210468-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Containersiedlung Rheinweg
Kerndaten
- Nummer
- 210468-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210468-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Bürgerantrag: Containersiedlung Rheinweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Bürgerantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Baugenehmigung für den Containerstandort am Rheinweg endet in diesem Jahr. Aus diesem Grund werden bereits seit geraumer Zeit Alternativen geprüft, die eine angemessene Unterkunft für die Geflüchteten und Obdachlosen darstellen könnten. Leider ist mit Blick auf den hohen stadtweiten Wohnraummangel die besonders anzustrebende individuelle Wohnraumversorgung äußerst schwierig, zumal die Verwaltung nur dort überhaupt Einfluss auf den Wohnungsmarkt und die Vermittlung von Wohnraum nehmen kann, wo öffentliche Förderungen ein Besetzungsrecht einräumen. Dies gelingt tatsächlich nur in Einzelfällen. Aufgrund der Vielzahl aller wohnungssuchenden Haushalte ist es erforderlich, die vom Hauptausschuss beschlossenen, objektiven Dringlichkeitskriterien einzuhalten und auf eine Gleichbehandlung aller wohnberechtigten Haushalte zu achten, was einer priorisierten Vermittlung von Flüchtlingen oder Obdachlosen z.B. aus der Unterkunft im Rheinweg entgegen steht. Auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten in städtischen Beständen stehen derzeit nicht in dem Maße zur Verfügung, wie sie für die sofortige Aufgabe des Standortes erforderlich wären. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen konnte in dem dreijährigen Zeitraum, die der Bundesgesetzgeber für die Genehmigung der Sammelunterkünfte laut BauBG eingeräumt hatte, noch nicht realisiert werden. Die Unterbringung des Personenkreises der Obdachlosen, die für einen Übergangszeitraum vorgesehen war, wird im Laufe des Aprils 2021 beendet. Die meisten der dort untergebrachten Menschen haben inzwischen Plätze in anderen Unterkünften erhalten.Seite 1 von 2 Seite 2 Auch für die Geflüchteten werden Alternativen gesucht, die jedoch mit Blick auf soziale Anbindungen wie Kitas, Schulen und Arbeitsplätzen möglichst so gestaltet sein sollen, dass Integrationserfolge nicht gefährdet werden. Die stadtplanerische Fortentwicklung des Bereiches wird durch die Containeranlage nicht aufgehalten. Die Vorplanungen zur städtebaulichen Entwicklung sind seitens der Verwaltung für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Selbstverständlich wird in diesem Zusammenhang die Öffentlichkeit beteiligt. Die Verwaltung ist sich der Belastung des Wohnumfeldes durch den Containerstandort bewusst und wird, soweit es der äußerst knappe Wohnungsmarkt zulässt, den Standort insgesamt so bald wie möglich vollständig aufgeben. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen der Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW geregelte Verfahren für die Behandlung von Bürgeranträgen abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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