← Vorlagen

210428 · Beschlussvorlage

Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen

Nummer
210428
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 04.05.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 6,7 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210428-01 ST Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlende Stellungnahme 67

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210428
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch
die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) –
Ergänzung fehlender Stellungnahmen
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Kenntnisnahme
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die ergänzende Stellungnahme zum Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn
2019 zur Kenntnis.
Begründung
Die GPA NRW hat am 19.02.2020 ihren Bericht über die überörtliche Prüfung der
Stadt Bonn im Jahr 2019 zu den geprüften Teilbereichen
 Haushaltssituation
 Beiträge und Gebühren
 Hilfe zur Erziehung
 Hilfe zur Pflege
 SGB II/Kosten der Unterkunft
 Verkehrsflächen
 Friedhofswesen
 Zahlungsabwicklung
 Bauaufsicht
 gpa-KennzahlensetSeite 1 von 377
Seite 2
vorgelegt, der nach § 105 Abs. 5 GO NRW ebenfalls dem Rechnungsprüfungsausschuss
vorzulegen ist, der anschließend den Rat über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet.
Der Prüfungsbericht wurde nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am
01.09.2020 vom Rat (DS:200614) zur Kenntnis genommen und der Beschluss der GPA
übermittelt.
Mit Schreiben vom 27.10.2020 hat die gpa NRW festgestellt, dass die vom Rat
beschlossene Stellungnahme nicht die Anforderungen des § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW
erfülle. Als Grund wird angeführt, dass nicht zu jeder Feststellung/Empfehlung der gpa
explizit Stellung bezogen werde und dass auf eine Stellungnahme zu einigen
Handlungsfeldern verzichtet wurde, da aus Sicht der Fachämter keine Stellungnahme
erforderlich schien. Neue Regelungsinhalte der gpa-Vorschriften lassen gem. dem
beigefügten Schreiben der gpa jedoch keinen Ermessungsspielraum dahingehend zu, ob
zu einer Feststellung/Empfehlung eine Stellungnahme erfolgt oder nicht. Aus Sicht der
gpa besteht damit die Notwendigkeit, die Stellungnahme bezüglich der Handlungsfelder:
- Hilfe zur Erziehung (Amt 51/Dez. V)
- Hilfe zur Pflege (Amt 50/ Dez. V)
- SGBII/Kosten der Unterkunft (Amt 50/ Dez. V)
- Friedhofswesen (Amt 67/ Dez. III)
in der Weise zu vervollständigen, dass zu jeder Feststellung und zu jeder Empfehlung
Stellung genommen wird.
Die ergänzenden Stellungnahmen der Fachämter 50, 51 und 67 sind in Form einer Excel-
Tabelle beigefügt. Der Vollständigkeit halber wurden als Anlage auch nochmals die
Stellungnahmen der Fachämter hinzugefügt, die bereits mit Beschluss vom 01.09.2020
(DS: 200614) zur Kenntnis genommen wurden.
Anlage/n
2 Ergänzende Stellungnahme _50 (öffentlich)
3 Ergänzende Stellungnahme _51 (öffentlich)
4 Beschlussvorlage_2020 (öffentlich)
5 Schreiben_gpaNRW_2020-10-27 (öffentlich)
6 GPA_Gesamtbericht_2019 (öffentlich)
7 Ergänzende Stellungnahme_67 (öffentlich)Seite 2 von 377
Bezeichnung Feststellung/Empfehlung gpa Stellungnahme
Hilfe zur Pflege
F1 Im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten sind die Anteile der Bevölkerung ab Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
65 Jahren sowie ab 80 Jahren in der Stadt Bonn gering.
F2 In Bonn wird sich die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner ab 80 Jahren bis
zum Jahr 2040 um 48 Prozent erhöhen. Der Anteil der pflegenden Angehörigen wird
sich hingegen laut der Prognosen reduzieren. Aufgrund dessen wird die bedarfsgerechte und wirtschaftliche
Versorgung in der Pflege für die Stadt in den nächsten Jahren eine Herausforderung darstellen
Die Stadt Bonn ist sich der Herausforderungen des demografischen Wandels bewusst und
wird diese in den weiteren Planungen der einzelnen Fachbereiche entsprechend
berücksichtigen.
F3 Die Stadt Bonn hat im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten vorteilhafte Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
soziale Strukturen. Mit Blick auf die Zukunft ist daher davon auszugehen, dass in
Bonn zukünftig weniger Menschen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII
sowie Pflegewohngeld in Anspruch nehmen müssen als in den meisten anderen
kreisfreien Städten.
F4
Die Stadt Bonn hat 2018 noch vier Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen
und zwei Leistungsbezieher in Einrichtungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht neu
begutachtet wurden. Inzwischen wurden alle Leistungsbezieher sowohl außerhalb als
auch in Einrichtungen entsprechend begutachtet.
Die Feststellung wird bestätigt, die erforderlichen Begutachtungen sind erfolgt
F5 In Bonn werden im Vergleich weniger Menschen sowohl in Einrichtungen, als auch
außerhalb von Einrichtungen versorgt.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
F6 Die Anzahl der Leistungsbezieher in Einrichtungen ist in den letzten Jahren angestie
gen. Ein Einflussfaktor ist das anrechenbare Einkommen und Vermögen der Leis
tungsbezieher. Dieses geht nach Aussage der Stadt zurück. So können immer weni
ger Menschen die Pflege aus dem eigenen Einkommen und Vermögen decken und
sind so auf Leistungen der Stadt angewiesen. Dies wirkt sich negativ auf die Leis
tungsdichte in Einrichtungen aus
Die Feststellung wird bestätigt
Prüfgebiet Hilfe zur Pflege und Kosten der UnterkunftSeite 3 von 377
F7 Bei den Erträgen aus Unterhaltsheranziehung für die Hilfe zur Pflege war es der Stadt Bonn nicht möglich, die
Erträge ohne die des LVR als überörtlichen Träger anzugeben. Daher konnte für die Stadt kein
interkommunaler Vergleich aufgestellt werden
Das Verfahren der Vereinnahmung der Beträge bei der Unterhaltsheranziehung bei
Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII (Hilfe zur Pflege) wurde dahingehend geändert,
dass nunmehr Einzahlungen durch Unterhaltsverpflichtete für Leistungsbezieher in
Einrichtungen auf die Leistungsansprüche des 3., 4. und 5. Kapitels SGB XII beziffert und
getrennt voneinander vereinnahmt und gebucht werden. Durch Ergänzung von weiteren
Sachkonten in der Leistungsart des 5. Kapitels SGB XII können neben den bestehenden
Leistungsarten des 3. und 4. Kapitels SGB XII nunmehr auch im Bereich Hilfe zur Pflege die
Erträge zugunsten des örtlichen Trägers und des überörtlichen Trägers in den
buchhaltenden ADV-Systemen erfasst und ausgelesen werden
F8 Die Stadt Bonn zeichnet eine gute ambulante Quote aus, die über dem Durchschnitt Die Feststellung wird wohlwollend zur Kenntnis genommen
des interkommunalen Vergleichs liegt.
F9 Die Stadt legt hohe Priorität auf den vorpflegerischen Bereich zur Stärkung des
Grundsatzes „ambulant vor stationär“. So schafft die Stadt die Voraussetzungen Die Feststellung wird bestätigt
dafür, dass viele pflegebedürftige Menschen in ihrer vertrauten Umgebung versorgt
werden können.
F10 Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher sind in Bonn vergleichsweise hoch. Dies gilt sowohl für die
Aufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb, als auch in Einrichtungen Unabhängig davon, dass die sog. Transferleitungen nicht disponibel sind, sondern lediglich
anhand der bestehenden Gesetze und der damit verbundenen Rechtsansprüche zahlbar
gemacht werden, liefert bereits der Bericht auf Seiten 164 und 165 die Begründungen .
Insbesondere die umfangreichen und kostenintensiven AKF Fälle (Ambulante Komplex
Förderung) werden hier als Grund für die überdurchschnittlich hohen Transferkosten
benannt. Da sich in Bonn Anbieter und gemeinnützige Vereine auf die Beratung der
ambulanten 24-Stunden-Hilfe-Leistungen spezialisiert haben, kann es zu einer Steigerung
dieser kostenintensiven Fälle in Bonn, entsprechend dem Grundsatz ambulant vor
stationär und entsprechend dem Selbstbestimmungsrecht der Kundschaft gekommen sein.
In Summe sind die Kosten der AKF-Fälle wesentlich teurer als stationäre Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen. Durch die derzeitigen „Abgabeverhandlungen“ der AKF-Fälle in die
Zuständigkeit des Landschaftsverbandes, ist eine rückgängige Fallzahl und somit auch
rückläufige Ausgaben in diesem Bereich erwartbar.Seite 4 von 377
Auch die im Bericht angeführte Fallzahlsteigerung nicht krankenversicherter Personen ließ
sich insbesondere im Wege der Zuwanderung im Jahre 2015 und der folgenden Jahre
ausmachen. Hiervon waren u.a. Personen betroffen, die direkt nach Einreise in die
Zuständigkeiten des SGB XII gefallen sind, oder aufgrund des geringen Verbleibes im SGB II
keine Ansprüche in der Pflegeversicherung erwerben konnten.
Die vergleichsweise hohen Kosten je Fall im stationären Bereich werden durch die hohe
Kaufkraft der Bonner Bürger begründet. Bei unterdurchschnittlicher Anzahl von
Leistungsbeziehern liegt ein überdurchschnittliches Einkommen der restlichen Einwohner
vor, so dass die Aufstockungsleistungen der in Leistungsbezug stehenden Personen
durchschnittlich höher ausfallen. Im Umkehrschluss sind im interkommunalen Vergleich
mehr Bonner Bürger in der Lage, ihre Pflegeleistungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren;
wohingegen die unterdurchschnittliche Anzahl an Personen im Leistungsbezug mit
überdurchschnittlichen Transferleistungen, durch durchschnittlich geringere
Eigeneinkünfte, der Aufstockung aus Transferleitungen bedürfen.
F11 Bei den Erträgen aus Unterhaltsheranziehung für die Hilfe zur Pflege war es der Stadt Bonn nicht möglich die
Erträge ohne die des überörtlichen Trägers anzugeben. Daher konnte für die Stadt kein interkommunaler
Vergleich aufgestellt werden
Siehe Stellungnahme zu F 7
E11 Im Rahmen des Finanzcontrollings sollte die Stadt Bonn zukünftig dafür sorgen,dass die Erträge für die
Unterhaltsheranziehung für die Hilfe zur Pflege außerhalb
Siehe Stellungnahme zu F 7
von Einrichtungen und in Einrichtungen ohne die Erträge des überörtlichen Trä-
gers ausgewertet werden können. Nur bei einer solchen Differenzierung ist es
möglich, den Haushalt der Stadt zu steuern. Auch das im Haushalt verankerte
Ziel, die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege durch die Unterhaltsheranziehung zu
verringern, kann nur so verfolgt werden
F12 Die Organisation bei der Stadt Bonn kann noch verbessert werden. siehe Stellungnahme zu E 12.1 und 12.2Seite 5 von 377
E 12.1 Um die Stellenausstattung besser bemessen zu können, sollte die Stadt Bonn auch für die Hilfe zur Pflege
außerhalb von Einrichtungen einen Fallzahlschlüssel festlegen
Auch die Stadt Bonn sieht die Vorteile der Festlegung eines Fallzahlschlüssels im Bereich
der Hilfen zur Pflege außerhalb von Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der damaligen
Organisationsuntersuchung wurde auf die Festlegung eines Fallzahlschlüssels bewusst
verzichtet, um die anstehenden gesetzlichen Änderungen (z.B. Bundesteilhabe- und
Pflegestärkungsgesetz) und deren Auswirkungen auf den Bereich abzuwarten. Die
Festlegung eines Fallzahlschlüssels, welche mit einer erneuten Untersuchung des
Bereiches einhergeht, ist aufgrund personeller Kapazitäten und prioritärer Aufgaben
jedoch nicht zeitnah möglich. Die Stadt Bonn wird dies als künftiges Aufgabenpaket im
Auge behalten und der Empfehlung der GPA nachkommen.
E12.2 Die Organisation bei der Stadt Bonn kann noch verbessert werden. Die Stadt sollte der Aufgabe
Wissenserhaltung und -transfer hohe Aufmerksamkeit widmen und eine Wissensplattform wie z. B. ein
Verwaltungs-Wiki einführen. So können Belastungen der bestehenden Belegschaft und Fluktuation
verhindert werden
Die Stadt Bonn stimmt der GPA hinsichtlich deren Einschätzung zu, dass ein
Wissensmanagement für die Gesamtverwaltung wie auch für einzelne Fachbereiche von
hoher Bedeutung ist - gerade im Hinblick auf Personalfluktuation, den demographischen
Wandel und den Fachkräftemangel. In Teilbereichen der Verwaltung wird ein
Wissensmanagement bereits gelebt, wenn auch nicht nach verwaltungsweit einheitlichen
Vorgaben. Der Stadt Bonn ist jedoch sehr daran gelegen ein über die Insellösungen
einzelner Bereiche hinausgehendes systematisches Wissensmanagement einzuführen und
den Fachbereichen einen geeigneten Instrumentenkoffer an die Hand zu geben. Dieses
Projekt musste im Jahr 2020 aufgrund personeller Fluktuation und anderer prioritärer
Aufgaben leider zurückgestellt werden. Die Stadt Bonn strebt an, das Thema Mitte 2021
erneut anzugehen.
F13
Nach Aussage der Stadt ist die Zusammenarbeit der Leistungsgewährung und des
Fachdienstes der Bonner Altenhilfe bisher nicht präventiv ausgerichtet. Zudem gibt es
bezogen auf das Haus der Bonner Altenhilfe für die Hilfe zur Pflege keine einheitliche
Aktenführung.
Im Haus der Bonner Altenhilfe ist innerhalb des Jahres 2021 eine strukturelle und
inhaltliche Weiterentwicklung vorgesehen, die u.a. auch die Vereinheitlichung von
Prozessen bewirken wird, so auch die Optimierung der Aktenführung, das Hineinwirken in
die Quartiere, die Kooperationen mit externen Anbietern, etc.
E13 Die Stadt Bonn sollte die beiden Aufgabenbereiche der Leistungsgewährung und
des Fachdienstes der Bonner Altenhilfe besser vernetzen. Zudem sollte die Stadt s. Anmerkungen zu F 13
im Haus der Bonner Altenhilfe für die Fälle der Hilfe zur Pflege eine einheitliche
Aktenführung festlegen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit und Informationsweitergabe steigern. Zudem
haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit sich die Historie anzuschauen.
F14 Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfe zur Pflege liegen keine aktuellenStellenbeschreibungen
vor
siehe Stellungnahme zu E 14Seite 6 von 377
E14 Die Stadt Bonn sollte Stellenbeschreibungen für alle Stelle erstellen. Die Stadt Bonn verzichtet auf die systematische und formale Dokumentation detaillierter
Stellenbeschreibungen in der Gesamtverwaltung - auch aufgrund des Aufwandes einer
Fortschreibung. Unabhängig davon sind die Aufgaben einer Stelle allen Beteiligten bekannt
und kommuniziert. Informationen hierzu finden sich unter anderem in den
Stellenausschreibungstexten, in Dokumentationen des Fachbereiches oder auch in
Organisationsberichten. Der Stellenplan weist zudem eine Kurzbeschreibung des
Stelleninhaltes auf. Die exakte Aufgabenbeschreibung wird durch die Fachbereiche und die
Führungskräfte vor Ort in Absprache mit Amt 10 definiert und kommuniziert.
F15 Die Stadt Bonn bearbeitet bei der Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen vergleichsweise wenig
Fälle.
siehe Stellungnahme zu E 15
E15
Die Stadt Bonn sollte die Stellenausstattung anhand Fallzahlenschlüssels regelmäß neu bemessen.
Die Stadt Bonn stimmt der Empfehlung der GPA zu und wird dieser zum, durch personelle
Kapazitäten und prioritären Aufgaben bestimmten, nächst möglichen Zeitpunkt
nachkommen.
F16 Im interkommunalen Vergleich befindet sich die Stadt Bonn 2018 bei den VollzeitStellen der Pflege- und
Wohnberatung über dem Durchschnitt.
Es ist bekannt, dass die personelle Besetzung (städtische Mitarbeiterinnen) etwas über
dem 2012 ermittelten landesweiten Durchschnitt liegt.
F17 Die Sachbearbeitung Unterhaltsheranziehung hat im Jahr 2018 eine leicht unterdurchschnittliche
Stellenausstattung.
Die Stellenausstattung war im Jahr 2019 um 0,33 VZÄ höher
F18 Das Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Bonn ist ausbaufähig. So sollte die Siehe Stellungnhame zu F 7
Stadt die eigenen Erträge aus der Unterhaltsheranziehung getrennt von denen des
überörtlichen Trägers auswerten können.
E18
Die Stadt Bonn sollte auch die durchschnittlichen Erträge je Leistungsberechtigten für die Hilfe zur Pflege
außerhalb von Einrichtungen berechnen und für die
Siehe Stellungnhame zu F 7, es wird darauf hingewiesen, dass durch die Gesetzesänderung
im Unterhaltsrecht zum 1.1.2020 die Anzahl der Heranziehungsfälle deutlich gesunken ist.
Steuerung nutzen. Zudem sollte sie dafür sorgen, dass die Erträge der Unterhaltsheranziehung differenziert
von den Erträgen des überörtlichen Trägers
ausgewertet werden können.
F19 Das Hilfeverfahren in der Stadt Bonn gewährleistet eine individuelle, bedarfsgerechte Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
und wirtschaftliche Leistungserbringung.
F20 Es sind standardisierte Verfahren und Regelungen zur Festlegung des Hilfebedarfs Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
vorhanden.Seite 7 von 377
F21
Es ist positiv, dass die Stadt Bonn über eine trägerunabhängige und kostenfreie
Pflege- und Wohnberatung verfügt. Um bedarfsgerechte Beratungen durchzuführen,
werden Pflegefachkräfte eingesetzt. Die geplante Neuausrichtung der Bonner Alten
hilfe bietet die Chance, vorhandene Prozesse zu optimieren.
s. Anmerkungen zu F 13
E21.1 Die Stadt sollte die Neuausrichtung der Bonner Altenhilfe nutzen, um die Prozesse zu optimieren und die
vorhandenen Vordrucke zu überarbeiten. Zudem sollte sie in Zukunft die Beratungen ausweiten
s. Anmerkung zu F 13 - Die angestrebte Optimierung des bestehenden Erfassungswesens
der Beratungen wird auch den Aspekt einer entsprechenden Auswertung berücksichtigen.
E21.2 Die Stadt Bonn sollte ihre Internetpräsenz zur Pflege- und Wohnberatung optimieren. Die Internetseite sollte
besser an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden. So könnten die wichtigsten Informationen
auch in leichter
s. Anmerkung zu F 13 - Der Aspekt der "Öffentlichkeitsarbeit und
Präsentation/elektronischen Hilfestellung für Bonner Bürgerinnen und Bürger" findet im
Rahmen der Weiterentwicklung des Hauses der Bonner Altenhilfe ebenfalls
Berücksichtigung.
Sprache zur Verfügung stehen und für Menschen mit einer schwächeren Sehleistung auch vorgelesen
werden. Auch die Möglichkeit, die Informationen in verschiedenen Sprachen anzubieten, sollte die Stadt in
Erwägung ziehen.
F22 Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Bonn entspricht den gesetzlichen Anforde
rungen. Sie spricht Empfehlungen zur Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur
unter Berücksichtigung der gesetzlichen, demografischen sowie besonderen örtlichen
Bedingungen aus.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
F23 Das Quartiersmanagement übernimmt in Bonn eine koordinierende, kooperative und Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
vermittelnde Rolle.
E23 Perspektivisch sollte die ressourcenorientierte Quartiersentwicklung unter Beteiligung städtischer, caritativer
und privater Akteure weiterentwickelt werden. s. Anmerkungen zu F 13
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II - Kosten der Unterkunft
F1 Die Stadt Bonn verfügt über ein funktionierendes Fach- und Finanzcontrolling. Die Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
Ziele der Stadt wurden mit Maßnahmen hinterlegt und diese werden anhand von
Kennzahlen gemessen.
F2 Die Stadt Bonn verfügt über ein schlüssiges Konzept. Sie hat Richtwerte festgelegt Es erfolgt eine regelmäßige Fortschreibung auf Grundlage des qulifizierten MietspiegelsSeite 8 von 377
und beachtet die sozialgerichtliche „Produkttheorie“.
F3
Die Stadt Bonn gehört zu den 25 Prozent der im interkommunalen Vergleich enthaltenen kreisfreien Städte
mit den höchsten Transferaufwendungen für die Kosten für Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen
Unterkunft und Heizung je Leistungsbezieher. Ursache hierfür sind das vergleichsweise hohe Mietniveau und
die daraus resultierenden hohen Richtwerte für die Angemessenheit einer Wohnung.
F4 Die Arbeitshilfe bietet eine gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung von Arbeitshilfen und Dienstanordnung werden regelmäßig aktualisiert
Leistungen in der Praxis.
F5 Die Stadt Bonn hat mit einer Dienstanordnung genaue Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen
nach § 24 Abs. 3 SGB II gemacht. Die Vorgaben stellen eine siehe F4
bedarfsgerechte Gewährung sicher.
Die Stadt Bonn hat mit einer Dienstanordnung genaue Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen
nach § 24 Abs. 3 SGB II gemacht. Die Vorgaben stellen eine
bedarfsgerechte Gewährung sicher.Seite 9 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F1
Die Stadt Bonn hat eine hohe Kinderarmut gemäß der Einstufung des Arbeitskreises
Jugend der TU Dortmund. Zusätzlich ist die Anzahl der Alleinerziehenden an den
Bedarfsgemeinschaften des SGB III erhöht. Alle weiteren erhobenen strukturellen
Rahmenbedingungen in der Stadt Bonn fallen begünstigend aus.
E1
Der Begriff "Kinderarmut" wird meist in Verbindung mit
der Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach
SGB II und den Bedarfsgemeinschaften
Alleinerziehender nach SGB II im Hinblick auf
persönliche, psychische und soziale
Belastungssituationen genannt. Die GPA führt einen
hohen Wert im Bereich Kinderarmut in Bonn an,
wohingegen der alljährlich durchgeführte
Städtevergleich (Benchmarking HzE+ in NRW) einen
eher geringen Anteil erkennt und auch insgesamt
keinen engen Zusammenhang zwischen
problematischen Kontextfaktoren und dem Aufwand
für Hilfen zur Erziehung sieht. Insgesamt sind aber die
Faktoren, die zu Kinderarmut führen, ein wichtiger
Bestandteil der erforderllichen Hilfeleistungen.
F2
Die Stadt Bonn hat im wirkungsorientierten Haushalt eine Gesamtstrategie für den
Bereich der Hilfen zur Erziehung implementiert. Dabei wurden strategische Ziele definiert
und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entwickelt. Jährlich erstellt der Fachbereich
einen Entwicklungsbericht, welcher dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
vorgelegt wird. E2
Der Entwicklungsbericht wird regelmäßig überarbeitet
und an neue Anforderungen (aus Fachamt, Politik, etc.)
angepasst. Fach- und Finanzcontrolling werden
zukünftig stärker miteinander verzahnt.
F3
Die Stadt Bonn hat eine dezentrale, sozialräumliche Aufbauorganisation. Der Fachdienst
für Familien und Erziehungshilfe (FFE) gliedert sich auf sieben definierte Bezirke. Durch
die sozialräumliche Orientierung wurden ebenfalls, analog den Bezirken, sieben
Sozialräume definiert. Durch die enge Verzahnung von Sozialraumteams und den lokalen
freien Trägern, ist es der Stadt gelungen, bedarfsgerechte Angebote vor Ort zu entwickeln
und die Zusammenarbeit im Einzelfall zu vertiefen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der freien Träger haben ihre Büros teilweise in den Räumlichkeiten der Sozialraumteams.
Die Dienst- und Fachaufsicht sind klar geregelt.
E3
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F4
Die permanente Weiterentwicklung der Prozesse und Strukturen wird seitens des Amtes
verfolgt. Hierfür wird eine externe Beratung in Anspruch genommen. Die gpaNRW
bewertet die fortlaufende Analyse, einhergehend mit der Weiterentwicklung bestehender
Prozesse positiv. E4
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F5
Mit der Schaffung der Stelle „Koordination für Sozialraumorientierung“ verfolgt die Stadt
konsequent den sozialräumlichen Ansatz. Besonders die Einhaltung der
Verfahrensstandards und die Unterstützung der Fachkräfte durch die Koordinatorin sind
an dieser Stelle positiv hervorzuheben. E5
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung
Seite 1 von 7Seite 10 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F6
Die Stadt Bonn erarbeitet ein vielschichtiges internes Kontrollsystem. Alle Beteiligten des
Amtes werden in die Prozesse eingebunden. Das interne Kontrollsystem im Amt für
Kinder, Jugend und Familie ist ein fortlaufender Prozess und fester Bestandteil der Arbeit.
Die Stadt Bonn legt Wert darauf, dass das interne Kontrollsystem in die allgemeine
Arbeitsstruktur integriert wird. Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
soll möglichst vermieden werden.
E6
F7
Die Stadt Bonn verfügt über eine Vielzahl prozessintegrierter Kontrollen. Diese Kontrollen,
einhergehend mit der Einführung des internen Kontrollsystems, bilden eine gute Basis um
Risiken zu minimieren. E7
F8
In der Stadt Bonn besteht ein seit Jahres strukturiertes Finanzcontrolling. Jährlich erstellt
das Amt Kinder, Jugend und Familie einen Jahresbericht zur Entwicklung der Hilfen zur
Erziehung, der dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird. Kennzahlen
sind kein Bestandteil des Controlling-Berichts.
E8
Die Stadt Bonn sollte den Controllingbericht um
steuerungsrelevante, selbst definierte Kennzahlen
erweitern. Hierdurch können z. B. Kostenentwicklungen je
Hilfefall transparent dargestellt werden. Sinnvoll ist es, auch
die Kennzahlen dieses Prüfungsberichts fortzuschreiben.
F9
Die Stadt Bonn verfügt über ein gut funktionierendes Fachcontrolling. Der Ansatz der
sozialräumlichen Orientierung wird konsequent fortgeführt. Hierfür wurde die Stelle der
Sozialraumkoordination geschaffen. E9
F10
Die Abteilung Soziale Dienste besitzt ein Anbieterverzeichnis, in dem alle Informationen
über die freien Träger zusammengefasst werden. E10
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F11
Die Stadt Bonn prüft, ob die Ziele im Hilfeplan erreicht werden. Hierzu nutzt das Amt
unterschiedliche Formen der Wirkungsmessung.
E11
Die Dienstanordnung Hilfeplanung sollte detaillierter die
Wirkungsmessung gewährter Hilfen beschreiben. Dies
würde die Bedeutung der Wirkungsmessung widerspiegeln.
Nach Möglichkeit sollte hierfür ein standardisiertes
Verfahren vorhanden sein.
Die Wirkungsmessung ist ein weiterer Punkt der
Weiterentwicklung der Hilfeplanung. Eine Umsetzung
ist aufgrund fehlender programmtechnischer
Möglichkeiten schwierig, Alternativen werden derzeit
geprüft.
F12
Die einheitliche Arbeitsweise in den Sozialraumteams der Abteilung Soziale Dienste
besitzt einen besonderen Stellenwert in der Stadt Bonn. Prozess- und Qualitätsstandards
werden in der Stadt Bonn konsequent verfolgt und weiterentwickelt.
E12
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F13
Die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren ist ein guter Orientierungsrahmen. Alle
inhaltlichen Tätigkeiten werden ausgiebig beschrieben. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind durch diese Dienstanordnung in der Lage, ihre Arbeit unabhängig
durchzuführen. Eine graphische Darstellung der Prozesse besteht zum jetzigen Zeitpunkt
nicht. E13
Die Stadt Bonn sollte die ausführlich beschriebenen Abläufe
zusätzlich in Flussdiagramme überführen. Hierdurch
erhalten die Fachkräfte eine graphische, übersichtliche und
zeitliche Abfolge der Prozesse.
Im Zuge der Prozessbeschreibungen werden auch
mögliche Ablaufdiagramme (Flussdiagramme) erstellt.
F14
Die Teilnahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an der kollegialen Beratung wird durch
die gpaNRW befürwortet. Schriftliche Vorgaben zur Wahl des preiswertesten
Leistungsanbieters bestehen in der Stadt Bonn nicht.
E14
Der wirtschaftliche Aspekt bei der Vergabe der Leistungen
sollte noch stärker berücksichtigt werden. Die fallführende
Fachkraft sollte mindestens drei Angebote bei freien Trägern
einholen, sofern der ermittelte Hilfebedarf mehrere
Anbieter zulässt. Das günstigste Angebot sollte ausgewählt
werden.
Dies widerspricht dem aktuellen Konzept der
Sozialraumorientierung, da hier Bedarf und
Passgenauigkeit im Vordergrund stehen. Dem liegt die
Erkenntnis zu Grunde, dass die passgenauen Hilfen
zugleich die wirtschaftlichsten sind.
Das interne Kontrollsystem wird regelmäßig
überarbeitet, fortgeschrieben.
Diese Empfehlung wurde bereits aufgenommen und
wird im nächsten HzE-Bericht umgesetzt. Weiter wird
das Fach- und Finanzcontrolling enger miteinander
verzahnt.
Seite 2 von 7Seite 11 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F15
Die direkte Prüfung einer möglichen Rückführung, kombiniert mit der Einbindung des
Fachdienstes wird von der gpaNRW befürwortet. Laufzeitbegrenzungen für gewährte
Hilfen be-stehen in großen Teilen bei den ambulanten Hilfen und bei Hilfen nach § 41 SGB
VIII. Ober-grenzen für Fachleistungsstunden sind nicht definiert.
E15
Die Stadt Bonn sollte weitere Laufzeitbegrenzungen,
differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, in die
Dienstanordnung Hilfeplanverfahren aufnehmen. Um die
Bedeutung des Bonner Fachleistungsstundenmodells
hervorzuheben, sollte dieses als Anlage der
Dienstanordnung Hilfeplanung hinzugefügt werden. Ebenso
sollte die Anzahl der maximal bewilligten
Fachleistungsstunden definiert sein.
Weitere Laufzeitbegrenzungen werden geprüft.
F16
Die Fortschreibung des Hilfeplanes am Ort der Leistungserbringung bei stationären und
teilstationären Maßnahmen ist positiv zu bewerten, da die fallzuständige Fachkraft einen
guten Eindruck von den Rahmenbedingungen des freien Trägers erlangen kann. Der
Hilfeplan muss alle zwölf Monate fortgeschrieben werden.
E16
Die Hilfepläne sollten in geringeren Zeitabständen
fortgeschrieben werden. Vor Ort sollte alle sechs Monate
ein Hilfeplangespräch durchgeführt werden. Nur in
genehmigten Ausnahmefällen sollten bis zu zwölf Monate
zulässig sein.
Die Hilfeplanfortschreibungen sind genau definiert und
festgelegt, eine Anpassung ist derzeit nicht
erforderlich.
F17
Werden Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt, ist die Prüfung der
Verselbstständigung über das Gruppenangebot „Ready for Life“ Bestandteil des
Hilfeplanverfahrens. Auch bei Kindern und Jugendlichen wird die Verselbstständigung in
der Hilfeplanung berücksich-tigt.
E17
Die Verselbstständigung sollte bereits bei Jugendlichen ab
dem 16. Lebensjahr verbindlicher Bestandteil der
Hilfeplanung sein. Die Stadt Bonn sollte dies in der
Dienstanordnung Hilfeplanung berücksichtigen.
Die Verselbständigung ist bereits Bestandteil der
Hilfeplanung, dies wird in einer nächsten
Fortschreibung nochmals genauer formuliert.
F18
Die Stadt Bonn führt jährlich eine Personalbemessung auf Ebene der Sozialraumteams
durch. Dabei werden die selbst definierten Standards als Grundlage der Zeitbemessung
herangezogen. Auch die Einarbeitung neuer Bediensteter ist in einem Konzept geregelt.
Hierbei führt das Amt eine dem individuellen Qualifikationsstand entsprechende
Einarbeitung durch. Dies fördert die Bindung zum Fachdienst für Familien und
Erziehungshilfe. Des Wei-teren werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schneller in
die Fallverantwortung gebracht.
E18
Die Einarbeitungsmaßnahmen werden regelmäßig
überprüft und an aktuelle, neue Anforderungen
angepasst.
F19
Im Jahr 2017 hat jede Vollzeit-Stelle durchschnittlich 42 Hilfeplanfälle bearbeitet. Im
interkommunalen Vergleich ist dies der Maximalwert. Auch im Jahr 2018 stellt die Stadt
Bonn mit 44 Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle den Maximalwert. Ursache dieser Steigerung
sind die gegenüber den Vollzeit-Stellen stärker ansteigenden Hilfeplanfälle.
E19
Der Personalbedarf für den FFE wird regelmäßig
anhand eines internen
Personalbemessungsinstrumentes ermittelt. Eventuelle
Mehrbedarfe werden - auch in Abstimmung mit Amt 10
- jeweils zeitnah ausgeschrieben. Der bestehende
Fackräftemangel im Bereich der sozialen Arbeit
erschwert jedoch regelmäßig eine zeitnahe Besetzung
freier Stellen und mitunter leider zu langen Vakanzen.
F20
In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden 2017 110 und 2018 119 Hilfeplanfälle je
Vollzeit-Stelle bearbeitet. Damit positioniert sich Bonn bei den 25 Prozent der kreisfreien
Städte mit dem höchsten Personaleinsatz. Die dezentrale Ausrichtung der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe führt tendenziell zu einem höheren Personaleinsatz.
E20
Es ist zutreffend, dass die im Zusammenhang mit der
Sozialraumorientierung stehende dezentrale
Organisation der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen
erhöhten Personaleinsatz erfordert, gerade auch mit
Blick auf Vertretungssituationen.
Seite 3 von 7Seite 12 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F21
Die Stadt Bonn hat die Fallsteuerung ausgiebig beschrieben. Wesentliche Aspekte werden
größtenteils aufgegriffen. E21
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F22
Das Verfahren zur Einrichtung von Projekten wird durch die gpaNRW positiv bewertet.
Durch die sozialräumliche Orientierung werden passgenaue, niederschwellige Angebote
dort platziert, wo der Bedarf besteht. Ebenfalls wird das jährliche Controlling der Projekte
durch die gpaNRW positiv bewertet. Wenn der Bedarf eines Projektes nicht mehr besteht
wird dieses eingestellt. Internen und externe Ressourcen werden somit geschont.
E22
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F23
Die Stadt Bonn hat niedrige Fehlbeträge je Hilfefall und je Einwohner unter 21 Jahren.
Beide Male zählt die Stadt zu den Kommunen mit den geringsten Fehlbeträgen.
E23
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F24
Sowohl bei den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter 21
Jahren sowie den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Hilfefall gehört die Stadt Bonn
zu den Kommunen mit den geringsten Aufwendungen. Die leicht unterdurchschnittliche
Falldichte einhergehend mit einem hohen Anteil ambulanter Hilfefälle sowie definierte
und gelebte Standards wirken sich günstig auf die Aufwendungen aus.
E24
Derzeit keine Anpassungen erforderlich. Die
Fallentwicklungen werden regelmäßig überprüft, so
dass Abweichungen schnell erkannt und Anpassungen
vorgenommen werden können.
F25
Die hohen Aufwendungen je stationärem Hilfefall belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur
Erziehung. Im besonderen Maße nehmen die stationären Aufwendungen für junge
Volljährige Einfluss auf diese Kennzahl.
E25
Die Aufwendungen im stationären Bereich werden
gesonderten Prüfungen unterzogen. Weitergehende
Auswertungen und Ergebnisse werden im nächsten
HzE-Bericht dargestellt.
F26
Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Bonn den höchsten Anteil ambulanter
Hilfefälle an den Hilfefällen gesamt. Dieses gute Ergebnis wirkt sich positiv auf die
Aufwendungen und den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung aus.
E26
Derzeit keine Anpassungen erforderlich. Die
Fallentwicklungen werden regelmäßig überprüft, so
dass Abweichungen schnell erkannt und Anpassungen
vorgenommen werden können.
F27
Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen haben einen höheren Anteil an
Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen als die Stadt Bonn. Der geringe Anteil an
Vollzeitpflegefällen belastet den Fehlbetrag und die Aufwendungen der Hilfe zur
Erziehung. E27
Der Ausbau von Vollzeitpflegestellen in Bonn ist
begrenzt, daher ist eine Erhöhung des Anteils nur
eingeschränkt möglich.
F28
Die Falldichte der Stadt Bonn ist unterdurchschnittlich. Der hohe Jugendquotient
begünstigt die unterdurchschnittliche Falldichte. Auch die sozialräumliche Orientierung
kann einen positiven Einfluss haben. E28
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F29
Die Aufwendungen je Hilfefall flexible ambulante erzieherische Hilfen sind vergleichsweise
hoch. Eine Begrenzung von Fachleistungsstunden besteht nicht.
E29
Die Bewilligung von Fachleistungsstunden wird
aufgrund des erforderlichen Hilfebedarfs gewählt und
entsprechend des Entwicklungsfortschritts angepasst.
Seite 4 von 7Seite 13 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F30
Die Aufwendungen je Hilfefall der sozialpädagogischen Familienhilfe sind hoch. Diese
hohen Aufwendungen belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. In der Stadt Bonn
gibt es keine Begrenzung von Fachleistungsstunden. Die Anzahl der bewilligten
Fachleistungsstunden konnte systembedingt nicht ausgewertet werden.
E30
Die Stadt Bonn sollte die systemischen Voraussetzungen
schaffen, um die Anzahl der bewilligten
Fachleistungsstunden auswerten zu können. Hierdurch
erhält die Stadt Bonn eine zu-sätzliche, steuerungsrelevante
Information, da somit die Aufwendungen je
Fachleistungsstunde ermittelbar sind und über die Jahre
fortgeschrieben werden können. Zusätzlich sollten
definierte Obergrenzen für Fachleistungsstunden eingeführt
werden. Hierzu sollten Regelungen getroffen werden,
welcher Bedienstete welche Anzahl an Fachleistungsstunden
freigeben kann. Die Begrenzung von Fachleistungsstunden
kann zu einer Reduzierung der Laufzeiten führen. Ebenso
können hierdurch die Aufwendungen je Hilfefall gesenkt
werden.
Die Auswertung der bewilligten bzw. durchgeführten
Fachleistungsstunden lässt sich mit der derzeit
genutzten Software (Prosoz14plus) so nicht
durchführen. Hier wären zusätzliche Erhebungen
erforderlich, die einen hohen Mehraufwand bedeuten.
F31
Die Stadt Bonn verzeichnet interkommunal die niedrigsten Aufwendungen je Hilfefall
Vollzeitpflege. Die niedrigen Aufwendungen entlasten den Fehlbetrag der Hilfe zur
Erziehung.
E31
Die Akquise weiterer Pflegefamilien sollte intensiviert
werden. Durch einen höheren Anteil an Hilfefällen in
Pflegefamilien können teurere stationäre Maßnahmen
verhindert werden.
Die Akquise von Pflegefamilien stößt in Bonn an
natürliche Grenzen, ist aber nach wie vor Bestandteil
der Weiterentwicklung des Hilfeleistungen.
F32
Die Arbeiten des PKD und die dazugehörigen Standards sind in den Standards des
Fachdienstes Adoption und Vollzeitpflege ausführlich beschrieben. E32
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F33
Die unterdurchschnittlichen Aufwendungen je Hilfefall Heimerziehung, kombiniert mit der
niedrigen Falldichte, begünstigen den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung im Jahr 2017.
Durch die vorrangige Suche nach Bonner Trägern zur Leistungserbringung wird die Arbeit
zur Rückführung in das Elternhaus und die persönliche Inaugenscheinnahme durch die
Fachkraft erleichtert. Im Jahr 2018 steigen die Aufwendungen je Hilfefall sprunghaft an.
Bonn zählt im Jahr 2018 zu den Städten mit den höchsten Aufwendungen je Hilfefall Hei-
merziehung.
E33
Die Stadt Bonn sollte die Aufwendungen und Hilfefälle der
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und der jungen
Volljährigen nach § 41 SGB VIII detailliert analysieren. Die
Gründe für diese sprunghaften Entwicklungen sollten
benannt werden können.
Diese Empfehlung ist bereits aufgenommen und erste
Auswertungen wurden bereits durchgeführt. Die
Ergebnisse werden im nächsten HzE-Bericht
dargestellt.
F34
Das standardisierte Verfahren der Stadt Bonn stellt sicher, dass alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vorrangig die den Sozialraumteams zugeordneten Bonner Träger für die
Leistungsdurchführung beauftragen. E34
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
F35
Die gpaNRW befürwortet die feste Verankerung der Rückführung im Rahmen der
Hilfeplanung.
E35
Mögliche Rückführungen sind fester Bestandteil der
Hilfeplanung, möglicherweise könnte hier noch eine
genauere Beschreibung erforderlich werden.
Seite 5 von 7Seite 14 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F36
Die Stadt Bonn hat die Verselbstständigung nicht als integrierten Bestandteil in der
Hilfeplanung aufgenommen.
E36
Die Verselbstständigung sollte ab dem 16. Lebensjahr mit
allen Jugendlichen im Rahmen der Hilfeplanung thematisiert
werden. Durch eine konsequent durchzuführende
Verselbstständigung können Verweildauern verkürzt und
Aufwendungen reduziert werden. Die Stadt Bonn sollte
hierfür Standards entwickeln und in die Dienstanordnung
aufnehmen. Die freien Träger sollten für jede
Hilfeplanfortschreibung den Bericht um das Thema
Verselbstständigung erweitern.
siehe E17
F37
Die konsequente Orientierung, Bonner Träger als Leistungserbringer zu beauftragen,
fördert die Möglichkeit der persönlichen Inaugenscheinnahme. Die gpaNRW befürwortet
die mindestens einmal jährlich zu erfolgende persönliche Inaugenscheinnahme.
E37
Die Aufwendungen je Hilfefall intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung sind hoch. Ursächlich hierfür sind die
Auslandunterbringen mit Aufwendungen von 88.789 Euro je
Hilfefall. 63,64 Prozent der Hilfefälle der intensiven
sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind Hilfefälle mit
Auslandsunterbringung.
Diese Empfehlungen sind bereits aufgenommen und
erste Auswertungen werden durchgeführt. Sobald hier
entsprechende Erkenntnisse vorliegen, werden diese
entsprechend vorgelegt.
F38
Die Aufwendungen je Hilfefall intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sind hoch.
Ursächlich hierfür sind die Auslandunterbringen mit Aufwendungen von 88.789 Euro je
Hilfefall. 63,64 Prozent der Hilfefälle der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
sind Hilfefälle mit Auslandsunterbringung.
E38
Die Entwicklungen einzelner Falldaten werden
regelmäßig geprüft und ausgewertet, um eventuellen
Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu
können.
F39
Die Aufwendungen für Eingliederungshilfen je Hilfefall sind unauffällig. Dieses Ergebnis
kommt deshalb zustande, da 590 ambulante Hilfefälle bestehen, in denen kein
Integrations-helfer benötigt wird. Bei den Aufwendungen der Integrationshelfer je
Hilfefall und bei den stationären Aufwendungen zählt die Stadt Bonn zu den 25 Prozent
der Kommunen mit den höchsten Aufwendungen. Im Jahr 2018 bildet die Stadt Bonn
interkommunal den Maximalwert bei den Aufwendungen je Hilfefall Integrationshelfer.
E39
Die Neuausrichtung der Integrationsassistenz befindet
sich noch in der Aufbauphase, so dass noch keine
belastbaren Erkenntnisse über die weitere Entwicklung
dieses Bereichs berichtet werden können.
F40
Ein Spezialdienst zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung besteht in der Stadt Bonn
bislang nicht. Hospitationen zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung, z. B. in Schulen,
werden in der Stadt Bonn bislang nicht durchgeführt.
E40
Die Planung zur Einführung eines Spezialdienstes sollte
weiter vorangebracht werden. Durch die Spezialisierung
kann der Aspekt der Rechtssicherheit verstärkt werden und
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FFE entlastet
werden. Bei der Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung sollte
die Möglichkeit der Hospitation in Schulen berücksichtigt
werden. Hier-durch erhält die Stadt ein differenziertes Bild
zu Beurteilung der Teilhabebeeinträchtigung und erlangt
zusätzliche Rechtssicherheit.
Der empfohlene Spezieldienst bzw. die Entwicklung der
Hilfen in diesem Bereich sind bereits Gegenstand
weitergehender Prüfungen.
Seite 6 von 7Seite 15 von 377
51-3/51-Co/GPA-Prüfbericht_17.10.2019
Bezeichnung Feststellung gpa Bezeichnung Empfehlung gpa Stellungnahme Amt 51
F41
Die Stadt Bonn hat auf die steigenden Fallzahlen und Aufwendungen angemessen reagiert
und das System der Poollösungen für Integrationshelfer eingeführt. Ob der rasante
Anstieg der Integrationshelfer zukünftig gebremst wird bleibt abzuwarten.
E41
Die Neuausrichtung der Integrationsassistenz befindet
sich noch in der Aufbauphase, so dass noch keine
belastbaren Erkenntnisse über die weitere Entwicklung
dieses Bereichs berichtet werden können.
F42
Die Stadt Bonn hat hohe Aufwendungen für Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB
VIII. 22,99 Prozent der gesamten Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung werden für junge
Volljährige aufgewendet. Dies ist im interkommunalen Vergleich der höchste Wert.
Treiber der hohen Aufwendungen sind die Aufwendungen je Hilfefall Heimerziehung nach
§ 41 SGB VIII. Diese betragen in Bonn 76.179 Euro und sind interkommunal ebenfalls der
Maximalwert. Auch die interkommunal zweithöchste Falldichte belastet den Fehlbetrag
der Hilfe zur Erziehung. Die Verselbstständigung wird individuell geplant und am
Hilfebedarf ausgerichtet.
E42
Die Stadt Bonn sollte die Standards der Hilfegewährung für
junge Volljährige genauestens analysieren. Die
Entwicklungen der Aufwendungen und Hilfefälle sollten im
Finanzcontrolling engmaschig verfolgt werden. Sollten die
Aufwendungen je Hilfefall junge Volljährige in
Heimerziehung wieder ansteigen sollten die Gründe
analysiert und Gegenmaßnahmen eingelei-tet werden.
Diese Empfehlungen sind bereits aufgenommen und
erste Auswertungen werden durchgeführt. Sobald hier
entsprechende Erkenntnisse vorliegen, werden diese
entsprechend vorgelegt.
Die Stadt Bonn sollte die Verselbstständigungsarbeit mit
jungen Volljährigen intensivieren. Hierzu sollten weitere
Plätze z.B. in Trainingswohnungen geschaffen werden.
s. o.
F43
Die erhöhten Aufwendungen UMA je Hilfefall werden durch die hohen Aufwendungen je
Hilfefall UMA nach § 41 SGB VIII beeinflusst.
E43
Die Entwicklungen der Hilfen für junge Volljährige
befindet sich derzeit in einer gesonderten Prüfung.
Neuere Ergebnisse werden im nächsten HzE-Bericht
vorgestellt.
F44
Die Inobhutnahmen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Bonn sind
überdurchschnittlich und nehmen keinen besonderen Einfluss auf den Fehlbetrag Hilfe
zur Erziehung. E44
Derzeit keine Anpassungen erforderlich.
Seite 7 von 7Seite 16 von 377
Beschlussvorlage
öffentlich
200614
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
GPA-Bericht über die überörtliche Prüfung der
Stadt Bonn im Jahr 2019
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
02.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die
Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 zur Kenntnis.
Begründung
Die GPA NRW hat am 19.02.2020 ihren Bericht über die überörtliche Prüfung
der Stadt Bonn im Jahr 2019 zu den geprüften Teilbereichen
• Haushaltssituation
• Beiträge und Gebühren
• Hilfe zur Erziehung
• Hilfe zur Pflege
• SGB II/Kosten der Unterkunft
• Verkehrsflächen
• Friedhofswesen
• Zahlungsabwicklung
• Bauaufsicht
• gpa-Kennzahlenset
vorgelegt, der nach § 105 Abs. 5 GO NRW ebenfalls dem
Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen ist, der anschließend den Rat überSeite 17 von 377
Seite 2
den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner
Beratungen unterrichtet.
Zu den Teilberichten der GPA NRW liegen folgende Stellungnahmen vor:
Bericht Finanzen der Bundesstadt Bonn im Jahr 2019 (Amt 20, 21; Dez. II)
1.) Haushaltssituation
Der Berichtsentwurf stellt die Bonner Haushaltslage zutreffend dar. Folgende
Aussagen der GPA für den Berichtsteil Finanzen sind von besonderer
Bedeutung:
 Die mittelfristige Planung der Stadt Bonn sieht ab 2021 ausschließlich
positive Jahresergebnisse vor. Die Haushaltsplanung der Stadt Bonn
basiert auf nachvollziehbaren Grundlagen.
 Die Stadt plant ihre Haushalte moderat. Einige für den
Haushaltsausgleich sehr wichtige Positionen sind stark von der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, so dass dennoch
allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken bestehen.
 Nur wenige kreisfreie Städte haben eine höhere Eigenkapitalquote als
die Stadt Bonn, ein Überschuldungsrisiko besteht also derzeit nicht. Der
seit der NKF-Einführung eingetretene hohe Eigenkapitalverzehr ist mit
dem Grundsatz einer intergenerativen Gerechtigkeit nicht vereinbar.
Durch die Jahresüberschüsse 2017 und 2018 konnte diese Entwicklung
zuletzt allerdings gestoppt werden.
 Die Gesamtschulden sowie die -verbindlichkeiten der Stadt Bonn sind
im interkommunalen Vergleich 2014 überdurchschnittlich. Kritisch zu
sehen sind insbesondere die für den hohen Bestand an
Liquiditätskrediten in der Bilanz der Stadt Bonn anfallenden
Zinsaufwendungen, die den Handlungsspielraum der Stadt
einschränken. In der mittelfristigen Planung sinken die Liquiditätskredite.
Die in der Planung vorgesehenen Investitionsaus-zahlungen führen zu
steigenden Investitionskrediten denen aber im Gegensatz zu den
Liquiditätskrediten Vermögenswerte gegenüberstehen. Insgesamt steigt
die Gesamt- und damit pro-Kopf-Verschuldung.
 Reinvestitionsbedarfe bestehen beim Infrastrukturvermögen. Der
kontinuierliche Vermögensverzehr ist nicht mit dem Grundsatz der
intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar.
Seitens der GPA wird empfohlen, dass die Stadt Bonn den eingeschlagenen
Konsolidierungskurs konsequent fortsetzt. Im Rahmen der aktuellen
Haushaltsaufstellung 2021/2022 und der Finanzplanung 2023 – 2025 wird
diese Empfehlung berücksichtigt. Allerdings ergeben sich vor dem Hintergrund
der Corona-Krise aktuell noch nicht einschätzbare Entwicklungen. Zielsetzung
der Stadt und Erwartung der Bezirksregierung war vor Corona, dass ein echter
Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 erreicht wird.
Von der GPA wurde zudem angemerkt, dass die Stadt ihre
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen in den fünf
Betrachtungsjahren lediglich zu durchschnittlich 77 Prozent ausgeschöpft hat.
In der aktuellen Verfügung zur Haushaltsaufstellung 2021/2022 wurde dies
bereits berücksichtigt und die Ämter darauf hingewiesen, dass lediglichSeite 18 von 377
Seite 3
investive Maßnahmen Berücksichtigung finden können, für die eine
Entwurfsplanung vorliegt.
2.) Beiträge und Gebühren
Hinsichtlich der Beiträge befindet sich eine Feststellung im Bericht
„Verkehrsflächen“. Dort wird unter F12 festgestellt, dass die Stadt Bonn ihre
Einwohner an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen beteiligt und die
Stadt somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet. Eine
Empfehlung zu diesem Punkt wird nicht ausgesprochen.
Bericht Verkehrsflächen der Bundestadt Bonn im Jahr 2019 (Amt 66; Dez.
III)
Den Feststellungen der GPA in Hinblick auf die Verkehrsflächen kann
grundsätzlich zugestimmt werden. Die angeführten GPA-Kennzahlen zu den
Verkehrsflächen stimmen mit den hier vorhandenen Zahlen überein.
F1/E1
Aufwendungen für die Erhaltung von Verkehrsflächen sollten getrennt nach
einzelnen Maßnahmen erfasst werden.
Eine maßnahmenspezifische Abrechnung, z. B. des Deckenprogramms ist
berücksichtigt.
F2/E2
Systematisches Erhaltungsmanagement
Eine flächendeckende aktuelle Zustandserfassung, einschließlich einer
turnusgemäßen Fortschreibung, ist beabsichtigt. Hinsichtlich der zugehörigen
neu anzuschaffenden Software wird eine Kompatibilität zum
Aufbruchmanagement und dem GIS vorgesehen.
F3/E3
Differenzierung der Verkehrsflächenunterhaltung
Die Forderung hinsichtlich einer differenzierten Erfassung der Tätigkeiten im
manuellen Bereich (Bauhöfe/Werkstätten) ist im Rahmen der Unterhaltung zu
kleinteilig, um diese auf Verkehrsflächen bzw. Infrastrukturvermögen zu
bilanzieren. Es handelt sich lediglich um verkehrssichernde Maßnahmen. Die
vorhandene prozentuale Verteilung über einen Schlüssel ist sinnvoll bzw. mit
dem Tagesgeschäft vereinbar.
F4 wie F2
Wirtschaftlichere Straßenunterhaltung durch Zustandserfassung
F5 wie F2
Verbindung der Aufbrüche mit der Straßendatenbank
F6 wie F2
Schnittstelle Haushaltsplanung/Straßendatenbank
F7 und F8
Hohe Anforderung an Erhaltung der Verkehrsflächen und geringe Abschreibung
auf GesamtnutzungsdauerSeite 19 von 377
Seite 4
Feststellung ohne Empfehlung
F9 wie F2
Beurteilung des Abnutzungsgrades durch Zustandserfassung
F10 wie F2
Prioritätenliste durch Zustandserfassung
F11/E11
Investitionsrückstände
Unabhängig von einer aktuellen Zustandserfassung sind im konsumtiven
Bereich Mittelerhöhungen von bis zu 2000.000 €/Jahr vorgesehen.
F12
Stadt Bonn beachtet Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
Feststellung ohne Empfehlung
Bericht Bauaufsicht der Bundesstadt Bonn (Amt 63; Dez. III)
Die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf die Feststellungen, bei denen
das GPA Empfehlungen ausgesprochen hat.
E2
Die Stadt Bonn sollte die Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad ermitteln, um
zu verfolgen, inwieweit ihre festgesetzten Gebühren tatsächlich den Aufwand
decken. Bei Abweichungen vom erwarteten Ergebnis sollten die Ursachen
hinterfragt werden.
Die Stadt Bonn wird entsprechend der Empfehlung des GPA ab dem
Haushaltsjahr 2021 im Produktbereich 1.10.01 „Maßnahmen der Bauaufsicht“
folgende Kennzahlen einführen:
- Verfahren je Sachbearbeiter (ggf. differenziert)
- innerhalb der Genehmigungszeiten nach der Bauordnung NRW erteilte
Genehmigungen in Prozent ab dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen
und genehmigungsfähigen bzw. nach Durchführung von Änderungen durch den
Bauherrn genehmigungsfähigen Bauanträge (im einfachen
Genehmigungsverfahren).
Die Ausweisung der zuletzt genannten Kennzahl setzt voraus, dass die für den
Bereich der Bauordnung vorgesehene neue Software ab 2021 in Betrieb ist.
Sofern dies nicht der Fall sein sollte, würde sich die Einführung dieser Kennzahl
verschieben, da die bisherige Software eine entsprechende statistische
Auswertung nicht zulässt.
E3
Die Stadt Bonn sollte Maßnahmen prüfen, um den hohen Anteil an
zurückgenommenen Bauanträgen wieder zu reduzieren.
Die Gründe für die Rücknahme von Bauanträgen sind vielfältiger Natur. Sie
können im Bereich des Bauherrn liegen, weil beispielsweise die Finanzierung
des beabsichtigten Bauvorhabens scheitert. Soweit eine Rücknahme darinSeite 20 von 377
Seite 5
begründet ist, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist, dürfte
Grund für die Rücknahme die Tatsache sein, dass die Verwaltungsgebühren
bei Rücknahme eines Bauantrages günstiger sind als bei Ablehnung eines
Bauantrages. Ursache hierfür ist der deutlich geringere Verwaltungsaufwand
bei einer Rücknahme gegenüber einer Ablehnung.
E6
Die Stadt Bonn sollte zukünftig auch die Laufzeiten ab dem Zeitpunkt, zu dem
der Bauantrag mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vorliegt, bis zur
Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides erheben.
Wie bereits unter E2 dargestellt, ist die Einführung einer neuen Software
vorgesehen. Es ist beabsichtigt, nach Einführung der neuen Software die
entsprechende Datenerhebung vorzunehmen.
E7
Die Stadt Bonn sollte die Entwicklung der Fallzahlen weiterhin beobachten, um
auf Fallzahlveränderungen reagieren zu können.
Es ist auch weiterhin eine jährliche Auswertung der Fallzahlen vorgesehen, um
entsprechend mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen hierauf reagieren zu
können.
E9
Zielwerte und Qualitätsstandard sollten definiert und ihre Einhaltung mittels
Kennzahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches
unterstützen können. Dazu sollten beispielsweise auch die im Rahmen dieser
Prüfung ermittelten Kennzahlen fortgeschrieben werden.
Zu diesem Punkt wird auf die Ausführungen zu E2 verwiesen.
E10
Die Stadt Bonn sollte die Einführung von Textbausteinen prüfen, um die
Gleichbehandlung von Anfragen sicherzustellen und E-Mail-Anfragen schneller
beantworten zu können.
Zwischenzeitlich wurden erste Textbausteine erstellt, in naher Zukunft werden
weitere Textbausteine entwickelt. Damit wird die gewünschte Gleichbehandlung
von Anfragen erreicht und eine schnellere Beantwortung der E-Mail-Anfragen in
der Bürgerinformation sichergestellt.
E12.1
Die Stadt Bonn sollte prüfen, den Personaleinsatz zur Bearbeitung
bauordnungsbehördlicher Verfahren durch interne Umschichtung zu erhöhen.
In einem ersten Schritt müssten die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen
zur Qualifizierung der Mitarbeiter geschaffen werden. Darüber hinaus bietet es
sich an, Standards in Form von Prioritätensetzungen und eine Festlegung von
Kontrollschwerpunkten als organisatorische Grundlagen zu dokumentieren.
Da ab Juli 2020 erstmals seit vielen Jahren wieder alle Stellen im Bereich der
Bauordnung besetzt sein werden, werden künftig neben den Baukontrolleuren
auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu BauzustandsbesichtigungenSeite 21 von 377
Seite 6
und Bauabnahmen eingesetzt werden. Damit kann das vom GPA beschriebene
Ziel erreicht werden.
E12.2
Die Stadt Bonn sollte den Anteil des Overheads auf Optimierungsmöglichkeiten
hin überprüfen, um eine sachgerechte Führungs- und Leitungsfunktion
sicherstellen zu können.
Ebenfalls ab Mitte diesen Jahres wird die seit Jahren vakante
Sachgebietsleiterstelle eines der drei Sachgebiete in der Abteilung Bautechnik
besetzt werden, so dass die vom GPA gewünschte sachgerechte Führungs-
und Leitungsfunktion künftig uneingeschränkt sichergestellt werden kann
Bericht Zahlungsabwicklung (Amt 21; Dez. II)
Erfüllungsgrade „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ und „Digitalisierung“
E2
Zukünftig sollte nur noch eine zentrale Niederschlagungsliste in der
Zahlungsabwicklung geführt werden. Zudem sollte die Stadt Bonn die
Zuständigkeit für Niederschlagungen auf die Zahlungsabwicklung übertragen.
Die Führung der Niederschlagungslisten in den Fachbereichen hat sich
bewährt. Hierbei bleibt die „Verantwortung“ für die offene Forderung beim
Fachamt. Würde die Verantwortung auf die Zahlungsabwicklung übertragen
werden, dann würde sich der Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen, da vor
Niederschlagung und in der Folge der Niederschlagungsüberprüfungen immer
wieder Rückfragen mit den Fachbereichen erforderlich wären.
E3
Die Stadt Bonn sollte die Stundung, Niederschlagung und den Erlass ihrer
Forderungen künftig zentral von ihrer Zahlungsabwicklung durchführen lassen.
Dabei sollte diese Aufgabe getrennt von der Vollstreckung bleiben.
Ergänzend zu der Stellungnahme zu E2 ist anzumerken, dass
Niederschlagungsüberprüfungen durch die Vollstreckung erfolgen. Nach
unserer Organisation ist die Zahlungsabwicklung auf das Auszahlungsgeschäft
und die Klärung von unklaren Zahlungseingängen spezialisiert.
E4
Es sollte zeitnah ein kennzahlengestütztes Berichtswesen für das
Forderungsmanagement aufgebaut werden, das die Effizienz der Maßnahmen
in der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung transparent macht.
Der Aufbau eines Berichtswesens ist in der langfristigen Planung.
E5
Die Stadt Bonn sollte zügig die Voraussetzungen für die Annahme und
Verarbeitung von e-Rechnungen schaffen. Sie sollte zeitnah eine Software für
die Vollstreckung anschaffen. Die Vollstreckung sollte Amtshilfeersuchen
perspektivisch elektronisch übermitteln.Seite 22 von 377
Seite 7
Eine Vollstreckungssoftware ist bereits eingeführt und die Amtshilfen der
Rundfunkanstalten werden bereits elektronisch übermittelt. Die Einführung der
e-Rechnung steht kurz vor der stadtweiten Einführung.
Zahlungsabwicklung i.e.S.
E7
Die Stadt Bonn sollte Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der ungeklärten
Einzahlungen zu reduzieren.
Die im Prüfungszeitraum festgestellte hohe Zahl von unklaren
Zahlungseingängen basierte im Wesentlichen auf einmaligen Effekten.
Grundsätzlich werden unklare Zahlungseingänge umgehend bearbeitet. Wenn
der unklare Zahlungseingang darauf beruht, dass eine Sollstellung noch nicht
vom Fachamt erfasst wurde, dann wird seitens der Klärungssachbearbeitung
schriftlich auf die Einhaltung der DA hingewiesen.
Vollstreckung
E4
Die Stadt sollte soweit möglich Elemente der Sachaufklärung wie die
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis nutzen, um auch gegen auswärtige
Schuldner vorgehen zu können. Eine Reduzierung der Amtshilfeersuchen
macht die Vollstreckungsstelle der Stadt Bonn unabhängiger von der
Bearbeitung anderer Vollstreckungsstellen.
Die Elemente der Sachaufklärung und auch die Eintragungen in das
Schuldnerverzeichnis werden bereits intensiv von der Vollstreckung genutzt.
Beträge über 5.000 EUR werden von der erweiterten Vollstreckung bearbeitet
und nicht als Amtshilfeersuchen an andere Städte geschickt.
E5
Die Stadt Bonn sollte die Kennzahlen weiter beobachten und überprüfen, ob
nach Abschluss der Einarbeitungsphase eine Verbesserung der
Kennzahlenwerte erzielt wird.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
E6
Die Stadt Bonn sollte, aufgrund der steigenden Anzahl an bestehenden
Vollstreckungsforderungen, bei der Fallbearbeitung wie bisher auf die
Verjährung achten, damit mögliche Forderungsverluste vermieden werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu den weiteren GPA-Teilberichten „Hilfe zur Erziehung“, „Hilfe zur Plege“,
„Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II“ sowie
„Friedhofswesen“ ist aus Sicht der Fachämter keine Stellungnahme
erforderlich.Seite 23 von 377
Seite 8
Anlage/n
1 GPA_Gesamtbericht_2019 (öffentlich)Seite 24 von 377
Seite 25 von 377
Seite 26 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 1 von 35
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Vorbericht der Bundesstadt
Bonn im Jahr 2019Seite 27 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 2 von 35
INHALTSVERZEICHNIS
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn 3
Managementübersicht 3
Ausgangslage der Stadt Bonn 7
Strukturelle Situation 7
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prüfungen 8
Überörtliche Prüfung 10
Grundlagen 10
Prüfungsbericht 10
Prüfungsmethodik 12
Kennzahlenvergleich 12
Strukturen 12
Konsolidierungsmöglichkeiten 13
gpa-Kennzahlenset 13
Prüfungsablauf 14
Anlage: Ergänzende Tabellen 15Seite 28 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 3 von 35
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt
Bonn
Managementübersicht
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn stellt die gpaNRW nachfolgend zunächst
die Haushaltssituation dar und geht dann auf die einzelnen Handlungsmöglichkeiten, Empfeh-
lungen und Feststellungen der einzelnen Handlungsfelder ein.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Haushaltssituation
gering Handlungsbedarf hoch
Haushaltssituation
Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haushaltssituation ist für die Stadt Bonn wei-
terhin hoch, denn sie unterliegt einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK). Kon-
solidierungserfolge hat die Stadt Bonn in erster Linie durch die Anhebung des Hebesatzes der
Grundsteuer B im Jahr 2015 und eine restriktive Mittelbewirtschaftung erzielt. Aufwandssteige-
rungen konnten dadurch jedoch nur anteilig kompensiert werden.
Die Haushaltsjahre 2017 und 2018 konnte Bonn erstmals seit 2009 wieder jeweils mit einem
positiven Ergebnis abschließen. Im Jahr 2018 lag dieses bei rund 10,3 Mio. Euro. Neben den
eigenen Konsolidierungsbeiträgen hat sich die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung der letz-
ten Jahre auf den Haushalt der Stadt Bonn durch gestiegene Steuererträge und Schlüsselzu-
weisungen ausgewirkt.
Die Planung der Stadt Bonn sieht nach Fehlbeträgen in den Jahren 2019 und 2020 erneut po-
sitive Jahresergebnisse ab 2021 vor. Diese Planung wird getragen von der Erwartung einer
weiter günstigen Entwicklung des Steueraufkommens. Dieses und weitere wesentliche Ertrags-
und Aufwandsarten sind nachvollziehbar geplant, unterliegen aber allgemeinen konjunkturellen
Risiken.
Handlungsbedarf für die Stadt Bonn sieht die gpaNRW darin, die guten Ergebnisse zu bestäti-
gen und zu verstetigen. Risiken könnte der hohe Bestand an Liquiditätskrediten bergen, denn
Zinsänderungsrisiken wirken sich unmittelbar und kurzfristig auf die Ergebnisrechnung der Stadt
Bonn aus. Die planerisch vorgesehenen Finanzmittelüberschüsse sollten daher für den Abbau
dieser Verbindlichkeiten eingesetzt werden; Investitionen kann Bonn voraussichtlich nur über
Investitionskredite mitfinanzieren. Teile des Gebäudevermögens weisen hohe Anlagenabnut-
zungsgrade auf. Dies könnte auf einen Reinvestitionsbedarf hindeuten.Seite 29 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 4 von 35
Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen und Feststellungen in den einzelnen
Handlungsfeldern
Informationen zur Steuerung der Haushaltswirtschaft liegen der Bonn vor. Sie hält die Fristen
für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Aufstellung und Feststellung des Jahresab-
schlusses grundsätzlich ein. Über ein Finanzcontrolling erhalten die Entscheidungsträger in
Verwaltung und Politik notwendige Informationen zur Haushaltsbewirtschaftung. So können sie
reagieren, wenn die Ziele der Haushaltsplanung gefährdet sind.
Ertragsseitig sieht die gpaNRW bei der Erhebung von Benutzungsgebühren keine Hand-
lungsmöglichkeiten mehr. Die Realsteuerhebesätze liegen auf durchschnittlichem Niveau. Die
Refinanzierungsmöglichkeiten durch Straßenbaubeiträge nutzt die Stadt Bonn gut aus.
Bei der Zahlungsabwicklung im engeren Sinne erreicht die Stadt Bonn im Jahr 2018 bei ge-
ringem personellen Einsatz die höchste Anzahl an Einzahlungen aller kreisfreien Städte. Güns-
tig wirkt sich ein hoher Anteil bei den SEPA-Lastschriftmandaten aus. Die Stadt Bonn sollte
allerdings Maßnahmen ergreifen, um die hohe Anzahl ungeklärter Einzahlungen zu verringern.
In der Gesamtschau werden die Arbeiten jedoch sach- und zeitgerecht erledigt. Um noch ge-
zielter und systematischer steuern zu können, sollte die Stadt ein Berichtswesen für das Forde-
rungsmanagement aufbauen. Die Vollstreckung der Stadt Bonn ist seit 2016 von hoher Fluk-
tuation gekennzeichnet und hat infolgedessen 2018 nur unterdurchschnittlich viele Vollstre-
ckungsforderungen abgewickelt. Bei der Digitalisierung der Zahlungsabwicklung und der Voll-
streckung sieht die gpaNRW noch Entwicklungspotenzial, z. B. durch die Möglichkeit der An-
nahme von e-Rechnungen und der Einführung einer digitalen Vollstreckungsakte. Eine Verbes-
serung der Bearbeitung von Vollstreckungsforderungen sollte auch durch die für 2020 vorgese-
hene Einführung einer Vollstreckungssoftware möglich sein.
Ein wesentlicher und zuletzt stark gestiegener Anteil der von den kreisfreien Städten zu tragen-
den Aufwendungen entfällt auf die Transferaufwendungen im Jugend- und Sozialbereich.
Anders als in vielen kreisfreien Städten ist in Bonn der Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung je
Einwohner unter 21 Jahren bis 2018 nicht wesentlich angestiegen. Im interkommunalen Ver-
gleich liegt er, begünstigt durch einen hohen Jugendquotienten und einen hohen Anteil ambu-
lanter Hilfen, auf niedrigem Niveau. Bei den stationären Hilfen gehört Bonn hingegen zu den
kreisfreien Städten mit den höchsten fallbezogenen Aufwendungen für Heimerziehung. Dies gilt
vor allem für junge Volljährige. Die Stadt Bonn sollte die hier in den letzten Jahren gesetzten
Standards der Hilfegewährung genau analysieren und ggf. Gegenmaßnahmen entwickeln. Po-
sitiv ist, dass die Stadt über ein hierfür geeignetes Fach- und Finanzcontrolling verfügt. Insge-
samt ist die Stadt Bonn bei der Steuerung und der Organisation gut aufgestellt.
Die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher sind in Bonn im Jahr
2018 vergleichsweise hoch, aufgrund der guten Kaufkraft und einem geringen Altenquotienten
ist die Anzahl der Leistungsbezieher allerdings gering. Dennoch gehört Bonn zu den kreisfreien
Städten, die die höchsten Transferaufwendungen je Einwohner ab 65 Jahren zu tragen haben.
Die Quote der grundsätzlich weniger kostenintensiven ambulanten Hilfen ist leicht überdurch-
schnittlich. In Bonn sind diese Hilfen jedoch insbesondere 2018 teurer als in vielen kreisfreien
Städten und wirken entsprechend wenig entlastend auf die Höhe der Transferaufwendungen.
Ursache sind teure Fallkonstellationen, die es in den Vorjahren in geringerem Umfang gab. Im
stationären Bereich sind die Transferaufwendungen durch vergleichsweise wenige, aber teure
Fälle geprägt. Hinzu kommt gegebenenfalls das Pflegewohngeld, das bei der Pflege außer-Seite 30 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 5 von 35
halb von Einrichtungen entfällt. Eine Handlungsmöglichkeit besteht darin, künftig die Erträge für
die Unterhaltsheranziehung ohne die Erträge des überörtlichen Trägers auszuwerten. Nur so
kann das Ziel verfolgt werden, die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege durch die Unterhaltsher-
anziehung zu verringern. Auch Organisation und Steuerung können noch verbessert werden, z.
B. durch eine Stellenbemessung auf Grundlage von Fallzahlenschlüsseln. Zudem sollten die
beiden Aufgabenbereiche der Leistungsgewährung und des Fachdienstes der Bonner Altenhilfe
besser vernetzt werden.
Besonderen Einfluss auf die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende für Unterkunft
und Heizung nehmen in Bonn das vergleichsweise hohe Mietniveau und die daraus resultie-
renden hohen Richtwerte für die Angemessenheit einer Wohnung. Bonn gehört 2018 zu dem
Viertel der kreisfreien Städte mit den höchsten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung je
Leistungsbezieher im interkommunalen Vergleich. Aufgrund der geringen SGB II-Quote sind die
Transferaufwendungen je Einwohner jedoch niedrig.
Die Verkehrsflächen der Stadt Bonn weisen eine ausgewogene Altersstruktur auf. Der seit der
Eröffnungsbilanz 2007 entstandene bilanzielle Werteverzehr ist allerdings erheblich, weil die
Reinvestitionen in das bestehende Vermögen seit Jahren die Abschreibungen nicht kompen-
sieren. Ob der tatsächliche Zustand dem bilanziellen Wert entspricht, kann mangels aktueller
Zustandsdaten nicht beurteilt werden. Daher sollte die Stadt Bonn eine Zustandserfassung
durchführen, um Informationen über den tatsächlichen Zustand zu erhalten. Auf dieser Basis
sollte sie eine Erhaltungsstrategie entwickeln, die die wirtschaftlich optimalen Erhaltungsmaß-
nahmen definiert. Hierzu gehört auch eine angemessene Unterhaltung. Die Unterhaltungsauf-
wendungen unterschreiten den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-
sen ermittelten Richtwert von 1,30 Euro je qm und Jahr deutlich. Positiv ist, dass die Stadt Bonn
bereits wesentliche Grundlagen für die Steuerung der Verkehrsflächenflächenerhaltung ge-
schaffen hat. Eine flächendeckende und aktuelle EDV-gestützte Informationsbasis ist derzeit
aber noch nicht vorhanden. Daher sollte die vorhandene Straßendatenbank zum zentralen In-
formationssystem ausgebaut und insbesondere mit Schnittstellen zur Aufbruchdatenbank, zur
Anlagenbuchhaltung sowie zur Kostenrechnung versehen werden.
Im Friedhofswesen geht die Nachfrage nach Erdgräbern für Sargbestattungen zurück. Dage-
gen steigt die Nachfrage nach Bestattungen in Urnengräbern deutlich an. Hierdurch wird sich
der Flächenbedarf in Zukunft verringern, auch wenn nach den Prognosen die Sterbefallzahlen
deutlich ansteigen werden. Dies, aber auch die im Vergleich höchsten Kosten für die Unterhal-
tung der Grün- und Wegeflächen erschweren die Deckung der Kosten durch Gebührenein-
nahmen. Positiv ist, dass die Stadt Bonn aus diesen Gründen ein Friedhofskonzept entworfen
hat. Aus Sicht der gpaNRW sind die darin genannten Maßnahmen geeignet, die Kosten des
Friedhofswesens deutlich zu senken. Das Friedhofskonzept sollte daher zeitnah beschlossen
werden. Auf lange Sicht sollte eine deutliche Flächenreduzierung erreicht werden; kurzfristig
sollten über veränderte Parameter in der Gebührenkalkulation höhere Gebühreneinnahmen
angestrebt werden.
Die Bauaufsicht der Stadt Bonn gehört 2018 sowohl bei den vereinfachten als auch normalen
Baugenehmigungsverfahren zu dem Viertel der kreisfreien Städte mit der niedrigsten Ge-
samtlaufzeit von Bauanträgen. Ansatzpunkte für etwaige Beschwerden oder verwaltungsge-
richtliche Klagen sind nicht ersichtlich. Die Softwarelösung unterstützt die Prozesse gut, bei der
digitalen Bearbeitung bestehen noch Entwicklungsmöglichkeiten. Es bietet sich auch an, die
Bauaufsicht künftig mit Zielen und Kennzahlen zu steuern. Die Bauberatung ist gut aufgestellt,Seite 31 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 6 von 35
allerdings sollte die Stadt Bonn die vergleichsweise hohe Anzahl zurückgenommener Bauan-
träge prüfen. Die Bauüberwachung der Stadt Bonn weist im interkommunalen Vergleich die
höchste Anzahl an pflichtigen Bauzustandsbesichtigungen je Vollzeit-Stelle aus. Aus Sicht der
gpaNRW sollten organisatorische Maßnahmen geprüft werden, um das Personal zu entlasten.Seite 32 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 7 von 35
Ausgangslage der Stadt Bonn
Strukturelle Situation
Das folgende Balkendiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Bonn.
Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale ermitteln wir aus allge-
mein zugänglichen Datenquellen1. Das Diagramm enthält als Y-Achse den Mittelwert der Kom-
munen im jeweiligen Prüfsegment, hier der kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet das
Merkmal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der
abgebildeten Kommune.
In der Stadt Bonn lebten am 31. Dezember 2017 auf einer Fläche von etwa 141 qkm 325.490
Einwohner. Die Stadt untergliedert sich in vier Stadtbezirke mit eigenem Bezirksbürgermeister
und eigener Bezirksvertretung sowie 51 Ortsteile.
Nach den Prognosen von IT.NRW ist die Stadt Bonn die am viertstärksten wachsende kreisfreie
Stadt. Bereits zum Prüfungszeitpunkt gehört Bonn zu den überdurchschnittlich dicht besiedelten
kreisfreien Städten. Hierbei spielt eine Rolle, dass Bonn als Einkaufsstadt, Universitätsstadt und
Arbeitsort im südlichen Rheinland eine zentrale Funktion einnimmt. Dies führt in Verbindung mit
der dichten Besiedlung der Stadt zu einer höheren Verkehrsbelastung des Straßennetzes als in
vielen anderen Städten. Hieraus ergeben sich auch entsprechende Anforderungen für die Er-
haltung der Verkehrsflächen, die wir im Prüfungsbericht „Verkehrsflächen“ näher beleuchten.
1 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)Seite 33 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 8 von 35
Auch die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)2 in den letzten Jahren unterstreicht, dass
Bonn eine wachstumsstarke Stadt mit inzwischen sehr hoher Wirtschaftsleistung ist. Dies wird
auch im Vergleich zur überörtlichen Prüfung 2014 deutlich, bei der noch ein unterdurchschnittli-
ches BIP festgestellt wurde. Diese hohe Wirtschaftsleistung schlägt sich auch in einer hohen
Kaufkraft3 der Bonner Einwohner nieder.
Die Altersstruktur der Bonner Einwohner zeichnet sich durch überdurchschnittlich viele junge4
und vergleichsweise wenige alte5 Menschen aus. Der hohe Anteil junger Menschen ist – soweit
sie jünger als 20 Jahre sind – der auf die zahlreichen in Bonn lebenden Studierenden zurückzu-
führen. In der Bevölkerungsprognose steigen der Altenquotient und damit auch die Sterbefall-
zahlen deutlich an, was sich auch auf die Nachfrage nach Bestattungsangeboten auf den städ-
tischen Friedhöfen auswirkt. Wir greifen diese Thematik im Teilbericht Friedhofswesen auf.
Unter den kreisfreien Städten hat Bonn die zweitniedrigste SGB II-Quote. In Verbindung mit der
hohen Kaufkraft je Einwohner wirkt sich dies in den von uns betrachteten Handlungsfeldern
Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung nach dem SGB II grundsätzlich entlas-
tend aus. Der Anteil der Bevölkerung, der auf Transferleistungen angewiesen ist, ist ver-
gleichsweise gering.
Die Attraktivität als Wohnort hat zu einem hohen Mietniveau geführt. Daraus resultieren hohe
Richtwerte für die Angemessenheit einer Wohnung. Infolgedessen hat die Stadt Bonn bei den
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II je Fall hohe Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung zu tragen.
Entscheidend für die Leistungsfähigkeit einer Stadt ist unter anderem die Höhe der Deckungs-
mittel6. Bonn verfügt über etwas höhere Erträge aus Deckungsmitteln als der Mittelwert der
kreisfreien Städte, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Auf die Haushaltssituation geht
die gpaNRW im Teilbericht Finanzen näher ein.
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prü-
fungen
Die Berichtsentwürfe zur letzten Prüfung der gpaNRW wurden Ende März 2015 inklusive der
von den Fachämtern dazu gefertigten Stellungnahmen den Ratsfraktionen sowie dem Verwal-
tungsvorstand und dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis gegeben.
Der endgültige Bericht wurde den vorgenannten Adressaten zur Verfügung gestellt und zur
Kenntnis genommen bzw. beschlossen:
 Verwaltungsvorstand im April 2015
2 BIP je Erwerbstätigem im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017
3 Kaufkraft: Summe aller Nettoeinkünfte bezogen auf den Wohnort
4 Jugendquotient: Anzahl der unter 20-jährigen in Relation zur Altersgruppe 20 bis unter 65 Jahre
5 Altenquotient: Anzahl der ab 65-jährigen in Relation zur Altersgruppe 20 bis unter 65 Jahre
6 Deckungsmittel: arithmetisches Mittel der Jahre 2015 bis 2018 der Gewerbe- und Grundsteuer, Gemeindeanteile an der Einkommens-
und Umsatzsteuer sowie SchlüsselzuweisungenSeite 34 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 9 von 35
 Rechnungsprüfungsausschuss vom 27. Mai 2015
 Rat vom 18. Juni 2015
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht enthielt unter anderem auch Hinweise
auf die etwaige Umsetzung der Empfehlungen. Inwiefern diese seitens der Fachämter umge-
setzt oder auf anderer Weise nachvollzogen wurden, wurde jedoch nicht dokumentiert.Seite 35 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 10 von 35
Überörtliche Prüfung
Grundlagen
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW
rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht
dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und
der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der
Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeord-
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung
zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu be-
rücksichtigen. Die Auswahl stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab.
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung.
Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen
- zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu
leisten.
Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten:
 Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen
der Kommune, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststel-
lungen und Empfehlungen, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik.
 Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete.
Das gpa-Kennzahlenset für die Stadt Bonn stellen wir im Anhang zur Verfügung.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht.
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit
kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune
erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz ge-
kennzeichnet.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als
Empfehlung aus.
Unabhängig davon nimmt die Kommune zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prü-
fungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.Seite 36 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 11 von 35
Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf
Basis von KGSt-Durchschnittswerten7. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin.
7 KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)Seite 37 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 12 von 35
Prüfungsmethodik
Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen wir
Kennzahlen in den Kommunen und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine
einheitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung
unterhalb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Pro-
dukte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht
unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb Aufga-
benblöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort.
Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende
Werte dar:
 die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und
 drei Viertelwerte.
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent
darüber liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller kreisfreien Städte einbezogen.
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Wir machen den haushaltsbezogenen Hand-
lungsbedarf transparent. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
Strukturen
Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen
Einflussfaktoren ab. Diese können zum Teil unmittelbar gesteuert werden. Es gibt jedoch auch
Einflüsse, die struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar sind. Unter
Strukturmerkmalen versteht die gpaNRW verschiedene, von außen auf die Kommune ein-
wirkende, Einflussfaktoren. Faktoren, die Ergebnisse kommunalpolitischer Beschlüsse sind,
zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen
sie das Gesamtbild einer Kommune. Wir gehen darauf - soweit möglich und erforderlich – in
den Teilberichten sowie unter „Ausgangslage der Kommune“ ein.Seite 38 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 13 von 35
Konsolidierungsmöglichkeiten
Die gpaNRW macht den unterschiedlichen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Kom-
munen transparent und zeigt Ansätze für Veränderungen auf.
Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr
unterschiedlich. Die gpaNRW zeigt in einzelnen Handlungsfelder auf, wie dieser reduziert wer-
den kann. Orientierung bieten Richtwerte oder der Überblick über die Streuung der Werte, ins-
besondere im Vergleich zu den Viertelwerten.
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen.
gpa-Kennzahlenset
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Ergänzt wird das gpa-
Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien
Städte erhoben haben.
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren
Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Kon-
solidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen.Seite 39 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 14 von 35
Prüfungsablauf
Die Prüfung in Bonn wurde von September 2018 bis Dezember 2019 durchgeführt.
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit der Stadt Bonn hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Ba-
sis haben wir die Daten analysiert.
Für die interkommunalen Vergleiche verwenden wir in der Stadt Bonn überwiegend das Ver-
gleichsjahr 2018. Ergänzend haben wir die interkommunalen Vergleiche für 2017 dargestellt.
Basis in der Finanzprüfung sind die festgestellten Jahresabschlüsse 2013 bis 2017, der örtlich
geprüfte Jahresabschluss 2018, der Gesamtabschluss des Jahres 2011 sowie die Haushalts-
planung 2019 und 2020 einschließlich der bis 2023 reichenden mittelfristigen Planung.
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Kommune berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.
Geprüft haben:
Leitung der Prüfung Frank Breidenbach
Finanzen David Limburg
Hilfe zur Erziehung Stefan Görgen
Hilfe zur Pflege Stefanie Wessel
Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem SGB II Stefanie Wessel
Verkehrsflächen Antonius Keils
Friedhofswesen Antonius Keils
Bauaufsicht Thomas Malek
Zahlungsabwicklung Thomas Malek
Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in
den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. In mehreren Abschlussgesprächen wurden die
Dezernentinnen und Dezernenten der Stadt Bonn über die ihren jeweiligen Zuständigkeitsbe-
reich betreffenden Prüfungsergebnisse informiert.
Herne, den 19. Februar 2020
gez. gez.
Thomas Nauber Frank Breidenbach
Abteilungsleitung ProjektleitungSeite 40 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 15 von 35
Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation
Feststellung
Haushaltstatus
F1 Die Stadt Bonn ist durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen in Form eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. In ihrer
Planung stellt die Stadt ab dem Jahr 2021 ausgeglichene Haushalte dar. Bonn geht davon aus, den planmäßigen Ausstieg aus dem HSK spätestens im Jahr 2024 zu erreichen.
Ist-Ergebnisse
F2 2017 und 2018 kann die Stadt Bonn erstmals seit vielen Jahren wieder Jahresüberschüsse ausweisen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass dieses Jahresergebnis von der guten
gesamtwirtschaftlichen Situation begünstigt wurde. Das Jahresergebnis ist insofern besser als die strukturelle Haushaltssituation der Stadt Bonn.
Plan-Ergebnisse
F3
Die mittelfristige Planung der Stadt Bonn sieht ab 2021 ausschließlich positive Jahresergebnisse vor. Die Haushaltsplanung der Stadt Bonn basiert auf nachvollziehbaren Grundla-
gen. Die Stadt plant ihre Haushalte moderat. Einige für den Haushaltsausgleich sehr wichtige Positionen sind stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, so dass
dennoch allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken bestehen. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sind nicht erkennbar.
Eigenkapital
F4
Nur wenige kreisfreie Städte haben eine höhere Eigenkapitalquote als die Stadt Bonn, ein Überschuldungsrisiko besteht also derzeit nicht. Der seit der NKF-Einführung eingetrete-
ne hohe Eigenkapitalverzehr ist mit dem Grundsatz einer intergenerativen Gerechtigkeit nicht vereinbar. Durch die Jahresüberschüsse 2017 und 2018 konnte diese Entwicklung
zuletzt allerdings gestoppt werden.
Schulden und Vermögen
F5
Die Gesamtschulden sowie die -verbindlichkeiten der Stadt Bonn sind im interkommunalen Vergleich 2014 überdurchschnittlich. Kritisch zu sehen sind insbesondere die für den
hohen Bestand an Liquiditätskrediten in der Bilanz der Stadt Bonn anfallenden Zinsaufwendungen, die den Handlungsspielraum der Stadt einschränken. In der mittelfristigen Pla-
nung sinken die Liquiditätskredite. Die in der Planung vorgesehenen Investitionsauszahlungen führen hingegen zu steigenden Investitionskrediten.
F6 Reinvestitionsbedarfe bestehen beim Infrastrukturvermögen. Der kontinuierliche Vermögensverzehr ist nicht mit dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar.Seite 41 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 16 von 35
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Handlungsfelder
Feststellung Empfehlung
Haushaltssteuerung
F1
Die Stadt Bonn hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die
Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses grundsätzlich ein. Lediglich der
Jahresabschluss 2017 konnte aufgrund einer umfassenden Inventur nicht fristge-
recht aufgestellt werden.
F2
Die Entscheidungsträger innerhalb der Verwaltung sind unterjährig über den Stand
der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig
Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten.
F3
Konsolidierungsbeiträge erzielt die Stadt Bonn über den im Jahr 2015 angehobenen
Hebesatz der Grundsteuer B und eine restriktive Mittelbewirtschaftung. Aufwands-
steigerungen, die in erster Linie durch die allgemeine Preissteigerung sowie Tarif-
und Besoldungssteigerungen bedingt sind, kann Bonn über die Konsolidierungs-
maßnahmen jedoch nur zum Teil kompensieren.
E3
Die Stadt Bonn sollte den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent
fortsetzen. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage und damit ihre Ertragssi-
tuation, hat sie Einbußen über eigene Konsolidierungsmaßnahmen zu kompen-
sieren.
F4
Die Stadt Bonn überträgt nicht ausgeschöpfte Aufwands- und Auszahlungsermächti-
gungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie investive Auszahlungsermächti-
gungen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten im hohen Maße. Ihre Haus-
haltsermächtigungen für investive Auszahlungen nutzt die Stadt jährlich durch-
schnittlich zu 77 Prozent aus.
Kommunale Abgaben
F1 Die Stadt Bonn nutzt in Bezug auf die kalkulatorische Abschreibung und den kalkula-
torischen Zinssatz ihre Handlungsmöglichkeiten im Gebührenbereich gut aus.
F2 Die Stadt hat ihre Steuersätze zuletzt im Jahr 2015 angehoben. Die Realsteuerhe-
besätze befinden sich auf einem durchschnittlichen Niveau.
Hilfe zur Erziehung
F1
Die Stadt Bonn hat eine hohe Kinderarmut gemäß der Einstufung des Arbeitskreises
Jugend der TU Dortmund. Zusätzlich ist die Anzahl der Alleinerziehenden an den
Bedarfsgemeinschaften des SGB II erhöht. Alle weiteren erhobenen strukturellen
Rahmenbedingungen in der Stadt Bonn fallen begünstigend aus..Seite 42 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 17 von 35
Feststellung Empfehlung
F2
Die Stadt Bonn hat im wirkungsorientierten Haushalt eine Gesamtstrategie für den
Bereich der Hilfen zur Erziehung implementiert. Dabei wurden strategische Ziele
definiert und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entwickelt. Jährlich erstellt der
Fachbereich einen Entwicklungsbericht, welcher dem Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie vorgelegt wird.
F3
Die Stadt Bonn hat eine dezentrale, sozialräumliche Aufbauorganisation. Der Fach-
dienst für Familien und Erziehungshilfe (FFE) gliedert sich auf sieben definierte Be-
zirke. Durch die sozialräumliche Orientierung wurden ebenfalls, analog den Bezirken,
sieben Sozialräume definiert. Durch die enge Verzahnung von Sozialraumteams und
den lokalen freien Trägern, ist es der Stadtgelungen, bedarfsgerechte Angebote vor
Ort zu entwickeln und die Zusammenarbeit im Einzelfall zu vertiefen. Die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der freien Träger haben ihre Büros teilweise in den Räumlich-
keiten der Sozialraumteams. Die Dienst- und Fachaufsicht sind klar geregelt.
F4
Die permanente Weiterentwicklung der Prozesse und Strukturen wird seitens des
Amtes verfolgt. Hierfür wird eine externe Beratung in Anspruch genommen. Die
gpaNRW bewertet die fortlaufende Analyse, einhergehend mit der Weiterentwicklung
bestehender Prozesse positiv.
F5
Mit der Schaffung der Stelle „Koordination für Sozialraumorientierung“ verfolgt die
Stadt konsequent den sozialräumlichen Ansatz. Besonders die Einhaltung der Ver-
fahrensstandards und die Unterstützung der Fachkräfte durch die Koordinatorin sind
an dieser Stelle positiv hervorzuheben.
F6
Die Stadt Bonn erarbeitet ein vielschichtiges internes Kontrollsystem. Alle Beteiligten
des Amtes werden in die Prozesse eingebunden. Das interne Kontrollsystem im Amt
für Kinder, Jugend und Familie ist ein fortlaufender Prozess und fester Bestandteil
der Arbeit. Die Stadt Bonn legt Wert darauf, dass das interne Kontrollsystem in die
allgemeine Arbeitsstruktur integriert wird. Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter soll möglichst vermieden werden.
F7
Die Stadt Bonn verfügt über eine Vielzahl prozessintegrierter Kontrollen. Diese Kon-
trollen, einhergehend mit der Einführung des internen Kontrollsystems, bilden eine
gute Basis um Risiken zu minimieren.Seite 43 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 18 von 35
Feststellung Empfehlung
F8
In der Stadt Bonn besteht ein seit Jahres strukturiertes Finanzcontrolling. Jährlich
erstellt das Amt Kinder, Jugend und Familie einen Jahresbericht zur Entwicklung der
Hilfen zur Erziehung, der dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt
wird. Kennzahlen sind kein Bestandteil des Controlling-Berichts.
E8
Die Stadt Bonn sollte den Controlling-Bericht um steuerungsrelevante, selbst
definierte Kennzahlen erweitern. Hierdurch können z. B. Kostenentwicklungen je
Hilfefall transparent dargestellt werden. Sinnvoll ist es, auch die Kennzahlen
dieses Prüfungsberichts fortzuschreiben.
F9
Die Stadt Bonn verfügt über ein gut funktionierendes Fachcontrolling. Der Ansatz der
sozialräumlichen Orientierung wird konsequent fortgeführt. Hierfür wurde die Stelle
der Sozialraumkoordination geschaffen.
F10 Die Abteilung Soziale Dienste besitzt ein Anbieterverzeichnis, in dem alle Informatio-
nen über die freien Träger zusammengefasst werden.
F11 Die Stadt Bonn prüft, ob die Ziele im Hilfeplan erreicht werden. Hierzu nutzt das Amt
unterschiedliche Formen der Wirkungsmessung. E11
Die Dienstanordnung Hilfeplanung sollte detaillierter die Wirkungsmessung ge-
währter Hilfen beschreiben. Dies würde die Bedeutung der Wirkungsmessung
widerspiegeln. Nach Möglichkeit sollte hierfür ein standardisiertes Verfahren
vorhanden sein.
F12
Die einheitliche Arbeitsweise in den Sozialraumteams der Abteilung Soziale Dienste
besitzt einen besonderen Stellenwert in der Stadt Bonn. Prozess- und Qualitätsstan-
dards werden in der Stadt Bonn konsequent verfolgt und weiterentwickelt
F13
Die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren ist ein guter Orientierungsrahmen. Alle
inhaltlichen Tätigkeiten werden ausgiebig beschrieben. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind durch diese Dienstanordnung in der Lage, ihre Arbeit unabhängig
durchzuführen. Eine grafische Darstellung der Prozesse besteht zum jetzigen Zeit-
punkt im geringen Maße.
E13
Die Stadt Bonn sollte die ausführlich beschriebenen Abläufe zusätzlich in Fluss-
diagramme überführen. Hierdurch erhalten die Fachkräfte eine grafische, über-
sichtliche und zeitliche Abfolge der Prozesse.
F14
Die Teilnahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an der kollegialen Beratung wird
durch die gpaNRW befürwortet. Schriftliche Vorgaben zur Wahl des preiswertesten
Leistungsanbieters bestehen in der Stadt Bonn nicht.
E14
Der wirtschaftliche Aspekt bei der Vergabe der Leistungen sollte noch stärker
berücksichtigt werden. Die fallführende Fachkraft sollte mindestens drei Angebo-
te bei freien Trägern einholen, sofern der ermittelte Hilfebedarf mehrere Anbieter
zulässt. Das günstigste Angebot sollte ausgewählt werden.
F15
Die direkte Prüfung einer möglichen Rückführung, kombiniert mit der Einbindung des
Fachdienstes wird von der gpaNRW befürwortet. Laufzeitbegrenzungen für gewährte
Hilfen bestehen in großen Teilen bei den ambulanten Hilfen und bei Hilfen nach § 41
SGB VIII. Obergrenzen für Fachleistungsstunden sind nicht definiert.
E15
Die Stadt Bonn sollte weitere Laufzeitbegrenzungen, differenziert nach ambulan-
ten und stationären Hilfen, in die Dienstanordnung Hilfeplanverfahren aufneh-
men. Um die Bedeutung des Bonner Fachleistungsstundenmodells hervorzuhe-
ben, sollte dieses als Anlage der Dienstanordnung Hilfeplanung hinzugefügt
werden. Ebenso sollte die Anzahl der maximal bewilligten Fachleistungsstunden
definiert sein.Seite 44 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 19 von 35
Feststellung Empfehlung
F16
Die Fortschreibung des Hilfeplanes am Ort der Leistungserbringung bei stationären
und teilstationären Maßnahmen ist positiv zu bewerten, da die fallzuständige Fach-
kraft einen guten Eindruck von den Rahmenbedingungen des freien Trägers erlangen
kann. Der Hilfeplan muss mindestens alle zwölf Monate fortgeschrieben werden.
E16
Die Hilfepläne sollten in geringeren Zeitabständen fortgeschrieben werden. Vor
Ort sollte alle sechs Monate ein Hilfeplangespräch durchgeführt werden. Nur in
genehmigten Ausnahmefällen sollten bis zu zwölf Monate zulässig sein.
F17
Werden Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt, ist die Prüfung der Ver-
selbstständigung über das Gruppenangebot „Ready for Life“ Bestandteil des Hilfe-
planverfahrens. Auch bei Kindern und Jugendlichen wird die Verselbstständigung in
der Hilfeplanung berücksichtigt.
E17
Die Verselbstständigung sollte bereits bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr
verbindlicher Bestandteil der Hilfeplanung sein. Die Stadt Bonn sollte dies in der
Dienstanordnung Hilfeplanung berücksichtigen.
F18
Die Stadt Bonn führt jährlich eine Personalbemessung auf Ebene der Sozialraum-
teams durch. Dabei werden die selbst definierten Standards als Grundlage der Zeit-
bemessung herangezogen. Auch die Einarbeitung neuer Bediensteter ist in einem
Konzept geregelt. Hierbei führt das Amt eine dem individuellen Qualifikationsstand
entsprechende Einarbeitung durch. Dies fördert die Bindung zum Fachdienst für
Familien und Erziehungshilfe. Des Weiteren werden die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter schneller in die Fallverantwortung gebracht.
F19
Im Jahr 2017 hat jede Vollzeit-Stelle durchschnittlich 42 Hilfeplanfälle bearbeitet. Im
interkommunalen Vergleich ist dies der Maximalwert. Auch im Jahr 2018 stellt die
Stadt Bonn mit 44 Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle den Maximalwert. Ursache dieser
Steigerung sind die gegenüber den Vollzeit-Stellen stärker ansteigenden Hilfeplanfäl-
le.
F20
In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden 2017 110 und 2018 119 Hilfeplanfälle je
Vollzeit-Stelle bearbeitet. Damit positioniert sich Bonn bei den 25 Prozent der kreis-
freien Städte mit dem höchsten Personaleinsatz. Die dezentrale Ausrichtung der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe führt tendenziell zu einem höheren Personaleinsatz.
F21 Die Stadt Bonn hat die Fallsteuerung ausgiebig beschrieben. Wesentliche Aspekte
werden größtenteils aufgegriffen.
F22
Das Verfahren zur Einrichtung von Projekten wird durch die gpaNRW positiv bewer-
tet. Durch die sozialräumliche Orientierung werden passgenaue, niederschwellige
Angebote dort platziert, wo der Bedarf besteht. Ebenfalls wird das jährliche Control-
ling der Projekte durch die gpaNRW positiv bewertet. Wenn der Bedarf eines Projek-
tes nicht mehr besteht wird dieses eingestellt. Internen und externe Ressourcen
werden somit geschont.Seite 45 von 377
Stadt Bonn Vorbericht 050.010.050_03349
Seite 20 von 35
Feststellung Empfehlung
F23 Die Stadt Bonn hat niedrige Fehlbeträge je Hilfefall und je Einwohner unter 21 Jah-
ren. Beide Male zählt die Stadt zu den Kommunen mit den geringsten Fehlbeträgen.
F24
Sowohl bei den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter
21 Jahren sowie den Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung je Hilfefall gehört die
Stadt Bonn zu den Kommunen mit den geringsten Aufwendungen. Die leicht unter-
durchschnittliche Falldichte einhergehend mit einem hohen Anteil ambulanter Hilfefäl-
le sowie definierte und gelebte Standards wirken sich günstig auf die Aufwendungen
aus.
F25
Die hohen Aufwendungen je stationärem Hilfefall belasten den Fehlbetrag der Hilfe
zur Erziehung. Im besonderen Maße nehmen die stationären Aufwendungen für
junge Volljährige Einfluss auf diese Kennzahl.
F26
Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Bonn den höchsten Anteil ambulanter
Hilfefälle an den Hilfefällen gesamt. Dieses gute Ergebnis wirkt sich positiv auf die
Aufwendungen und den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung aus.
F27
Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen haben einen höheren Anteil an Voll-
zeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen als die Stadt Bonn. Der geringe Anteil
an Vollzeitpflegefällen belastet den Fehlbetrag und die Aufwendungen der Hilfe zur
Erziehung.
F28
Die Falldichte der Stadt Bonn ist unterdurchschnittlich. Der hohe Anteil der 0 bis unter
21jährigen an der Gesamtbevölkerung begünstigt die unterdurchschnittliche Falldich-
te. Auch die sozialräumliche Orientierung kann einen positiven Einfluss haben.
F29 Die Aufwendungen je Hilfefall flexible ambulante erzieherische Hilfen sind ver-
gleichsweise hoch. Eine Begrenzung von Fachleistungsstunden besteht nicht.
F30
Die Aufwendungen je Hilfefall der sozialpädagogischen Familienhilfe sind hoch.
Diese hohen Aufwendungen belasten den Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung. In der
Stadt Bonn gibt es keine Begrenzung von Fachleistungsstunden. Die Anzahl der
bewilligten Fachleistungsstunden konnte systembedingt nicht ausgewertet werden.
E30
Die Stadt Bonn sollte die systemische

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de