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210454 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.

Nummer
210454
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210454
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratung für Menschen mit einer
Hörbehinderung durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
„Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine
Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Beratung von
Menschen mit einer Hörbehinderung.“
Begründung
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet bereits seit einigen
Jahren Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung an. Bisher wurde die
Beratung im Rahmen des Zuschusses für die Wahrnehmung der Aufgaben der
Behindertenbeauftragten mitfinanziert, innerhalb der Gesamtförderung war ein
Betrag von ca. 18.500,00 € für die Angebote für Menschen mit einer
Hörbehinderung vorgesehen.
Um hier eine klarere Abgrenzung vornehmen zu können, soll die Beratung im
Jahr 2021 über eine gesonderte Förderung refinanziert werden.
Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit liegt für die heutige
Sitzung ebenfalls eine Beschlussvorlage für die Förderung der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. zur Wahrnehmung der Aufgabe als
Behindertenbeauftragte vor.
Die Bundesstadt Bonn fördert spezialisierte Beratungsangebote bei
verschiedenen Trägern. Es ist nun geplant, die Beratungsleistung im Rahmen
einer Modellphase im Jahr 2021 neu aufzustellen und umfassend zu
dokumentieren. Das Jahr 2021 soll genutzt werden, um das Angebot zu
überprüfen und die zukünftige Beratung gezielt zu planen.
Die Beratung erfolgt in Form
• einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde undSeite 1 von 3

Seite 2
• aufsuchender und begleitender Beratung.
Sie wird von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt.
Die Mitarbeiterin unterstützt durch ihre Erfahrungen in der Beratung BG als
Behindertenbeauftragte, wenn die Belange von Menschen mit Hörbehinderung
betroffen sind.
Der Koordinationsaufwand sowie die offene Sprechstunde sollen mit einem
Betrag von 3.000,00 € für das Jahr 2021 pauschal refinanziert werden.
Die aufsuchende/begleitende Beratung wird mit einem Stundensatz von 44,14
€ (analog TVöD E 9 b) entgolten und spitz abgerechnet.
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit wird über das Ergebnis
der Modellphase informiert.
Der in dieser Vorlage zur Disposition stehende Betrag setzt sich
folgendermaßen zusammen:
18.500 Euro (bisheriger Betrag der Förderung)
- 2.000 Euro (Gebärdendolmetscherpool, siehe Vorlage zur Finanzierung der
Behindertengemeinschaft)
+ 3.000 Euro (Koordinationsaufwand und offene Sprechstunde)
= 19.500 Euro.
Die anerkannten Kosten der Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung
betrugen im Jahr 2018 16.666,81 €, im Jahr 2019 12.676,20 € und im Jahr
2020 16.570,43 €.
Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die
Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vere
ine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3

Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19 500,00 EUR 150000506 /
73.1000
19 500,00
EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
19 500,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de