Homepage auf diese
Entwicklung hin: „Corona hat den Wandel im Handel noch einmal beschleunigt.
Hinzu kommen schließungsbedingte Auswirkungen für die Gastronomie. Mit
der Kommunalumfrage 2020 war das Ziel verbunden, Einschätzungen unserer
Kommunen über die örtlichen Handlungsschwerpunkte heute und in der
Zukunft zu gewinnen. Rund 68 Prozent unserer Kommunen haben sich beteiligt
und wichtige Ergebnisse geliefert. Erkenntnisgewinn 1: Sauberkeit und
Sicherheit werden als wichtigster Zukunftsfaktor eingestuft und löst damit die
Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto ab. Erkenntnisgewinn 2:
Gastronomie, Freizeit, Kultur, Tourismus, Dienstleistungen und medizinische
Angebote gewinnen gegenüber der Handelsfunktion an Bedeutung.“ (Diese
Kommunalumfrage wurde im Auftrag des Ministeriums vom Institut für Landes-
und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen
durchgeführt. Der Befragungszeitraum umfasste die Monate Juli und August
2020.)
In den vier Wochen von Mitte September mit Mitte Oktober 2020 hatte das Amt
für Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband Bonn
Rhein-Sieg Euskirchen 1.000 Passant*innen im Rahmen der Studie „Vitale
Innenstädte 2020“ des Instituts für Handelsforschung in der Bonner Innenstadt
befragen lassen (Drucksachen-Nr. 210102). Die Ergebnisse dieser Studie
lassen vergleichbare Schlussfolgerungen für die Bonner Innenstadt zu.
Zentrenmanagements für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Ein Teil der Landesinitiative ist das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“, das in Folge der im Frühjahr
2020 angekündigten Schließungen großer Warenhausstandorte auch in NRWSeite 2 von 4
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am 9. Juli 2020 aufgelegt wurde. Das Sofortprogramm ist mit einem
Finanzvolumen und insgesamt 70 Mio. Euro ausgestattet. Die Bewerbungsfrist
endete am 16. Oktober 2020. Am 13. November verkündete die Landes-
regierung den Start in 129 Kommunen mit einem Volumen von rund 40 Mio.
Euro.
Die Verwaltung hatte sich fristgerecht beworben mit drei Zentrenmanagements
für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Je Standort waren maximal 100.000
Euro Förderung möglich. Die Bewilligungsbescheide über jeweils 99.000 Euro
gingen bei der Verwaltung am 12. Dezember 2020 ein – ein halbes Jahr nach
der Veröffentlichung des Programms (vgl. Drucksachen-Nr. 201911). Die Dauer
eines halben Jahres widerspricht allerdings dem Begriff „sofort“. Die Verwaltung
hat daraufhin ein Ausschreibungsverfahren nach UVgO eingeleitet. Zum
Zeitpunkt der Beantwortung des vorliegenden Antrages befindet sich das
Vergabeverfahren in seiner Schlussphase. Die Verwaltung geht davon aus,
dass diese drei Zentrenmanagements in die kommenden Wochen starten
werden. Die Förderung endet mit dem Ablauf des Jahres 2022.
Die Ziele der Zentrenmanagements sind u.a.:
 Vermeidung von strukturellen Ladenleerständen
 Förderung des Einzelhandels und der Gastronomie
 Identifikation von Handlungsbedarfen
 Koordination von Kommunikationsprozessen
 Mögliche Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften
Das Zentrenmanagement soll eng mit den jeweiligen Gewerbegemeinschaften
und Stadtmarketing-Vereinen zusammenarbeiten und das City-Management im
Amt für Wirtschaftsförderung unterstützen.
Zentrenmanagement für die Bonner Innenstadt im Rahmen des Masterplans
Innere Stadt
Für die Bonner Innenstadt wurde im Rahmen des Sofortprogramms kein
eigenes Zentrenmanagement beantragt, da ein solches bereits im laufenden
Antragsverfahren zum Masterplan Innere Stadt enthalten ist und über ein
deutlich höheres Volumen und eine längere Laufzeit verfügt.
Netzwerk Innenstadt NRW
Die Stadt Bonn ist nunmehr auch Mitglied im Netzwerk Innenstadt
(Drucksachen-Nr. 210095), das Teil der Landesinitiative ist.
Gemeinsame Erklärung
Auf der Homepage des MHKGB wurde am 25.3.2021 eine gemeinsame
Erklärung zahlreicher Verbände, Initiativen und der Landesregierung
veröffentlicht am 25.3.2021, worin ein gemeinsames Vorgehen vereinbart
wurde.
Die Inhalte der gemeinsamen Erklärung werden von der VerwaltungSeite 3 von 4
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ausdrücklich begrüßt. Diese müssen jedoch teilweise noch in Landesrecht (z.B.
bei der Städtebauförderung) umgesetzt werden. Unter anderem heißt es in der
gemeinsamen Erklärung: „Die Partner der Gemeinsamen Innenstadtoffensive
kommen darin überein, dass bei dem Einsatz der Finanzmittel darauf zu achten
ist, dass diese auch an vor Ort vorhandene City- und/oder Werbering (oder
vergleichbare Träger) im Sinne eines öffentlich-privaten Schulterschlusses zur
Innenstadtentwicklung weitergeleitet werden dürfen.“ Diese Aussage kam für
die o.g. Ausschreibung zu den Zentrenmanagements leider zu spät und ist
auch noch kein Landesrecht.
Das Land Rheinland-Pfalz ist in diesem Bereich einen Schritt weiter und hat
kürzlich im Rahmen eines Modellvorhabens in den fünf Oberzentren des
Landes eine erhebliche Förderung für Innenstadtinitiativen gestartet, die über
die klassische Städtebauförderung hinausgeht. Begründet wird das wie folgt:
„Die klassische Städtebauförderung sei dabei ein wichtiges Instrument, sie
konzentriere sich jedoch in der Regel auf bauliche Maßnahmen. Mit dem
neuen Programm sei es möglich, bisher nicht förderfähige Projekte wie
beispielsweise Pop-Up-Stores, das Innenstadtmarketing oder den Aufbau
lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen.
Das Modellvorhaben gibt bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern
ermöglicht individuelle Maßnahmen in den teilnehmenden Städten. Zugleich
soll den Innenstädten dadurch kurzfristig unter die Arme gegriffen und Hilfe
zur Seite gestellt werden (…). Das Modellvorhaben verstehe sich als
Plattform für flankierende, ergänzende oder begleitende Maßnahmen zu den
bewährten Städtebauförderungsprogrammen. „Den Oberzentren stehen in
den Jahren 2021 und 2022 in einem ersten Schritt insgesamt 2,5 Millionen
Euro zusätzlich zur Verfügung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die
Maßnahmen in einem vorhandenen oder geplanten Städtebaufördergebiet
liegen oder ein funktionaler Zusammenhang zu einem Gebiet der
Städtebauförderung besteht. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes
beträgt 90 Prozent“.
Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/fuer-
lebendige-innenstaedte-landesregierung-startet-modellvorhaben-innenstadt-
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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de