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210410 · Mitteilungsvorlage

Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW

Nummer
210410
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210410
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Programm „Kommunales Integrationsmanagement“
(KIM) des Landes NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Kenntnisnahme
Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ möchte das
MKFFI NRW die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen
fördern und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den und
innerhalb der kommunalen Behörden ermöglichen sowie Bedarfe schneller
erfassen, damit der Integrationsprozess Geflüchteter oder Zugewanderter
transparenter, passgenauer und verbindlicher gestaltet werden kann.
Zielgruppe von KIM sind vor allem Geflüchtete, ausdrücklich aber auch
Zugewanderte bzw. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, darunter auch
die, die schon lange in Deutschland sind.
KIM geht in seiner Zielsetzung grundsätzlich von den geflüchteten bzw.
zugewanderten Menschen aus. Sie sollen mit ihren Biographien, Potenzialen
und individuellen Bedarfen im Mittelpunkt stehen. Ämter und andere Behörden
sollen entsprechend qualifiziert und unterstützt werden, diese Bedarfe zu
erkennen und aufzugreifen.
Hintergrund für das Programm KIM sind die Verzögerungen, Hürden und
Lücken, die an den Schnittstellen verschiedener gesetzlicher Zuständigkeiten
entstehen. In den Jahren der Flüchtlingsaufnahme ab 2015 war diese
Problematik der Schnittstellen in den Kommunen häufiges Thema. Auch in
Bonn haben auf Initiative der Stabsstelle viele Koordinierungsrunden dazu
beraten und wurden in zahlreichen Fällen Lösungen gesucht.
KIM soll umgesetzt werden mit einem rechtskreisübergreifenden, individuellen
Case Management (operative Ebene, Baustein 2), das eng verbunden sein
muss mit der strategischen Ebene, die für Schnittstellenmanagement und
Prozesssteuerung zuständig ist, für Bedarfe, Analyse und Evaluation sowie ggf.
auch zur Initiierung fehlender Maßnahmen. Diese strategische Ebene ist im
Programm KIM die „Koordinierende Stelle“ (Baustein 1). Des weiteren sollen
zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit
besonderen Integrationsleistungen im Baustein 3 des Kommunalen Integra-
tionsmanagements bis zu 3 Stellen mit jeweils 75% Stellenanteil in den
Ausländer- und Einbürgerungsbehörden gefördert werden. Diese zusätzlichenSeite 1 von 3

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Stellen müssen mit dem Baustein 1 (strategische Ebene) und dem Baustein 2
(Case Management) zusammenarbeiten, um eine abgestimmte Umsetzung
der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.
Nach Angaben des Landes NRW stehen der Stadt Bonn zur Umsetzung des
Programms KIM grundsätzlich bis zu 13 Stellen zu:
Baustein 1 („Koordinierende Stelle“):
2 Stellen (VZ), Zuschuss des Landes: 2 Pauschalen á 55.000 €/Jahr,
insgesamt 110.000 €/Jahr
1 Stelle (0,5), Zuschuss des Landes: 27.500 €/Jahr
Verwaltungsassistenz (0,5), Zuschuss des Landes: 22.500 €/Jahr
Personalkostenzuschuss für Baustein 1 insgesamt 160.000 €/Jahr
Für den Baustein 1 ist zudem eine Förderung mit einem jährlichen
Höchstbetrag von 78.100 € vorgesehen für:
- Arbeitsplatzbezogene Kosten (29.100 €)
- Kosten für die Durchführung von Veranstaltungsformaten (10.000 €)
- Kosten für Maßnahmen, die zur Verbesserung des Integrationsmanagements
entwickelt und implementiert werden (30.000 €)
- Kosten für externe Begleitung und Beratung (9.000 €)
Baustein 2 (Case Management):
7 Stellen (VZ), Zuschuss des Landes: 7 Pauschalen á 55.000 €/Jahr,
insgesamt 385.000 €/Jahr
(Bis zu 1/3 dieser Stellen können bei Verbänden angesiedelt werden, dies
muss die Kommune konzeptionell begründen und entscheiden. Die
Fachaufsicht für Stellen außerhalb der Kommune muss bei der Kommune
bleiben.)
Baustein 3 (Ausländer- und Einbürgerungsbehörden):
3 Stellen (à 75%) Zuschuss des Landes: 3 Pauschalen á 37.500 €/Jahr,
insgesamt 112.500 €/Jahr
Für die Umsetzung von KIM sieht das MKFFI NRW eine verbindliche, strukturell
verankerte Beteiligung zahlreicher Akteure vor. Neben einer Lenkungsgruppe
mit leitenden Vertreter:innen aus Ämtern, Behörden, Verbänden sind Projekt-
und Begleitgruppen vorgesehen, um Träger der Integrations-, Migrations- und
Flüchtlingsarbeit zu beteiligen sowie Migrantenselbstorganisationen, Flücht-
lingshilfe, Initiativen, Ehrenamt und Vertreter:innen der Zielgruppe.
Das Programm Kommunales Integrationsmanagement ist ein Programm für alle
NRW-Kommunen, die über ein landesgefördertes Kommunales Integrations-
zentrum (KI) verfügen und muss in den Kommunen federführend im Integra-
tionsbereich angesiedelt sein.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept zur Umsetzung vom KIM vorgelegt werden.
Dies wird unter Einbeziehung zahlreicher Akteure derzeit von der Verwaltung entwickelt
und anschließend dem Ausschuss, dem Integrationsrat und dem Rat vorgelegt. Die
Antragsfrist für den Start des Kommunalen Integrationsmanagements zum 01.01.2022
ist am 31.10.2021.Seite 2 von 3

Seite 3
Zum Stand der Dinge informiert die Verwaltung in der Sitzung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de