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210455 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Dornenkreuzstraße 25, 53227 Bonn

Nummer
210455
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210455
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem
Grundstück Dornenkreuzstraße 25, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück
Dornenkreuzstraße 25, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Weiß-Tanne (Abies alba) weist einen Stammumfang von 260 cm, einen
Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde gemäß Baumgutachten mit ausreichend beurteilt.
Der Baum befindet sich im hinteren Teil des Garten an der östlichen
Grundstücksgrenze, außerhalb des Eingriffs- und Arbeitsbereichs für die
geplante Baumaßnahme auf dem genannten Grundstück.
Bereits im Januar 2020 war der Baumbestand auf dem Grundstück begutachtet
und die Weiß-Tanne als erhaltenswert beurteilt worden. Bei der erneuten
Besichtigung im November 2020 hat sich gezeigt, dass sich der
Allgemeinzustand wahrnehmbar verschlechtert hat. So ist die Krone auffallend
lichter geworden und der Nadelverlust hat zugenommen. Diese
Verschlechterung ist zum Teil der Reaktion auf die durch Wassermangel der
letzten Jahre bedingte Unterversorgung und dadurch bedingten Trockenstress
geschuldet, liegt aber auch an der Freistellung der Tanne durch die Fällung
nicht satzungsgeschützter Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung.
Da nach fachlicher Einschätzung mit einer weiteren Verschlechterung des
Zustands und damit auch der abnehmenden Verkehrssicherheit zu rechnen ist,
sollte die Weiß-Tanne zur Fällung freigegeben werden.
Als Ersatzpflanzung für die Weiß-Tanne wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm nach Abschluss der
Baumaßnahme gefordert.Seite 1 von 3

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Anlage/n
1 Foto (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de