← Vorlagen

210449 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens; Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2021-31.08.2022 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.08.2024

Nummer
210449
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.105 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210449
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens; Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und
Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2021-
31.08.2022 mit der Option der zweimaligen
Verlängerung bis längstens 31.08.2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung
der Bundesstadt Bonn zur Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum
01.09.2021-31.08.2022 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis
längstens 31.08.2024 wird zugestimmt.
Begründung
Die Schulen in städt. Trägerschaft haben wie jedes Jahr zur Planung und
Bündelung der Beschaffung von Inventar- und Einrichtungsgegenständen ihren
zwingend und unabweisbar notwendigen Bedarf für das Jahr 2021 mittels
Prioritätenliste beim Schulamt beantragt. Teilweise ergibt sich die
Notwendigkeit der Ergänzungsbeschaffung durch Bildung zusätzlicher
Eingangsklassen, zusätzlicher OGS-Plätze und Umstellung von G8 nach G9.
In dem jetzigen Ausschreibungsverfahren sind auch die Bedarfe des
Städtischen Gebäudemanagements bei Schulneubauten bzw.
Sanierungen berücksichtigt, sofern diese bisher bekannt sind. Das Städt.
Gebäudemanagement wird diesen Anteil separat abrufen.
Bis 2016 wurden Schultafeln verschiedener Bauart, die teilweise in größeren
Stückzahlen benötigt wurden, bereits zum jeweiligen Jahresbeginn jährlich
ausgeschrieben. Seit einigen Jahren zeigt sich jedoch, dass durch die
Digitalisierung klassische Schultafeln verstärkt durch Displays abgelöst werden
und der entsprechende Bedarf an klassischen Schultafeln tendenziell abnimmt.
Dennoch sind kurzfristige Ersatzbeschaffungen bei irreparablen Defekten an
vorhandenen Tafeln zur Abwendung von Unfallgefahren zwingend erforderlich.Seite 1 von 3

Seite 2
Weiterhin konstant hoch ist der Bedarf an zusätzlichen Seitendwandtafeln in
verschiedenen Ausführungen (Stahlemaille weiß, Stahlemaile grün oder Kork)
für alle Schulbereiche und – formen.
Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger gemäß § 79 des Schulgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine
am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Im auszuschreibenden Rahmenvertrag werden keine Mindest- und
Maximalabnahmemengen definiert und generiert, sondern es werden die
jährlichen geschätzten Abnahmemengen, basierend auf den Erfahrungen der
Vergangenheit, ausgeschrieben. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann
hiervon abweichen und richtet sich nach den konkreten Bedarfen und den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Besondere Bedarfe, die nicht aus dem Rahmenvertrag abgedeckt werden
können, werden weiterhin separat im Rahmen der vorgegebenen
Beschaffungsverfahren abgedeckt.
Die anzubietenden Tafeln müssen über eine TÜV-Zertifizierung verfügen. Im
Rahmen der TÜV-Prüfung werden sowohl die Fertigungsweise als auch die
verwendeten Materialien auf Schadstofffreiheit und Konformität mit
bestehenden Normen überprüft. Daneben sind die technischen
Vorbemerkungen „Verzicht auf umweltschädliche Materialien“ aus dem
Vergabehandbuch der Bundesstadt Bonn Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Auf Anforderung des Städtischen Gebäudemanagements ist zudem bei allen
Montagen in den Schulen wegen möglicher Vorkommen von Asbest in
Wandputzen/Spachtelmassen die Einhaltung des geprüften Verfahrens für
Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519, hier BT 30:
Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung
(„Bohrverfahren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung
(„Bohrverfahren mit Direktabsaugung) zwingend erforderlich.
Die Aufnahme von weiteren Nachhaltigkeitskriterien über die TÜV-Zertifizierung
und die Technischen Vorbemerkungen hinaus parallel zur zwingend
erforderlichen Befähigung für Montagen im geprüften Verfahren für Arbeiten mit
geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519, hier BT 30 würde am
Markt vorbeigehen und es wären keine wertbaren Angebote zu erwarten, da
nach Kenntnissen des Schulamtes lediglich zwei Tafelhersteller
deutschlandweit ihre Mitarbeiter entsprechend befähigt haben.
Es wird um darum gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren zum Abschluss
des Rahmenvertrages einzuleiten.
Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die
aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
TeilnahmewettbewerbSeite 2 von 3

Seite 3
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB X UVgO x VgV 01.09.2021-31.08.2022 mit
der Option der zweimaligen
Verlängerung bis längstens
31.08.2024
77.000,00 Euro für ein
Jahr
231.000 Euro für drei
Jahre
Produktgruppennummer
1.03.01
1.03.02
1.03.03
1.03.04
1.03.05
1.03.06
1.03.07
Produktgruppenbezeichnung
Schulträgeraufgaben Grundschulen
Schulträgeraufgaben Hauptschulen
Schulträgeraufgaben Realschulen
Schulträgeraufgaben Gymnasien
Schulträgeraufgaben
Gesamtschulen
Schulträgeraufgaben Förderschulen
Schulträgeraufgaben Berufskollegs
Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
525000
543180
783100
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.40.00.03.01.01
1.40.00.03.02.01
1.40.00.03.03.01
1.40.00.03.04.01
1.40.00.03.05.01
1.40.00.03.06.01
1.40.00.03.07.01
5.40.00.03.01.0100.001
5.40.00.03.02.0100.001
5.40.00.03.03.0100.001
5.40.00.03.04.0100.001
5.40.00.03.05.0100.001
5.40.00.03.06.0100.001
5.40.00.03.07.0100.001
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de