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210467 · Antrag

Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße

Nummer
210467
Art
Antrag
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210467-01 ST Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße

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Antrag
öffentlich
210467
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
30.03.2021
Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf
der Reuterstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Nach Abschluss der Kanalarbeiten soll auf der Reuterstraße aus
Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg
bis einschließlich Reuterbrücke gelten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überwachung auf den aus
Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel
etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu
beschaffen bzw. zu leasen.
Begründung
Die Erfahrungen mit Tempo 30 bei gleichzeitiger fortwährender Kontrolle
auf dem ersten Abschnitt der Reuterstraße sind positiv, insbesondere
auch aus Sicht der unmittelbaren Anwohner*innen. Da auch im oben
genannten Abschnitt beiderseits der Straße Wohnbebauung existiert und
zugleich Lärmwerte von über 70 bis über 75 Dezibel gemessen werden
(24h-Tagesdurchschnitt), ist die Festsetzung von Tempo 30 folgerichtig
und stellt eine Lärmentlastung der Anwohner*innen dar.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de