210425 · Mitteilungsvorlage
Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Vollstreckungsdienst mit der Gemeinde Wachtberg
Kerndaten
- Nummer
- 210425
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210425 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Vollstreckungsdienst mit der Gemeinde Wachtberg Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Seit dem 22.07.2011 besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Vollstreckungsaufgaben von der Gemeinde Wachtberg auf die Bundestadt Bonn. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Bundesstadt Bonn den Vollstreckungsaußendienst für die Gemeinde Wachtberg gegen Zahlung einer Pauschale pro Vollstreckungsauftrag übernimmt (s. DS 1112068). Nachdem bereits im Jahr 2016 die Kostenpauschale von 12,50 EUR auf 19,00 EUR angehoben wurde, haben seit 2017 weitere Veränderungen stattgefunden, die sich unmittelbar und maßgeblich auf die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgewirkt haben Aufgrund der Umstrukturierung der Vollstreckung in der Gemeinde Wachtberg und der damit einhergehenden verstärkten Konzentration auf die Vollstreckung im Innendienst nahmen die Zahlen der an die Bundesstadt Bonn übergebenen Amtshilfeersuchen seitdem stetig ab. Waren dies 2016 noch 741 Fälle, sanken diese 2017 auf 459 Fälle, 2018 auf 183 Fälle sowie 2019 auf nur noch 62 Fälle. Selbst unter Berücksichtigung der eigenen Bonner Forderungen gegen Schuldner aus Wachtberg reduzierten sich die Gesamtzahlen seitdem in erheblichem Maße. Hierdurch werden im Ergebnis deutlich geringere Pfändungsgebühren eingenommen, da sich diese gemäß § 11 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG –VO VwVG NRW) prozentual an der Höhe der zu vollstreckenden Hauptforderungen orientieren (2016: 9.300 EUR, 2017: 5.271 EUR, 2018: 3.453 EUR, 2019: 70 EUR). Zu Beginn der Vereinbarung bis Ende 2016 wurden von der Gemeinde Wachtberg sämtliche vollstreckbaren Forderungen an Bonn zwecks Vollstreckung im Außendienst übergeben. Durch die Konzentration auf den Innendienst werden seit 2017 sukzessive keine Amtshilfeersuchen über 500 EUR mehr an die Bundesstadt Bonn übergeben. Im Wesentlichen erhält BonnSeite 1 von 2 Seite 2 nur noch Amtshilfeersuchen zu Bußgeldern sowie fremde Amtshilfeersuchen anderer Gemeinden zur Vollstreckung aus Wachtberg. Aufgrund gestiegener Personalaufwendungen (Stundensatz) sowie insbesondere einem größeren Zeitaufwand für die Anlage eines Falles in der neuen Software PhinnAVV käme man selbst bei einer überaus großzügigen Annahme von rund 1.200 Amtshilfeersuchen (Wachtberger und Bonner) mittlerweile auf eine Fallpauschale von rund 37 EUR. Bei realistischer Betrachtung und Annahme geringerer Fallzahlen wäre die Pauschale dementsprechend höher. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Vereinbarung für die Bundesstadt Bonn aktuell nicht mehr wirtschaftlich ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Wachtberg, für die sich bei Anhebung der Pauschale ggf. die Einstellung eines eigenen Mitarbeitenden lohnen würde. In einem gemeinsamen Gespräch wurde daraufhin die Gesamtsituation der Vollstreckungstätigkeit durch die Bundesstadt Bonn mit dem Ergebnis erörtert, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen Mitte 2021 aufgelöst werden soll. Eine einseitige Kündigung wurde nicht in Erwägung gezogen, da beide Vertragspartner auf eine fruchtbare und konstruktive interkommunale Zusammenarbeit der letzten zehn Jahre zurückblicken und dies auch grundsätzlich für zukünftige sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten weiterhin in Betracht ziehen. Die Verwaltung wird daher die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Vollstreckungsaufgaben von der Gemeinde Wachtberg auf die Bundestadt Bonn in beiderseitigem Einvernehmen zum 30.06.2021 auflösen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de