210454 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 210454
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210454 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.“ Begründung Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet bereits seit einigen Jahren Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung an. Bisher wurde die Beratung im Rahmen des Zuschusses für die Wahrnehmung der Aufgaben der Behindertenbeauftragten mitfinanziert, innerhalb der Gesamtförderung war ein Betrag von ca. 18.500,00 € für die Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung vorgesehen. Um hier eine klarere Abgrenzung vornehmen zu können, soll die Beratung im Jahr 2021 über eine gesonderte Förderung refinanziert werden. Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit liegt für die heutige Sitzung ebenfalls eine Beschlussvorlage für die Förderung der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. zur Wahrnehmung der Aufgabe als Behindertenbeauftragte vor. Die Bundesstadt Bonn fördert spezialisierte Beratungsangebote bei verschiedenen Trägern. Es ist nun geplant, die Beratungsleistung im Rahmen einer Modellphase im Jahr 2021 neu aufzustellen und umfassend zu dokumentieren. Das Jahr 2021 soll genutzt werden, um das Angebot zu überprüfen und die zukünftige Beratung gezielt zu planen. Die Beratung erfolgt in Form • einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde undSeite 1 von 3 Seite 2 • aufsuchender und begleitender Beratung. Sie wird von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt. Die Mitarbeiterin unterstützt durch ihre Erfahrungen in der Beratung BG als Behindertenbeauftragte, wenn die Belange von Menschen mit Hörbehinderung betroffen sind. Der Koordinationsaufwand sowie die offene Sprechstunde sollen mit einem Betrag von 3.000,00 € für das Jahr 2021 pauschal refinanziert werden. Die aufsuchende/begleitende Beratung wird mit einem Stundensatz von 44,14 € (analog TVöD E 9 b) entgolten und spitz abgerechnet. Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit wird über das Ergebnis der Modellphase informiert. Der in dieser Vorlage zur Disposition stehende Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: 18.500 Euro (bisheriger Betrag der Förderung) - 2.000 Euro (Gebärdendolmetscherpool, siehe Vorlage zur Finanzierung der Behindertengemeinschaft) + 3.000 Euro (Koordinationsaufwand und offene Sprechstunde) = 19.500 Euro. Die anerkannten Kosten der Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung betrugen im Jahr 2018 16.666,81 €, im Jahr 2019 12.676,20 € und im Jahr 2020 16.570,43 €. Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 % Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vere ine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19 500,00 EUR 150000506 / 73.1000 19 500,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 19 500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de