210465-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Vandalismusschäden Ennertsportplatz
Kerndaten
- Nummer
- 210465-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210465-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bürgerantrag: Vandalismusschäden Ennertsportplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Sportplatz im Ennert wurde 2016 aufgegeben und die bestehenden Tore aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel zunächst auf dem Platz belassen (s. DS 1610614NV14). Seitdem handelt es sich nicht mehr um eine offizielle Sportfläche der Stadt Bonn. Durch die ausbleibende Wartung und den im Bürgerantrag thematisierten Vandalismus stellen die Tore nach Einschätzung der Verwaltung eine Gefahrenquelle dar. Die Verwaltung wird daher die Tore entfernen. Da sich der ehemalige Sportplatz im Naturschutzgebiet Ennert befindet, wird die Folgenutzung durch die Untere Naturschutzbehörde nach den Zielen des Landschaftsplans Ennert und des Naturschutzgroßprojektes „Chance 7“ entschieden. Die Sportplatzfläche ist als Nutzungsumwandlung zu naturnahem Wald vorgesehen, die Umsetzung dieser Maßnahme wurde bisher aufgrund von Eingaben aus der Bürgerschaft und einer Entscheidung der BV Beuel (s. DS 1612083) zurückgestellt. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung zur Abwendung von Verletzungsgefahren und in Vorbereitung der vorgesehenen Renaturierung durchzuführende Entfernung der Tore. Zur Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen sowie der Entwicklungsziele des Naturschutzgroßprojektes „Chance 7“, wird der politische Beschluss zur Zurückstellung der ökologischen Aufwertungsmaßnahme aufgehoben. Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Die formelle Beratung schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de