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210453 · Beschlussvorlage

Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
210453
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210453
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt
Bonn in den Jahren 2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
„Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine
Förderung in Höhe von 262.684,14 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der
Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung wird für das
Jahr 2022 um 2 % gesteigert und beträgt dann 267.937,82 €.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen
werden."
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.-
Nr.:0512494) folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit
der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der
Bundesstadt Bonn beauftragt.
2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine
Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten
Betriebskostenzuschusses finanziert.“
Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des
„Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“
umgesetzt. Dort ist festgelegt:
„Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksameSeite 1 von 4

Seite 2
und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am
Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung von Barrieren und die
Herstellung von Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu
gewährleisten. Hierzu gehört auch die Ermöglichung einer
selbstbestimmten Lebensführung.
Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die Ziele
des Gesetzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den
Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen
zusammen.
Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf
örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung für die
volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen.“
Die BG ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention
und dem Beschluss des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die
Bundesstadt Bonn (Bonn-Inklusiv)“ (DS-Nr.: 1111968EB4)
bewusstseinsbildend und gestaltend in die Umsetzung von „Bonn-
Inklusiv“ und die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung
in Bonn eingebunden.
Herausragende Aufgaben kommen der BG im Jahr 2021 bei der
Weiterentwicklung von „Bonn-Inklusiv“ im Rahmen eines partizipativen
Prozesses zu. Sie wirkt umfassend an der begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit mit. Angedacht ist zum Beispiel auch die
Koordination einer Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener
Sache, die in die Evaluation bestehender Handlungsempfehlungen und
die Wirkungsmessung zukünftiger Handlungsempfehlungen
eingebunden werden.
Weitere Aufgaben der Behinderten-Gemeinschaft als
Behindertenbeauftragte sind:
 Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen
 Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und
zur Vermeidung von Stigmatisierung
 Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der
inklusiven Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderungen
 Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderungen und deren
Verbände
 Stellungnahmen zu Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich
der Barrierefreiheit im weitesten Sinne
 Entwicklung und Verbesserung von inklusiven
Kommunikationsmöglichkeiten.
Seite 2 von 4

Seite 3
Die Behinderten-Gemeinschaft wurde in der Vergangenheit mit einem
Gesamtbetrag für verschiedene Aufgaben, gefördert. In diesem Jahr wird
die Förderung klarer differenziert und auf 3 Bereiche aufgeteilt:
 die Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten
 das Beratungsangebot für Menschen mit einer Hörbehinderung
und
 das Vorhalten eines Gebärdensprachdolmetscherpools für
Leistungen gemäß Kommunikationsunterstützungsverordnung
Nordrhein-Westfalen - KHV NRW.
In den vorangegangenen beiden Haushaltsjahren betrug die maximale
Förderung:
2019 2020
206.900 278.427
In beiden Beträgen sind die Beratungsleistungen für Menschen mit einer
Hörbehinderung sowie das Vorhalten des Gebärdendolmetscherpools
enthalten (jeweils 18.500 Euro). Der Anstieg des Förderbetrages in 2020
erklärt sich über qualitative Veränderungen der an die BG übertragenen
Aufgaben.
Wie bereits oben ausgeführt soll das Beratungsangebot für Menschen
mit einer Hörbehinderung in diesem Jahr gesondert finanziert werden.
Daher reduziert sich der Betrag für 2021 um diese Summe und erhöht
sich gleichzeitig um die jährliche Dynamisierung von 2 %.
Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit liegt in seiner
heutigen Sitzung eine eigenständige Beschlussvorschlage zur
Finanzierung des Beratungsangebotes vor.
Die anerkannten Kosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der
Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn inklusive dem
Beratungsangebot für Menschen mit einer Hörbehinderung betrugen
2017 2018 2019
179.457,91 € 199.466,21 € 136.500,84 €
Im Jahr 2019 war die Stelle der Geschäftsführung zeitweise unbesetzt,
daher weichen die maximale Fördersumme und die anerkannten Kosten
deutlich voneinander ab. Aufgrund dieser Entwicklung wurden die
monatlichen Vorschusszahlungen in 2019 zeitnah angepasst.
Die anerkennungsfähigen Kosten für 2020 werden im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung für 2020 festgestellt. Der
Verwendungsnachweis ist immer bis zum 30.06. des Folgejahres
vorzulegen.Seite 3 von 4

Seite 4
Die Behindertengemeinschaft Bonn e.V. erfüllt ihre formalen Pflichten
zuverlässig.
Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich
notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu
erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des
Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Vereinen und
sonstigen Trägern
1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Vereinen und
sonstigen Trägern
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
262 684,14 EUR
267 937,82 EUR
150000506 /
73.1000
262 684,14 EUR
(2021)
267 937,82 EUR
(2022)
0,00 EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
262 684,14 EUR
267 937,82 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de