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210425 · Mitteilungsvorlage

Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Vollstreckungsdienst mit der Gemeinde Wachtberg

Nummer
210425
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210425
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über den Vollstreckungsdienst mit der Gemeinde
Wachtberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Seit dem 22.07.2011 besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Übertragung der Vollstreckungsaufgaben von der Gemeinde Wachtberg auf die
Bundestadt Bonn.
In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Bundesstadt Bonn den
Vollstreckungsaußendienst für die Gemeinde Wachtberg gegen Zahlung einer
Pauschale pro Vollstreckungsauftrag übernimmt (s. DS 1112068).
Nachdem bereits im Jahr 2016 die Kostenpauschale von 12,50 EUR auf 19,00
EUR angehoben wurde, haben seit 2017 weitere Veränderungen
stattgefunden, die sich unmittelbar und maßgeblich auf die Inhalte der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgewirkt haben
Aufgrund der Umstrukturierung der Vollstreckung in der Gemeinde Wachtberg
und der damit einhergehenden verstärkten Konzentration auf die Vollstreckung
im Innendienst nahmen die Zahlen der an die Bundesstadt Bonn übergebenen
Amtshilfeersuchen seitdem stetig ab. Waren dies 2016 noch 741 Fälle, sanken
diese 2017 auf 459 Fälle, 2018 auf 183 Fälle sowie 2019 auf nur noch 62 Fälle.
Selbst unter Berücksichtigung der eigenen Bonner Forderungen gegen
Schuldner aus Wachtberg reduzierten sich die Gesamtzahlen seitdem in
erheblichem Maße.
Hierdurch werden im Ergebnis deutlich geringere Pfändungsgebühren
eingenommen, da sich diese gemäß § 11 der Verordnung zur Ausführung des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG –VO
VwVG NRW) prozentual an der Höhe der zu vollstreckenden Hauptforderungen
orientieren (2016: 9.300 EUR, 2017: 5.271 EUR, 2018: 3.453 EUR, 2019: 70
EUR).
Zu Beginn der Vereinbarung bis Ende 2016 wurden von der Gemeinde
Wachtberg sämtliche vollstreckbaren Forderungen an Bonn zwecks
Vollstreckung im Außendienst übergeben. Durch die Konzentration auf den
Innendienst werden seit 2017 sukzessive keine Amtshilfeersuchen über 500
EUR mehr an die Bundesstadt Bonn übergeben. Im Wesentlichen erhält BonnSeite 1 von 2

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nur noch Amtshilfeersuchen zu Bußgeldern sowie fremde Amtshilfeersuchen
anderer Gemeinden zur Vollstreckung aus Wachtberg.
Aufgrund gestiegener Personalaufwendungen (Stundensatz) sowie
insbesondere einem größeren Zeitaufwand für die Anlage eines Falles in der
neuen Software PhinnAVV käme man selbst bei einer überaus großzügigen
Annahme von rund 1.200 Amtshilfeersuchen (Wachtberger und Bonner)
mittlerweile auf eine Fallpauschale von rund 37 EUR. Bei realistischer
Betrachtung und Annahme geringerer Fallzahlen wäre die Pauschale
dementsprechend höher. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Vereinbarung für
die Bundesstadt Bonn aktuell nicht mehr wirtschaftlich ausgeführt werden kann.
Dasselbe gilt für Wachtberg, für die sich bei Anhebung der Pauschale ggf. die
Einstellung eines eigenen Mitarbeitenden lohnen würde.
In einem gemeinsamen Gespräch wurde daraufhin die Gesamtsituation der
Vollstreckungstätigkeit durch die Bundesstadt Bonn mit dem Ergebnis erörtert,
dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen
Mitte 2021 aufgelöst werden soll.
Eine einseitige Kündigung wurde nicht in Erwägung gezogen, da beide
Vertragspartner auf eine fruchtbare und konstruktive interkommunale
Zusammenarbeit der letzten zehn Jahre zurückblicken und dies auch
grundsätzlich für zukünftige sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten weiterhin in
Betracht ziehen.
Die Verwaltung wird daher die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Übertragung der Vollstreckungsaufgaben von der Gemeinde Wachtberg auf die
Bundestadt Bonn in beiderseitigem Einvernehmen zum 30.06.2021 auflösen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de