210444-01 · Mitteilungsvorlage
Alter Friedhof; BBB-Anfrage zum Sachstand "Pflegeplan"
Kerndaten
- Nummer
- 210444-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210444-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Alter Friedhof; BBB-Anfrage zum Sachstand "Pflegeplan" Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 03.02.2022 Kenntnisnahme In der UAD-Sitzung am 15.06.2021 war die Große Anfrage DS 210444 nach mündlicher Stellungnahme der Verwaltung für erledigt erklärt worden, nach dem zugesagt wurde, die nicht mehr rechtzeitig zur Sitzung eingegangene schriftliche Stellungnahme zur Niederschrift zu nehmen. Da die Erstellung der Niederschrift dieser Sitzung aufgrund erheblicher personeller Ausfälle im zuständigen Sachgebiet nach wie vor nicht absehbar ist, wird die Stellungnahme nun nachstehend wiedergegeben: 1. Wie ist der Sachstand des von der Verwaltung zugesagten "Denkmalpflegekonzeptes" für den Alten Friedhof, das vom Städtischen Gebäudemanagement in Eigenleitung erstellt werden sollte? Das Grundkonzept ist erstellt und verwaltungsintern bzw. mit der Unteren Denkmalbehörde bereits abgestimmt. Aufbauend auf diesem Konzept wird zurzeit im SGB eine strukturelle Übersicht in Form eines „Kosten- und Maßnahmenplans“ erstellt, in dem der Umgang mit prioritären Maßnahmen sowie jährlich wiederkehrenden Prozessen festgelegt ist. Diese strukturelle Übersicht soll als Arbeitsinstrument zwischen dem Fachamt und dem SGB dienen und die Prozesse und Maßnahmen der nächsten 10 Jahre umfassen. Sowohl die Erarbeitung als auch die Anwendung eines solchen „Kosten- und Maßnahmenplans“ ist ein dynamischer Prozess und konnte durch die Einschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie noch nicht final abgeschlossen werden. Zu den Kosten sind im Rahmen der Erstellung noch Einschätzungen ausstehend, die aktuell noch nachgetragen werden. 2. Welche Haushaltsmittel zu dessen Umsetzung sind erforderlich und im Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 und in der Finanzplanung vorgesehen? In den vergangenen acht Jahren wurden rund 205.000 € für den Erhalt der originalen Substanz des Friedhofs investiert. Dies bedeutet Kosten vonSeite 1 von 2 Seite 2 durchschnittlich 25.000 € pro Jahr, welche aus Mittelanmeldungen und überplanmäßigen Mitteln bzw. teils durch das besondere Engagement der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofes in Bonn e.V. aufgebracht wurden. Das erarbeitete Denkmalpflegekonzept geht von einem über dieses Volumen hinausreichenden jährlichen Mittelbedarf für den Alten Friedhof aus. Darin enthalten sind neben einem jährlichen Monitoring und Standsicherheitskontrollen die Restaurierung einzelner Denkmäler. Eine Priorisierung von Einzeldenkmälern, an denen restauratorische Maßnahmen durchgeführt werden müssen, ist aktuell zunächst bis 2024 erfolgt. Sobald die Erstellung des „Kosten- und Maßnahmenplans“ abgeschlossen ist, sind die entsprechenden Mittel beim Fachamt bereitzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de