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210415 · Beschlussvorlage

Abschluss eines Fördervertrages für das oneworld café in Bad Godesberg

Nummer
210415
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.04.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210415
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Abschluss eines Fördervertrages für das oneworld
café in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden Trägern Evangelische
Jugendhilfe Godesheim gGmbH und CJG Hermann-Josef-Haus
rückwirkend zum 01.01.2021 einen Vertrag zur Förderung der mit dem
Beschluss zur „Neuausrichtung der Angebote des oneworld-Projektes in
Bad Godesberg“ (DS-Nr.: 210413) verbundenen Fachkraftstellen zu
schließen.
2. Der Abschluss des Fördervertrags erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses
des Rates zur DS-Nr.: 210413 und auf der Grundlage der bestehenden
Förderverträge mit den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn
(vgl. DS-Nr.: 202380).
Begründung
Die Notwendigkeit des Abschlusses eines veränderten Fördervertrages ergibt
sich aus der Umsetzung des Beschlusses des Rates zur „Neuausrichtung der
Angebote des oneworld-Projektes in Bad Godesberg“ (DS-Nr.: 210413). Durch
die Neuausrichtung der Offenen Jugendarbeit des oneworld-Projekts der
beiden Träger Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH und CJG
Hermann-Josef-Haus soll der Umfang der Fachkraftstellen im oneworld café
um den bisherigen Fachkraftstellenanteil des oneworld mobil = 1,0
Fachkraftstellen auf dann insgesamt 3,0 Fachkraftstellen aufgestockt werden.
Hiervon sind durch den Träger 2,0 Fachkraftstellen im oneworld café und 1,0
Fachkraftstellen in der hinausreichenden Arbeit einzusetzen.
Grundlage des Fördervertrages ist die Umsetzung des Rahmenkonzeptes für
die Offene Jugendarbeit und die Vorlage dementsprechend fortgeschriebenen
Konzepts für die erhöhten Fachkräftestellen in der Einrichtung.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Förderverträge mit
den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn (vgl. DS-NR.: 202380)
und der hierbei im Rahmen der im Haushalt 2021 veranschlagtenSeite 1 von 2

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Haushaltsmittel. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen
des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der
Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der
Jugendarbeit
1.51.20.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in
Einrichtungen der freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
233.111,60 € 151000604/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
233.111,60 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de