← Vorlagen

210408 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz

Nummer
210408
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210408-01 ST Bürgerantrag: Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.113 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210408
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
24.03.2021
Bürgerantrag: Optimierung des
Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt
für mehr Bürgernähe und Transparenz
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses
zum Bürgeraushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5

Bonn, den 24.03.2021
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt
für mehr Bürgernähe und Transparenz
Antragsinhalt:
Die Bürgerbeteiligungsplattform „Bürgerdialog zum Haushalt“ auf www.bonn-macht-mit.de
wird aufgrund von Erfahrungen im aktuellen Beteiligungsprozess optimiert mit dem Ziel,
den Dialog zum Haushalt bürgernäher zu gestalten, mehr Transparenz und Fairness
einzuführen und als Nebeneffekt die Effizienz des Verwaltungshandelns zu steigern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgend genannten Maßnahmen umzusetzen und
ggf. weitere Vorschläge zur Verbesserung des „Bürgerdialogs zum Haushalt“ zu
entwickeln und zur Beratung vorzulegen:
1. Der Bürgerdialog zum Haushalt wird um eine Kommentarfunktion zu den Stellung-
nahmen der Verwaltung erweitert, um Bürger*innen die Gelegenheit einzuräumen,
etwaige Fehlinterpretationen der eingereichten Vorschläge bzw. Fehlinformationen
frühzeitig zu erkennen und ausräumen zu können.
2. Die Reglung, dass nur die 20 bestbewerteten Vorschläge pro Stadtbezirk von der
Verwaltung geprüft werden und nur die aus dieser Teilmenge positiv bewerteten in die
nächste finale Abstimmungsphase zugelassen werden, wird aufgehoben und durch die
Neuregelung ersetzt, dass in die finale Abstimmungsphase mindestens 10 positiv
bewertete Vorschläge pro Stadtbezirk gelangen bzw. mindestens so viele Vorschläge
zur finalen Abstimmung bereit gestellt werden, dass die pro Stadtbezirk zur Verfügung
stehende Summe tatsächlich ausgeschöpft werden kann.
Die Differenz von 20 000 Euro zwischen den für den Stadtbezirk Bonn im Bürgerhaus-
halt 2021/2022 zur Verfügung stehendenden Haushaltsmitteln von 102 000 Euro und
der Summe aller zur finalen Abstimmung zugelassenen Vorschläge von 82 000 Euro
wird dem sogenannten Feuerwehrtopf der Bezirksvertretung Bonn als Ausgleich
zugewiesen, um daraus weitere kleinere Projekte finanzieren zu können.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um
während des gesamten Beteiligungszeitraums einen Zugang zur Beteiligungsplatt-
form und damit die Abgabe von Voten und Kommentaren zu ermöglichen und die
Plattform noch bürgernäher und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Begründung:
zu 1:
Bei der Kommunalwahl haben sich die Bonner Bürger*innen für einen Wechsel
ausgesprochen. Diesen Wunsch nach Veränderung spiegelt auch die rege TeilnahmeSeite 2 von 5

der Bürger*innen am aktuellen Bürgerhaushalt wieder. Mit fast 560 Vorschlägen wurden
so viele eingereicht wie noch nie zuvor, viele davon aus den Bereichen klimaresilienter
Stadtumbau, Verkehrswende/Radverkehrsförderung und Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts.
Der Umgang der Verwaltung mit den eingereichten Vorschlägen stehen im Wiederspruch
zu der bestehenden Erwartungshaltung in der Bürgerschaft. In der interessierten
Teilöffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass die Verwaltung tendenziell eher auf
Ablehnung „geprüft“ habe, statt gemeinsam mit den Bürger*innen nach Umsetzungs-
möglichkeiten zu suchen. Den mit den Stellungnahmen hervorgerufenen Unmut hat u.a.
zusammengefasst.
https://extradienst.net/2021/02/25/dann-gut-mal-schoen-spielen/
Die Kritik am Umgang der Verwaltung mit den eingereichten Vorschlägen sowie die
Erforderlichkeit einer Kommentarfunktion zu den Stellungnahmen der Verwaltung sei hier
nur am Beispiel der drei am besten bewerteten Vorschläge näher erläutert: Tanzpavillon,
Alte VHS und Begrünungsoffensive für den Bonner Norden als Ausgleich für die
Umweltschäden des Tausenfüßlers. Alle drei bestbewerteten Vorschläge sind durch das
Prüfraster der Verwaltung gefallen und wurden aufgrund von Fehlinterpretationen der
Vorschlagsinhalte bzw. nicht nachvollziehbarer Argumentation für die finale Abstimmungs-
phase zunächst nicht mehr zugelassen.
1. Tanzpavillon
So wurde der Tanzpavillon laut einem Kommentar zu einem Beitrag von
zunächst seitens der Verwaltung mit dem Hinweis auf die Lage des Rheinufers im
Landschaftsschutz und der geplanten Umgestaltung abgelehnt, obwohl im Vorschlag das
Rheinufer als Standort des Pavillons nicht genannt wurde.
Offensichtlich hat es dieser am besten bewertete Vorschlag nach Einsprüchen bei der
Verwaltung dann doch wieder in die finale Abstimmungsrunde geschafft. Dies ist zu
begrüßen. Aus Gründen der Fairness und Transparenz hätte jedoch allen Bürger*innen
die Möglichkeit einer nochmaligen Prüfung der Ablehnungsgründe eingeräumt werden
sollen.
2. Alte VHS
Der am zweitbesten bewertete Vorschlag Alte VHS wurde mit dem Argument, dass die
Verwaltung bereits an einer einvernehmlichen Lösung arbeite und auf einem guten Weg
sei, für die finale Abstimmung nicht zugelassen. Gegen diese Behauptung haben laut
Presseberichten ca. 60 Betroffene vor dem Stadthaus demonstriert, weil trotz des
bestehenden Zeitdrucks die Verwaltung noch keine befriedigende Lösung angeboten
hatte. Der Alten VHS wurde die Möglichkeit verwehrt, weiter auf der Dialogplattform für die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihr Anliegen zu werben, obwohl zu diesem
Zeitpunkt nicht klar ist, ob eine Lösung ohne Einsatz städtischer Mittel z.B. für notwendige
Modernisierungen bzw. für eine Anmietung von Räumen Dritter als Zwischenlösung
überhaupt denkbar ist.
3. Begrünungsoffensive für den Bonner Norden als Ausgleich für die Umweltschäden des
Tausendfüßlerausbaus
Der am drittbesten bewertete Vorschlag wurde in die finale Abstimmung nicht zugelassen
mit einer Begründung, die an den konkreten Inhalten des Vorschlags vorbei geht. DieSeite 3 von 5

Antragstellerin hat im Sinne eines sozialgerechten und klimaresilienten Stadtumbaus
ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen im Bonner Norden für die zu erwartenden erheblichen
negativen Auswirkungen des massiven Tausendfüßlerausbaus vorgeschlagen,
statt diese, wie geplant, in weiter Entfernung zum Einwirkungsbereich auf der anderen
Rheinseite in Beuel durchzuführen. In dem Vorschlag zum Bürgerhaushalt hat die
Antragstellerin keine konkreten Straßen benannt. Insofern verwundert es, dass die
Verwaltung in ihrer Stellungnahme schreibt, die vorgeschlagenen Straßen werden bei der
Konzepterstellung berücksichtigt. Zudem stellt sich die Frage, warum ein Konzept, in dem
die Möglichkeit neuer Baumstandorte geprüft werden soll, dem Vorschlag der Antrag-
stellerin entgegen stehen soll, die negativen Umweltauswirkungen des Tausendfüßlers
entsprechend der Eingriffsregelung ortsnah auszugleichen. Ebenso wenig kann die
Aussage nachvollzogen werden, dass die finanziellen Mittel im Bürgerhaushalt bei weitem
nicht ausreichen dürften und der zeitliche Aufwand für die Erarbeitung der Ausgleichs-
maßnahmen besonders zeitintensiv sei.
Die Antragstellerin hatte ihre Eingabe zum Planfeststellungsverfahren für den
Tausendfüßler der Verwaltung zur Kenntnis gegeben, in der Hoffnung, dass diese seitens
der Verwaltung unterstützt würde. Offensichtlich bezieht sich die Verwaltung in ihrer
Stellungnahme auf diese Eingabe, ohne diese vollumfänglich zu zitieren. Dort sind nicht
nur erste Straßenzüge und Grünflächen im Bonner Norden genannt, in denen durch
Pflanzung von Bäumen und ökologischer Aufwertung die negativen Auswirkungen
(zusätzliche Hitzebelastung bzw. Zerstörung von Grünstrukturen) minimiert bzw.
ausgeglichen werden könnten. Die Eingabe enthält zudem einen konkreten Umsetzungs-
vorschlag, der den städtischen Haushalt im Gegensatz zu dem in der Stellungnahme
seitens der Verwaltung skizzierten Vorgehen kaum belasten würde. Laut Eingabe sollte
eine vertragliche Regelung zwischen dem Straßenbaulastträger und der Stadt
abgeschlossen werden: Die Stadt stellt die für den ortsnahen Ausgleich erforderlichen
Flächen zur Verfügung, die Umsetzung erfolgt auf Kosten des Straßenbaulastträgers. Bei
Annahme des Vorschlags würden der Stadt ggf. nur geringe Kosten für die Identifikation
geeigneter Flächen im Einwirkungsbereich des Tausendfüßlers entstehen, sofern sie diese
Aufgabe mit eigenem Personal nicht bewerkstelligen kann.
Der planerische Aufwand zur Identifikation geeigneter Straßenzüge und Flächen dürfte
angesichts zur Verfügung stehender zeitgemäßer Medien (Luftbildauswertung, Leitungs-
kataster) überschaubar sein. In einem dreistündigen Spaziergang aus der Nordstadt bis
zum Grünzug Nord hat die Antragstellerin weitere Flächen identifiziert, die miteinander
vernetzt zu einer attraktiven Grünverbindung zusammengefügt werden könnten. Eine
Fotodokumentation stellt die Antragstellerin der Verwaltung gerne zur Verfügung.
Die drei genannten Beispiele zeigen, dass mit einer Kommentarfunktion zu den
Stellungnahmen der Verwaltung der Dialog mit den Bürger*innen im Sinne einer
gemeinsamen Lösungsfindung optimiert und für mehr Fairness und Transparenz bei den
Verwaltungsentscheidungen gesorgt werden könnte. Fehlinterpertationen und Fehlein-
schätzungen könnten reduziert werden.
zu 2:
Die bestehenden Regelungen haben trotz Verlängerung der Zeit für die Prüfung der
Vorschläge dazu geführt, dass die finale Abstimmungsrunde für den Stadtbezirk Bonn mit
lediglich zwei Vorschlägen mit geschätzten Kosten von jeweils 1 000 Euro begonnen
hatte. Erst im laufenden Abstimmungsverfahren wurde die Zahl der Vorschläge auf 6
erhöht, wobei deren Gesamtkosten von 82 000 Euro die für den Bürgerhaushalt zurSeite 4 von 5

Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Stadtbezirk von insgesamt 102 000 Euro
weit unterschreiten.
Unter diesen Voraussetzungen machte es wenig Sinn, die TOP 10 zu wählen, die dem Rat
zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden sollen. Die bestehende Regelung
führte zudem zu einer Ungleichbehandlung der Bewohner*innen des Stadtbezirks Bonn.
In allen anderen Stadtbezirken überschreitet die Gesamtsumme der Kosten der zuge-
lassenen Vorschläge die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel deutlich.
Es wird daher vorgeschlagen die bestehende Regelung zu ändern und aus Gründen der
Gleichbehandlung die Differenzsumme von 20 000 Euro im Stadtbezirk Bonn dem
Feuerwehrtopf für den Stadtbezirk zuzuweisen, damit als Ausgleich weitere kleine
Maßnahmen im Sinne von mehr Bürgernähe im Stadtbezirk umgesetzt werden können.
zu 3:
Am letzten Abstimmungstag war die Abstimmungsplattform zeitweilig nicht erreichbar,
eine Voten- und Kommentarabgabe deshalb nicht möglich. Zudem hat die Sortierfunktion
zeitweise nicht funktioniert, was bei über 550 Vorschlägen das Auffinden des gesuchten
Vorschlags deutlich erschwert hatte.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de