210461 · Beschlussvorlage
Zuschuss an den Familienkreis e.V. zur Förderung des Projektes "NewComer"
Kerndaten
- Nummer
- 210461
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210461 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Zuschuss an den Familienkreis e.V. zur Förderung des Projektes "NewComer" Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Integrationsrat 05.05.2021 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Der Familienkreis e.V. erhält für das Projekt „NewComer“ für das Jahr 2021 einen Zuschuss von bis zu 11.700,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten Personal- und Sachkosten. Begründung Der Verein Familienkreis e.V. wurde 2006 von Eltern gegründet, um Familien in Bonn niederschwellig, unbürokratisch und individuell zu unterstützen. Dazu wurde unter anderem die „Ehrenamtliche Elternhilfe“ aufgebaut. Zudem koordiniert der Familienkreis e.V. gemeinsam mit dem Caritasverband Bonn das Netzwerk Frühe Hilfen Bonn. Im Projekt „NewComer“ begleiten und unterstützen Ehrenamtliche werdende Eltern mit Flucht-/Migrationsgeschichte rund um die Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes, informieren sie über vorhandene Strukturen im Gesundheits- und Hilfesystem und erleichtern ihnen den Zugang zu entspre- chenden Angeboten. Das Projekt wurde aufgrund des hohen Bedarfes neu entwickelt und aufgebaut und wird seit 2017 von der Stabsstelle Integration gefördert. Hintergrund für das Projekt „NewComer“ ist die Situation geflüchteter oder zugewanderter Eltern in der Schwangerschaft, rund um die Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Die Eltern sind meist zum einen mit ihrer eigenen Situation stark beschäftigt (Rechtlicher Status, Lebensunterhalt, Sprache, Ausbildung/Arbeit, Wohnsituation u.a.), zum anderen sind ihnen die vorhandenen Strukturen und Angebote nicht bekannt. Da jedes Angebot seinen eigenen spezifischen Rahmen, Ort und Zugang hat, werden sie von Geflüchteten und Zugewanderten oft nicht in Anspruch genommen. Nicht zuletzt fehlt den werdenden Müttern bzw. Eltern das vertraute Umfeld mitSeite 1 von 3 Seite 2 Familie und Verwandtschaft im Herkunftsland. In vielen Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Baby und Kindern bringen sie zudem Vorstellungen und familiäre Traditionen aus den Herkunftsländern mit. Mit dem Projekt „NewComer“ hat der Familienkreis seine ehrenamtliche Elternhilfe entspre¬chend erweitert und verstetigt, fachliche Kompetenzen aufgebaut und arbeitet eng mit Akteuren und Einrichtungen aus der Flüchtlings- und Integrationsarbeit zusammen. Die Einarbeitung, Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher ist eine umfangreiche Aufgabe im Projekt „NewComer“. Die Ehrenamtlichen werden fachlich aus- und fortgebildet und lernen durch Praxisbesuche wichtige Einrichtungen kennen. (Letzteres konnte seit der Corona-Pandemie nicht so stattfinden wie sonst.) In ihren Einsätzen kümmern sich die Ehrenamtlichen anschließend z.B. um Behördenangelegen- heiten der Familien (Ausländeramt, Jobcenter u.a.) und deren finanzielle Lage, um Kita-Anmeldungen, Wohnungssuche und vieles mehr. Die Einsätze der Ehren¬amtlichen sind dabei oft zeitaufwendig und enthalten verschiedenste Fragen, Sachverhalte und Schwierigkeiten. Wichtig ist dem Familienkreis die langfristige Weitervermittlung an entsprechende Beratungsstellen (z.B. Schwangerenberatungsstellen, Sozialberatungsstellen, Schuldnerberatung). Die Pandemie hat nochmal deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, geflüchteten und zugewanderten Familien den Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten zu ermöglichen. Hierzu werden erfahrungsgemäß niederschwellige Projekte wie dieses gebraucht, die Vertrauen aufbauen und die Zielgruppe gut erreichen sowie die vorhandenen Strukturen gut kennen und sich vernetzen. Die weitere Förderung des Familienkreis e.V. wird von der Verwaltung befürwortet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Im Jahr 2019 betrug der Zuschuss 8.000,00 €. Im Jahr 2020 betrug der Zuschuss 11.555,00 €. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen EinzahlungenSeite 2 von 3 Seite 3 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 11.700,00 190000104/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 11.700,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de