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210403-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort

Nummer
210403-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210403 Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210403-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Bauliche Erneuerung der Feuer- und
Rettungswache 1 am jetzigen Standort
Beratungsfolge
Im Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen zum Neubau der
Feuerwachen 1 (DS 210403) und 3 (DS 210265) wurde die Verwaltung
gebeten in einer Ergänzung die grundsätzliche Standortplanung von
Feuerwehr und Rettungsdienst im Hinblick auf die Themen
Hilfsfristerreichung, Bedarfsplanung, Wahrnehmung von
Sonderaufgaben und Angliederung von Werkstätten darzustellen.
Es handelt sich dabei in den wesentlichen Punkten um die aus Sicht der
Standortplanung aus dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan
zusammengeführten Inhalte.
Es werden hier die Standorte der Feuerwachen 1 bis 3 dargestellt. Die
Feuerwachen 4 und 5 haben Sonderrollen auf die im Text kurz
eingegangen wird. Die Standorte der Feuerwachen 1 bis 3 sind:
Feuerwache 1
Nordstadt, Lievelingsweg
Ausrückebereich Innenstadt, nördliche und westliche Stadtgebiete
linksrheinisch
Feuerwache 2
Beuel, Maarstraße
Ausrückebereich östliche Stadtgebiete rechtsrheinisch
Feuerwache 3
Bad Godesberg, Friesdorfer Straße
Ausrückebereich südliche Stadtgebiete linksrheinisch
1. Hilfsfristen
Die Auswertungen des Brandschutzbedarfsplans hatten zum
wiederholten Male bestätigt, dass die aktuellen Standorte der von der
Berufsfeuerwehr besetzten Feuerwachen auch weiterhin sehr gut
geeignet sind.Seite 1 von 5
Seite 2
Die Betrachtungen hatten ergeben, dass jegliche Verschiebung eines
oder mehrerer Standorte neben Verbesserungen in Teilbereichen des
Stadtgebietes immer auch erhebliche Verschlechterungen in anderen
Bereichen auslösen würde. Anhand von Fahrzeitprognosen lässt sich
zeigen, dass die 8-Minuten-Bereiche (entspricht bei einer Ausrückzeit
von 90 Sekunden einer maximalen Fahrzeit von 6,5 Minuten) der
Feuerwache 1, 2 und 3 im Regelfall aneinander angrenzen.
Die Feuerwache 4, Standort der Löscheinheit Duisdorf der Freiwilligen
Feuerwehr, ist aus der Historie so bezeichnet. Der Standort war in der
Vergangenheit einmal hauptamtlich besetzt und auch einmal Standort
der Rettungswache 4. Außerdem ist diese Löscheinheit sehr stark
besetzt und auch tagsüber in hoher Stärke verfügbar.
Die Feuerwache 5, Werkfeuerwehr UKB, erfüllt einen Sonderauftrag mit
der Abdeckung vorrangig des im Anordnungsbescheid festgelegten
Geländes des UKB, Campus Venusberg. Daneben wird die Wache aber
bei kritischen Einsätzen auch in den angrenzenden Ortseilen eingesetzt,
was auch dort zu einer deutlichen Verbesserung der Hilfsfristen geführt
hat.
2. Sonderaufgaben
Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr stellen mit den Löscheinheiten,
das sind jeweils zwei Löschfahrzeuge und eine Drehleiter mit zehn
Einsatzkräften, den sogenannten Grundschutz sicher. Der überwiegende
Teil der kleinen und mittleren Brände und Hilfeleistungen werden durch
diese Einheiten innerhalb der Hilfsfrist von acht Minuten eigenständig
bearbeitet. Bei größeren oder speziellen Einsätzen dienen diese
Löscheinheiten der Durchführung der wichtigsten Erstmaßnahmen.
Mit solchen speziellen Einsätzen ergeben sich Sonderaufgaben, die
selten vorkommen, aber die dennoch schnell und erfolgreich zu
bearbeiten sind. Diese Sonderaufgaben bedürfen immer auch des
Personals und der Fahrzeuge der Löscheinheiten, die dann für ihre
Grundaufgaben weitgehend nicht mehr einsatzbereit sind, so dass die
Wachen dann bei längeren Einsätzen von der Freiwilligen Feuerwehr
besetzt werden.
Neben zahlreichen kleineren Arbeitsfeldern sind im Wesentlichen drei
große Bereiche von Sonderaufgaben abzudecken:
- Erweiterte Technische Hilfe, zum Beispiel nach Unfällen mit
LKW, Bussen und Schienenfahrzeugen oder
Gebäudeeinstürzen, Baustellenunfällen und VerschüttetenSeite 2 von 5
Seite 3
- Wasserrettung, Technische Hilfe und Brandbekämpfung auf
dem Rhein
- Abwehr von Gefahren durch chemische, biologische oder
radioaktive Stoffe
Für die Wahrnehmung der Sonderaufgabe in der erweiterten
technischen Hilfe ist eine gute Anbindung an das Straßennetz und eine
gute Erreichbarkeit des Schienennetzes wichtig. Diese Voraussetzungen
sind vor allem am Standort der Feuerwache 1 am Lievelingsweg
gegeben, da zum einen eine optimale Anbindung an das Autobahnnetz
besteht und sich zum anderen mit dem Hauptbahnhof und dem
überwiegenden Teil des U-Bahn-Systems wesentliche
Gefahrenschwerpunkte im Bereich dieser Feuerwache befinden.
Die Wasserrettung und der Einsatz mit Wasserfahrzeugen auf dem
Rhein bedingt vor allem eine gute Anbindung an mögliche Standorte von
Steigeranlagen in Innenstadtlagen, die nahe an vorhandenen und/oder
optimalen Wachstandorten liegen. Diese Voraussetzungen erfüllen die
Feuerwachen 1 und 2 (Maarstraße) gleichermaßen. Bis vor etwa 15
Jahren war auch diese Sonderaufgabe am Lievelingsweg angesiedelt,
bevor eine Verlagerung nach Beuel vorgenommen wurde, um eine
bessere Fokussierung von Einsatzkräften einer Wache auf diese sehr
ausbildungsintensive Aufgabe sicherzustellen.
Die Vorhaltung von besonders ausgebildetem Personal und Spezialgerät
für Einsätze mit Gefahrstoffen bedingt zunächst keine geografischen
Präferenzen für einen bestimmten Standort. Allerdings hat sich hier an
der Wache Friesdorfer Straße und im umgebenden Wachkreis 3 im Zuge
von mittlerweile mehreren Jahrzehnten Befassung mit dem Thema ein
hohes Maß an Expertise sowohl beim haupt- als auch beim
ehrenamtlichen Einsatzpersonal herausgebildet.
3. Werkstätten
Für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Feuerwehr ist die ständige
Verfügbarkeit einer Reihe stark spezialisierter Werkstätten erforderlich.
Dies gilt zum Beispiel für Einsatzfahrzeuge, Atemschutzgeräte,
Schutzkleidung, Funkgeräte, und Leitern. Für deren Standortplanung
ergibt sich grundsätzlich ein Zielkonflikt: Für Leitung und Aufsicht sowie
für ineinandergreifende Arbeitsprozesse verschiedener Werkstätten ist
es vorteilhaft, möglichst viele dieser Einrichtungen mit der
entsprechenden Fachabteilung von Feuerwehr und Rettungsdienst an
einem Standort zusammenzufassen. Gleichzeitig steht aber an allen
Feuerwachen durch das dort in Bereitschaft befindliche Personal
Arbeitskapazität von zudem großenteils ohnehin handwerklich-technischSeite 3 von 5
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ausgebildeten Kräften zu Verfügung. Dazu kommt, dass bedingt durch
die begrenzte Grundfläche an keinem der Wachstandorte die
Zusammenfassung aller technischen Bereiche möglich wäre.
Einzelne Werkstätten sind stärker an bestimmte Standorte gebunden, als
andere. Dies gilt insbesondere für die KFZ-Werkstatt am Lievelingsweg,
da dort täglich Schnittstellen zur benachbarten Werkstatt der
bonnOrange AöR bestehen. Für andere Arbeitsbereiche sind komplexe
und sehr spezifische bauliche Einrichtungen nötig oder sinnvoll. Dieses
betrifft in erster Linie die Schlauchwerkstatt mit dem zugehörigen
Schlauchtrockenturm. Da für viele Arbeitsfelder diese Randbedingungen
allerdings nicht bestehen, sind zahlreiche Werkstätten bereits jetzt schon
dezentral über die einzelnen Standorte verteilt:
Werkstätten am Standort Feuerwache 1:
- Kfz-Werkstatt
- Atemschutzwerkstatt mit Atemschutzübungsstrecke
- Schlauchwerkstatt mit Trockenturm
- Kleiderkammer (Dienst- und Schutzkleidung)
- Funkwerkstatt, Nachrichtentechnik und Informationstechnik
- Arbeitsbereich Feuerwehrschlüsseldepots und Brandmelde-
anlagen
- Lager und Geräteprüfung für Feuerwehrgeräte
- Rettungsdienst-Gerätelager und Medizinproduktelager
- Rettungsdienst-Fahrzeugdesinfektion
Werkstätten am Standort Feuerwache 2:
- Lager und Geräteprüfung für tragbare Leitern
- Lager und Geräteprüfung für Sprungrettungsgeräte
- Lager und Geräteprüfung für Gerätschaften Wasserrettung
- Lager und Geräteprüfung für Gerätschaften Absturzsicherung
Werkstätten am Standort Feuerwache 3:
- Wäscherei für Feuerwehr-Schutzkleidung
- Werkstatt Meßgeräte und Chemikalienschutzkleidung
- Werkstatt für Schreiner- und Schlosserarbeiten
An der Feuerwache 5, UKB besteht eine Werkstatt für Feuerlöscher.
Diese war vormals auf der Feuerwache 3 untergebracht.
Mit dem Neubau für die Feuerwache 3 soll dort künftig die
Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsstrecke betrieben werden.Seite 4 von 5
Seite 5
Diese Verlagerung erlaubt neben der gleichmäßigeren Verteilung der
Arbeitslast zwischen den Feuerwachen auch die Nutzung von Synergien
durch dort bereits vorhandene verwandte Arbeitsbereiche (Pflege und
Wartung von Messgeräten und Chemikalienschutzkleidung). Der Bereich
müsste sonst auch an der Feuerwache 1 neu gebaut werden.
Bei allen drei Aspekten, Hilfsfristen, Sonderaufgaben und Werkstätten
bleibt es bei allen Standorten mit Ausnahme des Bereichs Atemschutz
bei der bisherigen Aufteilung. Mit der im Brandschutzbedarfsplan
ebenfalls schon beschriebenen Erneuerung der Feuerwache in Beuel
möchte die Verwaltung im weiteren Verlauf ebenfalls beginnen.
Grundsätzliche Veränderungen bei den hier behandelten Aspekten sind
auch dort nicht zu erwarten. Allerdings wäre in der Planung zu prüfen, ob
ein Werkstattbereich von der Feuerwache 1 zur Feuerwache 2 verlegt
werden sollte. In der beabsichtigten Quartiersentwicklung für das Gebiet
östlich des Bahnhofs Beuel ist die mögliche Verlagerung der Unterkunft
der Löscheinheit Beuel der Freiwilligen Feuerwehr an den Standort der
Feuerwache 2 als Möglichkeit thematisiert.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 07:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de