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210447-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Niedergermanischer Limes; BBB-Anfrage zur Aufnahme des Römerlagers Bonn in das Weltkulturerbe; Stand der Vorbereitungen

Nummer
210447-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 15.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210447 Niedergermanischer Limes; BBB-Anfrage zur Aufnahme des Römerlagers Bonn in das Weltkulturerbe; Stand der Vorbereitungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210447-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Niedergermanischer Limes; BBB-Anfrage zur
Aufnahme des Römerlagers Bonn in das
Weltkulturerbe; Stand der Vorbereitungen
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 15.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
DS 210447 – Große Anfrage Bürgerbund für UA Denkmalschutz
1. Im Rahmen des eingereichten Antrages und dessen Evaluierung
sollte eine von der UNESCO beauftragte Experten-Kommission
die einzelnen Limes-Standorte bereisen. Hat der auch
vorgesehene Besuch der ehemaligen castra bonnensia und damit
Bonns stattgefunden und wie ist er verlaufen?
Die Verwaltung hat Herrn Dr. Claßen, der als Leiter des LVR-
Amtes für Bodendenkmalpflege an der Begutachtung
teilgenommen hat, um eine Antwort zu dieser Frage gebeten und
die folgende Auskunft erhalten:
Die Begutachtung in Bonn fand am 25.09.2020 statt und hat rund
60 Minuten in Anspruch genommen. Die Vertreter:innen von
ICOMOS wurden permanent von einer Delegation bestehend aus
Mitarbeitenden des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik
Deutschland, des Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und
Gleichstellung des Landes NRW, des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege, der Cultural Heritage Agency (RCE) des
Ministeriums für Erziehung, Kultur und Wissenschaft der
Niederlande sowie der Niederländischen Limes Assoziation
(Nederlandse Limes Samenwerking) begleitet. In Bonn standen
zusätzlich Vertreter des LVR-Landesmuseum Bonn und der
Wohnbau GmbH zur Verfügung.
Zum Legionslager Bonn wurden zunächst, die für ICOMOS
wesentlichen Aspekte vorgestellt und diskutiert (ca. 15 Min.):
o Einführung / Übersicht zum römischen Bonn
o vorgeschlagene Kernzone des möglichen künftigen
Welterebes und dessen aktueller rechtlicher Status
o vorgeschlagene Pufferzone des möglichen künftigenSeite 1 von 3
Seite 2
Welterebes
o Erhaltungszustand der Bestandteile des möglichen künftigen
Welterebes
o bodendenkmalpflegerische Praxis im Bereich des möglichen
künftigen Welterebes
o Masterplan Bonn
Weiterhin wurde besprochen:
o Bauvorhaben Didinkirica I-III (ca. 30 Min.)
   die diesbezügliche intensive Abstimmung mit und
Berücksichtigung der bodendenkmalpflegerischen Belange
   das Konzept der künftigen Vermittlung des
Welterbes an dieser Stelle
o Vermittlungsstrategien für das mögliche künftige Welterbe in
Bonn zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit (ca. 15 Min.)
2. Sind außer dem Römerlager auch andere römische
Siedlungsstätten im Bonner Stadtgebiet in den Antrag
aufgenommen worden?
Ja. Neben dem Legionslager sind auf Bonner Stadtgebiet 10
temporäre Übungslager im Bereich des Kottenforstes als
Bestandteile des möglichen künftigen Welterbes
Niedergermanischer Limes vorgeschlagen worden.
3. Wie weit sind die Vorbereitungen der Verwaltung, im Fall einer
Anerkennung und Bewilligung des Antrags das Römerlager und
Nachbarbereiche optisch zu visualisieren, konkret gediehen?
Im Hinblick darauf, dass sich die Visualisierungen in ein
Gesamtkonzept zur Präsentation der Weltkulturerbestätten
einfügen müssen, wurden seitens der Verwaltung bisher keine
konkreten Vorbereitungen vorgenommen.
4. Wie hat die Verwaltung ihre in DS1911842ST2 vorgesehene
Vorbereitung auf die Anerkennung des Bonner Lagers als
Bestandteil des Weltkulturerbes umgesetzt: "Die Verwaltung
beabsichtigt im Hinblick auf die im Jahre 2021 zu erwartende
Entscheidung zur Anerkennung des Bonner Legionslagers als
Weltkulturerbebestandteil eine Projektstruktur aufzubauen, um die
Potenziale für die stadtgeschichtliche Vermittlung nutzen zu
können. In diesem Kontext sollten auch die vorgesehenen
Visualisierungen etc. im öffentlichen Raum eingebettet werden."
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de