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210468-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Containersiedlung Rheinweg

Nummer
210468-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210468 Bürgerantrag: Containersiedlung Rheinweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210468-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Bürgerantrag: Containersiedlung Rheinweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Bürgerantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Baugenehmigung für den Containerstandort am Rheinweg endet in
diesem Jahr. Aus diesem Grund werden bereits seit geraumer Zeit
Alternativen geprüft, die eine angemessene Unterkunft für die
Geflüchteten und Obdachlosen darstellen könnten. Leider ist mit Blick
auf den hohen stadtweiten Wohnraummangel die besonders
anzustrebende individuelle Wohnraumversorgung äußerst schwierig,
zumal die Verwaltung nur dort überhaupt Einfluss auf den
Wohnungsmarkt und die Vermittlung von Wohnraum nehmen kann, wo
öffentliche Förderungen ein Besetzungsrecht einräumen. Dies gelingt
tatsächlich nur in Einzelfällen.
Aufgrund der Vielzahl aller wohnungssuchenden Haushalte ist es
erforderlich, die vom Hauptausschuss beschlossenen, objektiven
Dringlichkeitskriterien einzuhalten und auf eine Gleichbehandlung aller
wohnberechtigten Haushalte zu achten, was einer priorisierten
Vermittlung von Flüchtlingen oder Obdachlosen z.B. aus der Unterkunft
im Rheinweg entgegen steht.
Auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten in städtischen Beständen
stehen derzeit nicht in dem Maße zur Verfügung, wie sie für die sofortige
Aufgabe des Standortes erforderlich wären. Die Umsetzung
entsprechender Maßnahmen konnte in dem dreijährigen Zeitraum, die
der Bundesgesetzgeber für die Genehmigung der Sammelunterkünfte
laut BauBG eingeräumt hatte, noch nicht realisiert werden.
Die Unterbringung des Personenkreises der Obdachlosen, die für einen
Übergangszeitraum vorgesehen war, wird im Laufe des Aprils 2021
beendet. Die meisten der dort untergebrachten Menschen haben
inzwischen Plätze in anderen Unterkünften erhalten.Seite 1 von 2
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Auch für die Geflüchteten werden Alternativen gesucht, die jedoch mit
Blick auf soziale Anbindungen wie Kitas, Schulen und Arbeitsplätzen
möglichst so gestaltet sein sollen, dass Integrationserfolge nicht
gefährdet werden.
Die stadtplanerische Fortentwicklung des Bereiches wird durch die
Containeranlage nicht aufgehalten.
Die Vorplanungen zur städtebaulichen Entwicklung sind seitens der
Verwaltung für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen.
Selbstverständlich wird in diesem Zusammenhang die Öffentlichkeit
beteiligt.
Die Verwaltung ist sich der Belastung des Wohnumfeldes durch den
Containerstandort bewusst und wird, soweit es der äußerst knappe
Wohnungsmarkt zulässt, den Standort insgesamt so bald wie möglich
vollständig aufgeben.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen der
Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Mit diesem
Votum ist das formelle in § 24 GO NRW geregelte Verfahren für die
Behandlung von Bürgeranträgen abgeschlossen.
Anlage/n
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