210408-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz
Kerndaten
- Nummer
- 210408-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210408-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürger*innendialog zum Haushalt 2021/2022 wurde vom 10. Dezember 2020 bis zum 23. März 2021 in drei Phasen auf dem Beteiligungsportal Bonn- macht-mit.de durchgeführt. Wie bei der letzten Durchführung im Jahr 2018 durften Bonnerinnen und Bonner Vorschläge für Projekte auf Stadtbezirksebene einreichen und für diese abstimmen. Die Vorschläge wurden von der Verwaltung geprüft und mit einer Kostenschätzung versehen. In der finalen Abstimmung konnten die Bonnerinnen und Bonner dann abschließend für die geprüften Vorschläge stimmen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Vorschläge und die Zuteilung des Budgets trifft der Rat nach vorheriger Beteiligung der Bezirksvertretungen. Leider wurden einige Vorschläge nach Prüfung durch die Verwaltung als nicht umsetzbar eingestuft, sodass diese in der finalen Runde nicht zu Abstimmung freigegeben werden konnten. Insbesondere im Stadtbezirk Bonn war dies der Fall, sodass die Summe der geschätzten Kosten für die Umsetzung der abstimmbaren Vorschläge unter der Budgetgrenze für den Stadtbezirk liegt. Die Entscheidung, wie mit dem für den Stadtbezirk Bonn vorgesehenen Budget umgegangen wird, obliegen dem Rat und der Bezirksvertretung Bonn. Die Bezirksvertretung hat die Vorlage zum Bürger*innendialog in Ihrer Sitzung vom 18.05.2021 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung weitere noch realisierbare Vorschläge ergänzen möge, um das zur Verfügung stehende Budget ganz auszunutzen. Ein möglicher Bürger*innendialog zum Haushalt 2023/2024 würde voraussichtlich im Jahr 2022 durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein politischer Beschluss des Bürgerausschusses, der die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den Bürger*innendialog 2023/2024 zu erstellen. Die Verwaltung schlägt vor, die Antragsinhalte in die Erstellung des Konzeptes für den nächsten Bürger*innendialog zum Haushalt einzubeziehen und zu prüfen, inwieweit sich diese realisieren und in ein schlüssiges Gesamtkonzept integrieren lassen. Die Konzepterstellung erfolgt unter intensiver Einbindung des Beirates Bürgerbeteiligung, die abschließende Entscheidung über dasSeite 1 von 2 Seite 2 Beteiligungskonzept obliegt dann den politischen Gremien. Die unter Punkt 3 genannten Zugangsprobleme zum Ende der Beteiligungsphase sind der Verwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich wird die Plattform laufend weiterentwickelt, um einen möglichst einfachen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Durch den Relaunch der Seite, der für 2022 ansteht, werden weitere Verbesserungen in der Nutzbarkeit erwartet. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird mit dem in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen Verfahren als erledigt betrachtet. Die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung unterrichtet. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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