210402 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des Vergabeverfahrens Tiefbauarbeiten zur Errichtung des Blitzschutzes auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210402
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 06.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 210402 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Tiefbauarbeiten zur Errichtung des Blitzschutzes auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Das Ausscheiden eines externen Planers sowie zwei krankheitsbedingte Projektleiterwechsel im Nachgang haben zu Versäumnissen in der Planung und Ausführung der Maßnahme „Blitzschutzarbeiten auf den Kläranlagen“ geführt. Die Maßnahme befindet sich bereits in der Ausführung. Die im Zusammenhang mit den Blitzschutzarbeiten erforderlichen Tiefbauarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf müssen zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden, um Stillstandzeiten und damit zusätzliche Kosten möglichst zu vermeiden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit Blitzschutzarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf wird zugestimmt. Begründung Für die Bonner Kläranlagen wurde ein Blitzschutzkonzept gemäß den aktuellen technischen Regeln erstellt. Hier wurden eine Bestandsaufnahme der Gebäude und die Standards und Anforderungen des äußeren und inneren Blitzschutzes für die Bonner Kläranlagen festgelegt. Weiterhin wurden exemplarisch Mängel und Defizite im bestehenden Blitzschutz aufgezeigt. Unter einer Blitzschutzanlage werden Vorkehrungen gegen schädliche Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf bauliche Anlagen verstanden. Ohne einen zusammenhängenden Blitzschutz (äußerer Blitzschutz: Fangeinrichtungen, Ableitungsanlagen und Erdungsanlagen; innerer Blitzschutz: Gesamtheit der Maßnahmen gegen Überspannungen – Überspannungsschutzgeräte) können direkte Blitzeinschläge Teile von Bauwerken zerstören oder durch dieSeite 1 von 3 Seite 2 Hitzewirkung der elektrischen Entladung zu Bränden und somit zum technischen Ausfall der Kläranlage führen. Auf dieser Grundlage wurde durch den TÜV-Rheinland eine turnusmäßig erforderliche Prüfung der Blitzschutzanlagen auf allen Kläranlagen vorgenommen. Hier mussten insbesondere auch für die Explosionsschutzbereiche und den Inneren Blitzschutz die aktuellen Anforderungen aus dem Blitzschutzkonzept beachtet werden. Es wurden Mängel und Ergänzungsbedarfe festgestellt, die kurz- und mittelfristig zu beheben sind. Hierzu wurde am 06.01.2020 ein Auftrag als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren an eine Fachfirma für Blitzschutz erteilt. Erst mit Beginn der Ausführung auf der Kläranlage Bad Godesberg wurde der Bedarf an Tiefbauarbeiten festgestellt. Um die baulichen Kläranlagenkomponenten (Betriebsgebäude, Werkstätten, Becken, Schlammspeicher, Faultürme, Klärschlammverbrennungsanlage) untereinander mit einem einheitlichen Blitzschutzsystem verbinden zu können, müssen die Ableitungsanlagen und Erdungsbänder im Erdreich durch einen ca. 40cm breiten und 60cm tiefen Graben verlegt werden. Aufgrund der vielerorts gepflasterten und asphaltierten Flächen und der zum Teil räumlich gedrängten Infrastruktur auf den Kläranlagen Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf müssen diese Arbeiten durch eine Tiefbaufirma durchgeführt werden. Die auf der Kläranlage Salierweg erforderlichen Tiefbauarbeiten sind aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur und der Platzverhältnisse weniger anspruchsvoll und werden daher im Rahmen des Blitzschutzauftrags mit ausgeführt. Um die bereits begonnenen Arbeiten auf der Kläranlage Bad Godesberg verzögerungsfrei abzuwickeln, wurde auf den bestehenden Rahmenvertrag für Erd-, Maurer- und Betonbauarbeiten (Vertrag im Rahmen der Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpwerke, BVA-Beschluss vom 19.09.2019, DS-Nr.: 1912259) zurückgegriffen. Mit den Tiefbauarbeiten auf der Kläranlage Bad Godesberg sind alleine ca. 30 % der Auftragssumme des Rahmenvertrages (211.970 € netto) gebunden. Der Umfang der erforderlichen Tiefbauarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf ist zu groß, um diese Arbeiten ebenfalls über den Rahmenvertrag abzuwickeln. Durch ein im Januar 2021 beauftragtes Ingenieurbüro wurden der Leistungsumfang und die Schätzkosten von ca. 365.000 € netto ermittelt. Bei einer entsprechenden Berücksichtigung der erforderlichen Tiefbauarbeiten bereits im Rahmen der Planung, wären Kosten in vergleichbarer Höhe zu berücksichtigen gewesen. Das Versäumnis in der Planungsphase hat insgesamt keine Mehrkosten verursacht und somit ist kein finanzieller Schaden entstanden. Die Tiefbauarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf müssen jedoch sehr zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden, damit keine höheren Kosten durch Stillstandzeiten entstehen. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des §82 GO NRW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. 30.03.2021 gez. Dörner gez. Haid Datum Oberbürgermeisterin Ausschussvorsitzende/rSeite 2 von 3 Seite 3 Vergabeart X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-815 X VOB VOL bzw. VgV 01.05.2021 bis 31.12.2021 435.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv)/ Finanzposition (investiv) Co-Kontierung (konsumtiv)/ Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung u. Abwasserbeseitigung 521120 6630220 6630230 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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