210453 · Beschlussvorlage
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 210453
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210453 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 262.684,14 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung wird für das Jahr 2022 um 2 % gesteigert und beträgt dann 267.937,82 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden." Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.- Nr.:0512494) folgenden Beschluss gefasst: „1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn beauftragt. 2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten Betriebskostenzuschusses finanziert.“ Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des „Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“ umgesetzt. Dort ist festgelegt: „Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksameSeite 1 von 4 Seite 2 und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung von Barrieren und die Herstellung von Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung. Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die Ziele des Gesetzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen zusammen. Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“ Die BG ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Beschluss des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn (Bonn-Inklusiv)“ (DS-Nr.: 1111968EB4) bewusstseinsbildend und gestaltend in die Umsetzung von „Bonn- Inklusiv“ und die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in Bonn eingebunden. Herausragende Aufgaben kommen der BG im Jahr 2021 bei der Weiterentwicklung von „Bonn-Inklusiv“ im Rahmen eines partizipativen Prozesses zu. Sie wirkt umfassend an der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit mit. Angedacht ist zum Beispiel auch die Koordination einer Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache, die in die Evaluation bestehender Handlungsempfehlungen und die Wirkungsmessung zukünftiger Handlungsempfehlungen eingebunden werden. Weitere Aufgaben der Behinderten-Gemeinschaft als Behindertenbeauftragte sind: Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und zur Vermeidung von Stigmatisierung Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der inklusiven Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderungen und deren Verbände Stellungnahmen zu Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich der Barrierefreiheit im weitesten Sinne Entwicklung und Verbesserung von inklusiven Kommunikationsmöglichkeiten. Seite 2 von 4 Seite 3 Die Behinderten-Gemeinschaft wurde in der Vergangenheit mit einem Gesamtbetrag für verschiedene Aufgaben, gefördert. In diesem Jahr wird die Förderung klarer differenziert und auf 3 Bereiche aufgeteilt: die Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten das Beratungsangebot für Menschen mit einer Hörbehinderung und das Vorhalten eines Gebärdensprachdolmetscherpools für Leistungen gemäß Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-Westfalen - KHV NRW. In den vorangegangenen beiden Haushaltsjahren betrug die maximale Förderung: 2019 2020 206.900 278.427 In beiden Beträgen sind die Beratungsleistungen für Menschen mit einer Hörbehinderung sowie das Vorhalten des Gebärdendolmetscherpools enthalten (jeweils 18.500 Euro). Der Anstieg des Förderbetrages in 2020 erklärt sich über qualitative Veränderungen der an die BG übertragenen Aufgaben. Wie bereits oben ausgeführt soll das Beratungsangebot für Menschen mit einer Hörbehinderung in diesem Jahr gesondert finanziert werden. Daher reduziert sich der Betrag für 2021 um diese Summe und erhöht sich gleichzeitig um die jährliche Dynamisierung von 2 %. Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit liegt in seiner heutigen Sitzung eine eigenständige Beschlussvorschlage zur Finanzierung des Beratungsangebotes vor. Die anerkannten Kosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn inklusive dem Beratungsangebot für Menschen mit einer Hörbehinderung betrugen 2017 2018 2019 179.457,91 € 199.466,21 € 136.500,84 € Im Jahr 2019 war die Stelle der Geschäftsführung zeitweise unbesetzt, daher weichen die maximale Fördersumme und die anerkannten Kosten deutlich voneinander ab. Aufgrund dieser Entwicklung wurden die monatlichen Vorschusszahlungen in 2019 zeitnah angepasst. Die anerkennungsfähigen Kosten für 2020 werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für 2020 festgestellt. Der Verwendungsnachweis ist immer bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.Seite 3 von 4 Seite 4 Die Behindertengemeinschaft Bonn e.V. erfüllt ihre formalen Pflichten zuverlässig. Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 % Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Vereinen und sonstigen Trägern 1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Vereinen und sonstigen Trägern Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 262 684,14 EUR 267 937,82 EUR 150000506 / 73.1000 262 684,14 EUR (2021) 267 937,82 EUR (2022) 0,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 262 684,14 EUR 267 937,82 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de