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210444-01 · Mitteilungsvorlage

Alter Friedhof; BBB-Anfrage zum Sachstand "Pflegeplan"

Nummer
210444-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 03.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 210444 Alter Friedhof; BBB-Anfrage zum Sachstand "Pflegeplan"

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210444-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Alter Friedhof; BBB-Anfrage zum Sachstand
"Pflegeplan"
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 03.02.2022 Kenntnisnahme
In der UAD-Sitzung am 15.06.2021 war die Große Anfrage DS 210444 nach
mündlicher Stellungnahme der Verwaltung für erledigt erklärt worden,
nach dem zugesagt wurde, die nicht mehr rechtzeitig zur Sitzung
eingegangene schriftliche Stellungnahme zur Niederschrift zu nehmen.
Da die Erstellung der Niederschrift dieser Sitzung aufgrund erheblicher
personeller Ausfälle im zuständigen Sachgebiet nach wie vor nicht
absehbar ist, wird die Stellungnahme nun nachstehend wiedergegeben:
1. Wie ist der Sachstand des von der Verwaltung zugesagten
"Denkmalpflegekonzeptes" für den Alten Friedhof, das vom Städtischen
Gebäudemanagement in Eigenleitung erstellt werden sollte?
Das Grundkonzept ist erstellt und verwaltungsintern bzw. mit der Unteren
Denkmalbehörde bereits abgestimmt.
Aufbauend auf diesem Konzept wird zurzeit im SGB eine strukturelle Übersicht
in Form eines „Kosten- und Maßnahmenplans“ erstellt, in dem der Umgang mit
prioritären Maßnahmen sowie jährlich wiederkehrenden Prozessen festgelegt
ist. Diese strukturelle Übersicht soll als Arbeitsinstrument zwischen dem
Fachamt und dem SGB dienen und die Prozesse und Maßnahmen der
nächsten 10 Jahre umfassen. Sowohl die Erarbeitung als auch die Anwendung
eines solchen „Kosten- und Maßnahmenplans“ ist ein dynamischer Prozess
und konnte durch die Einschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie
noch nicht final abgeschlossen werden. Zu den Kosten sind im Rahmen der
Erstellung noch Einschätzungen ausstehend, die aktuell noch nachgetragen
werden.
2. Welche Haushaltsmittel zu dessen Umsetzung sind erforderlich und im
Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 und in der Finanzplanung
vorgesehen?
In den vergangenen acht Jahren wurden rund 205.000 € für den Erhalt der
originalen Substanz des Friedhofs investiert. Dies bedeutet Kosten vonSeite 1 von 2
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durchschnittlich 25.000 € pro Jahr, welche aus Mittelanmeldungen und
überplanmäßigen Mitteln bzw. teils durch das besondere Engagement der
Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofes in Bonn e.V.
aufgebracht wurden.
Das erarbeitete Denkmalpflegekonzept geht von einem über dieses Volumen
hinausreichenden jährlichen Mittelbedarf für den Alten Friedhof aus. Darin
enthalten sind neben einem jährlichen Monitoring und
Standsicherheitskontrollen die Restaurierung einzelner Denkmäler. Eine
Priorisierung von Einzeldenkmälern, an denen restauratorische Maßnahmen
durchgeführt werden müssen, ist aktuell zunächst bis 2024 erfolgt.
Sobald die Erstellung des „Kosten- und Maßnahmenplans“ abgeschlossen ist,
sind die entsprechenden Mittel beim Fachamt bereitzustellen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de