210415 · Beschlussvorlage
Abschluss eines Fördervertrages für das oneworld café in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210415
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210415 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Abschluss eines Fördervertrages für das oneworld café in Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden Trägern Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH und CJG Hermann-Josef-Haus rückwirkend zum 01.01.2021 einen Vertrag zur Förderung der mit dem Beschluss zur „Neuausrichtung der Angebote des oneworld-Projektes in Bad Godesberg“ (DS-Nr.: 210413) verbundenen Fachkraftstellen zu schließen. 2. Der Abschluss des Fördervertrags erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zur DS-Nr.: 210413 und auf der Grundlage der bestehenden Förderverträge mit den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn (vgl. DS-Nr.: 202380). Begründung Die Notwendigkeit des Abschlusses eines veränderten Fördervertrages ergibt sich aus der Umsetzung des Beschlusses des Rates zur „Neuausrichtung der Angebote des oneworld-Projektes in Bad Godesberg“ (DS-Nr.: 210413). Durch die Neuausrichtung der Offenen Jugendarbeit des oneworld-Projekts der beiden Träger Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH und CJG Hermann-Josef-Haus soll der Umfang der Fachkraftstellen im oneworld café um den bisherigen Fachkraftstellenanteil des oneworld mobil = 1,0 Fachkraftstellen auf dann insgesamt 3,0 Fachkraftstellen aufgestockt werden. Hiervon sind durch den Träger 2,0 Fachkraftstellen im oneworld café und 1,0 Fachkraftstellen in der hinausreichenden Arbeit einzusetzen. Grundlage des Fördervertrages ist die Umsetzung des Rahmenkonzeptes für die Offene Jugendarbeit und die Vorlage dementsprechend fortgeschriebenen Konzepts für die erhöhten Fachkräftestellen in der Einrichtung. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Förderverträge mit den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn (vgl. DS-NR.: 202380) und der hierbei im Rahmen der im Haushalt 2021 veranschlagtenSeite 1 von 2 Seite 2 Haushaltsmittel. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.51.20.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 233.111,60 € 151000604/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 233.111,60 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de