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210434 · Mitteilungsvorlage

Erweiterung des Carsharing-Angebotes in Bonn

Nummer
210434
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210434
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Erweiterung des Carsharing-Angebotes in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die geplante stadtweite Erweiterung des
Carsharing-Angebotes durch Bereitstellung von Stellplätzen im öffentlichen
Straßenraum und deren Vergabe.
Sondernutzungssatzungsänderung:
Am 01.09.2020 hat der Rat die 3. Sondernutzungssatzungsänderung (3.
Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen) beschlossen. Die
Veröffentlichung der Sondernutzungssatzungsänderung erfolgte im Amtsblatt
der Bundesstadt Bonn vom 16. September 2020.
Die erfolgte Sondernutzungssatzungsänderung ermöglicht die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für das sogenannte stationsbasierte Carsharing
im Stadtgebiet und zugleich die Erhebung von Sondernutzungsgebühren.Seite 1 von 4

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Relevanz von stationsbasiertem Carsharing im öffentlichen Straßenraum:
Wie in der Beschlussvorlage (DS 201316) ausführlich dargestellt, ist
stationsbasiertes Carsharing ein wichtiger, ergänzender Baustein, um den
regionalen Umweltverbund zu stärken und damit die sogenannte
Mobilitätswende zu begünstigen.
Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt je nach Studie, zwischen 8 und
14 Privatfahrzeuge. Damit können Stellplatzengpässe in den Wohnquartieren
abgemildert und öffentlicher Raum für andere Nutzungen gewonnen werden.
Außerdem nutzen Carsharing-Kunden im Saldo häufiger den Umweltverbund
und greifen lediglich bei zwingend notwendigen Fahrten auf Carsharing-
Fahrzeuge zurück. So wird grundsätzlich die Anzahl an Fahrten mit Pkw
zugunsten des Umweltverbundes reduziert.
Carsharing ist besonders in verdichteten Stadtquartieren mit Stellplatznot
sinnvoll und tritt damit in Konkurrenz zu den Privat-Pkws um die knappen
Stellplätze. Aufgrund der erwiesenen Entlastungeffekte liegt diese Nutzung
jedoch im öffentlichen Interesse.
Rahmenbedingungen und Zielstellung:
- Mobilstationen im Rahmen von EFRE:
In Bonn ist die Einrichtung von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen u.
a. bereits im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“
beschlossen. Bis 2022 soll ein Netz von 36 Mobilstationen
unterschiedlicher Größenordnung entstehen, die als Knotenpunkte für
emissionsarmen Verkehr mit aggregierten Mobilitätsangeboten wie
Ladestationen, Fahrradverleih und Carsharing dienen. Stellplätze für
Carsharing im öffentlichen Verkehrsraum sind daher als wichtige Bausteine
für Mobilstationen bereits eingeplant und sollen im Projektzeitraum
eingerichtet werden.
- Gesamtstädtisches Konzept:
Neben dem Innenstadtbereich soll das ganze Bonner Stadtgebiet mit
Carsharing-Stellplätzen erschlossen werden. Hierfür liegt ein
gesamtstädtisches Konzept vor, das zeitgleich zu den Mobilstationen
umgesetzt werden soll.
- Langfristiges und zukunftsweisendes Angebot:
Die Verwaltung wird die Sondernutzungen jeweils für die gesetzliche
Höchstdauer von acht Jahren erteilen, um möglichst ein langfristiges und
stabiles Angebot für die Bürger*Innen zu schaffen.
Um möglichst viele Bedürfnisse abdecken zu können, werden Fahrzeuge
vom Kleinwagen bis zum Transporter angeboten. Die Carsharing-
Fahrzeuge werden die Kriterien des Umweltzeichens Blauen Engel für
Carsharing (DE-UZ 100 oder DE-UZ 100b) erfüllen.
Zum Start wird es ein Basisangebot an E-Carsharing-Fahrzeugen geben,
das mit der Entwicklung der Ladeinfrastruktur sukzessive ausgebaut
werden soll. Dabei werden bestehende Carsharing-Fahrzeuge nach Plan
durch E-Carsharing-Fahrzeuge ersetzt, d.h. es bleibt bei der Gesamtzahl
an Stellflächen, die für Carsharing zur Verfügung gestellt werden.Seite 2 von 4

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- Beschilderung:
Die Beschilderung von Carsharing-Stellplätzen wird in Folge der
Novellierung der StVO vom 28.04.2020 mit einem amtlichen Carsharing-
Schild erfolgen, das als Zusatzeichen zu dem Verkehrszeichen „Parken“
(Vz. 314 oder 315) verwendet wird.
Vergabeverfahren/ Wettbewerblicher Dialog:
Die Verwaltung wird zeitnah ein öffentliches und transparentes
Vergabeverfahren gemäß §18a StrWG NRW zur Vergabe der Carsharing-
Stellplätze durchführen.
Zum jetzigen Stand gibt es in Bonn drei privatwirtschaftliche Carsharing-
Anbieter. Die Bewerbung auch weiterer Anbieter für dieses zusätzliche
Stellplatzangebot der Stadt wird erwartet und wird im Interesse einer größeren
Angebotsvielfalt und besseren Besetzung auch der peripheren Lagen für die
Bonner Bürger*Innen positiv bewertet. Eine anbieterübergreifende
Nutzungsmöglichkeit aller Carsharing-Fahrzeuge im Stadtgebiet für alle Bonner
Bürger*Innen wird mittelfristig von den sich bewerbenden Anbietern gefordert.
Ein möglichst stadtweites stationsgebundenes und nachhaltiges Carsharing-
Angebot stellt einen wichtigen Baustein der Mobilitätswende dar.
Die Auswahl der Carsharing-Standorte ist verwaltungsintern abgestimmt und
teilweise bereits durch das Mobilstationen-Konzept festgelegt. Die Vergabe
dieser stadtweit insgesamt 77 ausgewählten Standorte (25 Standorte an
Mobilstationen) mit jeweils meist 2 Stellplätzen soll nun im Rahmen des
wettbewerblichen Dialogs mit den Anbietern erfolgen. Es kann sein, dass sich
die konkrete Anzahl und Lage der Stellplätze im Laufe des Verfahrens je nach
Rückmeldung der Anbieter zu bestehenden Kapazitäten und
Aufstockungsmöglichkeiten im Einzelfall noch ändert.
Anlage/n
1 Übersichtkarte geplante Carsharing-Stationen (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de