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210407 · Antrag

Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree

Nummer
210407
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210407-01 ST Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree

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Antrag
öffentlich
210407
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bernd Weede
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Willnauer
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
25.03.2021
Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge
von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im
Viktoriakarree
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
21.04.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 29.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Den Pächter*innen und Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im
Viktoriakarree wird eine Neufassung ihrer Miet- und Pachtverträge unter
Vereinbarung einer ordentlichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren
angeboten, die sich bei Nicht-Inanspruchnahme einer
Kündigungsmöglichkeit jeweils um ein Kalenderjahr verlängert.
Abweichend von § 580 a Abs. 2 BGB wird dabei für den Vermieter eine
ordentliche Kündigungsfrist von einem Jahr zum Monatsende vereinbart.
Die gesetzliche Kündigungsfrist der Mieter*innen bleibt davon unberührt.
2. Der Hauptausschuss bekundet seinen Willen, im Rahmen einer
Neugestaltung des Viktoriaviertels den Bestandsmieter*innen städtischer
Immobilien möglichst eine Fortsetzung ihrer Gewerbetätigkeit im Viertel
zu eröffnen. Die Verwaltung wird gebeten, dem im Rahmen der
Gespräche zur Weiterentwicklung Beachtung zu schenken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle bestehenden städtischen
Geschäftsraumvermietungen und Verpachtungen dahingehend zu
untersuchen, ob für weitere Objekte Mietverträge mit kurzer Laufzeit
existieren und zu prüfen, ob diese ebenfalls für eine
Laufzeitverlängerung infrage kommen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Nach Auskunft der Gewerbegemeinschaft Viktoriaviertel e.V. beträgt die
Laufzeit der Mietverträge für städtische Gewerbeobjekte aufgrund der
ungeklärten Situation der weiteren Entwicklung des Viertels derzeit
lediglich sechs Monate. Dies bietet den Gewerbebetrieben kaum
Planungssicherheit. Angesichts jedenfalls nicht kurzfristig anstehender
Maßnahmen ist daher die Schaffung einer längeren vertraglichen
Sicherheit für die Gewerbebetriebe geboten, was auch im Hinblick auf
die derzeitige Wirtschaftskrise einen Beitrag zur Unterstützung der
Gewerbetreibenden leistet. In dem Rahmen sollte der Rat auch seinen
grundsätzlichen Willen bekunden, den meist langjährigen
Bestandsmieter*innen im Viertel bei der mittelfristig anstehenden
Neuausrichtung des Viertels im Rahmen der Möglichkeiten eine
Bleibeperspektive zu bieten. Die Verwaltung sollte diesem Gesichtspunkt
in den anstehenden Gesprächen u.a. mit der Universität
Beachtung schenken.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de