210456 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Krim-Linde auf dem Grundstück Von-Hompesch-Straße 1, 53123 Bonn (früher: Malteserkrankenhaus, jetzt: Helios Klinikum Bonn)
Kerndaten
- Nummer
- 210456
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.987 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210456 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Krim-Linde auf dem Grundstück Von-Hompesch-Straße 1, 53123 Bonn (früher: Malteserkrankenhaus, jetzt: Helios Klinikum Bonn) Beratungsfolge Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Krim-Linde auf dem Grundstück Von-Hompesch- Straße 1, 53123 Bonn wird erteilt. Begründung Die Krim-Linde (Tilia euchlora) weist einen Stammumfang von 255 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 17 m auf. Der Zustand des Baumes wurde laut Baumgutachten mit befriedigend beurteilt. Der Baum befindet sich auf dem Krankenhausgelände des Helios Klinikums Bonn auf einer Freifläche ca. 5 m vor der Krankenhauskapelle und ca. 15 m vom alten, derzeit nicht mehr genutzten Hubschrauberlandeplatz entfernt. Dieser Hubschrauberlandeplatz soll gemäß den luftfahrttechnischen Anforderungen ertüchtigt und wieder in Betrieb genommen werden. Dazu ist laut Bericht des Luftfahrtsachverständigen vom 30.04.2020 die bereits vorhandene Fläche geeignet, wenn sie an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst wird. Zu den Voraussetzungen gehören eine 15 m² große Landefläche sowie die Entfernung von Hindernissen in der unmittelbaren Umgebung. Zu den Hindernissen gehört auch die Krim-Linde, die mit einem Kronendurchmesser von 14 m zu nah an der Landefläche steht und den Sicherheitsradius um den Landeplatz beeinträchtigt. Da es sich bei der Ertüchtigung um eine baulich zulässige Nutzung handelt, die zudem an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse durchgeführt werden soll, muss die Linde zur Entfernung freigegeben werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Krim-Linde wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Foto und Bericht (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de