210455 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Dornenkreuzstraße 25, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210455
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210455 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Dornenkreuzstraße 25, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Dornenkreuzstraße 25, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Die Weiß-Tanne (Abies alba) weist einen Stammumfang von 260 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand des Baumes wurde gemäß Baumgutachten mit ausreichend beurteilt. Der Baum befindet sich im hinteren Teil des Garten an der östlichen Grundstücksgrenze, außerhalb des Eingriffs- und Arbeitsbereichs für die geplante Baumaßnahme auf dem genannten Grundstück. Bereits im Januar 2020 war der Baumbestand auf dem Grundstück begutachtet und die Weiß-Tanne als erhaltenswert beurteilt worden. Bei der erneuten Besichtigung im November 2020 hat sich gezeigt, dass sich der Allgemeinzustand wahrnehmbar verschlechtert hat. So ist die Krone auffallend lichter geworden und der Nadelverlust hat zugenommen. Diese Verschlechterung ist zum Teil der Reaktion auf die durch Wassermangel der letzten Jahre bedingte Unterversorgung und dadurch bedingten Trockenstress geschuldet, liegt aber auch an der Freistellung der Tanne durch die Fällung nicht satzungsgeschützter Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung. Da nach fachlicher Einschätzung mit einer weiteren Verschlechterung des Zustands und damit auch der abnehmenden Verkehrssicherheit zu rechnen ist, sollte die Weiß-Tanne zur Fällung freigegeben werden. Als Ersatzpflanzung für die Weiß-Tanne wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm nach Abschluss der Baumaßnahme gefordert.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Foto (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de