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210402 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens Tiefbauarbeiten zur Errichtung des Blitzschutzes auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf

Nummer
210402
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
06.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
210402
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Tiefbauarbeiten zur Errichtung des Blitzschutzes
auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Ausscheiden eines externen Planers sowie zwei krankheitsbedingte
Projektleiterwechsel im Nachgang haben zu Versäumnissen in der Planung und
Ausführung der Maßnahme „Blitzschutzarbeiten auf den Kläranlagen“ geführt.
Die Maßnahme befindet sich bereits in der Ausführung. Die im Zusammenhang
mit den Blitzschutzarbeiten erforderlichen Tiefbauarbeiten auf den Kläranlagen
Beuel und Duisdorf müssen zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden,
um Stillstandzeiten und damit zusätzliche Kosten möglichst zu vermeiden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang
mit Blitzschutzarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf wird
zugestimmt.
Begründung
Für die Bonner Kläranlagen wurde ein Blitzschutzkonzept gemäß den aktuellen
technischen Regeln erstellt. Hier wurden eine Bestandsaufnahme der Gebäude
und die Standards und Anforderungen des äußeren und inneren Blitzschutzes
für die Bonner Kläranlagen festgelegt. Weiterhin wurden exemplarisch Mängel
und Defizite im bestehenden Blitzschutz aufgezeigt. Unter einer
Blitzschutzanlage werden Vorkehrungen gegen schädliche Auswirkungen von
Blitzeinschlägen auf bauliche Anlagen verstanden. Ohne einen
zusammenhängenden Blitzschutz (äußerer Blitzschutz: Fangeinrichtungen,
Ableitungsanlagen und Erdungsanlagen; innerer Blitzschutz: Gesamtheit der
Maßnahmen gegen Überspannungen – Überspannungsschutzgeräte) können
direkte Blitzeinschläge Teile von Bauwerken zerstören oder durch dieSeite 1 von 3

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Hitzewirkung der elektrischen Entladung zu Bränden und somit zum
technischen Ausfall der Kläranlage führen.
Auf dieser Grundlage wurde durch den TÜV-Rheinland eine turnusmäßig
erforderliche Prüfung der Blitzschutzanlagen auf allen Kläranlagen
vorgenommen. Hier mussten insbesondere auch für die
Explosionsschutzbereiche und den Inneren Blitzschutz die aktuellen
Anforderungen aus dem Blitzschutzkonzept beachtet werden. Es wurden
Mängel und Ergänzungsbedarfe festgestellt, die kurz- und mittelfristig zu
beheben sind.
Hierzu wurde am 06.01.2020 ein Auftrag als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit
von zwei Jahren an eine Fachfirma für Blitzschutz erteilt. Erst mit Beginn der
Ausführung auf der Kläranlage Bad Godesberg wurde der Bedarf an
Tiefbauarbeiten festgestellt. Um die baulichen Kläranlagenkomponenten
(Betriebsgebäude, Werkstätten, Becken, Schlammspeicher, Faultürme,
Klärschlammverbrennungsanlage) untereinander mit einem einheitlichen
Blitzschutzsystem verbinden zu können, müssen die Ableitungsanlagen und
Erdungsbänder im Erdreich durch einen ca. 40cm breiten und 60cm tiefen
Graben verlegt werden. Aufgrund der vielerorts gepflasterten und asphaltierten
Flächen und der zum Teil räumlich gedrängten Infrastruktur auf den
Kläranlagen Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf müssen diese Arbeiten durch
eine Tiefbaufirma durchgeführt werden. Die auf der Kläranlage Salierweg
erforderlichen Tiefbauarbeiten sind aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur
und der Platzverhältnisse weniger anspruchsvoll und werden daher im Rahmen
des Blitzschutzauftrags mit ausgeführt.
Um die bereits begonnenen Arbeiten auf der Kläranlage Bad Godesberg
verzögerungsfrei abzuwickeln, wurde auf den bestehenden Rahmenvertrag für
Erd-, Maurer- und Betonbauarbeiten (Vertrag im Rahmen der Wartung und
Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpwerke, BVA-Beschluss vom
19.09.2019, DS-Nr.: 1912259) zurückgegriffen. Mit den Tiefbauarbeiten auf der
Kläranlage Bad Godesberg sind alleine ca. 30 % der Auftragssumme des
Rahmenvertrages (211.970 € netto) gebunden.
Der Umfang der erforderlichen Tiefbauarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und
Duisdorf ist zu groß, um diese Arbeiten ebenfalls über den Rahmenvertrag
abzuwickeln. Durch ein im Januar 2021 beauftragtes Ingenieurbüro wurden der
Leistungsumfang und die Schätzkosten von ca. 365.000 € netto ermittelt. Bei
einer entsprechenden Berücksichtigung der erforderlichen Tiefbauarbeiten
bereits im Rahmen der Planung, wären Kosten in vergleichbarer Höhe zu
berücksichtigen gewesen. Das Versäumnis in der Planungsphase hat
insgesamt keine Mehrkosten verursacht und somit ist kein finanzieller Schaden
entstanden. Die Tiefbauarbeiten auf den Kläranlagen Beuel und Duisdorf
müssen jedoch sehr zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden, damit
keine höheren Kosten durch Stillstandzeiten entstehen.
Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des §82 GO NRW im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung.
30.03.2021 gez. Dörner gez. Haid
Datum Oberbürgermeisterin Ausschussvorsitzende/rSeite 2 von 3

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Vergabeart
X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-815 X VOB VOL bzw. VgV 01.05.2021 bis 31.12.2021 435.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv)/
Finanzposition (investiv)
Co-Kontierung (konsumtiv)/
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung u. Abwasserbeseitigung 521120 6630220
6630230
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de