210410 · Mitteilungsvorlage
Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW
Kerndaten
- Nummer
- 210410
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210410 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ möchte das MKFFI NRW die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen fördern und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den und innerhalb der kommunalen Behörden ermöglichen sowie Bedarfe schneller erfassen, damit der Integrationsprozess Geflüchteter oder Zugewanderter transparenter, passgenauer und verbindlicher gestaltet werden kann. Zielgruppe von KIM sind vor allem Geflüchtete, ausdrücklich aber auch Zugewanderte bzw. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, darunter auch die, die schon lange in Deutschland sind. KIM geht in seiner Zielsetzung grundsätzlich von den geflüchteten bzw. zugewanderten Menschen aus. Sie sollen mit ihren Biographien, Potenzialen und individuellen Bedarfen im Mittelpunkt stehen. Ämter und andere Behörden sollen entsprechend qualifiziert und unterstützt werden, diese Bedarfe zu erkennen und aufzugreifen. Hintergrund für das Programm KIM sind die Verzögerungen, Hürden und Lücken, die an den Schnittstellen verschiedener gesetzlicher Zuständigkeiten entstehen. In den Jahren der Flüchtlingsaufnahme ab 2015 war diese Problematik der Schnittstellen in den Kommunen häufiges Thema. Auch in Bonn haben auf Initiative der Stabsstelle viele Koordinierungsrunden dazu beraten und wurden in zahlreichen Fällen Lösungen gesucht. KIM soll umgesetzt werden mit einem rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Management (operative Ebene, Baustein 2), das eng verbunden sein muss mit der strategischen Ebene, die für Schnittstellenmanagement und Prozesssteuerung zuständig ist, für Bedarfe, Analyse und Evaluation sowie ggf. auch zur Initiierung fehlender Maßnahmen. Diese strategische Ebene ist im Programm KIM die „Koordinierende Stelle“ (Baustein 1). Des weiteren sollen zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen im Baustein 3 des Kommunalen Integra- tionsmanagements bis zu 3 Stellen mit jeweils 75% Stellenanteil in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden gefördert werden. Diese zusätzlichenSeite 1 von 3 Seite 2 Stellen müssen mit dem Baustein 1 (strategische Ebene) und dem Baustein 2 (Case Management) zusammenarbeiten, um eine abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten. Nach Angaben des Landes NRW stehen der Stadt Bonn zur Umsetzung des Programms KIM grundsätzlich bis zu 13 Stellen zu: Baustein 1 („Koordinierende Stelle“): 2 Stellen (VZ), Zuschuss des Landes: 2 Pauschalen á 55.000 €/Jahr, insgesamt 110.000 €/Jahr 1 Stelle (0,5), Zuschuss des Landes: 27.500 €/Jahr Verwaltungsassistenz (0,5), Zuschuss des Landes: 22.500 €/Jahr Personalkostenzuschuss für Baustein 1 insgesamt 160.000 €/Jahr Für den Baustein 1 ist zudem eine Förderung mit einem jährlichen Höchstbetrag von 78.100 € vorgesehen für: - Arbeitsplatzbezogene Kosten (29.100 €) - Kosten für die Durchführung von Veranstaltungsformaten (10.000 €) - Kosten für Maßnahmen, die zur Verbesserung des Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden (30.000 €) - Kosten für externe Begleitung und Beratung (9.000 €) Baustein 2 (Case Management): 7 Stellen (VZ), Zuschuss des Landes: 7 Pauschalen á 55.000 €/Jahr, insgesamt 385.000 €/Jahr (Bis zu 1/3 dieser Stellen können bei Verbänden angesiedelt werden, dies muss die Kommune konzeptionell begründen und entscheiden. Die Fachaufsicht für Stellen außerhalb der Kommune muss bei der Kommune bleiben.) Baustein 3 (Ausländer- und Einbürgerungsbehörden): 3 Stellen (à 75%) Zuschuss des Landes: 3 Pauschalen á 37.500 €/Jahr, insgesamt 112.500 €/Jahr Für die Umsetzung von KIM sieht das MKFFI NRW eine verbindliche, strukturell verankerte Beteiligung zahlreicher Akteure vor. Neben einer Lenkungsgruppe mit leitenden Vertreter:innen aus Ämtern, Behörden, Verbänden sind Projekt- und Begleitgruppen vorgesehen, um Träger der Integrations-, Migrations- und Flüchtlingsarbeit zu beteiligen sowie Migrantenselbstorganisationen, Flücht- lingshilfe, Initiativen, Ehrenamt und Vertreter:innen der Zielgruppe. Das Programm Kommunales Integrationsmanagement ist ein Programm für alle NRW-Kommunen, die über ein landesgefördertes Kommunales Integrations- zentrum (KI) verfügen und muss in den Kommunen federführend im Integra- tionsbereich angesiedelt sein. Mit der Antragstellung muss ein Konzept zur Umsetzung vom KIM vorgelegt werden. Dies wird unter Einbeziehung zahlreicher Akteure derzeit von der Verwaltung entwickelt und anschließend dem Ausschuss, dem Integrationsrat und dem Rat vorgelegt. Die Antragsfrist für den Start des Kommunalen Integrationsmanagements zum 01.01.2022 ist am 31.10.2021.Seite 2 von 3 Seite 3 Zum Stand der Dinge informiert die Verwaltung in der Sitzung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de