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210465-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Vandalismusschäden Ennertsportplatz

Nummer
210465-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210465 Bürgerantrag: Vandalismusschäden Ennertsportplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210465-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Vandalismusschäden
Ennertsportplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Sportplatz im Ennert wurde 2016 aufgegeben und die bestehenden Tore
aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel zunächst auf dem
Platz belassen (s. DS 1610614NV14). Seitdem handelt es sich nicht mehr um
eine offizielle Sportfläche der Stadt Bonn. Durch die ausbleibende Wartung und
den im Bürgerantrag thematisierten Vandalismus stellen die Tore nach
Einschätzung der Verwaltung eine Gefahrenquelle dar. Die Verwaltung wird
daher die Tore entfernen. Da sich der ehemalige Sportplatz im
Naturschutzgebiet Ennert befindet, wird die Folgenutzung durch die Untere
Naturschutzbehörde nach den Zielen des Landschaftsplans Ennert und des
Naturschutzgroßprojektes „Chance 7“ entschieden. Die Sportplatzfläche ist als
Nutzungsumwandlung zu naturnahem Wald vorgesehen, die Umsetzung dieser
Maßnahme wurde bisher aufgrund von Eingaben aus der Bürgerschaft und
einer Entscheidung der BV Beuel (s. DS 1612083) zurückgestellt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung zur
Abwendung von Verletzungsgefahren und in Vorbereitung der vorgesehenen
Renaturierung durchzuführende Entfernung der Tore.
Zur Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen sowie der Entwicklungsziele
des Naturschutzgroßprojektes „Chance 7“, wird der politische Beschluss zur
Zurückstellung der ökologischen Aufwertungsmaßnahme aufgehoben.
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Die
formelle Beratung schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab.
Anlage/n
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