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210431 · Beschlussvorlage

Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Str. 122b

Nummer
210431
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.04.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 22.04.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
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  1. 210431-01 ST Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Str. 122b

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Beschlussvorlage
öffentlich
210431
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung
in der Limpericher Str. 122b
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.04.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen
Abstimmungen nicht möglich. Eine spätere Beratung hätte durch
Verzögerungen in den Planungs- und Ausführungsabläufen Mehrkosten z. B.
für Mieten für das Containerprovisorium zur Folge.
Beschlussvorschlag
Der Vorplanung und der Kostenschätzung für den Neubau einer dreigruppigen
Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Limpericher Straße 122b wird
zugestimmt.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 werden Planungen des
SGBs bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, vorab dem
Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß Grundsatzbeschluss DS-Nr. 1713106 vom 14.12.2017 wurde die
Verwaltung beauftragt eine dreigruppige Kindertageseinrichtung an der
Limpericher Straße zu errichten.
Die Kita soll nach dem „Bonner Modell“ gebaut werden. Mit dem Bonner Modell
hat das SGB ein Konzept entwickelt, dass unabhängig von der Gruppenanzahl
und Form, die ersten drei Planungsphasen (Grundlagenermittlung,
Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) vereinfacht und beschleunigt.
Es ist ein zweigeschossiger Baukörper in Massiv-Bauweise geplant. Aufgrund
der Lage des Grundstücks in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 78 b
Wasserhaushaltsgesetz (gültig ab 05.01.2018) wird das Gebäude in einer
dem entsprechenden Hochwasserrisiko angepassten Bauweise errichtet.
Im Rahmen einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie des SGB wurde dieSeite 1 von 18
Seite 2
Möglichkeit der Kombination einer Kindertageseinrichtung mit Wohnnutzung im
Obergeschoss überprüft. Aufgrund der auf dem Grundstück nicht
nachweisbaren KfZ-Stellplätze für die Wohneinheiten kann eine Kombination
nicht umgesetzt werden.
Die notwendigen Stellplätze für die KiTa-Nutzung sollen durch Eintragung einer
Baulast auf einem in unmittelbarer Umgebung gelegenen städtischen
Grundstück (Flurstück 701, Parkplatz Erwin-Kranz-Halle) nachgewiesen
werden. Die erforderlichen Fahrradstellplätze sowie ein rollstuhlgerechter PKW-
Stellplatz werden auf dem eigenen Grundstück, seitlich des Neubaus,
angeordnet.
Die konzeptionelle Planung des Bonner Modells und die objektbezogene
Vorplanung des KiTa-Neubaus wurden der Behinderten Gemeinschaft Bonn
e.V. vorgelegt. Den Planungen wurde zugestimmt. Der Haupteingang sowie der
Ausgang zur Terrasse werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält
eine behindertengerechte Toilette. Die Barrierefreiheit im Gebäude wird durch
einen Aufzug gewährleistet.
Oberhalb eines wasserundurchlässigen Stahlbeton-Sockels wird der Neubau in
monolithischer Bauweise mindestens nach dem „KfW-Effizienzhaus 55“-
Standard mit Passivhauskomponenten gebaut. Zur Gewährleistung der
Energieeffizienz ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
sowie einer Grundwasser-Wärmepumpe (Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit
Schluck- und Saugbrunnen) geplant.
Ziel ist -vor dem Hintergrund des Beschlusses "Unsere Stadt wird bis
spätestens 2035 klimaneutral (DS 190232)- eine in der Jahresbilanz
klimaneutrale Versorgung.
Die Lage des Bauvorhabens innerhalb der Altablagerung 7822-016 wird bei der
Gründung, bei der Anlage von Versickerungseinrichtungen und bei der
Außengestaltung der unversiegelten Bereich berücksichtigt.
Bei der Planung der Fassade wird die Möglichkeit zur Ausführung von
Nistkästen geprüft.
Für das Flachdach ist eine Kombination von Gründach und Photovoltaikanlage
vorgesehen. Die Unterkonstruktion für die Anlage wird im Zuge der
Dachbegrünung vorgerüstet. Die Dachfläche wird Dritten für die Installation
einer PV-Anlage angeboten. Die Kosten hierfür werden mit ca. 43.000,- Euro
veranschlagt und sind in den dargestellten Gesamtkosten der Maßnahme
vorsorglich enthalten.
Die Außenanlagen werden unter Berücksichtigung der vielfältigen
Nutzungsanforderung möglichst naturnah gestaltet. Hierbei sind die
sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielflächen sowie der
ganzjährige hohe Nutzungsdruck bei begrenztem Flächenangebot zu
berücksichtigen. Die Bepflanzung erfolgt mit heimischen Bäumen,
Obstgehölzen und Weidengebüschen. Zur Entwässerung der befestigten
Flächen ist der Einbau einer Rigole vorgesehen.
Die Liegenschaft liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichenSeite 2 von 18
Seite 3
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist Gehölz- und
Baumbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich
relevant sein kann. Die Limpericher Straße wird von einer gesetzlich
geschützten Berg-Ahorn-Allee gesäumt. Gemäß der aktuellen Planung lässt
sich die Fällung eines Alleebaums nicht vermeiden.
Für satzungsgeschützte Bäume sowie geschützte Alleebäume, die nicht
erhalten werden können, wird im weiteren Verfahren eine Fällgenehmigung bei
der Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Notwendige Ersatzpflanzungen
sollen innerhalb des Plangebietes vorgenommen werden. Die konkrete
Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte wird im Zusammenhang mit
der Baugenehmigung getroffen.
Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit, Fällgenehmigungen und
Ersatzpflanzungen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde frühzeitig
abgestimmt.
Die nach Beschlussfassung im nächsten Schritt zu erstellende
Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung wird wie üblich den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich im Rahmen der Vorplanung
auf 3.684.000 €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15%
und die Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt.
Die Maßnahme wird voraussichtlich durch den Landschaftsverband Rheinland
mit 700.000 € bezuschusst. Die restlichen Mittel werden über Förderdarlehen
der KFW- und NRW-Bank finanziert. Eine detaillierte Aufteilung erfolgt im
Rahmen der Vorlage zur Entwurfsplanung.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2021/2022.
finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kita Limpericher Str. 228.000 604300 2021
2.695.000 604300 2022
761.000 604300 2023
0 604300 2024
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 3.684.000Seite 3 von 18
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 44.208 604400
Betriebskosten (Strom,…) 17.447 600100
Abschreibungen(80Jahre) 46.050 650000
Zinsen(1,5%) 55.260 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 162.965
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 Folgelastenberechnung (öffentlich)
3 Strassenansicht (öffentlich)
4 Pläne (öffentlich)Seite 4 von 18
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau KiTa Limpericher Straße 122b
PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn
RAUMPROGRAMM 3 Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm, Mehrzweckraum,
Geräteraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche als
Frischküche „light“, Technikraum, Lüftungsraum, Personal-WC,
Behinderten-WC, Hauswirtschaftsraum, Putzmittelraum
NGF Nettogrundrissfläche
BGF Bruttogeschossfläche
797 qm
961 qm
Bauwerkskosten KG300+400: 1.863.500 € = 1.984 €/qm BGF
(Für Neubauten von Kindergärten mittl. Standards weist die Preis-
spanne laut Baukostenindex 2020 1.536€/qm bis 2.127 €/qm aus)
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück 0,- Euro
200 Herrichten und Erschließen 186.000,- Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.357.500,- Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 549.000,- Euro
500 Außenanlagen 406.500,- Euro
600 Ausstattung 70.000,- Euro
700 Baunebenkosten 496.000,- Euro
GSK Euro 3.065.000 ,- BK 2.995.000 Euro EK 70.000,- Euro
Bereitzustellende Mittel einschließlich
Risikozuschlag in Höhe von 15% und
Kostensteigerung von 4% p.a.:
Euro 3.684.000 ,-
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: Februar 2021
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise; hochwasserangepasste Bauweise, Sockel aus
wasserundurchlässigem Stahlbeton, oberhalb monolithisches
Mauerwerk
DACHAUFBAU Flachdach, extensiv begrünt, mit Photovoltaik-Anlage
FASSADENAUSBILDUNG Putzfassade
INNENAUSBAU Massiv- und Trockenbauwände, Linoleumbodenbelag, beschichtete
InnentürenSeite 5 von 18
TECHNISCHER AUSBAU Wärmeerzeugung über Grundwasser-Wärmepumpe; Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung; Elektroinstallationen inkl. Beleuchtung
gemäß Kindergartenstandard
BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche als Frischküche „light“, Wickelkombination für U3-
Kinder, Wasserspielecke
AUßENANLAGEN Rigole zur Oberflächenentwässerung der versiegelten Flächen;
Naturnahe Gestaltung; Spielbereich für U3-KinderSeite 6 von 18
Seite 7 von 18
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Seite 12 von 18
PLANNUMMER
PLANINHALT
BN-KLS •
Kindergarten Limpericher Straße
ARCHITEKTEN
+ 53.10 m üNHN
FACHSPARTE
Architektur
PHASE
Vorentwurf
DATUM
17.03.2021
MASSSTAB
1:100
LIEGENSCHAFT
BAUHERR
FLURSTÜCK NR.
UNTERSCHRIFT BAUHERR
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT
BW = Bemessungwasserstand
HGW = Höchster Grundwasserstand
Y:\01_Projekte\1910_Bonn Kita\P Planung\130_Entwurfsplanung\BN-KLS E_Aktuell_Flachdach.pln • Schnitte DIN A 1Dateiname : Plannummer + Suffix
Querschnitte
Baufrösche
Architekten und Stadtplaner GmbH
Lange Straße 90
34131 Kassel
Tel 0561 93799-0
Limpericher Straße 122a 53225 Bonn D 72/888, 72/887
1.00 cm
Städtisches
Gebäudemanagment Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn D
A-2 A3 - 4SC_01A-2 A3 -
18,31
Obergeschoss
+3,60 (+56,70)
OK Terrasse
0,00=53,10 mNHN
8 30 23 2,60 60 24 16 2,60 60 20 64
Erdgeschoss
±0,00 (+53,10)
Dachrand
+7,64 (+60,74)
UK Dämmung
-0,61 (+52,49)
8 30 3,43 24 3,36 20 64
8 30 3,67 3,56 64
8 30 23 3,36 24 3,20 84
61 7,64
-0,10 (+53,00)
Technik
Küche
Gruppe 2
Gruppe 1
Bodenpolster / Frostschutz
HGW = 50.90 m ü. NHN
BW = 53.70 m ü. NHN
A
A
B
B
Gelände Bestand
Erdgeschoss
±0,00 (+53,10)
Obergeschoss
+3,60 (+56,70)
Attika
+7,64 = +60,74 m ü. NHN
-0,10=+53,00 m ü. NHN
61 2,60 60 40 2,60 60 34
First Kita St. Cyprian
+58,81 m ü. NHN
+65,51 m ü. NHN
UK Dämmung
-0,61 (+52,49)
+4,60(+57,70)
7,14
3,60 3,20 84
-0,06
3,36 24 3,20 20 64
8 30 23 3,20 24 16 3,20 20 64
+3,60 (+56,70)
+7,64 (+60,74)
±0,00 (+53,10)
18,31
18,31
Treppenraum
Windfang
WC Technik
20 Stg. 180x278
Bodenpolster / Frostschutz
3,5 % Gefälle
HGW = +50.90 m ü. NHN
BW = +53.70 m ü. NHN
B
B
A
A
Gelände Bestand LIMPERICHER STRASSE
VK KITA ST. CYPRIAN
HK KITA ST. CYPRIAN
G-GRENZESeite 13 von 18
PLANNUMMER
PLANINHALT
BN-KLS •
Kindergarten Limpericher Straße
ARCHITEKTEN
+ 53.10 m üNHN
FACHSPARTE
Architektur
PHASE
Vorentwurf
DATUM
17.03.2021
MASSSTAB
1:100
LIEGENSCHAFT
BAUHERR
FLURSTÜCK NR.
UNTERSCHRIFT BAUHERR
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT
BW = Bemessungwasserstand
HGW = Höchster Grundwasserstand
Y:\01_Projekte\1910_Bonn Kita\P Planung\130_Entwurfsplanung\BN-KLS E_Aktuell_Flachdach.pln • Schnitte DIN A 2Dateiname : Plannummer + Suffix
Längsschnitt
Baufrösche
Architekten und Stadtplaner GmbH
Lange Straße 90
34131 Kassel
Tel 0561 93799-0
Limpericher Straße 122a 53225 Bonn D 72/888, 72/887
1.00 cm
Städtisches
Gebäudemanagment Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn D
A-2 A3 - 4SC_02A-2 A3 -
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
6
6
OK Nachbar
+5,71 = +58,81 m ü. NHN
-0,865 (+52,235)
Erdgeschoss
±0,00 (+53,10 m ü.NHN)
Obergeschoss
+3,60 (+56,70)
Dachrand
+7,64 (+60,74)
+51,98 UK Dämmung
-0,61 (+52,49)
61 2,60 60 40 2,60 60 34
61 2,60 60 24 16 2,60 60 20 14
6,825 3,98 3,73 3,73 6,055
Gruppe 1 Nebenraum 1
Gruppe 2 Nebenraum 2
Mehrzweckraum
Sanitär 3 Gruppe 3
HGW = +50.90 m ü. NHN
SPIELPLATZ KITA ST. CYPRIAN
BW = +53.70 m ü. NHN
Gelände BestandSeite 14 von 18
PLANNUMMER
PLANINHALT
BN-KLS •
Kindergarten Limpericher Straße
ARCHITEKTEN
+ 53.10 m üNHN
FACHSPARTE
Architektur
PHASE
Vorentwurf
DATUM
17.03.2021
MASSSTAB
1:100
LIEGENSCHAFT
BAUHERR
FLURSTÜCK NR.
UNTERSCHRIFT BAUHERR
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT
BW = Bemessungwasserstand
HGW = Höchster Grundwasserstand
Y:\01_Projekte\1910_Bonn Kita\P Planung\130_Entwurfsplanung\BN-KLS E_Aktuell_Flachdach.pln • Ansichten DIN A 2Dateiname : Plannummer + Suffix
Ansicht NO
Baufrösche
Architekten und Stadtplaner GmbH
Lange Straße 90
34131 Kassel
Tel 0561 93799-0
Limpericher Straße 122a 53225 Bonn D 72/888, 72/887
1.00 cm
Städtisches
Gebäudemanagment Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn D
A-2 A3 - 5AN_01A-2 A3 -
6,055 3,73 3,73 3,98 6,825
OK Attika
+7,64 (+60,74)
OK Erdgeschoss
+0,00 (+53,10) -0,10 (+53,00)
7,74
Nachbar
+5,71(+58,81)
-0,10 (+53,00)
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
HGW = 50.90 m ü. NHN
SPIELPLATZKITA ST. CYPRIAN
BW = 53.70 m ü. NHN
6
6
5
5
4
4
3
3
2
2
1
1Seite 15 von 18
PLANNUMMER
PLANINHALT
BN-KLS •
Kindergarten Limpericher Straße
ARCHITEKTEN
+ 53.10 m üNHN
FACHSPARTE
Architektur
PHASE
Vorentwurf
DATUM
17.03.2021
MASSSTAB
1:100
LIEGENSCHAFT
BAUHERR
FLURSTÜCK NR.
UNTERSCHRIFT BAUHERR
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT
BW = Bemessungwasserstand
HGW = Höchster Grundwasserstand
Y:\01_Projekte\1910_Bonn Kita\P Planung\130_Entwurfsplanung\BN-KLS E_Aktuell_Flachdach.pln • Ansichten DIN A 2Dateiname : Plannummer + Suffix
Ansicht NW
Baufrösche
Architekten und Stadtplaner GmbH
Lange Straße 90
34131 Kassel
Tel 0561 93799-0
Limpericher Straße 122a 53225 Bonn D 72/888, 72/887
1.00 cm
Städtisches
Gebäudemanagment Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn D
A-2 A3 - 5AN_02A-2 A3 -
Attika
+60,74 (+7,64)
OK Erdgeschoss
+53,10 (±0,00)
7,64
GRUNDSTÜCKSGRENZE
VK KITA ST. CYPRIAN
LIMPERICHER STRASSE
HGW = 50.90 m ü. NHN
BW = 53.70 m ü. NHN
Gelände BestandSeite 16 von 18
PLANNUMMER
PLANINHALT
BN-KLS •
Kindergarten Limpericher Straße
ARCHITEKTEN
+ 53.10 m üNHN
FACHSPARTE
Architektur
PHASE
Vorentwurf
DATUM
17.03.2021
MASSSTAB
1:100
LIEGENSCHAFT
BAUHERR
FLURSTÜCK NR.
UNTERSCHRIFT BAUHERR
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT
BW = Bemessungwasserstand
HGW = Höchster Grundwasserstand
Y:\01_Projekte\1910_Bonn Kita\P Planung\130_Entwurfsplanung\BN-KLS E_Aktuell_Flachdach.pln • Ansichten DIN A 2Dateiname : Plannummer + Suffix
Ansicht SW
Baufrösche
Architekten und Stadtplaner GmbH
Lange Straße 90
34131 Kassel
Tel 0561 93799-0
Limpericher Straße 122a 53225 Bonn D 72/888, 72/887
1.00 cm
Städtisches
Gebäudemanagment Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn D
A-2 A3 - 5AN_03A-2 A3 -
6,825 3,98 3,73 3,73 6,055
OK Attika
+7,64(+60,74)
OK Erdgeschoss
±0,00(+53,10)
OK Brüstung
+57,70 (+4,60)
1,00
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
HGW = 50.90 m ü. NHN
SPIELPLATZ KITA
ST. CYPRIAN
BW = 53.70 m ü. NHN
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
6
6
Gelände BestandSeite 17 von 18
PLANNUMMER
PLANINHALT
BN-KLS •
Kindergarten Limpericher Straße
ARCHITEKTEN
+ 53.10 m üNHN
FACHSPARTE
Architektur
PHASE
Vorentwurf
DATUM
17.03.2021
MASSSTAB
1:100
LIEGENSCHAFT
BAUHERR
FLURSTÜCK NR.
UNTERSCHRIFT BAUHERR
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT
BW = Bemessungwasserstand
HGW = Höchster Grundwasserstand
Y:\01_Projekte\1910_Bonn Kita\P Planung\130_Entwurfsplanung\BN-KLS E_Aktuell_Flachdach.pln • Ansichten DIN A 2Dateiname : Plannummer + Suffix
Ansicht SO
Baufrösche
Architekten und Stadtplaner GmbH
Lange Straße 90
34131 Kassel
Tel 0561 93799-0
Limpericher Straße 122a 53225 Bonn D 72/888, 72/887
1.00 cm
Städtisches
Gebäudemanagment Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn D
A-2 A3 - 5AN_04A-2 A3 -
OK Attika
+7,64 (+60,74)
OK Erdgeschoss
±0,00 (+53,10)
7,64
-0,15 (+52,95)
-0,395 (+52,705)
-1,04 (+52,06)
±0,00 (+53,10) Beh. Stellplatz - 3 % Gefälle
GRUNDSTÜCKSGRENZE
HGW = 50.90 m ü. NHN
BW = 53.70 m ü. NHN
Gelände Bestand
LIMPERICHER STRASSESeite 18 von 18

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Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de