210428 · Beschlussvorlage
Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 210428
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 210428 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die ergänzende Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 zur Kenntnis. Begründung Die GPA NRW hat am 19.02.2020 ihren Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Bonn im Jahr 2019 zu den geprüften Teilbereichen Haushaltssituation Beiträge und Gebühren Hilfe zur Erziehung Hilfe zur Pflege SGB II/Kosten der Unterkunft Verkehrsflächen Friedhofswesen Zahlungsabwicklung Bauaufsicht gpa-KennzahlensetSeite 1 von 377 Seite 2 vorgelegt, der nach § 105 Abs. 5 GO NRW ebenfalls dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen ist, der anschließend den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet. Der Prüfungsbericht wurde nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 01.09.2020 vom Rat (DS:200614) zur Kenntnis genommen und der Beschluss der GPA übermittelt. Mit Schreiben vom 27.10.2020 hat die gpa NRW festgestellt, dass die vom Rat beschlossene Stellungnahme nicht die Anforderungen des § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW erfülle. Als Grund wird angeführt, dass nicht zu jeder Feststellung/Empfehlung der gpa explizit Stellung bezogen werde und dass auf eine Stellungnahme zu einigen Handlungsfeldern verzichtet wurde, da aus Sicht der Fachämter keine Stellungnahme erforderlich schien. Neue Regelungsinhalte der gpa-Vorschriften lassen gem. dem beigefügten Schreiben der gpa jedoch keinen Ermessungsspielraum dahingehend zu, ob zu einer Feststellung/Empfehlung eine Stellungnahme erfolgt oder nicht. Aus Sicht der gpa besteht damit die Notwendigkeit, die Stellungnahme bezüglich der Handlungsfelder: - Hilfe zur Erziehung (Amt 51/Dez. V) - Hilfe zur Pflege (Amt 50/ Dez. V) - SGBII/Kosten der Unterkunft (Amt 50/ Dez. V) - Friedhofswesen (Amt 67/ Dez. III) in der Weise zu vervollständigen, dass zu jeder Feststellung und zu jeder Empfehlung Stellung genommen wird. Die ergänzenden Stellungnahmen der Fachämter 50, 51 und 67 sind in Form einer Excel- Tabelle beigefügt. Der Vollständigkeit halber wurden als Anlage auch nochmals die Stellungnahmen der Fachämter hinzugefügt, die bereits mit Beschluss vom 01.09.2020 (DS: 200614) zur Kenntnis genommen wurden. Anlage/n 2 Ergänzende Stellungnahme _50 (öffentlich) 3 Ergänzende Stellungnahme _51 (öffentlich) 4 Beschlussvorlage_2020 (öffentlich) 5 Schreiben_gpaNRW_2020-10-27 (öffentlich) 6 GPA_Gesamtbericht_2019 (öffentlich) 7 Ergänzende Stellungnahme_67 (öffentlich)Seite 2 von 377 Bezeichnung Feststellung/Empfehlung gpa Stellungnahme Hilfe zur Pflege F1 Im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten sind die Anteile der Bevölkerung ab Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen 65 Jahren sowie ab 80 Jahren in der Stadt Bonn gering. F2 In Bonn wird sich die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner ab 80 Jahren bis zum Jahr 2040 um 48 Prozent erhöhen. Der Anteil der pflegenden Angehörigen wird sich hingegen laut der Prognosen reduzieren. Aufgrund dessen wird die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung in der Pflege für die Stadt in den nächsten Jahren eine Herausforderung darstellen Die Stadt Bonn ist sich der Herausforderungen des demografischen Wandels bewusst und wird diese in den weiteren Planungen der einzelnen Fachbereiche entsprechend berücksichtigen. F3 Die Stadt Bonn hat im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten vorteilhafte Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen soziale Strukturen. Mit Blick auf die Zukunft ist daher davon auszugehen, dass in Bonn zukünftig weniger Menschen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII sowie Pflegewohngeld in Anspruch nehmen müssen als in den meisten anderen kreisfreien Städten. F4 Die Stadt Bonn hat 2018 noch vier Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen und zwei Leistungsbezieher in Einrichtungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht neu begutachtet wurden. Inzwischen wurden alle Leistungsbezieher sowohl außerhalb als auch in Einrichtungen entsprechend begutachtet. Die Feststellung wird bestätigt, die erforderlichen Begutachtungen sind erfolgt F5 In Bonn werden im Vergleich weniger Menschen sowohl in Einrichtungen, als auch außerhalb von Einrichtungen versorgt. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen F6 Die Anzahl der Leistungsbezieher in Einrichtungen ist in den letzten Jahren angestie gen. Ein Einflussfaktor ist das anrechenbare Einkommen und Vermögen der Leis tungsbezieher. Dieses geht nach Aussage der Stadt zurück. So können immer weni ger Menschen die Pflege aus dem eigenen Einkommen und Vermögen decken und sind so auf Leistungen der Stadt angewiesen. Dies wirkt sich negativ auf die Leis tungsdichte in Einrichtungen aus Die Feststellung wird bestätigt Prüfgebiet Hilfe zur Pflege und Kosten der UnterkunftSeite 3 von 377 F7 Bei den Erträgen aus Unterhaltsheranziehung für die Hilfe zur Pflege war es der Stadt Bonn nicht möglich, die Erträge ohne die des LVR als überörtlichen Träger anzugeben. Daher konnte für die Stadt kein interkommunaler Vergleich aufgestellt werden Das Verfahren der Vereinnahmung der Beträge bei der Unterhaltsheranziehung bei Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII (Hilfe zur Pflege) wurde dahingehend geändert, dass nunmehr Einzahlungen durch Unterhaltsverpflichtete für Leistungsbezieher in Einrichtungen auf die Leistungsansprüche des 3., 4. und 5. Kapitels SGB XII beziffert und getrennt voneinander vereinnahmt und gebucht werden. Durch Ergänzung von weiteren Sachkonten in der Leistungsart des 5. Kapitels SGB XII können neben den bestehenden Leistungsarten des 3. und 4. Kapitels SGB XII nunmehr auch im Bereich Hilfe zur Pflege die Erträge zugunsten des örtlichen Trägers und des überörtlichen Trägers in den buchhaltenden ADV-Systemen erfasst und ausgelesen werden F8 Die Stadt Bonn zeichnet eine gute ambulante Quote aus, die über dem Durchschnitt Die Feststellung wird wohlwollend zur Kenntnis genommen des interkommunalen Vergleichs liegt. F9 Die Stadt legt hohe Priorität auf den vorpflegerischen Bereich zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. So schafft die Stadt die Voraussetzungen Die Feststellung wird bestätigt dafür, dass viele pflegebedürftige Menschen in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden können. F10 Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher sind in Bonn vergleichsweise hoch. Dies gilt sowohl für die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb, als auch in Einrichtungen Unabhängig davon, dass die sog. Transferleitungen nicht disponibel sind, sondern lediglich anhand der bestehenden Gesetze und der damit verbundenen Rechtsansprüche zahlbar gemacht werden, liefert bereits der Bericht auf Seiten 164 und 165 die Begründungen . Insbesondere die umfangreichen und kostenintensiven AKF Fälle (Ambulante Komplex Förderung) werden hier als Grund für die überdurchschnittlich hohen Transferkosten benannt. Da sich in Bonn Anbieter und gemeinnützige Vereine auf die Beratung der ambulanten 24-Stunden-Hilfe-Leistungen spezialisiert haben, kann es zu einer Steigerung dieser kostenintensiven Fälle in Bonn, entsprechend dem Grundsatz ambulant vor stationär und entsprechend dem Selbstbestimmungsrecht der Kundschaft gekommen sein. In Summe sind die Kosten der AKF-Fälle wesentlich teurer als stationäre Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Durch die derzeitigen „Abgabeverhandlungen“ der AKF-Fälle in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes, ist eine rückgängige Fallzahl und somit auch rückläufige Ausgaben in diesem Bereich erwartbar.Seite 4 von 377 Auch die im Bericht angeführte Fallzahlsteigerung nicht krankenversicherter Personen ließ sich insbesondere im Wege der Zuwanderung im Jahre 2015 und der folgenden Jahre ausmachen. Hiervon waren u.a. Personen betroffen, die direkt nach Einreise in die Zuständigkeiten des SGB XII gefallen sind, oder aufgrund des geringen Verbleibes im SGB II keine Ansprüche in der Pflegeversicherung erwerben konnten. Die vergleichsweise hohen Kosten je Fall im stationären Bereich werden durch die hohe Kaufkraft der Bonner Bürger begründet. Bei unterdurchschnittlicher Anzahl von Leistungsbeziehern liegt ein überdurchschnittliches Einkommen der restlichen Einwohner vor, so dass die Aufstockungsleistungen der in Leistungsbezug stehenden Personen durchschnittlich höher ausfallen. Im Umkehrschluss sind im interkommunalen Vergleich mehr Bonner Bürger in der Lage, ihre Pflegeleistungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren; wohingegen die unterdurchschnittliche Anzahl an Personen im Leistungsbezug mit überdurchschnittlichen Transferleistungen, durch durchschnittlich geringere Eigeneinkünfte, der Aufstockung aus Transferleitungen bedürfen. F11 Bei den Erträgen aus Unterhaltsheranziehung für die Hilfe zur Pflege war es der Stadt Bonn nicht möglich die Erträge ohne die des überörtlichen Trägers anzugeben. Daher konnte für die Stadt kein interkommunaler Vergleich aufgestellt werden Siehe Stellungnahme zu F 7 E11 Im Rahmen des Finanzcontrollings sollte die Stadt Bonn zukünftig dafür sorgen,dass die Erträge für die Unterhaltsheranziehung für die Hilfe zur Pflege außerhalb Siehe Stellungnahme zu F 7 von Einrichtungen und in Einrichtungen ohne die Erträge des überörtlichen Trä- gers ausgewertet werden können. Nur bei einer solchen Differenzierung ist es möglich, den Haushalt der Stadt zu steuern. Auch das im Haushalt verankerte Ziel, die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege durch die Unterhaltsheranziehung zu verringern, kann nur so verfolgt werden F12 Die Organisation bei der Stadt Bonn kann noch verbessert werden. siehe Stellungnahme zu E 12.1 und 12.2Seite 5 von 377 E 12.1 Um die Stellenausstattung besser bemessen zu können, sollte die Stadt Bonn auch für die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen einen Fallzahlschlüssel festlegen Auch die Stadt Bonn sieht die Vorteile der Festlegung eines Fallzahlschlüssels im Bereich der Hilfen zur Pflege außerhalb von Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der damaligen Organisationsuntersuchung wurde auf die Festlegung eines Fallzahlschlüssels bewusst verzichtet, um die anstehenden gesetzlichen Änderungen (z.B. Bundesteilhabe- und Pflegestärkungsgesetz) und deren Auswirkungen auf den Bereich abzuwarten. Die Festlegung eines Fallzahlschlüssels, welche mit einer erneuten Untersuchung des Bereiches einhergeht, ist aufgrund personeller Kapazitäten und prioritärer Aufgaben jedoch nicht zeitnah möglich. Die Stadt Bonn wird dies als künftiges Aufgabenpaket im Auge behalten und der Empfehlung der GPA nachkommen. E12.2 Die Organisation bei der Stadt Bonn kann noch verbessert werden. Die Stadt sollte der Aufgabe Wissenserhaltung und -transfer hohe Aufmerksamkeit widmen und eine Wissensplattform wie z. B. ein Verwaltungs-Wiki einführen. So können Belastungen der bestehenden Belegschaft und Fluktuation verhindert werden Die Stadt Bonn stimmt der GPA hinsichtlich deren Einschätzung zu, dass ein Wissensmanagement für die Gesamtverwaltung wie auch für einzelne Fachbereiche von hoher Bedeutung ist - gerade im Hinblick auf Personalfluktuation, den demographischen Wandel und den Fachkräftemangel. In Teilbereichen der Verwaltung wird ein Wissensmanagement bereits gelebt, wenn auch nicht nach verwaltungsweit einheitlichen Vorgaben. Der Stadt Bonn ist jedoch sehr daran gelegen ein über die Insellösungen einzelner Bereiche hinausgehendes systematisches Wissensmanagement einzuführen und den Fachbereichen einen geeigneten Instrumentenkoffer an die Hand zu geben. Dieses Projekt musste im Jahr 2020 aufgrund personeller Fluktuation und anderer prioritärer Aufgaben leider zurückgestellt werden. Die Stadt Bonn strebt an, das Thema Mitte 2021 erneut anzugehen. F13 Nach Aussage der Stadt ist die Zusammenarbeit der Leistungsgewährung und des Fachdienstes der Bonner Altenhilfe bisher nicht präventiv ausgerichtet. Zudem gibt es bezogen auf das Haus der Bonner Altenhilfe für die Hilfe zur Pflege keine einheitliche Aktenführung. Im Haus der Bonner Altenhilfe ist innerhalb des Jahres 2021 eine strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung vorgesehen, die u.a. auch die Vereinheitlichung von Prozessen bewirken wird, so auch die Optimierung der Aktenführung, das Hineinwirken in die Quartiere, die Kooperationen mit externen Anbietern, etc. E13 Die Stadt Bonn sollte die beiden Aufgabenbereiche der Leistungsgewährung und des Fachdienstes der Bonner Altenhilfe besser vernetzen. Zudem sollte die Stadt s. Anmerkungen zu F 13 im Haus der Bonner Altenhilfe für die Fälle der Hilfe zur Pflege eine einheitliche Aktenführung festlegen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit und Informationsweitergabe steigern. Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit sich die Historie anzuschauen. F14 Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfe zur Pflege liegen keine aktuellenStellenbeschreibungen vor siehe Stellungnahme zu E 14Seite 6 von 377 E14 Die Stadt Bonn sollte Stellenbeschreibungen für alle Stelle erstellen. Die Stadt Bonn verzichtet auf die systematische und formale Dokumentation detaillierter Stellenbeschreibungen in der Gesamtverwaltung - auch aufgrund des Aufwandes einer Fortschreibung. Unabhängig davon sind die Aufgaben einer Stelle allen Beteiligten bekannt und kommuniziert. Informationen hierzu finden sich unter anderem in den Stellenausschreibungstexten, in Dokumentationen des Fachbereiches oder auch in Organisationsberichten. Der Stellenplan weist zudem eine Kurzbeschreibung des Stelleninhaltes auf. Die exakte Aufgabenbeschreibung wird durch die Fachbereiche und die Führungskräfte vor Ort in Absprache mit Amt 10 definiert und kommuniziert. F15 Die Stadt Bonn bearbeitet bei der Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen vergleichsweise wenig Fälle. siehe Stellungnahme zu E 15 E15 Die Stadt Bonn sollte die Stellenausstattung anhand Fallzahlenschlüssels regelmäß neu bemessen. Die Stadt Bonn stimmt der Empfehlung der GPA zu und wird dieser zum, durch personelle Kapazitäten und prioritären Aufgaben bestimmten, nächst möglichen Zeitpunkt nachkommen. F16 Im interkommunalen Vergleich befindet sich die Stadt Bonn 2018 bei den VollzeitStellen der Pflege- und Wohnberatung über dem Durchschnitt. Es ist bekannt, dass die personelle Besetzung (städtische Mitarbeiterinnen) etwas über dem 2012 ermittelten landesweiten Durchschnitt liegt. F17 Die Sachbearbeitung Unterhaltsheranziehung hat im Jahr 2018 eine leicht unterdurchschnittliche Stellenausstattung. Die Stellenausstattung war im Jahr 2019 um 0,33 VZÄ höher F18 Das Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Bonn ist ausbaufähig. So sollte die Siehe Stellungnhame zu F 7 Stadt die eigenen Erträge aus der Unterhaltsheranziehung getrennt von denen des überörtlichen Trägers auswerten können. E18 Die Stadt Bonn sollte auch die durchschnittlichen Erträge je Leistungsberechtigten für die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen berechnen und für die Siehe Stellungnhame zu F 7, es wird darauf hingewiesen, dass durch die Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht zum 1.1.2020 die Anzahl der Heranziehungsfälle deutlich gesunken ist. Steuerung nutzen. Zudem sollte sie dafür sorgen, dass die Erträge der Unterhaltsheranziehung differenziert von den Erträgen des überörtlichen Trägers ausgewertet werden können. F19 Das Hilfeverfahren in der Stadt Bonn gewährleistet eine individuelle, bedarfsgerechte Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und wirtschaftliche Leistungserbringung. F20 Es sind standardisierte Verfahren und Regelungen zur Festlegung des Hilfebedarfs Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen vorhanden.Seite 7 von 377 F21 Es ist positiv, dass die Stadt Bonn über eine trägerunabhängige und kostenfreie Pflege- und Wohnberatung verfügt. Um bedarfsgerechte Beratungen durchzuführen, werden Pflegefachkräfte eingesetzt. Die geplante Neuausrichtung der Bonner Alten hilfe bietet die Chance, vorhandene Prozesse zu optimieren. s. Anmerkungen zu F 13 E21.1 Die Stadt sollte die Neuausrichtung der Bonner Altenhilfe nutzen, um die Prozesse zu optimieren und die vorhandenen Vordrucke zu überarbeiten. Zudem sollte sie in Zukunft die Beratungen ausweiten s. Anmerkung zu F 13 - Die angestrebte Optimierung des bestehenden Erfassungswesens der Beratungen wird auch den Aspekt einer entsprechenden Auswertung berücksichtigen. E21.2 Die Stadt Bonn sollte ihre Internetpräsenz zur Pflege- und Wohnberatung optimieren. Die Internetseite sollte besser an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden. So könnten die wichtigsten Informationen auch in leichter s. Anmerkung zu F 13 - Der Aspekt der "Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation/elektronischen Hilfestellung für Bonner Bürgerinnen und Bürger" findet im Rahmen der Weiterentwicklung des Hauses der Bonner Altenhilfe ebenfalls Berücksichtigung. Sprache zur Verfügung stehen und für Menschen mit einer schwächeren Sehleistung auch vorgelesen werden. Auch die Möglichkeit, die Informationen in verschiedenen Sprachen anzubieten, sollte die Stadt in Erwägung ziehen. F22 Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Bonn entspricht den gesetzlichen Anforde rungen. Sie spricht Empfehlungen zur Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung der gesetzlichen, demografischen sowie besonderen örtlichen Bedingungen aus. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen F23 Das Quartiersmanagement übernimmt in Bonn eine koordinierende, kooperative und Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen vermittelnde Rolle. E23 Perspektivisch sollte die ressourcenorientierte Quartiersentwicklung unter Beteiligung städtischer, caritativer und privater Akteure weiterentwickelt werden. s. Anmerkungen zu F 13 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II - Kosten der Unterkunft F1 Die Stadt Bonn verfügt über ein funktionierendes Fach- und Finanzcontrolling. Die Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen Ziele der Stadt wurden mit Maßnahmen hinterlegt und diese werden anhand von Kennzahlen gemessen. F2 Die Stadt Bonn verfügt über ein schlüssiges Konzept. Sie hat Richtwerte festgelegt Es erfolgt eine regelmäßige Fortschreibung auf Grundlage des qulifizierten MietspiegelsSeite 8 von 377 und beachtet die sozialgerichtliche „Produkttheorie“. F3 Die Stadt Bonn gehört zu den 25 Prozent der im interkommunalen Vergleich enthaltenen kreisfreien Städte mit den höchsten Transferaufwendungen für die Kosten für Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen Unterkunft und Heizung je Leistungsbezieher. Ursache hierfür sind das vergleichsweise hohe Mietniveau und die daraus resultierenden hohen Richtwerte für die Angemessenheit einer Wohnung. F4 Die Arbeitshilfe bietet eine gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung von Arbeitshilfen und Dienstanordnung werden regelmäßig aktualisiert Leistungen in der Praxis. F5 Die Stadt Bonn hat mit einer Dienstanordnung genaue Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II gemacht. Die Vorgaben stellen eine siehe F4 bedarfsgerechte Gewährung sicher. Die Stadt Bonn hat mit einer Dienstanordnung genaue Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II gemacht. Die Vorgaben stellen eine bedarfsgerechte Gewährung sicher.Seite 9 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F1 Die Stadt Bonn hat eine hohe Kinderarmut gemäß der Einstufung des Arbeitskreises Jugend der TU Dortmund. Zusätzlich ist die Anzahl der Alleinerziehenden an den Bedarfsgemeinschaften des SGB III erhöht. Alle weiteren erhobenen strukturellen Rahmenbedingungen in der Stadt Bonn fallen begünstigend aus. E1 Der Begriff "Kinderarmut" wird meist in Verbindung mit der Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach SGB II im Hinblick auf persönliche, psychische und soziale Belastungssituationen genannt. Die GPA führt einen hohen Wert im Bereich Kinderarmut in Bonn an, wohingegen der alljährlich durchgeführte Städtevergleich (Benchmarking HzE+ in NRW) einen eher geringen Anteil erkennt und auch insgesamt keinen engen Zusammenhang zwischen problematischen Kontextfaktoren und dem Aufwand für Hilfen zur Erziehung sieht. Insgesamt sind aber die Faktoren, die zu Kinderarmut führen, ein wichtiger Bestandteil der erforderllichen Hilfeleistungen. F2 Die Stadt Bonn hat im wirkungsorientierten Haushalt eine Gesamtstrategie für den Bereich der Hilfen zur Erziehung implementiert. Dabei wurden strategische Ziele definiert und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entwickelt. Jährlich erstellt der Fachbereich einen Entwicklungsbericht, welcher dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird. E2 Der Entwicklungsbericht wird regelmäßig überarbeitet und an neue Anforderungen (aus Fachamt, Politik, etc.) angepasst. Fach- und Finanzcontrolling werden zukünftig stärker miteinander verzahnt. F3 Die Stadt Bonn hat eine dezentrale, sozialräumliche Aufbauorganisation. Der Fachdienst für Familien und Erziehungshilfe (FFE) gliedert sich auf sieben definierte Bezirke. Durch die sozialräumliche Orientierung wurden ebenfalls, analog den Bezirken, sieben Sozialräume definiert. Durch die enge Verzahnung von Sozialraumteams und den lokalen freien Trägern, ist es der Stadt gelungen, bedarfsgerechte Angebote vor Ort zu entwickeln und die Zusammenarbeit im Einzelfall zu vertiefen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger haben ihre Büros teilweise in den Räumlichkeiten der Sozialraumteams. Die Dienst- und Fachaufsicht sind klar geregelt. E3 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F4 Die permanente Weiterentwicklung der Prozesse und Strukturen wird seitens des Amtes verfolgt. Hierfür wird eine externe Beratung in Anspruch genommen. Die gpaNRW bewertet die fortlaufende Analyse, einhergehend mit der Weiterentwicklung bestehender Prozesse positiv. E4 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F5 Mit der Schaffung der Stelle „Koordination für Sozialraumorientierung“ verfolgt die Stadt konsequent den sozialräumlichen Ansatz. Besonders die Einhaltung der Verfahrensstandards und die Unterstützung der Fachkräfte durch die Koordinatorin sind an dieser Stelle positiv hervorzuheben. E5 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung Seite 1 von 7Seite 10 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F6 Die Stadt Bonn erarbeitet ein vielschichtiges internes Kontrollsystem. Alle Beteiligten des Amtes werden in die Prozesse eingebunden. Das interne Kontrollsystem im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist ein fortlaufender Prozess und fester Bestandteil der Arbeit. Die Stadt Bonn legt Wert darauf, dass das interne Kontrollsystem in die allgemeine Arbeitsstruktur integriert wird. Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll möglichst vermieden werden. E6 F7 Die Stadt Bonn verfügt über eine Vielzahl prozessintegrierter Kontrollen. Diese Kontrollen, einhergehend mit der Einführung des internen Kontrollsystems, bilden eine gute Basis um Risiken zu minimieren. E7 F8 In der Stadt Bonn besteht ein seit Jahres strukturiertes Finanzcontrolling. Jährlich erstellt das Amt Kinder, Jugend und Familie einen Jahresbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, der dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird. Kennzahlen sind kein Bestandteil des Controlling-Berichts. E8 Die Stadt Bonn sollte den Controllingbericht um steuerungsrelevante, selbst definierte Kennzahlen erweitern. Hierdurch können z. B. Kostenentwicklungen je Hilfefall transparent dargestellt werden. Sinnvoll ist es, auch die Kennzahlen dieses Prüfungsberichts fortzuschreiben. F9 Die Stadt Bonn verfügt über ein gut funktionierendes Fachcontrolling. Der Ansatz der sozialräumlichen Orientierung wird konsequent fortgeführt. Hierfür wurde die Stelle der Sozialraumkoordination geschaffen. E9 F10 Die Abteilung Soziale Dienste besitzt ein Anbieterverzeichnis, in dem alle Informationen über die freien Träger zusammengefasst werden. E10 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F11 Die Stadt Bonn prüft, ob die Ziele im Hilfeplan erreicht werden. Hierzu nutzt das Amt unterschiedliche Formen der Wirkungsmessung. E11 Die Dienstanordnung Hilfeplanung sollte detaillierter die Wirkungsmessung gewährter Hilfen beschreiben. Dies würde die Bedeutung der Wirkungsmessung widerspiegeln. Nach Möglichkeit sollte hierfür ein standardisiertes Verfahren vorhanden sein. Die Wirkungsmessung ist ein weiterer Punkt der Weiterentwicklung der Hilfeplanung. Eine Umsetzung ist aufgrund fehlender programmtechnischer Möglichkeiten schwierig, Alternativen werden derzeit geprüft. F12 Die einheitliche Arbeitsweise in den Sozialraumteams der Abteilung Soziale Dienste besitzt einen besonderen Stellenwert in der Stadt Bonn. Prozess- und Qualitätsstandards werden in der Stadt Bonn konsequent verfolgt und weiterentwickelt. E12 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F13 Die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren ist ein guter Orientierungsrahmen. Alle inhaltlichen Tätigkeiten werden ausgiebig beschrieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch diese Dienstanordnung in der Lage, ihre Arbeit unabhängig durchzuführen. Eine graphische Darstellung der Prozesse besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht. E13 Die Stadt Bonn sollte die ausführlich beschriebenen Abläufe zusätzlich in Flussdiagramme überführen. Hierdurch erhalten die Fachkräfte eine graphische, übersichtliche und zeitliche Abfolge der Prozesse. Im Zuge der Prozessbeschreibungen werden auch mögliche Ablaufdiagramme (Flussdiagramme) erstellt. F14 Die Teilnahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an der kollegialen Beratung wird durch die gpaNRW befürwortet. Schriftliche Vorgaben zur Wahl des preiswertesten Leistungsanbieters bestehen in der Stadt Bonn nicht. E14 Der wirtschaftliche Aspekt bei der Vergabe der Leistungen sollte noch stärker berücksichtigt werden. Die fallführende Fachkraft sollte mindestens drei Angebote bei freien Trägern einholen, sofern der ermittelte Hilfebedarf mehrere Anbieter zulässt. Das günstigste Angebot sollte ausgewählt werden. Dies widerspricht dem aktuellen Konzept der Sozialraumorientierung, da hier Bedarf und Passgenauigkeit im Vordergrund stehen. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass die passgenauen Hilfen zugleich die wirtschaftlichsten sind. Das interne Kontrollsystem wird regelmäßig überarbeitet, fortgeschrieben. Diese Empfehlung wurde bereits aufgenommen und wird im nächsten HzE-Bericht umgesetzt. Weiter wird das Fach- und Finanzcontrolling enger miteinander verzahnt. Seite 2 von 7Seite 11 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F15 Die direkte Prüfung einer möglichen Rückführung, kombiniert mit der Einbindung des Fachdienstes wird von der gpaNRW befürwortet. Laufzeitbegrenzungen für gewährte Hilfen be-stehen in großen Teilen bei den ambulanten Hilfen und bei Hilfen nach § 41 SGB VIII. Ober-grenzen für Fachleistungsstunden sind nicht definiert. E15 Die Stadt Bonn sollte weitere Laufzeitbegrenzungen, differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, in die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren aufnehmen. Um die Bedeutung des Bonner Fachleistungsstundenmodells hervorzuheben, sollte dieses als Anlage der Dienstanordnung Hilfeplanung hinzugefügt werden. Ebenso sollte die Anzahl der maximal bewilligten Fachleistungsstunden definiert sein. Weitere Laufzeitbegrenzungen werden geprüft. F16 Die Fortschreibung des Hilfeplanes am Ort der Leistungserbringung bei stationären und teilstationären Maßnahmen ist positiv zu bewerten, da die fallzuständige Fachkraft einen guten Eindruck von den Rahmenbedingungen des freien Trägers erlangen kann. Der Hilfeplan muss alle zwölf Monate fortgeschrieben werden. E16 Die Hilfepläne sollten in geringeren Zeitabständen fortgeschrieben werden. Vor Ort sollte alle sechs Monate ein Hilfeplangespräch durchgeführt werden. Nur in genehmigten Ausnahmefällen sollten bis zu zwölf Monate zulässig sein. Die Hilfeplanfortschreibungen sind genau definiert und festgelegt, eine Anpassung ist derzeit nicht erforderlich. F17 Werden Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt, ist die Prüfung der Verselbstständigung über das Gruppenangebot „Ready for Life“ Bestandteil des Hilfeplanverfahrens. Auch bei Kindern und Jugendlichen wird die Verselbstständigung in der Hilfeplanung berücksich-tigt. E17 Die Verselbstständigung sollte bereits bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr verbindlicher Bestandteil der Hilfeplanung sein. Die Stadt Bonn sollte dies in der Dienstanordnung Hilfeplanung berücksichtigen. Die Verselbständigung ist bereits Bestandteil der Hilfeplanung, dies wird in einer nächsten Fortschreibung nochmals genauer formuliert. F18 Die Stadt Bonn führt jährlich eine Personalbemessung auf Ebene der Sozialraumteams durch. Dabei werden die selbst definierten Standards als Grundlage der Zeitbemessung herangezogen. Auch die Einarbeitung neuer Bediensteter ist in einem Konzept geregelt. Hierbei führt das Amt eine dem individuellen Qualifikationsstand entsprechende Einarbeitung durch. Dies fördert die Bindung zum Fachdienst für Familien und Erziehungshilfe. Des Wei-teren werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schneller in die Fallverantwortung gebracht. E18 Die Einarbeitungsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und an aktuelle, neue Anforderungen angepasst. F19 Im Jahr 2017 hat jede Vollzeit-Stelle durchschnittlich 42 Hilfeplanfälle bearbeitet. Im interkommunalen Vergleich ist dies der Maximalwert. Auch im Jahr 2018 stellt die Stadt Bonn mit 44 Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle den Maximalwert. Ursache dieser Steigerung sind die gegenüber den Vollzeit-Stellen stärker ansteigenden Hilfeplanfälle. E19 Der Personalbedarf für den FFE wird regelmäßig anhand eines internen Personalbemessungsinstrumentes ermittelt. Eventuelle Mehrbedarfe werden - auch in Abstimmung mit Amt 10 - jeweils zeitnah ausgeschrieben. Der bestehende Fackräftemangel im Bereich der sozialen Arbeit erschwert jedoch regelmäßig eine zeitnahe Besetzung freier Stellen und mitunter leider zu langen Vakanzen. F20 In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden 2017 110 und 2018 119 Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle bearbeitet. Damit positioniert sich Bonn bei den 25 Prozent der kreisfreien Städte mit dem höchsten Personaleinsatz. Die dezentrale Ausrichtung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe führt tendenziell zu einem höheren Personaleinsatz. E20 Es ist zutreffend, dass die im Zusammenhang mit der Sozialraumorientierung stehende dezentrale Organisation der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen erhöhten Personaleinsatz erfordert, gerade auch mit Blick auf Vertretungssituationen. Seite 3 von 7Seite 12 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F21 Die Stadt Bonn hat die Fallsteuerung ausgiebig beschrieben. Wesentliche Aspekte werden größtenteils aufgegriffen. E21 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F22 Das Verfahren zur Einrichtung von Projekten wird durch die gpaNRW positiv bewertet. Durch die sozialräumliche Orientierung werden passgenaue, niederschwellige Angebote dort platziert, wo der Bedarf besteht. Ebenfalls wird das jährliche Controlling der Projekte durch die gpaNRW positiv bewertet. Wenn der Bedarf eines Projektes nicht mehr besteht wird dieses eingestellt. Internen und externe Ressourcen werden somit geschont. E22 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F23 Die Stadt Bonn hat niedrige Fehlbeträge je Hilfefall und je Einwohner unter 21 Jahren. Beide Male zählt die Stadt zu den Kommunen mit den geringsten Fehlbeträgen. E23 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F24 Sowohl bei den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren sowie den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Hilfefall gehört die Stadt Bonn zu den Kommunen mit den geringsten Aufwendungen. Die leicht unterdurchschnittliche Falldichte einhergehend mit einem hohen Anteil ambulanter Hilfefälle sowie definierte und gelebte Standards wirken sich günstig auf die Aufwendungen aus. E24 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. Die Fallentwicklungen werden regelmäßig überprüft, so dass Abweichungen schnell erkannt und Anpassungen vorgenommen werden können. F25 Die hohen Aufwendungen je stationärem Hilfefall belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. Im besonderen Maße nehmen die stationären Aufwendungen für junge Volljährige Einfluss auf diese Kennzahl. E25 Die Aufwendungen im stationären Bereich werden gesonderten Prüfungen unterzogen. Weitergehende Auswertungen und Ergebnisse werden im nächsten HzE-Bericht dargestellt. F26 Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Bonn den höchsten Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen gesamt. Dieses gute Ergebnis wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung aus. E26 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. Die Fallentwicklungen werden regelmäßig überprüft, so dass Abweichungen schnell erkannt und Anpassungen vorgenommen werden können. F27 Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen haben einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen als die Stadt Bonn. Der geringe Anteil an Vollzeitpflegefällen belastet den Fehlbetrag und die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung. E27 Der Ausbau von Vollzeitpflegestellen in Bonn ist begrenzt, daher ist eine Erhöhung des Anteils nur eingeschränkt möglich. F28 Die Falldichte der Stadt Bonn ist unterdurchschnittlich. Der hohe Jugendquotient begünstigt die unterdurchschnittliche Falldichte. Auch die sozialräumliche Orientierung kann einen positiven Einfluss haben. E28 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F29 Die Aufwendungen je Hilfefall flexible ambulante erzieherische Hilfen sind vergleichsweise hoch. Eine Begrenzung von Fachleistungsstunden besteht nicht. E29 Die Bewilligung von Fachleistungsstunden wird aufgrund des erforderlichen Hilfebedarfs gewählt und entsprechend des Entwicklungsfortschritts angepasst. Seite 4 von 7Seite 13 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F30 Die Aufwendungen je Hilfefall der sozialpädagogischen Familienhilfe sind hoch. Diese hohen Aufwendungen belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. In der Stadt Bonn gibt es keine Begrenzung von Fachleistungsstunden. Die Anzahl der bewilligten Fachleistungsstunden konnte systembedingt nicht ausgewertet werden. E30 Die Stadt Bonn sollte die systemischen Voraussetzungen schaffen, um die Anzahl der bewilligten Fachleistungsstunden auswerten zu können. Hierdurch erhält die Stadt Bonn eine zu-sätzliche, steuerungsrelevante Information, da somit die Aufwendungen je Fachleistungsstunde ermittelbar sind und über die Jahre fortgeschrieben werden können. Zusätzlich sollten definierte Obergrenzen für Fachleistungsstunden eingeführt werden. Hierzu sollten Regelungen getroffen werden, welcher Bedienstete welche Anzahl an Fachleistungsstunden freigeben kann. Die Begrenzung von Fachleistungsstunden kann zu einer Reduzierung der Laufzeiten führen. Ebenso können hierdurch die Aufwendungen je Hilfefall gesenkt werden. Die Auswertung der bewilligten bzw. durchgeführten Fachleistungsstunden lässt sich mit der derzeit genutzten Software (Prosoz14plus) so nicht durchführen. Hier wären zusätzliche Erhebungen erforderlich, die einen hohen Mehraufwand bedeuten. F31 Die Stadt Bonn verzeichnet interkommunal die niedrigsten Aufwendungen je Hilfefall Vollzeitpflege. Die niedrigen Aufwendungen entlasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. E31 Die Akquise weiterer Pflegefamilien sollte intensiviert werden. Durch einen höheren Anteil an Hilfefällen in Pflegefamilien können teurere stationäre Maßnahmen verhindert werden. Die Akquise von Pflegefamilien stößt in Bonn an natürliche Grenzen, ist aber nach wie vor Bestandteil der Weiterentwicklung des Hilfeleistungen. F32 Die Arbeiten des PKD und die dazugehörigen Standards sind in den Standards des Fachdienstes Adoption und Vollzeitpflege ausführlich beschrieben. E32 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F33 Die unterdurchschnittlichen Aufwendungen je Hilfefall Heimerziehung, kombiniert mit der niedrigen Falldichte, begünstigen den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung im Jahr 2017. Durch die vorrangige Suche nach Bonner Trägern zur Leistungserbringung wird die Arbeit zur Rückführung in das Elternhaus und die persönliche Inaugenscheinnahme durch die Fachkraft erleichtert. Im Jahr 2018 steigen die Aufwendungen je Hilfefall sprunghaft an. Bonn zählt im Jahr 2018 zu den Städten mit den höchsten Aufwendungen je Hilfefall Hei- merziehung. E33 Die Stadt Bonn sollte die Aufwendungen und Hilfefälle der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und der jungen Volljährigen nach § 41 SGB VIII detailliert analysieren. Die Gründe für diese sprunghaften Entwicklungen sollten benannt werden können. Diese Empfehlung ist bereits aufgenommen und erste Auswertungen wurden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse werden im nächsten HzE-Bericht dargestellt. F34 Das standardisierte Verfahren der Stadt Bonn stellt sicher, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig die den Sozialraumteams zugeordneten Bonner Träger für die Leistungsdurchführung beauftragen. E34 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. F35 Die gpaNRW befürwortet die feste Verankerung der Rückführung im Rahmen der Hilfeplanung. E35 Mögliche Rückführungen sind fester Bestandteil der Hilfeplanung, möglicherweise könnte hier noch eine genauere Beschreibung erforderlich werden. Seite 5 von 7Seite 14 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F36 Die Stadt Bonn hat die Verselbstständigung nicht als integrierten Bestandteil in der Hilfeplanung aufgenommen. E36 Die Verselbstständigung sollte ab dem 16. Lebensjahr mit allen Jugendlichen im Rahmen der Hilfeplanung thematisiert werden. Durch eine konsequent durchzuführende Verselbstständigung können Verweildauern verkürzt und Aufwendungen reduziert werden. Die Stadt Bonn sollte hierfür Standards entwickeln und in die Dienstanordnung aufnehmen. Die freien Träger sollten für jede Hilfeplanfortschreibung den Bericht um das Thema Verselbstständigung erweitern. siehe E17 F37 Die konsequente Orientierung, Bonner Träger als Leistungserbringer zu beauftragen, fördert die Möglichkeit der persönlichen Inaugenscheinnahme. Die gpaNRW befürwortet die mindestens einmal jährlich zu erfolgende persönliche Inaugenscheinnahme. E37 Die Aufwendungen je Hilfefall intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sind hoch. Ursächlich hierfür sind die Auslandunterbringen mit Aufwendungen von 88.789 Euro je Hilfefall. 63,64 Prozent der Hilfefälle der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind Hilfefälle mit Auslandsunterbringung. Diese Empfehlungen sind bereits aufgenommen und erste Auswertungen werden durchgeführt. Sobald hier entsprechende Erkenntnisse vorliegen, werden diese entsprechend vorgelegt. F38 Die Aufwendungen je Hilfefall intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sind hoch. Ursächlich hierfür sind die Auslandunterbringen mit Aufwendungen von 88.789 Euro je Hilfefall. 63,64 Prozent der Hilfefälle der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind Hilfefälle mit Auslandsunterbringung. E38 Die Entwicklungen einzelner Falldaten werden regelmäßig geprüft und ausgewertet, um eventuellen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können. F39 Die Aufwendungen für Eingliederungshilfen je Hilfefall sind unauffällig. Dieses Ergebnis kommt deshalb zustande, da 590 ambulante Hilfefälle bestehen, in denen kein Integrations-helfer benötigt wird. Bei den Aufwendungen der Integrationshelfer je Hilfefall und bei den stationären Aufwendungen zählt die Stadt Bonn zu den 25 Prozent der Kommunen mit den höchsten Aufwendungen. Im Jahr 2018 bildet die Stadt Bonn interkommunal den Maximalwert bei den Aufwendungen je Hilfefall Integrationshelfer. E39 Die Neuausrichtung der Integrationsassistenz befindet sich noch in der Aufbauphase, so dass noch keine belastbaren Erkenntnisse über die weitere Entwicklung dieses Bereichs berichtet werden können. F40 Ein Spezialdienst zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung besteht in der Stadt Bonn bislang nicht. Hospitationen zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung, z. B. in Schulen, werden in der Stadt Bonn bislang nicht durchgeführt. E40 Die Planung zur Einführung eines Spezialdienstes sollte weiter vorangebracht werden. Durch die Spezialisierung kann der Aspekt der Rechtssicherheit verstärkt werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FFE entlastet werden. Bei der Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung sollte die Möglichkeit der Hospitation in Schulen berücksichtigt werden. Hier-durch erhält die Stadt ein differenziertes Bild zu Beurteilung der Teilhabebeeinträchtigung und erlangt zusätzliche Rechtssicherheit. Der empfohlene Spezieldienst bzw. die Entwicklung der Hilfen in diesem Bereich sind bereits Gegenstand weitergehender Prüfungen. Seite 6 von 7Seite 15 von 377 51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019 Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51 F41 Die Stadt Bonn hat auf die steigenden Fallzahlen und Aufwendungen angemessen reagiert und das System der Poollösungen für Integrationshelfer eingeführt. Ob der rasante Anstieg der Integrationshelfer zukünftig gebremst wird bleibt abzuwarten. E41 Die Neuausrichtung der Integrationsassistenz befindet sich noch in der Aufbauphase, so dass noch keine belastbaren Erkenntnisse über die weitere Entwicklung dieses Bereichs berichtet werden können. F42 Die Stadt Bonn hat hohe Aufwendungen für Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. 22,99 Prozent der gesamten Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung werden für junge Volljährige aufgewendet. Dies ist im interkommunalen Vergleich der höchste Wert. Treiber der hohen Aufwendungen sind die Aufwendungen je Hilfefall Heimerziehung nach § 41 SGB VIII. Diese betragen in Bonn 76.179 Euro und sind interkommunal ebenfalls der Maximalwert. Auch die interkommunal zweithöchste Falldichte belastet den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. Die Verselbstständigung wird individuell geplant und am Hilfebedarf ausgerichtet. E42 Die Stadt Bonn sollte die Standards der Hilfegewährung für junge Volljährige genauestens analysieren. Die Entwicklungen der Aufwendungen und Hilfefälle sollten im Finanzcontrolling engmaschig verfolgt werden. Sollten die Aufwendungen je Hilfefall junge Volljährige in Heimerziehung wieder ansteigen sollten die Gründe analysiert und Gegenmaßnahmen eingelei-tet werden. Diese Empfehlungen sind bereits aufgenommen und erste Auswertungen werden durchgeführt. Sobald hier entsprechende Erkenntnisse vorliegen, werden diese entsprechend vorgelegt. Die Stadt Bonn sollte die Verselbstständigungsarbeit mit jungen Volljährigen intensivieren. Hierzu sollten weitere Plätze z.B. in Trainingswohnungen geschaffen werden. s. o. F43 Die erhöhten Aufwendungen UMA je Hilfefall werden durch die hohen Aufwendungen je Hilfefall UMA nach § 41 SGB VIII beeinflusst. E43 Die Entwicklungen der Hilfen für junge Volljährige befindet sich derzeit in einer gesonderten Prüfung. Neuere Ergebnisse werden im nächsten HzE-Bericht vorgestellt. F44 Die Inobhutnahmen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Bonn sind überdurchschnittlich und nehmen keinen besonderen Einfluss auf den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung. E44 Derzeit keine Anpassungen erforderlich. Seite 7 von 7Seite 16 von 377 Beschlussvorlage öffentlich 200614 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II GPA-Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Bonn im Jahr 2019 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 02.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 zur Kenntnis. Begründung Die GPA NRW hat am 19.02.2020 ihren Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Bonn im Jahr 2019 zu den geprüften Teilbereichen • Haushaltssituation • Beiträge und Gebühren • Hilfe zur Erziehung • Hilfe zur Pflege • SGB II/Kosten der Unterkunft • Verkehrsflächen • Friedhofswesen • Zahlungsabwicklung • Bauaufsicht • gpa-Kennzahlenset vorgelegt, der nach § 105 Abs. 5 GO NRW ebenfalls dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen ist, der anschließend den Rat überSeite 17 von 377 Seite 2 den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet. Zu den Teilberichten der GPA NRW liegen folgende Stellungnahmen vor: Bericht Finanzen der Bundesstadt Bonn im Jahr 2019 (Amt 20, 21; Dez. II) 1.) Haushaltssituation Der Berichtsentwurf stellt die Bonner Haushaltslage zutreffend dar. Folgende Aussagen der GPA für den Berichtsteil Finanzen sind von besonderer Bedeutung: Die mittelfristige Planung der Stadt Bonn sieht ab 2021 ausschließlich positive Jahresergebnisse vor. Die Haushaltsplanung der Stadt Bonn basiert auf nachvollziehbaren Grundlagen. Die Stadt plant ihre Haushalte moderat. Einige für den Haushaltsausgleich sehr wichtige Positionen sind stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, so dass dennoch allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken bestehen. Nur wenige kreisfreie Städte haben eine höhere Eigenkapitalquote als die Stadt Bonn, ein Überschuldungsrisiko besteht also derzeit nicht. Der seit der NKF-Einführung eingetretene hohe Eigenkapitalverzehr ist mit dem Grundsatz einer intergenerativen Gerechtigkeit nicht vereinbar. Durch die Jahresüberschüsse 2017 und 2018 konnte diese Entwicklung zuletzt allerdings gestoppt werden. Die Gesamtschulden sowie die -verbindlichkeiten der Stadt Bonn sind im interkommunalen Vergleich 2014 überdurchschnittlich. Kritisch zu sehen sind insbesondere die für den hohen Bestand an Liquiditätskrediten in der Bilanz der Stadt Bonn anfallenden Zinsaufwendungen, die den Handlungsspielraum der Stadt einschränken. In der mittelfristigen Planung sinken die Liquiditätskredite. Die in der Planung vorgesehenen Investitionsaus-zahlungen führen zu steigenden Investitionskrediten denen aber im Gegensatz zu den Liquiditätskrediten Vermögenswerte gegenüberstehen. Insgesamt steigt die Gesamt- und damit pro-Kopf-Verschuldung. Reinvestitionsbedarfe bestehen beim Infrastrukturvermögen. Der kontinuierliche Vermögensverzehr ist nicht mit dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar. Seitens der GPA wird empfohlen, dass die Stadt Bonn den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzt. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung 2021/2022 und der Finanzplanung 2023 – 2025 wird diese Empfehlung berücksichtigt. Allerdings ergeben sich vor dem Hintergrund der Corona-Krise aktuell noch nicht einschätzbare Entwicklungen. Zielsetzung der Stadt und Erwartung der Bezirksregierung war vor Corona, dass ein echter Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 erreicht wird. Von der GPA wurde zudem angemerkt, dass die Stadt ihre Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen in den fünf Betrachtungsjahren lediglich zu durchschnittlich 77 Prozent ausgeschöpft hat. In der aktuellen Verfügung zur Haushaltsaufstellung 2021/2022 wurde dies bereits berücksichtigt und die Ämter darauf hingewiesen, dass lediglichSeite 18 von 377 Seite 3 investive Maßnahmen Berücksichtigung finden können, für die eine Entwurfsplanung vorliegt. 2.) Beiträge und Gebühren Hinsichtlich der Beiträge befindet sich eine Feststellung im Bericht „Verkehrsflächen“. Dort wird unter F12 festgestellt, dass die Stadt Bonn ihre Einwohner an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen beteiligt und die Stadt somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet. Eine Empfehlung zu diesem Punkt wird nicht ausgesprochen. Bericht Verkehrsflächen der Bundestadt Bonn im Jahr 2019 (Amt 66; Dez. III) Den Feststellungen der GPA in Hinblick auf die Verkehrsflächen kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die angeführten GPA-Kennzahlen zu den Verkehrsflächen stimmen mit den hier vorhandenen Zahlen überein. F1/E1 Aufwendungen für die Erhaltung von Verkehrsflächen sollten getrennt nach einzelnen Maßnahmen erfasst werden. Eine maßnahmenspezifische Abrechnung, z. B. des Deckenprogramms ist berücksichtigt. F2/E2 Systematisches Erhaltungsmanagement Eine flächendeckende aktuelle Zustandserfassung, einschließlich einer turnusgemäßen Fortschreibung, ist beabsichtigt. Hinsichtlich der zugehörigen neu anzuschaffenden Software wird eine Kompatibilität zum Aufbruchmanagement und dem GIS vorgesehen. F3/E3 Differenzierung der Verkehrsflächenunterhaltung Die Forderung hinsichtlich einer differenzierten Erfassung der Tätigkeiten im manuellen Bereich (Bauhöfe/Werkstätten) ist im Rahmen der Unterhaltung zu kleinteilig, um diese auf Verkehrsflächen bzw. Infrastrukturvermögen zu bilanzieren. Es handelt sich lediglich um verkehrssichernde Maßnahmen. Die vorhandene prozentuale Verteilung über einen Schlüssel ist sinnvoll bzw. mit dem Tagesgeschäft vereinbar. F4 wie F2 Wirtschaftlichere Straßenunterhaltung durch Zustandserfassung F5 wie F2 Verbindung der Aufbrüche mit der Straßendatenbank F6 wie F2 Schnittstelle Haushaltsplanung/Straßendatenbank F7 und F8 Hohe Anforderung an Erhaltung der Verkehrsflächen und geringe Abschreibung auf GesamtnutzungsdauerSeite 19 von 377 Seite 4 Feststellung ohne Empfehlung F9 wie F2 Beurteilung des Abnutzungsgrades durch Zustandserfassung F10 wie F2 Prioritätenliste durch Zustandserfassung F11/E11 Investitionsrückstände Unabhängig von einer aktuellen Zustandserfassung sind im konsumtiven Bereich Mittelerhöhungen von bis zu 2000.000 €/Jahr vorgesehen. F12 Stadt Bonn beachtet Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung Feststellung ohne Empfehlung Bericht Bauaufsicht der Bundesstadt Bonn (Amt 63; Dez. III) Die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf die Feststellungen, bei denen das GPA Empfehlungen ausgesprochen hat. E2 Die Stadt Bonn sollte die Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad ermitteln, um zu verfolgen, inwieweit ihre festgesetzten Gebühren tatsächlich den Aufwand decken. Bei Abweichungen vom erwarteten Ergebnis sollten die Ursachen hinterfragt werden. Die Stadt Bonn wird entsprechend der Empfehlung des GPA ab dem Haushaltsjahr 2021 im Produktbereich 1.10.01 „Maßnahmen der Bauaufsicht“ folgende Kennzahlen einführen: - Verfahren je Sachbearbeiter (ggf. differenziert) - innerhalb der Genehmigungszeiten nach der Bauordnung NRW erteilte Genehmigungen in Prozent ab dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen und genehmigungsfähigen bzw. nach Durchführung von Änderungen durch den Bauherrn genehmigungsfähigen Bauanträge (im einfachen Genehmigungsverfahren). Die Ausweisung der zuletzt genannten Kennzahl setzt voraus, dass die für den Bereich der Bauordnung vorgesehene neue Software ab 2021 in Betrieb ist. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, würde sich die Einführung dieser Kennzahl verschieben, da die bisherige Software eine entsprechende statistische Auswertung nicht zulässt. E3 Die Stadt Bonn sollte Maßnahmen prüfen, um den hohen Anteil an zurückgenommenen Bauanträgen wieder zu reduzieren. Die Gründe für die Rücknahme von Bauanträgen sind vielfältiger Natur. Sie können im Bereich des Bauherrn liegen, weil beispielsweise die Finanzierung des beabsichtigten Bauvorhabens scheitert. Soweit eine Rücknahme darinSeite 20 von 377 Seite 5 begründet ist, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist, dürfte Grund für die Rücknahme die Tatsache sein, dass die Verwaltungsgebühren bei Rücknahme eines Bauantrages günstiger sind als bei Ablehnung eines Bauantrages. Ursache hierfür ist der deutlich geringere Verwaltungsaufwand bei einer Rücknahme gegenüber einer Ablehnung. E6 Die Stadt Bonn sollte zukünftig auch die Laufzeiten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vorliegt, bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides erheben. Wie bereits unter E2 dargestellt, ist die Einführung einer neuen Software vorgesehen. Es ist beabsichtigt, nach Einführung der neuen Software die entsprechende Datenerhebung vorzunehmen. E7 Die Stadt Bonn sollte die Entwicklung der Fallzahlen weiterhin beobachten, um auf Fallzahlveränderungen reagieren zu können. Es ist auch weiterhin eine jährliche Auswertung der Fallzahlen vorgesehen, um entsprechend mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen hierauf reagieren zu können. E9 Zielwerte und Qualitätsstandard sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kennzahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen können. Dazu sollten beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen fortgeschrieben werden. Zu diesem Punkt wird auf die Ausführungen zu E2 verwiesen. E10 Die Stadt Bonn sollte die Einführung von Textbausteinen prüfen, um die Gleichbehandlung von Anfragen sicherzustellen und E-Mail-Anfragen schneller beantworten zu können. Zwischenzeitlich wurden erste Textbausteine erstellt, in naher Zukunft werden weitere Textbausteine entwickelt. Damit wird die gewünschte Gleichbehandlung von Anfragen erreicht und eine schnellere Beantwortung der E-Mail-Anfragen in der Bürgerinformation sichergestellt. E12.1 Die Stadt Bonn sollte prüfen, den Personaleinsatz zur Bearbeitung bauordnungsbehördlicher Verfahren durch interne Umschichtung zu erhöhen. In einem ersten Schritt müssten die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen zur Qualifizierung der Mitarbeiter geschaffen werden. Darüber hinaus bietet es sich an, Standards in Form von Prioritätensetzungen und eine Festlegung von Kontrollschwerpunkten als organisatorische Grundlagen zu dokumentieren. Da ab Juli 2020 erstmals seit vielen Jahren wieder alle Stellen im Bereich der Bauordnung besetzt sein werden, werden künftig neben den Baukontrolleuren auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu BauzustandsbesichtigungenSeite 21 von 377 Seite 6 und Bauabnahmen eingesetzt werden. Damit kann das vom GPA beschriebene Ziel erreicht werden. E12.2 Die Stadt Bonn sollte den Anteil des Overheads auf Optimierungsmöglichkeiten hin überprüfen, um eine sachgerechte Führungs- und Leitungsfunktion sicherstellen zu können. Ebenfalls ab Mitte diesen Jahres wird die seit Jahren vakante Sachgebietsleiterstelle eines der drei Sachgebiete in der Abteilung Bautechnik besetzt werden, so dass die vom GPA gewünschte sachgerechte Führungs- und Leitungsfunktion künftig uneingeschränkt sichergestellt werden kann Bericht Zahlungsabwicklung (Amt 21; Dez. II) Erfüllungsgrade „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ und „Digitalisierung“ E2 Zukünftig sollte nur noch eine zentrale Niederschlagungsliste in der Zahlungsabwicklung geführt werden. Zudem sollte die Stadt Bonn die Zuständigkeit für Niederschlagungen auf die Zahlungsabwicklung übertragen. Die Führung der Niederschlagungslisten in den Fachbereichen hat sich bewährt. Hierbei bleibt die „Verantwortung“ für die offene Forderung beim Fachamt. Würde die Verantwortung auf die Zahlungsabwicklung übertragen werden, dann würde sich der Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen, da vor Niederschlagung und in der Folge der Niederschlagungsüberprüfungen immer wieder Rückfragen mit den Fachbereichen erforderlich wären. E3 Die Stadt Bonn sollte die Stundung, Niederschlagung und den Erlass ihrer Forderungen künftig zentral von ihrer Zahlungsabwicklung durchführen lassen. Dabei sollte diese Aufgabe getrennt von der Vollstreckung bleiben. Ergänzend zu der Stellungnahme zu E2 ist anzumerken, dass Niederschlagungsüberprüfungen durch die Vollstreckung erfolgen. Nach unserer Organisation ist die Zahlungsabwicklung auf das Auszahlungsgeschäft und die Klärung von unklaren Zahlungseingängen spezialisiert. E4 Es sollte zeitnah ein kennzahlengestütztes Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufgebaut werden, das die Effizienz der Maßnahmen in der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung transparent macht. Der Aufbau eines Berichtswesens ist in der langfristigen Planung. E5 Die Stadt Bonn sollte zügig die Voraussetzungen für die Annahme und Verarbeitung von e-Rechnungen schaffen. Sie sollte zeitnah eine Software für die Vollstreckung anschaffen. Die Vollstreckung sollte Amtshilfeersuchen perspektivisch elektronisch übermitteln.Seite 22 von 377 Seite 7 Eine Vollstreckungssoftware ist bereits eingeführt und die Amtshilfen der Rundfunkanstalten werden bereits elektronisch übermittelt. Die Einführung der e-Rechnung steht kurz vor der stadtweiten Einführung. Zahlungsabwicklung i.e.S. E7 Die Stadt Bonn sollte Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen zu reduzieren. Die im Prüfungszeitraum festgestellte hohe Zahl von unklaren Zahlungseingängen basierte im Wesentlichen auf einmaligen Effekten. Grundsätzlich werden unklare Zahlungseingänge umgehend bearbeitet. Wenn der unklare Zahlungseingang darauf beruht, dass eine Sollstellung noch nicht vom Fachamt erfasst wurde, dann wird seitens der Klärungssachbearbeitung schriftlich auf die Einhaltung der DA hingewiesen. Vollstreckung E4 Die Stadt sollte soweit möglich Elemente der Sachaufklärung wie die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis nutzen, um auch gegen auswärtige Schuldner vorgehen zu können. Eine Reduzierung der Amtshilfeersuchen macht die Vollstreckungsstelle der Stadt Bonn unabhängiger von der Bearbeitung anderer Vollstreckungsstellen. Die Elemente der Sachaufklärung und auch die Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis werden bereits intensiv von der Vollstreckung genutzt. Beträge über 5.000 EUR werden von der erweiterten Vollstreckung bearbeitet und nicht als Amtshilfeersuchen an andere Städte geschickt. E5 Die Stadt Bonn sollte die Kennzahlen weiter beobachten und überprüfen, ob nach Abschluss der Einarbeitungsphase eine Verbesserung der Kennzahlenwerte erzielt wird. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. E6 Die Stadt Bonn sollte, aufgrund der steigenden Anzahl an bestehenden Vollstreckungsforderungen, bei der Fallbearbeitung wie bisher auf die Verjährung achten, damit mögliche Forderungsverluste vermieden werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu den weiteren GPA-Teilberichten „Hilfe zur Erziehung“, „Hilfe zur Plege“, „Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II“ sowie „Friedhofswesen“ ist aus Sicht der Fachämter keine Stellungnahme erforderlich.Seite 23 von 377 Seite 8 Anlage/n 1 GPA_Gesamtbericht_2019 (öffentlich)Seite 24 von 377 Seite 25 von 377 Seite 26 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 1 von 35 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Vorbericht der Bundesstadt Bonn im Jahr 2019Seite 27 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 2 von 35 INHALTSVERZEICHNIS Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn 3 Managementübersicht 3 Ausgangslage der Stadt Bonn 7 Strukturelle Situation 7 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prüfungen 8 Überörtliche Prüfung 10 Grundlagen 10 Prüfungsbericht 10 Prüfungsmethodik 12 Kennzahlenvergleich 12 Strukturen 12 Konsolidierungsmöglichkeiten 13 gpa-Kennzahlenset 13 Prüfungsablauf 14 Anlage: Ergänzende Tabellen 15Seite 28 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 3 von 35 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn Managementübersicht Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn stellt die gpaNRW nachfolgend zunächst die Haushaltssituation dar und geht dann auf die einzelnen Handlungsmöglichkeiten, Empfeh- lungen und Feststellungen der einzelnen Handlungsfelder ein. Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei- henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. Haushaltssituation gering Handlungsbedarf hoch Haushaltssituation Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haushaltssituation ist für die Stadt Bonn wei- terhin hoch, denn sie unterliegt einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK). Kon- solidierungserfolge hat die Stadt Bonn in erster Linie durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B im Jahr 2015 und eine restriktive Mittelbewirtschaftung erzielt. Aufwandssteige- rungen konnten dadurch jedoch nur anteilig kompensiert werden. Die Haushaltsjahre 2017 und 2018 konnte Bonn erstmals seit 2009 wieder jeweils mit einem positiven Ergebnis abschließen. Im Jahr 2018 lag dieses bei rund 10,3 Mio. Euro. Neben den eigenen Konsolidierungsbeiträgen hat sich die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung der letz- ten Jahre auf den Haushalt der Stadt Bonn durch gestiegene Steuererträge und Schlüsselzu- weisungen ausgewirkt. Die Planung der Stadt Bonn sieht nach Fehlbeträgen in den Jahren 2019 und 2020 erneut po- sitive Jahresergebnisse ab 2021 vor. Diese Planung wird getragen von der Erwartung einer weiter günstigen Entwicklung des Steueraufkommens. Dieses und weitere wesentliche Ertrags- und Aufwandsarten sind nachvollziehbar geplant, unterliegen aber allgemeinen konjunkturellen Risiken. Handlungsbedarf für die Stadt Bonn sieht die gpaNRW darin, die guten Ergebnisse zu bestäti- gen und zu verstetigen. Risiken könnte der hohe Bestand an Liquiditätskrediten bergen, denn Zinsänderungsrisiken wirken sich unmittelbar und kurzfristig auf die Ergebnisrechnung der Stadt Bonn aus. Die planerisch vorgesehenen Finanzmittelüberschüsse sollten daher für den Abbau dieser Verbindlichkeiten eingesetzt werden; Investitionen kann Bonn voraussichtlich nur über Investitionskredite mitfinanzieren. Teile des Gebäudevermögens weisen hohe Anlagenabnut- zungsgrade auf. Dies könnte auf einen Reinvestitionsbedarf hindeuten.Seite 29 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 4 von 35 Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen und Feststellungen in den einzelnen Handlungsfeldern Informationen zur Steuerung der Haushaltswirtschaft liegen der Bonn vor. Sie hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Aufstellung und Feststellung des Jahresab- schlusses grundsätzlich ein. Über ein Finanzcontrolling erhalten die Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik notwendige Informationen zur Haushaltsbewirtschaftung. So können sie reagieren, wenn die Ziele der Haushaltsplanung gefährdet sind. Ertragsseitig sieht die gpaNRW bei der Erhebung von Benutzungsgebühren keine Hand- lungsmöglichkeiten mehr. Die Realsteuerhebesätze liegen auf durchschnittlichem Niveau. Die Refinanzierungsmöglichkeiten durch Straßenbaubeiträge nutzt die Stadt Bonn gut aus. Bei der Zahlungsabwicklung im engeren Sinne erreicht die Stadt Bonn im Jahr 2018 bei ge- ringem personellen Einsatz die höchste Anzahl an Einzahlungen aller kreisfreien Städte. Güns- tig wirkt sich ein hoher Anteil bei den SEPA-Lastschriftmandaten aus. Die Stadt Bonn sollte allerdings Maßnahmen ergreifen, um die hohe Anzahl ungeklärter Einzahlungen zu verringern. In der Gesamtschau werden die Arbeiten jedoch sach- und zeitgerecht erledigt. Um noch ge- zielter und systematischer steuern zu können, sollte die Stadt ein Berichtswesen für das Forde- rungsmanagement aufbauen. Die Vollstreckung der Stadt Bonn ist seit 2016 von hoher Fluk- tuation gekennzeichnet und hat infolgedessen 2018 nur unterdurchschnittlich viele Vollstre- ckungsforderungen abgewickelt. Bei der Digitalisierung der Zahlungsabwicklung und der Voll- streckung sieht die gpaNRW noch Entwicklungspotenzial, z. B. durch die Möglichkeit der An- nahme von e-Rechnungen und der Einführung einer digitalen Vollstreckungsakte. Eine Verbes- serung der Bearbeitung von Vollstreckungsforderungen sollte auch durch die für 2020 vorgese- hene Einführung einer Vollstreckungssoftware möglich sein. Ein wesentlicher und zuletzt stark gestiegener Anteil der von den kreisfreien Städten zu tragen- den Aufwendungen entfällt auf die Transferaufwendungen im Jugend- und Sozialbereich. Anders als in vielen kreisfreien Städten ist in Bonn der Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung je Einwohner unter 21 Jahren bis 2018 nicht wesentlich angestiegen. Im interkommunalen Ver- gleich liegt er, begünstigt durch einen hohen Jugendquotienten und einen hohen Anteil ambu- lanter Hilfen, auf niedrigem Niveau. Bei den stationären Hilfen gehört Bonn hingegen zu den kreisfreien Städten mit den höchsten fallbezogenen Aufwendungen für Heimerziehung. Dies gilt vor allem für junge Volljährige. Die Stadt Bonn sollte die hier in den letzten Jahren gesetzten Standards der Hilfegewährung genau analysieren und ggf. Gegenmaßnahmen entwickeln. Po- sitiv ist, dass die Stadt über ein hierfür geeignetes Fach- und Finanzcontrolling verfügt. Insge- samt ist die Stadt Bonn bei der Steuerung und der Organisation gut aufgestellt. Die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher sind in Bonn im Jahr 2018 vergleichsweise hoch, aufgrund der guten Kaufkraft und einem geringen Altenquotienten ist die Anzahl der Leistungsbezieher allerdings gering. Dennoch gehört Bonn zu den kreisfreien Städten, die die höchsten Transferaufwendungen je Einwohner ab 65 Jahren zu tragen haben. Die Quote der grundsätzlich weniger kostenintensiven ambulanten Hilfen ist leicht überdurch- schnittlich. In Bonn sind diese Hilfen jedoch insbesondere 2018 teurer als in vielen kreisfreien Städten und wirken entsprechend wenig entlastend auf die Höhe der Transferaufwendungen. Ursache sind teure Fallkonstellationen, die es in den Vorjahren in geringerem Umfang gab. Im stationären Bereich sind die Transferaufwendungen durch vergleichsweise wenige, aber teure Fälle geprägt. Hinzu kommt gegebenenfalls das Pflegewohngeld, das bei der Pflege außer-Seite 30 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 5 von 35 halb von Einrichtungen entfällt. Eine Handlungsmöglichkeit besteht darin, künftig die Erträge für die Unterhaltsheranziehung ohne die Erträge des überörtlichen Trägers auszuwerten. Nur so kann das Ziel verfolgt werden, die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege durch die Unterhaltsher- anziehung zu verringern. Auch Organisation und Steuerung können noch verbessert werden, z. B. durch eine Stellenbemessung auf Grundlage von Fallzahlenschlüsseln. Zudem sollten die beiden Aufgabenbereiche der Leistungsgewährung und des Fachdienstes der Bonner Altenhilfe besser vernetzt werden. Besonderen Einfluss auf die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung nehmen in Bonn das vergleichsweise hohe Mietniveau und die daraus resultie- renden hohen Richtwerte für die Angemessenheit einer Wohnung. Bonn gehört 2018 zu dem Viertel der kreisfreien Städte mit den höchsten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung je Leistungsbezieher im interkommunalen Vergleich. Aufgrund der geringen SGB II-Quote sind die Transferaufwendungen je Einwohner jedoch niedrig. Die Verkehrsflächen der Stadt Bonn weisen eine ausgewogene Altersstruktur auf. Der seit der Eröffnungsbilanz 2007 entstandene bilanzielle Werteverzehr ist allerdings erheblich, weil die Reinvestitionen in das bestehende Vermögen seit Jahren die Abschreibungen nicht kompen- sieren. Ob der tatsächliche Zustand dem bilanziellen Wert entspricht, kann mangels aktueller Zustandsdaten nicht beurteilt werden. Daher sollte die Stadt Bonn eine Zustandserfassung durchführen, um Informationen über den tatsächlichen Zustand zu erhalten. Auf dieser Basis sollte sie eine Erhaltungsstrategie entwickeln, die die wirtschaftlich optimalen Erhaltungsmaß- nahmen definiert. Hierzu gehört auch eine angemessene Unterhaltung. Die Unterhaltungsauf- wendungen unterschreiten den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe- sen ermittelten Richtwert von 1,30 Euro je qm und Jahr deutlich. Positiv ist, dass die Stadt Bonn bereits wesentliche Grundlagen für die Steuerung der Verkehrsflächenflächenerhaltung ge- schaffen hat. Eine flächendeckende und aktuelle EDV-gestützte Informationsbasis ist derzeit aber noch nicht vorhanden. Daher sollte die vorhandene Straßendatenbank zum zentralen In- formationssystem ausgebaut und insbesondere mit Schnittstellen zur Aufbruchdatenbank, zur Anlagenbuchhaltung sowie zur Kostenrechnung versehen werden. Im Friedhofswesen geht die Nachfrage nach Erdgräbern für Sargbestattungen zurück. Dage- gen steigt die Nachfrage nach Bestattungen in Urnengräbern deutlich an. Hierdurch wird sich der Flächenbedarf in Zukunft verringern, auch wenn nach den Prognosen die Sterbefallzahlen deutlich ansteigen werden. Dies, aber auch die im Vergleich höchsten Kosten für die Unterhal- tung der Grün- und Wegeflächen erschweren die Deckung der Kosten durch Gebührenein- nahmen. Positiv ist, dass die Stadt Bonn aus diesen Gründen ein Friedhofskonzept entworfen hat. Aus Sicht der gpaNRW sind die darin genannten Maßnahmen geeignet, die Kosten des Friedhofswesens deutlich zu senken. Das Friedhofskonzept sollte daher zeitnah beschlossen werden. Auf lange Sicht sollte eine deutliche Flächenreduzierung erreicht werden; kurzfristig sollten über veränderte Parameter in der Gebührenkalkulation höhere Gebühreneinnahmen angestrebt werden. Die Bauaufsicht der Stadt Bonn gehört 2018 sowohl bei den vereinfachten als auch normalen Baugenehmigungsverfahren zu dem Viertel der kreisfreien Städte mit der niedrigsten Ge- samtlaufzeit von Bauanträgen. Ansatzpunkte für etwaige Beschwerden oder verwaltungsge- richtliche Klagen sind nicht ersichtlich. Die Softwarelösung unterstützt die Prozesse gut, bei der digitalen Bearbeitung bestehen noch Entwicklungsmöglichkeiten. Es bietet sich auch an, die Bauaufsicht künftig mit Zielen und Kennzahlen zu steuern. Die Bauberatung ist gut aufgestellt,Seite 31 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 6 von 35 allerdings sollte die Stadt Bonn die vergleichsweise hohe Anzahl zurückgenommener Bauan- träge prüfen. Die Bauüberwachung der Stadt Bonn weist im interkommunalen Vergleich die höchste Anzahl an pflichtigen Bauzustandsbesichtigungen je Vollzeit-Stelle aus. Aus Sicht der gpaNRW sollten organisatorische Maßnahmen geprüft werden, um das Personal zu entlasten.Seite 32 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 7 von 35 Ausgangslage der Stadt Bonn Strukturelle Situation Das folgende Balkendiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Bonn. Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale ermitteln wir aus allge- mein zugänglichen Datenquellen1. Das Diagramm enthält als Y-Achse den Mittelwert der Kom- munen im jeweiligen Prüfsegment, hier der kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet das Merkmal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der abgebildeten Kommune. In der Stadt Bonn lebten am 31. Dezember 2017 auf einer Fläche von etwa 141 qkm 325.490 Einwohner. Die Stadt untergliedert sich in vier Stadtbezirke mit eigenem Bezirksbürgermeister und eigener Bezirksvertretung sowie 51 Ortsteile. Nach den Prognosen von IT.NRW ist die Stadt Bonn die am viertstärksten wachsende kreisfreie Stadt. Bereits zum Prüfungszeitpunkt gehört Bonn zu den überdurchschnittlich dicht besiedelten kreisfreien Städten. Hierbei spielt eine Rolle, dass Bonn als Einkaufsstadt, Universitätsstadt und Arbeitsort im südlichen Rheinland eine zentrale Funktion einnimmt. Dies führt in Verbindung mit der dichten Besiedlung der Stadt zu einer höheren Verkehrsbelastung des Straßennetzes als in vielen anderen Städten. Hieraus ergeben sich auch entsprechende Anforderungen für die Er- haltung der Verkehrsflächen, die wir im Prüfungsbericht „Verkehrsflächen“ näher beleuchten. 1 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)Seite 33 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 8 von 35 Auch die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)2 in den letzten Jahren unterstreicht, dass Bonn eine wachstumsstarke Stadt mit inzwischen sehr hoher Wirtschaftsleistung ist. Dies wird auch im Vergleich zur überörtlichen Prüfung 2014 deutlich, bei der noch ein unterdurchschnittli- ches BIP festgestellt wurde. Diese hohe Wirtschaftsleistung schlägt sich auch in einer hohen Kaufkraft3 der Bonner Einwohner nieder. Die Altersstruktur der Bonner Einwohner zeichnet sich durch überdurchschnittlich viele junge4 und vergleichsweise wenige alte5 Menschen aus. Der hohe Anteil junger Menschen ist – soweit sie jünger als 20 Jahre sind – der auf die zahlreichen in Bonn lebenden Studierenden zurückzu- führen. In der Bevölkerungsprognose steigen der Altenquotient und damit auch die Sterbefall- zahlen deutlich an, was sich auch auf die Nachfrage nach Bestattungsangeboten auf den städ- tischen Friedhöfen auswirkt. Wir greifen diese Thematik im Teilbericht Friedhofswesen auf. Unter den kreisfreien Städten hat Bonn die zweitniedrigste SGB II-Quote. In Verbindung mit der hohen Kaufkraft je Einwohner wirkt sich dies in den von uns betrachteten Handlungsfeldern Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung nach dem SGB II grundsätzlich entlas- tend aus. Der Anteil der Bevölkerung, der auf Transferleistungen angewiesen ist, ist ver- gleichsweise gering. Die Attraktivität als Wohnort hat zu einem hohen Mietniveau geführt. Daraus resultieren hohe Richtwerte für die Angemessenheit einer Wohnung. Infolgedessen hat die Stadt Bonn bei den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II je Fall hohe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu tragen. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit einer Stadt ist unter anderem die Höhe der Deckungs- mittel6. Bonn verfügt über etwas höhere Erträge aus Deckungsmitteln als der Mittelwert der kreisfreien Städte, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Auf die Haushaltssituation geht die gpaNRW im Teilbericht Finanzen näher ein. Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prü- fungen Die Berichtsentwürfe zur letzten Prüfung der gpaNRW wurden Ende März 2015 inklusive der von den Fachämtern dazu gefertigten Stellungnahmen den Ratsfraktionen sowie dem Verwal- tungsvorstand und dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis gegeben. Der endgültige Bericht wurde den vorgenannten Adressaten zur Verfügung gestellt und zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen: Verwaltungsvorstand im April 2015 2 BIP je Erwerbstätigem im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017 3 Kaufkraft: Summe aller Nettoeinkünfte bezogen auf den Wohnort 4 Jugendquotient: Anzahl der unter 20-jährigen in Relation zur Altersgruppe 20 bis unter 65 Jahre 5 Altenquotient: Anzahl der ab 65-jährigen in Relation zur Altersgruppe 20 bis unter 65 Jahre 6 Deckungsmittel: arithmetisches Mittel der Jahre 2015 bis 2018 der Gewerbe- und Grundsteuer, Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie SchlüsselzuweisungenSeite 34 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 9 von 35 Rechnungsprüfungsausschuss vom 27. Mai 2015 Rat vom 18. Juni 2015 Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht enthielt unter anderem auch Hinweise auf die etwaige Umsetzung der Empfehlungen. Inwiefern diese seitens der Fachämter umge- setzt oder auf anderer Weise nachvollzogen wurden, wurde jedoch nicht dokumentiert.Seite 35 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 10 von 35 Überörtliche Prüfung Grundlagen Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeord- nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei- nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu be- rücksichtigen. Die Auswahl stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab. Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten. Prüfungsbericht Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten: Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststel- lungen und Empfehlungen, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik. Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. Das gpa-Kennzahlenset für die Stadt Bonn stellen wir im Anhang zur Verfügung. Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht. Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz ge- kennzeichnet. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als Empfehlung aus. Unabhängig davon nimmt die Kommune zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prü- fungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.Seite 36 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 11 von 35 Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten. In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf Basis von KGSt-Durchschnittswerten7. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da- von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin. 7 KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)Seite 37 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 12 von 35 Prüfungsmethodik Kennzahlenvergleich Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen wir Kennzahlen in den Kommunen und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine einheitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung unterhalb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Pro- dukte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb Aufga- benblöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort. Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende Werte dar: die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und drei Viertelwerte. Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier- telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen. Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter- kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller kreisfreien Städte einbezogen. Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Wir machen den haushaltsbezogenen Hand- lungsbedarf transparent. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Strukturen Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen Einflussfaktoren ab. Diese können zum Teil unmittelbar gesteuert werden. Es gibt jedoch auch Einflüsse, die struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar sind. Unter Strukturmerkmalen versteht die gpaNRW verschiedene, von außen auf die Kommune ein- wirkende, Einflussfaktoren. Faktoren, die Ergebnisse kommunalpolitischer Beschlüsse sind, zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen sie das Gesamtbild einer Kommune. Wir gehen darauf - soweit möglich und erforderlich – in den Teilberichten sowie unter „Ausgangslage der Kommune“ ein.Seite 38 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 13 von 35 Konsolidierungsmöglichkeiten Die gpaNRW macht den unterschiedlichen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Kom- munen transparent und zeigt Ansätze für Veränderungen auf. Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr unterschiedlich. Die gpaNRW zeigt in einzelnen Handlungsfelder auf, wie dieser reduziert wer- den kann. Orientierung bieten Richtwerte oder der Überblick über die Streuung der Werte, ins- besondere im Vergleich zu den Viertelwerten. Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse- rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs- möglichkeiten hinausgehen. gpa-Kennzahlenset Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs- felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs- feldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Ergänzt wird das gpa- Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien Städte erhoben haben. Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er- möglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Kon- solidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen.Seite 39 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 14 von 35 Prüfungsablauf Die Prüfung in Bonn wurde von September 2018 bis Dezember 2019 durchgeführt. Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und mit der Stadt Bonn hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Ba- sis haben wir die Daten analysiert. Für die interkommunalen Vergleiche verwenden wir in der Stadt Bonn überwiegend das Ver- gleichsjahr 2018. Ergänzend haben wir die interkommunalen Vergleiche für 2017 dargestellt. Basis in der Finanzprüfung sind die festgestellten Jahresabschlüsse 2013 bis 2017, der örtlich geprüfte Jahresabschluss 2018, der Gesamtabschluss des Jahres 2011 sowie die Haushalts- planung 2019 und 2020 einschließlich der bis 2023 reichenden mittelfristigen Planung. Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei- ten der Kommune berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können. Geprüft haben: Leitung der Prüfung Frank Breidenbach Finanzen David Limburg Hilfe zur Erziehung Stefan Görgen Hilfe zur Pflege Stefanie Wessel Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Stefanie Wessel Verkehrsflächen Antonius Keils Friedhofswesen Antonius Keils Bauaufsicht Thomas Malek Zahlungsabwicklung Thomas Malek Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. In mehreren Abschlussgesprächen wurden die Dezernentinnen und Dezernenten der Stadt Bonn über die ihren jeweiligen Zuständigkeitsbe- reich betreffenden Prüfungsergebnisse informiert. Herne, den 19. Februar 2020 gez. gez. Thomas Nauber Frank Breidenbach Abteilungsleitung ProjektleitungSeite 40 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 15 von 35 Anlage: Ergänzende Tabellen Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation Feststellung Haushaltstatus F1 Die Stadt Bonn ist durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen in Form eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. In ihrer Planung stellt die Stadt ab dem Jahr 2021 ausgeglichene Haushalte dar. Bonn geht davon aus, den planmäßigen Ausstieg aus dem HSK spätestens im Jahr 2024 zu erreichen. Ist-Ergebnisse F2 2017 und 2018 kann die Stadt Bonn erstmals seit vielen Jahren wieder Jahresüberschüsse ausweisen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass dieses Jahresergebnis von der guten gesamtwirtschaftlichen Situation begünstigt wurde. Das Jahresergebnis ist insofern besser als die strukturelle Haushaltssituation der Stadt Bonn. Plan-Ergebnisse F3 Die mittelfristige Planung der Stadt Bonn sieht ab 2021 ausschließlich positive Jahresergebnisse vor. Die Haushaltsplanung der Stadt Bonn basiert auf nachvollziehbaren Grundla- gen. Die Stadt plant ihre Haushalte moderat. Einige für den Haushaltsausgleich sehr wichtige Positionen sind stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, so dass dennoch allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken bestehen. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sind nicht erkennbar. Eigenkapital F4 Nur wenige kreisfreie Städte haben eine höhere Eigenkapitalquote als die Stadt Bonn, ein Überschuldungsrisiko besteht also derzeit nicht. Der seit der NKF-Einführung eingetrete- ne hohe Eigenkapitalverzehr ist mit dem Grundsatz einer intergenerativen Gerechtigkeit nicht vereinbar. Durch die Jahresüberschüsse 2017 und 2018 konnte diese Entwicklung zuletzt allerdings gestoppt werden. Schulden und Vermögen F5 Die Gesamtschulden sowie die -verbindlichkeiten der Stadt Bonn sind im interkommunalen Vergleich 2014 überdurchschnittlich. Kritisch zu sehen sind insbesondere die für den hohen Bestand an Liquiditätskrediten in der Bilanz der Stadt Bonn anfallenden Zinsaufwendungen, die den Handlungsspielraum der Stadt einschränken. In der mittelfristigen Pla- nung sinken die Liquiditätskredite. Die in der Planung vorgesehenen Investitionsauszahlungen führen hingegen zu steigenden Investitionskrediten. F6 Reinvestitionsbedarfe bestehen beim Infrastrukturvermögen. Der kontinuierliche Vermögensverzehr ist nicht mit dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar.Seite 41 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 16 von 35 Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Handlungsfelder Feststellung Empfehlung Haushaltssteuerung F1 Die Stadt Bonn hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses grundsätzlich ein. Lediglich der Jahresabschluss 2017 konnte aufgrund einer umfassenden Inventur nicht fristge- recht aufgestellt werden. F2 Die Entscheidungsträger innerhalb der Verwaltung sind unterjährig über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. F3 Konsolidierungsbeiträge erzielt die Stadt Bonn über den im Jahr 2015 angehobenen Hebesatz der Grundsteuer B und eine restriktive Mittelbewirtschaftung. Aufwands- steigerungen, die in erster Linie durch die allgemeine Preissteigerung sowie Tarif- und Besoldungssteigerungen bedingt sind, kann Bonn über die Konsolidierungs- maßnahmen jedoch nur zum Teil kompensieren. E3 Die Stadt Bonn sollte den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage und damit ihre Ertragssi- tuation, hat sie Einbußen über eigene Konsolidierungsmaßnahmen zu kompen- sieren. F4 Die Stadt Bonn überträgt nicht ausgeschöpfte Aufwands- und Auszahlungsermächti- gungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie investive Auszahlungsermächti- gungen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten im hohen Maße. Ihre Haus- haltsermächtigungen für investive Auszahlungen nutzt die Stadt jährlich durch- schnittlich zu 77 Prozent aus. Kommunale Abgaben F1 Die Stadt Bonn nutzt in Bezug auf die kalkulatorische Abschreibung und den kalkula- torischen Zinssatz ihre Handlungsmöglichkeiten im Gebührenbereich gut aus. F2 Die Stadt hat ihre Steuersätze zuletzt im Jahr 2015 angehoben. Die Realsteuerhe- besätze befinden sich auf einem durchschnittlichen Niveau. Hilfe zur Erziehung F1 Die Stadt Bonn hat eine hohe Kinderarmut gemäß der Einstufung des Arbeitskreises Jugend der TU Dortmund. Zusätzlich ist die Anzahl der Alleinerziehenden an den Bedarfsgemeinschaften des SGB II erhöht. Alle weiteren erhobenen strukturellen Rahmenbedingungen in der Stadt Bonn fallen begünstigend aus..Seite 42 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 17 von 35 Feststellung Empfehlung F2 Die Stadt Bonn hat im wirkungsorientierten Haushalt eine Gesamtstrategie für den Bereich der Hilfen zur Erziehung implementiert. Dabei wurden strategische Ziele definiert und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entwickelt. Jährlich erstellt der Fachbereich einen Entwicklungsbericht, welcher dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird. F3 Die Stadt Bonn hat eine dezentrale, sozialräumliche Aufbauorganisation. Der Fach- dienst für Familien und Erziehungshilfe (FFE) gliedert sich auf sieben definierte Be- zirke. Durch die sozialräumliche Orientierung wurden ebenfalls, analog den Bezirken, sieben Sozialräume definiert. Durch die enge Verzahnung von Sozialraumteams und den lokalen freien Trägern, ist es der Stadtgelungen, bedarfsgerechte Angebote vor Ort zu entwickeln und die Zusammenarbeit im Einzelfall zu vertiefen. Die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der freien Träger haben ihre Büros teilweise in den Räumlich- keiten der Sozialraumteams. Die Dienst- und Fachaufsicht sind klar geregelt. F4 Die permanente Weiterentwicklung der Prozesse und Strukturen wird seitens des Amtes verfolgt. Hierfür wird eine externe Beratung in Anspruch genommen. Die gpaNRW bewertet die fortlaufende Analyse, einhergehend mit der Weiterentwicklung bestehender Prozesse positiv. F5 Mit der Schaffung der Stelle „Koordination für Sozialraumorientierung“ verfolgt die Stadt konsequent den sozialräumlichen Ansatz. Besonders die Einhaltung der Ver- fahrensstandards und die Unterstützung der Fachkräfte durch die Koordinatorin sind an dieser Stelle positiv hervorzuheben. F6 Die Stadt Bonn erarbeitet ein vielschichtiges internes Kontrollsystem. Alle Beteiligten des Amtes werden in die Prozesse eingebunden. Das interne Kontrollsystem im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist ein fortlaufender Prozess und fester Bestandteil der Arbeit. Die Stadt Bonn legt Wert darauf, dass das interne Kontrollsystem in die allgemeine Arbeitsstruktur integriert wird. Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll möglichst vermieden werden. F7 Die Stadt Bonn verfügt über eine Vielzahl prozessintegrierter Kontrollen. Diese Kon- trollen, einhergehend mit der Einführung des internen Kontrollsystems, bilden eine gute Basis um Risiken zu minimieren.Seite 43 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 18 von 35 Feststellung Empfehlung F8 In der Stadt Bonn besteht ein seit Jahres strukturiertes Finanzcontrolling. Jährlich erstellt das Amt Kinder, Jugend und Familie einen Jahresbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, der dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird. Kennzahlen sind kein Bestandteil des Controlling-Berichts. E8 Die Stadt Bonn sollte den Controlling-Bericht um steuerungsrelevante, selbst definierte Kennzahlen erweitern. Hierdurch können z. B. Kostenentwicklungen je Hilfefall transparent dargestellt werden. Sinnvoll ist es, auch die Kennzahlen dieses Prüfungsberichts fortzuschreiben. F9 Die Stadt Bonn verfügt über ein gut funktionierendes Fachcontrolling. Der Ansatz der sozialräumlichen Orientierung wird konsequent fortgeführt. Hierfür wurde die Stelle der Sozialraumkoordination geschaffen. F10 Die Abteilung Soziale Dienste besitzt ein Anbieterverzeichnis, in dem alle Informatio- nen über die freien Träger zusammengefasst werden. F11 Die Stadt Bonn prüft, ob die Ziele im Hilfeplan erreicht werden. Hierzu nutzt das Amt unterschiedliche Formen der Wirkungsmessung. E11 Die Dienstanordnung Hilfeplanung sollte detaillierter die Wirkungsmessung ge- währter Hilfen beschreiben. Dies würde die Bedeutung der Wirkungsmessung widerspiegeln. Nach Möglichkeit sollte hierfür ein standardisiertes Verfahren vorhanden sein. F12 Die einheitliche Arbeitsweise in den Sozialraumteams der Abteilung Soziale Dienste besitzt einen besonderen Stellenwert in der Stadt Bonn. Prozess- und Qualitätsstan- dards werden in der Stadt Bonn konsequent verfolgt und weiterentwickelt F13 Die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren ist ein guter Orientierungsrahmen. Alle inhaltlichen Tätigkeiten werden ausgiebig beschrieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch diese Dienstanordnung in der Lage, ihre Arbeit unabhängig durchzuführen. Eine grafische Darstellung der Prozesse besteht zum jetzigen Zeit- punkt im geringen Maße. E13 Die Stadt Bonn sollte die ausführlich beschriebenen Abläufe zusätzlich in Fluss- diagramme überführen. Hierdurch erhalten die Fachkräfte eine grafische, über- sichtliche und zeitliche Abfolge der Prozesse. F14 Die Teilnahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an der kollegialen Beratung wird durch die gpaNRW befürwortet. Schriftliche Vorgaben zur Wahl des preiswertesten Leistungsanbieters bestehen in der Stadt Bonn nicht. E14 Der wirtschaftliche Aspekt bei der Vergabe der Leistungen sollte noch stärker berücksichtigt werden. Die fallführende Fachkraft sollte mindestens drei Angebo- te bei freien Trägern einholen, sofern der ermittelte Hilfebedarf mehrere Anbieter zulässt. Das günstigste Angebot sollte ausgewählt werden. F15 Die direkte Prüfung einer möglichen Rückführung, kombiniert mit der Einbindung des Fachdienstes wird von der gpaNRW befürwortet. Laufzeitbegrenzungen für gewährte Hilfen bestehen in großen Teilen bei den ambulanten Hilfen und bei Hilfen nach § 41 SGB VIII. Obergrenzen für Fachleistungsstunden sind nicht definiert. E15 Die Stadt Bonn sollte weitere Laufzeitbegrenzungen, differenziert nach ambulan- ten und stationären Hilfen, in die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren aufneh- men. Um die Bedeutung des Bonner Fachleistungsstundenmodells hervorzuhe- ben, sollte dieses als Anlage der Dienstanordnung Hilfeplanung hinzugefügt werden. Ebenso sollte die Anzahl der maximal bewilligten Fachleistungsstunden definiert sein.Seite 44 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 19 von 35 Feststellung Empfehlung F16 Die Fortschreibung des Hilfeplanes am Ort der Leistungserbringung bei stationären und teilstationären Maßnahmen ist positiv zu bewerten, da die fallzuständige Fach- kraft einen guten Eindruck von den Rahmenbedingungen des freien Trägers erlangen kann. Der Hilfeplan muss mindestens alle zwölf Monate fortgeschrieben werden. E16 Die Hilfepläne sollten in geringeren Zeitabständen fortgeschrieben werden. Vor Ort sollte alle sechs Monate ein Hilfeplangespräch durchgeführt werden. Nur in genehmigten Ausnahmefällen sollten bis zu zwölf Monate zulässig sein. F17 Werden Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt, ist die Prüfung der Ver- selbstständigung über das Gruppenangebot „Ready for Life“ Bestandteil des Hilfe- planverfahrens. Auch bei Kindern und Jugendlichen wird die Verselbstständigung in der Hilfeplanung berücksichtigt. E17 Die Verselbstständigung sollte bereits bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr verbindlicher Bestandteil der Hilfeplanung sein. Die Stadt Bonn sollte dies in der Dienstanordnung Hilfeplanung berücksichtigen. F18 Die Stadt Bonn führt jährlich eine Personalbemessung auf Ebene der Sozialraum- teams durch. Dabei werden die selbst definierten Standards als Grundlage der Zeit- bemessung herangezogen. Auch die Einarbeitung neuer Bediensteter ist in einem Konzept geregelt. Hierbei führt das Amt eine dem individuellen Qualifikationsstand entsprechende Einarbeitung durch. Dies fördert die Bindung zum Fachdienst für Familien und Erziehungshilfe. Des Weiteren werden die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter schneller in die Fallverantwortung gebracht. F19 Im Jahr 2017 hat jede Vollzeit-Stelle durchschnittlich 42 Hilfeplanfälle bearbeitet. Im interkommunalen Vergleich ist dies der Maximalwert. Auch im Jahr 2018 stellt die Stadt Bonn mit 44 Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle den Maximalwert. Ursache dieser Steigerung sind die gegenüber den Vollzeit-Stellen stärker ansteigenden Hilfeplanfäl- le. F20 In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden 2017 110 und 2018 119 Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle bearbeitet. Damit positioniert sich Bonn bei den 25 Prozent der kreis- freien Städte mit dem höchsten Personaleinsatz. Die dezentrale Ausrichtung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe führt tendenziell zu einem höheren Personaleinsatz. F21 Die Stadt Bonn hat die Fallsteuerung ausgiebig beschrieben. Wesentliche Aspekte werden größtenteils aufgegriffen. F22 Das Verfahren zur Einrichtung von Projekten wird durch die gpaNRW positiv bewer- tet. Durch die sozialräumliche Orientierung werden passgenaue, niederschwellige Angebote dort platziert, wo der Bedarf besteht. Ebenfalls wird das jährliche Control- ling der Projekte durch die gpaNRW positiv bewertet. Wenn der Bedarf eines Projek- tes nicht mehr besteht wird dieses eingestellt. Internen und externe Ressourcen werden somit geschont.Seite 45 von 377 Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349 Seite 20 von 35 Feststellung Empfehlung F23 Die Stadt Bonn hat niedrige Fehlbeträge je Hilfefall und je Einwohner unter 21 Jah- ren. Beide Male zählt die Stadt zu den Kommunen mit den geringsten Fehlbeträgen. F24 Sowohl bei den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren sowie den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Hilfefall gehört die Stadt Bonn zu den Kommunen mit den geringsten Aufwendungen. Die leicht unter- durchschnittliche Falldichte einhergehend mit einem hohen Anteil ambulanter Hilfefäl- le sowie definierte und gelebte Standards wirken sich günstig auf die Aufwendungen aus. F25 Die hohen Aufwendungen je stationärem Hilfefall belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. Im besonderen Maße nehmen die stationären Aufwendungen für junge Volljährige Einfluss auf diese Kennzahl. F26 Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Bonn den höchsten Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen gesamt. Dieses gute Ergebnis wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung aus. F27 Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen haben einen höheren Anteil an Voll- zeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen als die Stadt Bonn. Der geringe Anteil an Vollzeitpflegefällen belastet den Fehlbetrag und die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung. F28 Die Falldichte der Stadt Bonn ist unterdurchschnittlich. Der hohe Anteil der 0 bis unter 21jährigen an der Gesamtbevölkerung begünstigt die unterdurchschnittliche Falldich- te. Auch die sozialräumliche Orientierung kann einen positiven Einfluss haben. F29 Die Aufwendungen je Hilfefall flexible ambulante erzieherische Hilfen sind ver- gleichsweise hoch. Eine Begrenzung von Fachleistungsstunden besteht nicht. F30 Die Aufwendungen je Hilfefall der sozialpädagogischen Familienhilfe sind hoch. Diese hohen Aufwendungen belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. In der Stadt Bonn gibt es keine Begrenzung von Fachleistungsstunden. Die Anzahl der bewilligten Fachleistungsstunden konnte systembedingt nicht ausgewertet werden. E30 Die Stadt Bonn sollte die systemische
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de