210457 · Mitteilungsvorlage
Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung: Überarbeitung des Regionalplanes hier: Plankonzept der Bezirksregierung Köln
Kerndaten
- Nummer
- 210457
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210457 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung: Überarbeitung des Regionalplanes hier: Plankonzept der Bezirksregierung Köln Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Kenntnisnahme Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: In der 24. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln vom 13.03.2020 wurde hinsichtlich der Überarbeitung des Regionalplanes das Plankonzept beschlossen. Die Sitzungsvorlage des Regionalrates mit den textlichen Festlegungen kann unter https://www.bscw.nrw.de/pub/bscw.cgi/8229168?op=preview&back_url=8189 208und die zeichnerische Festlegung kann unter https://www.bscw.nrw.de/pub/bscw.cgi/8191165?op=preview&back_url=8189 208 eingesehen werden. Die Verwaltung hat das beschlossene Plankonzept mit dem derzeit gültigen Regionalplan aus dem Jahr 2004, auch vor dem Hintergrund des Vorschlags der Verwaltung zur Abgrenzung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) abgeglichen. Der Vorschlag der Verwaltung zur eigenen Benennung von weiteren ASB-Flächen wurde noch nicht an die Bezirksregierung übermittelt, da die Beschlussfassung noch aussteht (siehe hierzu DS-Nr. 191065). Neben dem Vorschlag zur Benennung weiterer ASB-Flächen, wurden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen auch konkret im Hinblick auf Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) geprüft. Hier haben sich bei den neuen geplanten Darstellungen bezüglich der Gewerbeflächen im regionalen Kontext einige Änderungen ergeben, die im Wesentlichen der Flexibilisierung und Regionalisierung der Planung von gewerblich und industriell zu nutzenden Flächen zum Ziel haben [1]1 (s. hierzu auch DS-Nr. 200796). Eine weitere Änderung ist aus Sicht der Stadt Bonn kritisch zu beurteilen: (Z.17) Zweckgebundene GIBregional: GIBregional dienen der Wirtschaftsentwicklung einer Teilregion und können unabhängig von den endogenen kommunalen Bedarfen der Belegenheitskommune in interkommunaler Zusammenarbeit mitSeite 1 von 3 Seite 2 mindestens einer weiteren Kommune entwickelt werden. Dargestellt sind solche GIBregional im Konzeptentwurf der Bezirksregierung im Rhein-Sieg-Kreis als Vorranggebiete in Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal und Niederkassel. Dies bedeutet, dass die kreisangehörigen Kommunen als Belegenheitskommune nicht zwangsläufig mit der Stadt Bonn kooperieren müssen, obwohl die rechnerischen Bedarfe, die diese GIBregional begründen, zu erheblichen Teilen auf die Bedarfe der Stadt Bonn zurück zu führen sind. Aus Sicht der Stadt ist zu befürchten, dass dies die Vereinbarung von Kooperationen mit den kreisangehörigen Kommunen, in denen es u.a. um Fragen der infrastrukturellen Ausstattung, der Vermarktung, aber auch um fiskalische Themen (Gewerbesteueranfall) gehen kann, erheblich erschweren könnte. Derzeit wird erstmalig eine solche Kooperation im Rahmen der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit Alfter und Bornheim zur Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Alfter-Nord sehr konstruktiv erprobt. Eine weitere, hinsichtlich der angestrebten Kooperation teilweise umfangreichere Vereinbarung mit der Stadt Rheinbach ist in Vorbereitung. Auch vor dem Hintergrund des „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“ wird diese Regelung kritisch gesehen. Beispielsweise wird die als GIBregional dargestellte Fläche in Bornheim oder Rheinbach im Fachgutachten als Kooperationsfläche mit Bonn empfohlen. [1] (G.1) Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Die regionale und interkommunale informelle und formelle Zusammenarbeit soll im Hinblick auf die zahlreichen Herausforderungen angestrebt, etabliert und intensiviert werden. Die Regionalplanungsbehörde unterstützt die Kooperationen und berücksichtigt die regionalen und teilregionalen Konzepte. (Z. 16) Zweckgebundene GIBinterkommunal: Zweckgebundene GIBinterkommunal sind als Vorranggebiete festgelegt, dienen der Bedarfsdeckung der beteiligten Kommunen und sind von diesen interkommunal zu entwickeln. Als zweckgebundenes GIBinterkommunal in der Region wird Alfter/Bornheim genannt, wobei diese Fläche nicht in der zeichnerischen Darstellung zu finden ist. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um eine Fläche, bei welcher auch die Stadt Bonn als Kooperationspartner beteiligt ist; sie wird jedoch nicht benannt (vgl. DS-Gruppe-Nr. 1810932). (G.20) Siedlungsflächenentwicklung flexibilisieren: Mit den ASBflex und GIBflex wird ein neues Instrument eingeführt, welches den Kommunen mehr Flexibilität bei der räumlichen Verortung der Siedlungsentwicklung ermöglichen soll. ASBflex und GIBflex sind als Vorhaltsgebiete festgelegt und dienen der Sicherung über den ermittelten Siedlungsraumbedarf hinausgehender, potentiell für zukünftige Siedlungszwecke geeigneter Bereiche. Die Inanspruchnahme dieser Siedlungsbereiche ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. In Bonn werden keine ASBflex oder GIBflex in den zeichnerischen/textlichen Festlegungen dargestellt.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de