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210456 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Krim-Linde auf dem Grundstück Von-Hompesch-Straße 1, 53123 Bonn (früher: Malteserkrankenhaus, jetzt: Helios Klinikum Bonn)

Nummer
210456
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210456
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Krim-Linde auf dem
Grundstück Von-Hompesch-Straße 1, 53123 Bonn
(früher: Malteserkrankenhaus, jetzt: Helios Klinikum
Bonn)
Beratungsfolge
Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Krim-Linde auf dem Grundstück Von-Hompesch-
Straße 1, 53123 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Krim-Linde (Tilia euchlora) weist einen Stammumfang von 255 cm, einen
Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 17 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde laut Baumgutachten mit befriedigend beurteilt.
Der Baum befindet sich auf dem Krankenhausgelände des Helios Klinikums
Bonn auf einer Freifläche ca. 5 m vor der Krankenhauskapelle und ca. 15 m
vom alten, derzeit nicht mehr genutzten Hubschrauberlandeplatz entfernt.
Dieser Hubschrauberlandeplatz soll gemäß den luftfahrttechnischen
Anforderungen ertüchtigt und wieder in Betrieb genommen werden. Dazu ist
laut Bericht des Luftfahrtsachverständigen vom 30.04.2020 die bereits
vorhandene Fläche geeignet, wenn sie an die aktuellen rechtlichen Vorgaben
angepasst wird. Zu den Voraussetzungen gehören eine 15 m² große
Landefläche sowie die Entfernung von Hindernissen in der unmittelbaren
Umgebung.
Zu den Hindernissen gehört auch die Krim-Linde, die mit einem
Kronendurchmesser von 14 m zu nah an der Landefläche steht und den
Sicherheitsradius um den Landeplatz beeinträchtigt.
Da es sich bei der Ertüchtigung um eine baulich zulässige Nutzung handelt, die
zudem an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse durchgeführt werden
soll, muss die Linde zur Entfernung freigegeben werden.Seite 1 von 4

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Als Ersatzpflanzung für die Krim-Linde wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Foto und Bericht (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de