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210457 · Mitteilungsvorlage

Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung: Überarbeitung des Regionalplanes hier: Plankonzept der Bezirksregierung Köln

Nummer
210457
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210457
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung:
Überarbeitung des Regionalplanes
hier: Plankonzept der Bezirksregierung Köln
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Kenntnisnahme
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der 24. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln vom
13.03.2020 wurde hinsichtlich der Überarbeitung des Regionalplanes das
Plankonzept beschlossen.
Die Sitzungsvorlage des Regionalrates mit den textlichen Festlegungen kann
unter https://www.bscw.nrw.de/pub/bscw.cgi/8229168?op=preview&back_url=8189
208und die zeichnerische Festlegung kann
unter https://www.bscw.nrw.de/pub/bscw.cgi/8191165?op=preview&back_url=8189
208 eingesehen werden.
Die Verwaltung hat das beschlossene Plankonzept mit dem derzeit gültigen
Regionalplan aus dem Jahr 2004, auch vor dem Hintergrund des Vorschlags
der Verwaltung zur Abgrenzung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB)
abgeglichen. Der Vorschlag der Verwaltung zur eigenen Benennung von
weiteren ASB-Flächen wurde noch nicht an die Bezirksregierung übermittelt, da
die Beschlussfassung noch aussteht (siehe hierzu DS-Nr. 191065).
Neben dem Vorschlag zur Benennung weiterer ASB-Flächen, wurden die
zeichnerischen und textlichen Darstellungen auch konkret im Hinblick auf
Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) geprüft. Hier haben sich bei den neuen
geplanten Darstellungen bezüglich der Gewerbeflächen im regionalen Kontext
einige Änderungen ergeben, die im Wesentlichen der Flexibilisierung und
Regionalisierung der Planung von gewerblich und industriell zu nutzenden
Flächen zum Ziel haben [1]1 (s. hierzu auch DS-Nr. 200796).
Eine weitere Änderung ist aus Sicht der Stadt Bonn kritisch zu beurteilen:
 (Z.17) Zweckgebundene GIBregional:
GIBregional dienen der Wirtschaftsentwicklung einer Teilregion und
können unabhängig von den endogenen kommunalen Bedarfen der
Belegenheitskommune in interkommunaler Zusammenarbeit mitSeite 1 von 3
Seite 2
mindestens einer weiteren Kommune entwickelt werden. Dargestellt
sind solche GIBregional im Konzeptentwurf der Bezirksregierung im
Rhein-Sieg-Kreis als Vorranggebiete in Bornheim, Rheinbach,
Meckenheim, Swisttal und Niederkassel. Dies bedeutet, dass die
kreisangehörigen Kommunen als Belegenheitskommune nicht
zwangsläufig mit der Stadt Bonn kooperieren müssen, obwohl die
rechnerischen Bedarfe, die diese GIBregional begründen, zu
erheblichen Teilen auf die Bedarfe der Stadt Bonn zurück zu führen
sind.
Aus Sicht der Stadt ist zu befürchten, dass dies die Vereinbarung von
Kooperationen mit den kreisangehörigen Kommunen, in denen es u.a.
um Fragen der infrastrukturellen Ausstattung, der Vermarktung, aber
auch um fiskalische Themen (Gewerbesteueranfall) gehen kann,
erheblich erschweren könnte. Derzeit wird erstmalig eine solche
Kooperation im Rahmen der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit
Alfter und Bornheim zur Entwicklung und Vermarktung des
Gewerbegebietes Alfter-Nord sehr konstruktiv erprobt. Eine weitere,
hinsichtlich der angestrebten Kooperation teilweise umfangreichere
Vereinbarung mit der Stadt Rheinbach ist in Vorbereitung.
Auch vor dem Hintergrund des „Gemeinsamen Fachgutachten
Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“ wird diese
Regelung kritisch gesehen. Beispielsweise wird die als GIBregional
dargestellte Fläche in Bornheim oder Rheinbach im Fachgutachten als
Kooperationsfläche mit Bonn empfohlen.
[1]
 (G.1) Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit:
Die regionale und interkommunale informelle und formelle Zusammenarbeit soll im Hinblick auf
die zahlreichen Herausforderungen angestrebt, etabliert und intensiviert werden. Die
Regionalplanungsbehörde unterstützt die Kooperationen und berücksichtigt die regionalen und
teilregionalen Konzepte.
 (Z. 16) Zweckgebundene GIBinterkommunal:
Zweckgebundene GIBinterkommunal sind als Vorranggebiete festgelegt, dienen der
Bedarfsdeckung der beteiligten Kommunen und sind von diesen interkommunal zu entwickeln.
Als zweckgebundenes GIBinterkommunal in der Region wird Alfter/Bornheim genannt, wobei
diese Fläche nicht in der zeichnerischen Darstellung zu finden ist. Darüber hinaus handelt es sich
hierbei um eine Fläche, bei welcher auch die Stadt Bonn als Kooperationspartner beteiligt ist; sie
wird jedoch nicht benannt (vgl. DS-Gruppe-Nr. 1810932).
 (G.20) Siedlungsflächenentwicklung flexibilisieren:
Mit den ASBflex und GIBflex wird ein neues Instrument eingeführt, welches den Kommunen mehr
Flexibilität bei der räumlichen Verortung der Siedlungsentwicklung ermöglichen soll. ASBflex und
GIBflex sind als Vorhaltsgebiete festgelegt und dienen der Sicherung über den ermittelten
Siedlungsraumbedarf hinausgehender, potentiell für zukünftige Siedlungszwecke geeigneter
Bereiche. Die Inanspruchnahme dieser Siedlungsbereiche ist nur unter bestimmten Bedingungen
möglich. In Bonn werden keine ASBflex oder GIBflex in den zeichnerischen/textlichen
Festlegungen dargestellt.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de