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210461 · Beschlussvorlage

Zuschuss an den Familienkreis e.V. zur Förderung des Projektes "NewComer"

Nummer
210461
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210461
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an den Familienkreis e.V. zur Förderung
des Projektes "NewComer"
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Integrationsrat 05.05.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Der Familienkreis e.V. erhält für das Projekt „NewComer“ für das Jahr 2021
einen Zuschuss von bis zu 11.700,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten
Personal- und Sachkosten.
Begründung
Der Verein Familienkreis e.V. wurde 2006 von Eltern gegründet, um Familien in
Bonn niederschwellig, unbürokratisch und individuell zu unterstützen. Dazu
wurde unter anderem die „Ehrenamtliche Elternhilfe“ aufgebaut. Zudem
koordiniert der Familienkreis e.V. gemeinsam mit dem Caritasverband Bonn
das Netzwerk Frühe Hilfen Bonn.
Im Projekt „NewComer“ begleiten und unterstützen Ehrenamtliche werdende
Eltern mit Flucht-/Migrationsgeschichte rund um die Geburt und in den ersten
Lebensjahren des Kindes, informieren sie über vorhandene Strukturen im
Gesundheits- und Hilfesystem und erleichtern ihnen den Zugang zu entspre-
chenden Angeboten. Das Projekt wurde aufgrund des hohen Bedarfes neu
entwickelt und aufgebaut und wird seit 2017 von der Stabsstelle Integration
gefördert.
Hintergrund für das Projekt „NewComer“ ist die Situation geflüchteter oder
zugewanderter Eltern in der Schwangerschaft, rund um die Geburt und in den
ersten Lebensjahren des Kindes. Die Eltern sind meist zum einen mit ihrer
eigenen Situation stark beschäftigt (Rechtlicher Status, Lebensunterhalt,
Sprache, Ausbildung/Arbeit, Wohnsituation u.a.), zum anderen sind ihnen die
vorhandenen Strukturen und Angebote nicht bekannt. Da jedes Angebot seinen
eigenen spezifischen Rahmen, Ort und Zugang hat, werden sie von
Geflüchteten und Zugewanderten oft nicht in Anspruch genommen. Nicht
zuletzt fehlt den werdenden Müttern bzw. Eltern das vertraute Umfeld mitSeite 1 von 3

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Familie und Verwandtschaft im Herkunftsland. In vielen Fragen zu
Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Baby und Kindern bringen sie zudem
Vorstellungen und familiäre Traditionen aus den Herkunftsländern mit. Mit dem
Projekt „NewComer“ hat der Familienkreis seine ehrenamtliche Elternhilfe
entspre¬chend erweitert und verstetigt, fachliche Kompetenzen aufgebaut und
arbeitet eng mit Akteuren und Einrichtungen aus der Flüchtlings- und
Integrationsarbeit zusammen.
Die Einarbeitung, Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen sowie die
Gewinnung neuer Ehrenamtlicher ist eine umfangreiche Aufgabe im Projekt
„NewComer“. Die Ehrenamtlichen werden fachlich aus- und fortgebildet und
lernen durch Praxisbesuche wichtige Einrichtungen kennen. (Letzteres konnte
seit der Corona-Pandemie nicht so stattfinden wie sonst.) In ihren Einsätzen
kümmern sich die Ehrenamtlichen anschließend z.B. um Behördenangelegen-
heiten der Familien (Ausländeramt, Jobcenter u.a.) und deren finanzielle Lage,
um Kita-Anmeldungen, Wohnungssuche und vieles mehr. Die Einsätze der
Ehren¬amtlichen sind dabei oft zeitaufwendig und enthalten verschiedenste
Fragen, Sachverhalte und Schwierigkeiten. Wichtig ist dem Familienkreis die
langfristige Weitervermittlung an entsprechende Beratungsstellen (z.B.
Schwangerenberatungsstellen, Sozialberatungsstellen, Schuldnerberatung).
Die Pandemie hat nochmal deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, geflüchteten und
zugewanderten Familien den Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten zu
ermöglichen. Hierzu werden erfahrungsgemäß niederschwellige Projekte wie
dieses gebraucht, die Vertrauen aufbauen und die Zielgruppe gut erreichen
sowie die vorhandenen Strukturen gut kennen und sich vernetzen.
Die weitere Förderung des Familienkreis e.V. wird von der Verwaltung
befürwortet.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf
2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den
Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung
wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Im Jahr 2019 betrug der Zuschuss 8.000,00 €.
Im Jahr 2020 betrug der Zuschuss 11.555,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
EinzahlungenSeite 2 von 3

Seite 3
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
11.700,00 190000104/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
11.700,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de