210459 · Antrag
Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren
Kerndaten
- Nummer
- 210459
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 210459 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 29.03.2021 Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz, Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-Abbindungen Vorschläge zu unterbreiten. Dies betrifft auch die Anlieferung der angrenzenden Gebäude und Ladenlokale sowie die Anfahrt zu medizinischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der Zentrale Omnibusbahnhof ist barrierefrei, fahrgastfreundlich mit möglichst durchgehendem Wetterschutz, bequemen und ausreichenden Sitzgelegenheiten, ggf. auch in Warteräumen, modernen Informationsanzeigen/-ansagen, personalfreundlichen Sozialräumen und zukunftsfähig mit ausreichenden Stellplätzen auch für verstärkten Gelenkbuseinsatz zu gestalten. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht verhindert werden. Für Dächer sind Photovoltaik und Dachbegrünungen vorzusehen.Seite 1 von 2 Seite 2 Teil der Planung muss die möglichst barrierefreie Einbeziehung der Rampe resp. des Weges zur unterirdischen Stadtbahnstation und zum Nordtunnel des Hauptbahnhofs sein. Außerdem ist eine Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd- /Weststadt einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer vorzugsweise auf kürzester Route der Wesselstraße andererseits über das beschriebene Gesamtareal in beiden Fahrtrichtungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit weiterer Radabstellmöglichkeiten dort zu untersuchen. Für die Gestaltung des eigentlichen ZOB inklusive dessen optimal im Interesse der Fahrgäste zu gestaltenden Anbindung (z. B. Wetterschutz) der beiden gem. lfd. Planfeststellungsverfahren zu errichtenden Straßenbahn-Haltestellen „Hauptbahnhof“ ist ein Wettbewerbsverfahren unter Einbeziehung von Ausschussvertreter*innen in die Jury und der Beauftragung von mindestens drei Planungs- bzw. Architekturbüros verpflichtend. Dabei ist das Büro Stefan Schmitz BDA Architekten und Stadtplaner, Köln (Gewinner des Wettbewerbs zur Neugestaltung des Bonner Bahnhofsbereiches 2008/2009), falls von diesem gewünscht, zu beteiligen. Die Stadtwerke Bonn Verkehrsgesellschaft ist als Hauptnutzerin des ZOB bei allen Schritten umfänglich einzubinden. Ziel ist der Baubeginn 2023, ggf. über die Möglichkeit eines zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. Begründung Der aktuelle ZOB aus den 1970er Jahren erfüllt kein einziges der notwendigen Kriterien für einen angemessenen zentralen Verknüpfungspunkt der Linien des öffentlichen Personenverkehrs. Auch deshalb wurde bereits vor Jahren ein entsprechender nur pauschaler Förderantrag beim Zuschussgeber NVR gestellt, der aber mangels Planungsreife - auch in Folge unklarer Verkehrsführungsentscheidungen des Stadtrates - nie konkretisiert wurde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de