210434 · Mitteilungsvorlage
Erweiterung des Carsharing-Angebotes in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210434
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210434 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Erweiterung des Carsharing-Angebotes in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die geplante stadtweite Erweiterung des Carsharing-Angebotes durch Bereitstellung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum und deren Vergabe. Sondernutzungssatzungsänderung: Am 01.09.2020 hat der Rat die 3. Sondernutzungssatzungsänderung (3. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen) beschlossen. Die Veröffentlichung der Sondernutzungssatzungsänderung erfolgte im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn vom 16. September 2020. Die erfolgte Sondernutzungssatzungsänderung ermöglicht die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das sogenannte stationsbasierte Carsharing im Stadtgebiet und zugleich die Erhebung von Sondernutzungsgebühren.Seite 1 von 4 Seite 2 Relevanz von stationsbasiertem Carsharing im öffentlichen Straßenraum: Wie in der Beschlussvorlage (DS 201316) ausführlich dargestellt, ist stationsbasiertes Carsharing ein wichtiger, ergänzender Baustein, um den regionalen Umweltverbund zu stärken und damit die sogenannte Mobilitätswende zu begünstigen. Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt je nach Studie, zwischen 8 und 14 Privatfahrzeuge. Damit können Stellplatzengpässe in den Wohnquartieren abgemildert und öffentlicher Raum für andere Nutzungen gewonnen werden. Außerdem nutzen Carsharing-Kunden im Saldo häufiger den Umweltverbund und greifen lediglich bei zwingend notwendigen Fahrten auf Carsharing- Fahrzeuge zurück. So wird grundsätzlich die Anzahl an Fahrten mit Pkw zugunsten des Umweltverbundes reduziert. Carsharing ist besonders in verdichteten Stadtquartieren mit Stellplatznot sinnvoll und tritt damit in Konkurrenz zu den Privat-Pkws um die knappen Stellplätze. Aufgrund der erwiesenen Entlastungeffekte liegt diese Nutzung jedoch im öffentlichen Interesse. Rahmenbedingungen und Zielstellung: - Mobilstationen im Rahmen von EFRE: In Bonn ist die Einrichtung von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen u. a. bereits im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ beschlossen. Bis 2022 soll ein Netz von 36 Mobilstationen unterschiedlicher Größenordnung entstehen, die als Knotenpunkte für emissionsarmen Verkehr mit aggregierten Mobilitätsangeboten wie Ladestationen, Fahrradverleih und Carsharing dienen. Stellplätze für Carsharing im öffentlichen Verkehrsraum sind daher als wichtige Bausteine für Mobilstationen bereits eingeplant und sollen im Projektzeitraum eingerichtet werden. - Gesamtstädtisches Konzept: Neben dem Innenstadtbereich soll das ganze Bonner Stadtgebiet mit Carsharing-Stellplätzen erschlossen werden. Hierfür liegt ein gesamtstädtisches Konzept vor, das zeitgleich zu den Mobilstationen umgesetzt werden soll. - Langfristiges und zukunftsweisendes Angebot: Die Verwaltung wird die Sondernutzungen jeweils für die gesetzliche Höchstdauer von acht Jahren erteilen, um möglichst ein langfristiges und stabiles Angebot für die Bürger*Innen zu schaffen. Um möglichst viele Bedürfnisse abdecken zu können, werden Fahrzeuge vom Kleinwagen bis zum Transporter angeboten. Die Carsharing- Fahrzeuge werden die Kriterien des Umweltzeichens Blauen Engel für Carsharing (DE-UZ 100 oder DE-UZ 100b) erfüllen. Zum Start wird es ein Basisangebot an E-Carsharing-Fahrzeugen geben, das mit der Entwicklung der Ladeinfrastruktur sukzessive ausgebaut werden soll. Dabei werden bestehende Carsharing-Fahrzeuge nach Plan durch E-Carsharing-Fahrzeuge ersetzt, d.h. es bleibt bei der Gesamtzahl an Stellflächen, die für Carsharing zur Verfügung gestellt werden.Seite 2 von 4 Seite 3 - Beschilderung: Die Beschilderung von Carsharing-Stellplätzen wird in Folge der Novellierung der StVO vom 28.04.2020 mit einem amtlichen Carsharing- Schild erfolgen, das als Zusatzeichen zu dem Verkehrszeichen „Parken“ (Vz. 314 oder 315) verwendet wird. Vergabeverfahren/ Wettbewerblicher Dialog: Die Verwaltung wird zeitnah ein öffentliches und transparentes Vergabeverfahren gemäß §18a StrWG NRW zur Vergabe der Carsharing- Stellplätze durchführen. Zum jetzigen Stand gibt es in Bonn drei privatwirtschaftliche Carsharing- Anbieter. Die Bewerbung auch weiterer Anbieter für dieses zusätzliche Stellplatzangebot der Stadt wird erwartet und wird im Interesse einer größeren Angebotsvielfalt und besseren Besetzung auch der peripheren Lagen für die Bonner Bürger*Innen positiv bewertet. Eine anbieterübergreifende Nutzungsmöglichkeit aller Carsharing-Fahrzeuge im Stadtgebiet für alle Bonner Bürger*Innen wird mittelfristig von den sich bewerbenden Anbietern gefordert. Ein möglichst stadtweites stationsgebundenes und nachhaltiges Carsharing- Angebot stellt einen wichtigen Baustein der Mobilitätswende dar. Die Auswahl der Carsharing-Standorte ist verwaltungsintern abgestimmt und teilweise bereits durch das Mobilstationen-Konzept festgelegt. Die Vergabe dieser stadtweit insgesamt 77 ausgewählten Standorte (25 Standorte an Mobilstationen) mit jeweils meist 2 Stellplätzen soll nun im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs mit den Anbietern erfolgen. Es kann sein, dass sich die konkrete Anzahl und Lage der Stellplätze im Laufe des Verfahrens je nach Rückmeldung der Anbieter zu bestehenden Kapazitäten und Aufstockungsmöglichkeiten im Einzelfall noch ändert. Anlage/n 1 Übersichtkarte geplante Carsharing-Stationen (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de