210408 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz
Kerndaten
- Nummer
- 210408
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210408 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 24.03.2021 Bürgerantrag: Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert eine Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgeraushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 Bonn, den 24.03.2021 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Optimierung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Bürgerhaushalt für mehr Bürgernähe und Transparenz Antragsinhalt: Die Bürgerbeteiligungsplattform „Bürgerdialog zum Haushalt“ auf www.bonn-macht-mit.de wird aufgrund von Erfahrungen im aktuellen Beteiligungsprozess optimiert mit dem Ziel, den Dialog zum Haushalt bürgernäher zu gestalten, mehr Transparenz und Fairness einzuführen und als Nebeneffekt die Effizienz des Verwaltungshandelns zu steigern. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgend genannten Maßnahmen umzusetzen und ggf. weitere Vorschläge zur Verbesserung des „Bürgerdialogs zum Haushalt“ zu entwickeln und zur Beratung vorzulegen: 1. Der Bürgerdialog zum Haushalt wird um eine Kommentarfunktion zu den Stellung- nahmen der Verwaltung erweitert, um Bürger*innen die Gelegenheit einzuräumen, etwaige Fehlinterpretationen der eingereichten Vorschläge bzw. Fehlinformationen frühzeitig zu erkennen und ausräumen zu können. 2. Die Reglung, dass nur die 20 bestbewerteten Vorschläge pro Stadtbezirk von der Verwaltung geprüft werden und nur die aus dieser Teilmenge positiv bewerteten in die nächste finale Abstimmungsphase zugelassen werden, wird aufgehoben und durch die Neuregelung ersetzt, dass in die finale Abstimmungsphase mindestens 10 positiv bewertete Vorschläge pro Stadtbezirk gelangen bzw. mindestens so viele Vorschläge zur finalen Abstimmung bereit gestellt werden, dass die pro Stadtbezirk zur Verfügung stehende Summe tatsächlich ausgeschöpft werden kann. Die Differenz von 20 000 Euro zwischen den für den Stadtbezirk Bonn im Bürgerhaus- halt 2021/2022 zur Verfügung stehendenden Haushaltsmitteln von 102 000 Euro und der Summe aller zur finalen Abstimmung zugelassenen Vorschläge von 82 000 Euro wird dem sogenannten Feuerwehrtopf der Bezirksvertretung Bonn als Ausgleich zugewiesen, um daraus weitere kleinere Projekte finanzieren zu können. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um während des gesamten Beteiligungszeitraums einen Zugang zur Beteiligungsplatt- form und damit die Abgabe von Voten und Kommentaren zu ermöglichen und die Plattform noch bürgernäher und nutzerfreundlicher zu gestalten. Begründung: zu 1: Bei der Kommunalwahl haben sich die Bonner Bürger*innen für einen Wechsel ausgesprochen. Diesen Wunsch nach Veränderung spiegelt auch die rege TeilnahmeSeite 2 von 5 der Bürger*innen am aktuellen Bürgerhaushalt wieder. Mit fast 560 Vorschlägen wurden so viele eingereicht wie noch nie zuvor, viele davon aus den Bereichen klimaresilienter Stadtumbau, Verkehrswende/Radverkehrsförderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Umgang der Verwaltung mit den eingereichten Vorschlägen stehen im Wiederspruch zu der bestehenden Erwartungshaltung in der Bürgerschaft. In der interessierten Teilöffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass die Verwaltung tendenziell eher auf Ablehnung „geprüft“ habe, statt gemeinsam mit den Bürger*innen nach Umsetzungs- möglichkeiten zu suchen. Den mit den Stellungnahmen hervorgerufenen Unmut hat u.a. zusammengefasst. https://extradienst.net/2021/02/25/dann-gut-mal-schoen-spielen/ Die Kritik am Umgang der Verwaltung mit den eingereichten Vorschlägen sowie die Erforderlichkeit einer Kommentarfunktion zu den Stellungnahmen der Verwaltung sei hier nur am Beispiel der drei am besten bewerteten Vorschläge näher erläutert: Tanzpavillon, Alte VHS und Begrünungsoffensive für den Bonner Norden als Ausgleich für die Umweltschäden des Tausenfüßlers. Alle drei bestbewerteten Vorschläge sind durch das Prüfraster der Verwaltung gefallen und wurden aufgrund von Fehlinterpretationen der Vorschlagsinhalte bzw. nicht nachvollziehbarer Argumentation für die finale Abstimmungs- phase zunächst nicht mehr zugelassen. 1. Tanzpavillon So wurde der Tanzpavillon laut einem Kommentar zu einem Beitrag von zunächst seitens der Verwaltung mit dem Hinweis auf die Lage des Rheinufers im Landschaftsschutz und der geplanten Umgestaltung abgelehnt, obwohl im Vorschlag das Rheinufer als Standort des Pavillons nicht genannt wurde. Offensichtlich hat es dieser am besten bewertete Vorschlag nach Einsprüchen bei der Verwaltung dann doch wieder in die finale Abstimmungsrunde geschafft. Dies ist zu begrüßen. Aus Gründen der Fairness und Transparenz hätte jedoch allen Bürger*innen die Möglichkeit einer nochmaligen Prüfung der Ablehnungsgründe eingeräumt werden sollen. 2. Alte VHS Der am zweitbesten bewertete Vorschlag Alte VHS wurde mit dem Argument, dass die Verwaltung bereits an einer einvernehmlichen Lösung arbeite und auf einem guten Weg sei, für die finale Abstimmung nicht zugelassen. Gegen diese Behauptung haben laut Presseberichten ca. 60 Betroffene vor dem Stadthaus demonstriert, weil trotz des bestehenden Zeitdrucks die Verwaltung noch keine befriedigende Lösung angeboten hatte. Der Alten VHS wurde die Möglichkeit verwehrt, weiter auf der Dialogplattform für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihr Anliegen zu werben, obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht klar ist, ob eine Lösung ohne Einsatz städtischer Mittel z.B. für notwendige Modernisierungen bzw. für eine Anmietung von Räumen Dritter als Zwischenlösung überhaupt denkbar ist. 3. Begrünungsoffensive für den Bonner Norden als Ausgleich für die Umweltschäden des Tausendfüßlerausbaus Der am drittbesten bewertete Vorschlag wurde in die finale Abstimmung nicht zugelassen mit einer Begründung, die an den konkreten Inhalten des Vorschlags vorbei geht. DieSeite 3 von 5 Antragstellerin hat im Sinne eines sozialgerechten und klimaresilienten Stadtumbaus ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen im Bonner Norden für die zu erwartenden erheblichen negativen Auswirkungen des massiven Tausendfüßlerausbaus vorgeschlagen, statt diese, wie geplant, in weiter Entfernung zum Einwirkungsbereich auf der anderen Rheinseite in Beuel durchzuführen. In dem Vorschlag zum Bürgerhaushalt hat die Antragstellerin keine konkreten Straßen benannt. Insofern verwundert es, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme schreibt, die vorgeschlagenen Straßen werden bei der Konzepterstellung berücksichtigt. Zudem stellt sich die Frage, warum ein Konzept, in dem die Möglichkeit neuer Baumstandorte geprüft werden soll, dem Vorschlag der Antrag- stellerin entgegen stehen soll, die negativen Umweltauswirkungen des Tausendfüßlers entsprechend der Eingriffsregelung ortsnah auszugleichen. Ebenso wenig kann die Aussage nachvollzogen werden, dass die finanziellen Mittel im Bürgerhaushalt bei weitem nicht ausreichen dürften und der zeitliche Aufwand für die Erarbeitung der Ausgleichs- maßnahmen besonders zeitintensiv sei. Die Antragstellerin hatte ihre Eingabe zum Planfeststellungsverfahren für den Tausendfüßler der Verwaltung zur Kenntnis gegeben, in der Hoffnung, dass diese seitens der Verwaltung unterstützt würde. Offensichtlich bezieht sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auf diese Eingabe, ohne diese vollumfänglich zu zitieren. Dort sind nicht nur erste Straßenzüge und Grünflächen im Bonner Norden genannt, in denen durch Pflanzung von Bäumen und ökologischer Aufwertung die negativen Auswirkungen (zusätzliche Hitzebelastung bzw. Zerstörung von Grünstrukturen) minimiert bzw. ausgeglichen werden könnten. Die Eingabe enthält zudem einen konkreten Umsetzungs- vorschlag, der den städtischen Haushalt im Gegensatz zu dem in der Stellungnahme seitens der Verwaltung skizzierten Vorgehen kaum belasten würde. Laut Eingabe sollte eine vertragliche Regelung zwischen dem Straßenbaulastträger und der Stadt abgeschlossen werden: Die Stadt stellt die für den ortsnahen Ausgleich erforderlichen Flächen zur Verfügung, die Umsetzung erfolgt auf Kosten des Straßenbaulastträgers. Bei Annahme des Vorschlags würden der Stadt ggf. nur geringe Kosten für die Identifikation geeigneter Flächen im Einwirkungsbereich des Tausendfüßlers entstehen, sofern sie diese Aufgabe mit eigenem Personal nicht bewerkstelligen kann. Der planerische Aufwand zur Identifikation geeigneter Straßenzüge und Flächen dürfte angesichts zur Verfügung stehender zeitgemäßer Medien (Luftbildauswertung, Leitungs- kataster) überschaubar sein. In einem dreistündigen Spaziergang aus der Nordstadt bis zum Grünzug Nord hat die Antragstellerin weitere Flächen identifiziert, die miteinander vernetzt zu einer attraktiven Grünverbindung zusammengefügt werden könnten. Eine Fotodokumentation stellt die Antragstellerin der Verwaltung gerne zur Verfügung. Die drei genannten Beispiele zeigen, dass mit einer Kommentarfunktion zu den Stellungnahmen der Verwaltung der Dialog mit den Bürger*innen im Sinne einer gemeinsamen Lösungsfindung optimiert und für mehr Fairness und Transparenz bei den Verwaltungsentscheidungen gesorgt werden könnte. Fehlinterpertationen und Fehlein- schätzungen könnten reduziert werden. zu 2: Die bestehenden Regelungen haben trotz Verlängerung der Zeit für die Prüfung der Vorschläge dazu geführt, dass die finale Abstimmungsrunde für den Stadtbezirk Bonn mit lediglich zwei Vorschlägen mit geschätzten Kosten von jeweils 1 000 Euro begonnen hatte. Erst im laufenden Abstimmungsverfahren wurde die Zahl der Vorschläge auf 6 erhöht, wobei deren Gesamtkosten von 82 000 Euro die für den Bürgerhaushalt zurSeite 4 von 5 Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Stadtbezirk von insgesamt 102 000 Euro weit unterschreiten. Unter diesen Voraussetzungen machte es wenig Sinn, die TOP 10 zu wählen, die dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden sollen. Die bestehende Regelung führte zudem zu einer Ungleichbehandlung der Bewohner*innen des Stadtbezirks Bonn. In allen anderen Stadtbezirken überschreitet die Gesamtsumme der Kosten der zuge- lassenen Vorschläge die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel deutlich. Es wird daher vorgeschlagen die bestehende Regelung zu ändern und aus Gründen der Gleichbehandlung die Differenzsumme von 20 000 Euro im Stadtbezirk Bonn dem Feuerwehrtopf für den Stadtbezirk zuzuweisen, damit als Ausgleich weitere kleine Maßnahmen im Sinne von mehr Bürgernähe im Stadtbezirk umgesetzt werden können. zu 3: Am letzten Abstimmungstag war die Abstimmungsplattform zeitweilig nicht erreichbar, eine Voten- und Kommentarabgabe deshalb nicht möglich. Zudem hat die Sortierfunktion zeitweise nicht funktioniert, was bei über 550 Vorschlägen das Auffinden des gesuchten Vorschlags deutlich erschwert hatte.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de