210401 · Beschlussvorlage
Forschungsbau CSCP am Unicampus Poppelsdorf – Befreiung von den Regelungen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 7621-54
Kerndaten
- Nummer
- 210401
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210401 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Forschungsbau CSCP am Unicampus Poppelsdorf – Befreiung von den Regelungen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 7621-54 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung der BV Bonn am 18.05.2021) Dem Antrag der Universität Bonn auf Befreiung von der Verpflichtung zur Durchführung eines Planungswettbewerbes für die Errichtung eines Forschungsbaus „Zentrum für Nachhaltige Pflanzenproduktion / Centre for Sustainable Crop Production (CSCP)“ am Campus Poppelsdorf sowie dem Verfahrensvorschlag zur Sicherstellung der städtebaulich, architektonischen Qualität wird zugestimmt. Begründung Bereits heute ist im Bereich des Campus Poppelsdorf das Exzellenzcluster „PhenoRob“ der Universität Bonn untergebracht, welches sich mit Robotik und Phänotypisierung für Nachhaltige Nutzpflanzenproduktion beschäftigt. In diesem Zusammenhang beabsichtigen die Universität Bonn in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) als Bauherrin die Errichtung eines Forschungsbaus „Zentrum für Nachhaltige Pflanzenproduktion / Centre for Sustainable Crop Production (CSCP)“ (Forschungsprogrammatik siehe Anlage). Ein entsprechender Förderantrag für die Förderphase 2024 wurde am 28.02.2021 bereits eingereicht. Die Projektkosten werden mit ca. 71,5 Mio € beziffert; die Förderquote durch das Land NRW beträgt 90 %. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW als Fördergeberin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Forschungsbauten in Gebieten mit der Auflage zur Durchführung von Hochbauwettbewerben generell nicht berücksichtigt werden können, da der mit der Abwicklung eines geförderten Forschungsbaus verbundene enge Zeitplan in der Regel nicht mit den für einenSeite 1 von 6 Seite 2 Planungswettbewerb erforderlichen Verfahrensschritten vereinbar ist. Das durch die Universität und BLB identifizierte Baufeld für das o.g. Vorhaben wurde im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7621-54, zwischen Katzenburgweg und Karlrobert-Kreiten-Straße identifiziert (siehe Anlage) Dieses ist das letzte verbleibende Grundstück in ausreichender Größe am Campus Poppelsdorf. Für die Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen der Landwirtschaft, aber auch die übergreifende Zusammenarbeit mit weiteren Instituten an dem Standort ist es optimal und alternativlos. Gemäß den Regelungen des städtebaulichen Vertrages zu o.g. Bebauungsplan zwischen Stadt Bonn, der Universität Bonn und dem BLB NRW sind jedoch hochbauliche Qualifizierungsverfahren, d.h. Planungswettbewerbe im Rahmen der baulichen Entwicklung der einzelnen Baufelder durchzuführen. Eine Öffnungsklausel ermöglicht, dass von der Durchführung von Architektenwettbewerben abgesehen werden kann, sofern schwerwiegende und vor allem wirtschaftlich nicht vertretbare Auswirkungen absehbar sind. Vor diesem Hintergrund und Blick auf die mit der Zuwendung von Fördermitteln verbundenen Maßgaben hat die Universität am 11. März 2021 die Befreiung von der Pflicht zur Durchführung eines Planungswettbewerbes für das Bauvorhaben beantragt. Zur Sicherstellung der für den Campus Poppelsdorf gewünschten städtebaulichen und architektonischen Qualität schlagen Universität und BLB NRW folgende Verfahrensweise vor: Verhandlungsverfahren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb, mit Lösungsvorschlägen 1. Es wird durch den BLB NRW als Bauherr ein Verhandlungsverfahren für Planungsleistungen angestrebt (VgV-Verfahren). Die Leistungen werden an einen Generalplaner vergeben. 2. Nach einer Bewerbungsphase werden drei geeignete Bieter um Erarbeitung von Konzepten aufgefordert. Diese Vorschläge sollen Lösungen darstellen zu den Themen: - Städtebauliche Einbindung - Architektursprache (Fassadengestaltung) - Innere Funktionalität bzw. Darstellung der Laborkonzeption Es wird eine Planungstiefe gemäß der HOAI-Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) angestrebt. 3. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu den Lösungsvorschlägen kann entsprechend festgelegt werden, so dass die architektonische Ausbildung einen höheren bzw. gleichen Stellenwert als das Preiskriterium hat. Es ist daher möglich, dass aufgrund der Gewichtung der Zuschlagskriterien der Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen ist, welches nicht das preislich wirtschaftlichste Angebot beinhaltet. 4. VertreterInnen der Stadt Bonn (Stadtplanungsamt, Städtebau- und Gestaltungsbeirat, Denkmalpflege) wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Sichtweise auf die vorgelegten Entwurfsansätze im Rahmen des Bewertungsgremiums einzubringen. Diese Anmerkungen werden durchSeite 2 von 6 Seite 3 die Empfehlungskommission aufgenommen und berücksichtigt werden. 5. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie im städtebaulichen Vertrag gesicherten gestalterischen und technischen Vorgaben fließen als Maßgaben in die Aufgabenstellung ein. Zudem werden im Vorfeld der Auslobung ggf. weitere Mindest- und Gestaltungskriterien als Rahmenbedingungen für die vorzulegenden Konzepte in Abstimmung zwischen Stadt Bonn und dem BLB NRW festgelegt. Das vorgeschlagene Verfahren wird dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat am 27. April 2021 zur Beratung vorgelegt. Hierbei soll auch die Einbindung von Vertreterinnen des Beirates in das Verfahren bestimmt werden. Universität Bonn und BLB NRW sagen zu, der Verpflichtung zur Durchführung von Architektenwettbewerben auf den verbleibenden Baufeldern nachzukommen. Hierfür sind Planungswettbewerbe (Hochbau) gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) vorgesehen. Anlage/n 1 Beschreibung und Lage des Forschungsbaus (öffentlich)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 2244..0033..22002211 110000 mSeite 6 von 6
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