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210442 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zur geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)

Nummer
210442
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 15.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210442-01 ST BBB-Anfrage zur geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)

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Große Anfrage
öffentlich
210442
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bernhard Wimmer
29.03.2021
BBB-Anfrage zur geplanten Novellierung des
Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
(DSchG NW)
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 05.05.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Teilt die Oberbürgermeisterin die gegen die geplante Novellierung in
der vorliegenden Fassung vorgebrachten Bedenken der Leitungen des
LVR-Amtes für Denkmalpflege und des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege, die in der Pressemitteilung des
Landschaftsverbandes wie folgt dargelegt worden sind:
"Große Sorge um die Denkmäler
12. März 2021 | Kultur
Interview mit Dr. Andrea Pufke und Dr. Erich Claßen zur geplanten
Neufassung des Denkmalschutzgesetzes
Köln. 12. März 2021.
Seit gut einer Woche liegt den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR)
und Westfalen-Lippe (LWL) ein Entwurf zur Novellierung des
Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) vor. Der
Absender ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung NRW. Bis zum 9. April haben die Landschaftsverbände
Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern.
Dr. Andrea Pufke, Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege, und
Dr. Erich Claßen, Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege,
erklären, was ihnen Sorge an den geplanten Veränderungen bereitet.
Wie ist Ihre Einschätzung zur geplanten Änderung des
Denkmalschutz-Gesetzes?
Andrea Pufke: „Ich habe zum ersten Mal wirklich große Sorgen um die
Baudenkmäler im Rheinland. Denn die Stellung der Denkmalfachämter
für Baudenkmalpflege wird in vielen Punkten entscheidend geschwächt
und das vorhandene Wissen gar nicht mehr abgerufen. Denkmalschutz
und Denkmalpflege sind dann erfolgreich, wenn sich alle BeteiligtenSeite 1 von 4

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gemeinsam für die Erhaltung der Denkmäler einsetzen: Menschen, die
ein geschütztes Haus bewohnen und pflegen, die Unteren
Denkmalbehörden in den Städten und Gemeinden, die vor Ort
unterstützen und entscheiden, und das Denkmalamt beim
Landschaftsverband Rheinland, das sein Fachwissen in die Beratung
und Betreuung von Maßnahmen einbringt. Das klappt in der Regel auch
sehr gut, wie auch die jüngste Evaluierung des Gesetzes gezeigt hat.
Doch dieses Zusammenspiel gerät durch das neue Gesetz in Schieflage.
Die Fachleute der Denkmalämter für die Baudenkmalpflege sollen
beispielsweise künftig nur noch angehört, aber an Entscheidungen nicht
weiter beteiligt werden, selbst wenn ein Denkmal abgebrochen oder
stark verändert werden soll. Darin sehe ich eine große Gefahr für die
Zukunft der Denkmäler, die auf diese Weise leicht kurzfristigen, oft
wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen können.“
Erich Claßen: „Gleichermaßen sicher nicht, aber es werden auch
grundsätzliche Punkte geändert die beide Fachrichtungen betreffen. So
zum Beispiel, dass jetzt als erste Aufgabe von Denkmalschutz und
Denkmalpflege die wissenschaftliche Erforschung benannt wird,
während Schutz und Pflege von Denkmälern erst an dritter bzw. vierter
Stelle folgen. Das ist – nicht nur aus meiner Sicht – eine
bemerkenswerte Verschiebung der Prioritäten in einem
Denkmalschutzgesetz. Für die Bodendenkmalpflege im Speziellen gibt
es einige positiv zu bewertende Aspekte, aber manches wird dem
Schutz von Bodendenkmälern auch nicht unbedingt zuträglich sein. Zum
Beispiel soll nun die Obere Denkmalbehörde beim Kreis oder der
Bezirksregierung direkt über das Ob und Wie eines Eingriffs in ein
Bodendenkmal entscheiden. Bislang hatte die Untere Denkmalbehörde
in der Kommune vor Ort in einem ersten Schritt zu beurteilen, ob ein
Eingriff überhaupt erlaubt werden kann. Dies könnte dazu führen, dass
die Frage des Denkmalerhalts künftig gar nicht mehr gestellt, sondern
direkt die Ausgrabung genehmigt wird. Diese hat, auch wenn sie noch so
gut durchgeführt und dokumentiert wird, immer die Zerstörung des
Bodendenkmals zur Folge.“
Was und wer soll mit den Änderungen erreicht werden?
Andrea Pufke: „Diese Frage kann nur das zuständige Ministerium selbst
beantworten. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, warum ein Gesetz
zum Schutz von Denkmälern genau die Instanz schwächt, die die
höchste fachliche Kompetenz hat. Stellen Sie sich ein Ärzteteam vor,
das einen Patienten gründlich untersucht und eine Diagnose stellt, dann
aber keinen Einfluss auf dessen Behandlung hat. Vermutlich will der
Gesetzgeber Verfahren vereinfachen, die Rechte von Städten und
Gemeinden stärken und die Reduzierung von Konflikten erreichen.
Tatsächlich führt aber nur ein Bruchteil aller Verfahren zu Konflikten,
auch wenn diese oft das Bild der Denkmalpflege in der Öffentlichkeit
prägen. Und manchmal gehört es zu einer fruchtbaren
Auseinandersetzung auch dazu, um den richtigen Weg für das DenkmalSeite 2 von 4

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intensiv zu diskutieren. Ich sehe nicht, dass durch das neue Gesetz hier
eine Verbesserung im Sinne der Denkmäler erreicht wird, ganz im
Gegenteil. Und das trifft ebenso auf die Verfahrensabläufe zu. Nach der
neuen Gesetzeslage wird etwa eine Villa als Denkmal in einem anderen
Verfahren eingetragen als der dazugehörende Garten. Ich frage mich
ernsthaft, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll?“
Gibt es auch Vorschläge, die Sie befürworten?
Erich Claßen: „Ja, die gibt es, wenn sich auch leider im Gesetzestext
noch nicht an allen Stellen erkennen lässt, wie genau sich der
Gesetzgeber die Umsetzung vorstellt. Positiv ist auf jeden Fall, dass jetzt
das vermutete Bodendenkmal verankert wird, denn damit genießen auch
diese den umfassenden Schutz des Gesetzes. Zu befürworten ist, dass
die Benehmensherstellung für die Bodendenkmalpflege als wichtiges
gesetzliches Instrumentarium beibehalten wird. Für das archäologische
Erbe ist es sicherlich positiv, dass das Land bewegliche
Bodendenkmäler nun an diejenigen übertragen kann, die sicherstellen
können, dass die Objekte sachgerecht behandelt und aufbewahrt
werden.“
Wie würde sich Ihre Arbeit konkret verändern, wenn das Gesetz
kommt?
Andrea Pufke: „Das kann ich jetzt noch nicht abschätzen, denn bei
vielen Themen habe ich keine Vorstellung, wie das in der Praxis
umgesetzt werden soll. Dazu gehört etwa die ungleiche Behandlung von
Baudenkmälern und Gartendenkmälern. Gravierende Änderungen
ergeben sich bei kirchlichen Denkmälern, denn Kirchen und
Religionsgemeinschaften bekommen weitreichende Sonderrechte. Sehr
einschneidend ist darüber hinaus, dass die Denkmalfachämter für
Baudenkmalpflege bei den Landschaftsverbänden künftig nicht mehr das
Recht haben sollen, die Eintragung eines Gebäudes in die Denkmalliste
zu beantragen. Denkmäler zu erfassen und ihren Denkmalwert in
Gutachten zu beurteilen gehörte bisher zu unseren zentralen Aufgaben.
Wie und ob dieses Fachwissen in Zukunft eingesetzt werden soll, ist
völlig unklar.“
Was ist Ihre Vorstellung von zukunftsorientiertem Denkmalschutz?
Erich Claßen: „Ein zukunftsorientierter Denkmalschutz ist nur dann zu
erreichen, wenn man auch eine nachhaltige Bodendenkmalpflege
betreibt, das heißt der Fokus sollte auf dem Denkmalerhalt liegen.
Darum geht es uns schon seit vielen Jahren, weshalb wir unsere
Kenntnisse konstruktiv in Planungsverfahren einbringen. Unsere
verbindliche und rationale Argumentation wird auch von Kommunen,
Bauträgern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern in der Regel
akzeptiert. Es wird also auch in Zukunft darum gehen, unser reiches
archäologisches Erbe möglichst zu erhalten und natürlich auch öffentlich
bekannt zu machen. Hierbei kann auch die digitale Veröffentlichung der
Informationen zu Bodendenkmälern ein Weg sein, den wir durch die jetztSeite 3 von 4

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vorgesehene Aufgabenübertragung auch offensiver angehen könnten.
So würde mehr Menschen eine Teilhabe an der Archäologie im
Rheinland ermöglicht, was – so meine Hoffnung – auch eine noch
höhere Akzeptanz der Belange des Denkmalschutzes erzeugen kann.
Es geht schließlich um unser gemeinsames kulturelles Erbe im
Rheinland.“
Andrea Pufke: „Denkmäler sind positive Standortfaktoren: Sie prägen
das Bild unserer Städte und geben uns Lebensqualität. Sie sind
Zeugnisse unserer Kultur und Geschichte, die allen Menschen Tag für
Tag, auf Schritt und Tritt begegnen. Sie stehen für Dauer, Bindung,
Identifikation und Heimat. Sie sind der Inbegriff von Nachhaltigkeit. Das
ist wichtig in einer Welt, die immer schnelllebiger und komplexer wird, die
Ressourcen oft rücksichtslos verbraucht und verschwendet. Denkmäler
stehen nicht unter einer Käseglocke – auch wenn das oft behauptet wird
–, sie sind Teil unserer Lebenswelt, werden von Menschen genutzt und
mit Leben gefüllt. Wir brauchen Denkmäler für unsere Zukunft und für die
Zukunft unserer Kinder. Wieviel ärmer wäre eine Welt ohne Denkmäler?
Die Verantwortung für die Erhaltung des baulichen Erbes liegt bei uns
allen. Diese Verantwortung zu erkennen und diese Herausforderung
anzunehmen, das ist für mich ein zukunftsorientierter Denkmalschutz.“
2. Wie wäre die Stadt Bonn als Untere Denkmalbehörde betroffen?
3. Hat sich zwischenzeitlich auch der Städtetag NRW mit diesem Thema
befasst und wie ist dessen Position zur geplanten Novellierung?
4. Liegt zwischenzeitlich eine synoptische Gegenüberstellung der
geltenden und der geplanten Bestimmungen zur Information der
politischen Gremien vor?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de