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210397 · Mitteilungsvorlage

Controlling-Bericht Amt 50 zum Stichtag 31.12.2020

Nummer
210397
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210397
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Controlling-Bericht Amt 50 zum Stichtag
31.12.2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit -
wie vereinbart - halbjährig einen Controlling-Bericht vor. Dieser informiert über
die jeweiligen Entwicklungen auf Ebene der Produktgruppen. Das Controlling
hat vor dem Hintergrund bestehender Prioritäten Handlungsschwerpunkte
entwickelt, die sich in den Berichtsinhalten widerspiegeln.
Anlage/n
1 Controllingbericht Amt 50 zum 31.12. 2020 (öffentlich)Seite 1 von 36

Produktgruppen des Berichtes:
1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
1.05.02 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
1.05.03 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
1.05.06 Förderung der freien Wohlfahrtspflege, der Vereine
und der sonstigen Träger
1.05.07 Unterhaltsvorschussleistungen
1.05.08 Betreuungsstelle
1.05.10 Sonstige soziale Leistungen [Bonn-Ausweis; Bildungs- und
Teilhabepaket; bürgerschaftliches Engagement]
1.05.11 Schwerbehindertenrecht
1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Anlage: Glossar
Amt für Soziales und Wohnen
Controlling
Controllingbericht zum 31.12.2020
44.122 43.834 43.015 40.775 41.108
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
2016 2017 2018 2019 2020
SGB II [RLB hochgerechnet] Asylbewerberleistungsgesetz
Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege [nur öSHT]
Grundsicherung Alter/Erwerbsmind. Hilfe zum Lebensunterhalt
Anzahl der Empfänger/-innen von Sozialtransferleistungen nach den
Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB XII und dem
Asylbewerberleistungsgesetz
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Zielsetzung
Methodische Anmerkungen
Als Anhang zu diesem Bericht ist ein Glossar beigefügt, das kurze Beschreibungen / Definitionen der gebildeten Kennzahlen enthält. Es dient dem
besseren Verständnis der dargestellten Ergebnisse.
Der Controllingbericht informiert über die Ziele des Amtes für Soziales und Wohnen und dokumentiert die Zielerreichung. Controlling versteht sich dabei
als Steuerungsunterstützung. Es gilt, den Entscheidungsprozess durch Bereitstellung von Informationen zu begleiten und zu unterstützen,
Zielabweichungen aufzuzeigen sowie deren Ursachen zu analysieren.
In der Regel handelt es sich bei der Ermittlung der Anzahl von Personen, Bedarfsgemeinschaften und deren Strukturmerkmalen um Daten aus den im
Amt genutzten EDV Fachverfahren. Im SGB II kommen die Daten aus den unterschiedlichen Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit. Diese Daten
werden zentral durch die Bundesagentur erhoben und ausgewertet.
Amt für Soziales und Wohnen
Controlling
Controllingbericht zum 31.12.2020
Grundlage für den Controllingbericht sind die im Amt für Soziales und Wohnen definierten und vereinbarten Ziele und Kennzahlen. Nach wie vor wird der
Zielbaum des Amtes diskutiert und sukzessive weiterentwickelt. Oftmals zeigt sich, dass die definierten Ziele und Kennzahlen nicht ausreichen, den
Prozess und die Ergebnisse in Gänze zu beurteilen. Rahmenbedingungen und / oder Prozesse verändern sich. Daher ist die Weiterentwicklung der Ziele
ein dynamischer und transparenter Prozess.
Vorbemerkungen
Es wird nicht auf alle Produktgruppen des Amtes in diesem Controllingbericht eingegangen. Einige Produktgruppen spielen in ihrer inhaltlichen und
finanziellen Bedeutung eine deutlich untergeordnete Rolle, so dass eine detaillierte Berichterstattung entbehrlich ist.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1.1 Erträge -125.298.100 -136.139.590 8,7% -117.463.552
1.2 Aufwendungen 244.318.823 246.624.187 0,9% 246.728.228
davon Transferaufwand 214.254.050 221.354.299 3,3% 219.533.439
1.3 Ergebnis 119.020.723 110.484.597 -7,2% 129.264.676
2.1 Erträge -40.115.300 -61.288.109 52,8% -40.054.248
2.2 Aufwendungen 96.991.550 88.912.556 -8,3% 89.126.299
davon Transferaufwand 92.929.550 84.710.670 -8,8% 84.951.712
2.3 Ergebnis 56.876.250 27.624.447 -51,4% 49.072.051
3.1 Erträge -55.072.250 -52.065.118 -5,5% -45.851.778
3.2 Aufwendungen 101.398.150 120.481.903 18,8% 118.539.444
davon Transferaufwand 100.926.400 120.063.013 19,0% 118.148.357
3.3 Ergebnis 46.325.900 68.416.784 47,7% 72.687.667
Die deutliche Ertragssteigerung von gut 21 Mio. Euro ist bei der Bundesbeteiligung KdU zu verbuchen. Auch konnten durch die Landeserstattungen Wohngeld gem. § 7 AG-SGB
II NRW Mehreinnahmen in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro erzielt werden. Die Aufwendungen liegen trotz des coronabedingten Fallzahlenanstiegs zwischen März und Dezember
von ca. 1.500 Bedarfsgemeinschaften (hochgerechnete Daten) noch unterhalb des Planansatzes. Ursächlich hierfür waren die zuvor stetig sinkenden Fallzahlen, welche im
Februar 2020 ihren langjährig niedrigsten Stand erreichten.
Die deutliche Abweichung bei den Aufwendungen ist in den Bereichen HzP und EGH insbesondere bei der Integrationsassistenz zu verbuchen. Die entsprechenden
Erstattungen durch das Land (LVR als überörtlicher Träger im Bereich HzP) bzw. Amt 51 (Integrationsassistenz) wurden zum Stichtag erst teilweise geleistet und mindern die
aktuellen Erträge.
1.05.02 - Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Teilergebnis Finanzkennzahl
Alle Produktgruppen Amt 50
1.05.01 - Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
In den Finanzdaten sind nur die Werte berücksichtigt, die in die Budgetverantwortung des Amtes 50 fallen. Leistungen anderer Ämter wie z.B. Personalauszahlungen durch
Amt 10, bilanzielle Abschreibungen, interne Verrechnungen oder nicht budgetrelevante Mieten sind nicht berücksichtigt.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019Teilergebnis Finanzkennzahl
4.1 Erträge -9.527.500 -3.070.104 -67,8% -11.688.653
4.2 Aufwendungen 7.420.100 6.970.500 -6,1% 6.777.506
davon Transferaufwand 7.318.100 6.948.218 -5,1% 6.777.506
4.3 Ergebnis -2.107.400 3.900.396 -285,1% -4.911.148
5.1 Erträge -277.600 -60.350 -78,3% -58.800
5.2 Aufwendungen 192.400 62.642 -67,4% 136.343
5.3 Ergebnis -85.200 2.292 -102,7% 77.542
6.1 Erträge -330.850 -528.223 59,7% -347.298
6.2 Aufwendungen 6.711.473 6.672.041 -0,6% 6.116.226
6.3 Ergebnis 6.380.623 6.143.818 -3,7% 5.768.928
7.1 Erträge -11.306.700 -9.683.247 -14,4% -9.890.515
7.2 Aufwendungen 14.061.000 10.259.998 -27,0% 10.262.279
davon Transferaufwand 13.080.000 9.632.397 -26,4% 9.655.864
7.3 Ergebnis 2.754.300 576.751 -79,1% 371.764
1.05.03 - Leistungen nach dem AsylblG
1.05.04 - Soziale Einrichtungen
Das Ergebnis ist Folge sinkender Zuweisungen von Flüchtlingen nach Bonn und die beschleunigte Durchführung von Asylverfahren. Dadurch verringern sich einerseits die
Erträge aus der Landeserstattung gem. § 4 FlüAG massiv und andererseits mindert sich der Transferaufwand im Leistungsbereich gem. AsylbLG. Das Ausgabeniveau liegt jedoch
insgesamt wegen erhöhter Krankenhilfekosten und der sukzessiven Unterbringung in eigene Wohnungen nur knapp unter dem Planwert.
1.05.06 - Förderung Wohlfahrtspflege, Vereine
1.05.07 - Unterhaltsvorschussleistungen
Das Ergebnis spiegelt die Entwicklungen und Fallzahlen aufgrund der UVG-Reform wider. Der kommunale Anteil der Einnahmen beläuft sich auf 50 % und der kommunale
Ausgabenanteil wurde von 53,33 % auf 30 % reduziert. Aufgrund des bestehenden Bearbeitungsrückstandes und der nur noch langsamen Fallzahlsteigerung liegt der
Prognosewert der Transferausgaben unter dem Planwert.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019Teilergebnis Finanzkennzahl
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019Teilergebnis Finanzkennzahl
8.1 Erträge -1.400 -1.544 10,3% -2.295
8.2 Aufwendungen 63.900 17.865 -72,0% 16.296
8.3 Ergebnis 62.500 16.321 -73,9% 14.001
9.1 Erträge -3.830.850 -5.348.971 39,6% -4.870.232
9.2 Aufwendungen 7.799.700 6.286.184 -19,4% 7.406.486
9.3 Ergebnis 3.968.850 937.213 -76,4% 2.536.254
10.
1
Erträge -1.703.650 -822.434 -51,7% -1.318.084
10.
2
Aufwendungen 1.699.350 1.025.051 -39,7% 1.558.276
10.
3
Ergebnis -4.300 202.617 -4812,0% 240.192
11.
1
Erträge -3.132.000 -3.271.489 4,5% -3.381.649
11.
2
Aufwendungen 7.872.450 5.911.311 -24,9% 6.761.740
11.
3
Ergebnis 4.740.450 2.639.822 -44,3% 3.380.091
Bis auf einige wenige Zuweisungen kommen aktuell keine Flüchtlinge nach Bonn, so dass sich die Wohnsituation der Flüchtlinge in den Unterkünften entspannt hat. Die
niedrigeren Flüchtlingszahlen führen somit zu einem geringeren Aufwandssaldo im Bereich der Sach- und Dienstleistungen.
1.05.08 - Betreuungsleistungen
1.05.11 - Schwerbehindertenrecht
1.10.05 - Wohnen
1.05.10 - Sonstige Soziale Hilfen und Leistungen
Zu den gringen Aufwendungen ist anzumerken, dass die Rechnungslegung der SWB zum Bonnausweis für das vierte Quartal erst im Folgejahr erfolgt. Zudem wurden durch die
Corona-Pandemie seit März deutlich weniger BuT-Leistungen und Bonn-Ausweis-Leistungen abgerufen bzw. in Rechnung gestellt.
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Produktgruppe 1.05.01
Produkt 1.05.01.01
Ziel
1
1.1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) -
hochgerechnet [zum Stichtag] 14.500 14.353 -1% 13.962
2. Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB)* -
hochgerechnet [zum Stichtag] 30.000 30.150 0% 29.788
3. Dichte RLB je 1.000 Einwohner unter 65 Jahre 110,1 112,0 2% 109,8
4. Anzahl der Eingliederungsmaßnahmen § 16a SGB II
[zum Stichtag] 2.075 2.077 0% 2.138
4.1 davon Anzahl Maßnahmen der Kinderbetreuung 40 29 -28% 27
4.2 davon Anzahl Maßnahmen der Schuldnerberatung 415 550 33% 517
4.3 davon Anzahl Maßnahmen der psychosozialen
Betreuung 1.300 1.283 -1% 1.380
4.4 davon Anzahl Maßnahmen der Suchtberatung 320 215 -33% 214
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Erläuterungen Abweichungen
Amt 50 unterstützt die Integration in Arbeit von Langzeitarbeitslosen im Leistungsprozess SGB II (arbeitsmarktpolitischer Ansatz) und sichert die soziale Teilhabe
(sozialpolitischer Ansatz)
Bereitstellung, Koordination und Steuerung von geeigneten kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II zum Abbau von Vermittlungshemmnissen und
der Möglichkeit der sozialen Teilhabe
Aufgrund der hohen Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Integrationskursen ist seit 2017 das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge in die Finanzierung eingestiegen. Ab diesem Zeitpunkt wurden von Amt 50 keine
neuen Maßnahmen bewilligt. Bewilligte Maßnahmen laufen sukzessive aus. In der zweiten Jahreshälfte nahmen
die Bewilligungen leicht zu.
Die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung wird seitens des Jobcenters und der Klienten selbst iniziiert. Wie
im Vorjahr, stieg der Beratungsbedarf in der zweiten Jahreshälfte an.
Die Inanspruchnahme der Suchtberatung wird seitens des Jobcenters und der Klienten selbst initiiert. Im
Jahresverlauf sind die SGB II-Zahlen in den beiden Angeboten Substitutionsambulanz Heerstraße und Fallpool
der Fachambulanz Sucht (beides: Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie) rückläufig gewesen. Gründe sind die
Verlagerung von Kapazitäten in den SGB XII-Bereich und die Aufgabe der Einrichtung Substitutionsambulanz
Heerstraße zum 31.07.2019.
* Die gewünschte Zahl der Leistungsberechtigten (LB) ist zu den Stichtagen dieser Berichtsreihe von der BA nicht lieferbar, da die darin enthaltene Anzahl der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) nicht
hochgerechnet wird. Die revidierten Daten, mit dreimonatiger Verzögerung geliefert, würden das Berichtsergebnis zu sehr verzerren. Zudem liegt die monatlich durchschnittliche Anzahl der SLB bei ca. 50 Personen.
Daher werden nun die hochgerechneten Regelleistungsberechtigten (RLB) zu den Stichtagen abgebildet und nachträglich nicht durch die revidierten Zahlen ersetzt. Die dem Diagramm auf dem Titelblatt zugrunde
liegenden SGB II-Fallzahlen wurden entsprechend angepasst, damit die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt.
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
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Produktgruppe 1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Produkt 1.05.01.01
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
5.
In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften, die durch das Jobcenter zum
Umzug aufgefordert wurden [Jahreswert]
30 20 -33% 36
6. Summe Ausgaben für Unterkunft und Heizung 88.566.000 82.245.687 -7% 81.821.892
7. Ausgaben für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft / Monat [Jahresmittel in EUR] 490 489 0% 477
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Nach dem langjähigen Tiefststand der Fallzahlen im Februar 2020, stiegen diese coronabedingten ab März 2020
spürbar an. Trotzdem lagen die Fallzahlen und die dadurch verursachten Ausgaben im Berichtsjahr immer noch
unter den seinerzeit prognostizierten Planwerten. Zum Vorjahr ist jedoch insgesamt ein leichter Anstieg zu
verzeichnen.
Erläuterungen Abweichungen
Bereitstellung angemessenen Wohnraums für Leistungsberechtigte nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines effizienten Mitteleinsatzes
Es ist zu wenig frei werdender Wohnraum vorhanden.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
(HLU) [zum Stichtag] 1.290 1.164 -10% 1.212
2.
Transferausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt
pro Person avE pro Jahr örtlicher Träger [in
EUR]
7.718 7.900 2% 7.335
3. Anzahl Personen Grundsicherung im Alter /
bei Erwerbsminderung [zum Stichtag] 6.500 6.579 1% 6.031
4. Transferausgaben Grundsicherung pro
Person avE pro Jahr örtlicher Träger [in EUR] 6.692 7.616 14% 6.712
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Grundversorgung nach dem SGB XII
Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts von Personen ohne ausreichendes Einkommen
Erläuterungen Abweichungen
Die Fallzahlen in der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII steigenkontinuierlich an. Die nun zu verzeichnende
deutliche Steigerung der Zunahme hat seinen Grund darin, dass nun die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter
erreichen (Stichwort: Überalterung), aber aufgrund sog. "gebrochener" Erwerbsbiographien kein auskömmliches
Altersruhgeld erhalten, so dass sie ergänzender Leistungen bedürfen. Ganz aktuell ist sicher auch die Corona-Pamdemie
ursächlich, für die ein "erleichterter Zugang" zu den Leistungen gilt, also auch solche Menschen in den Genuss gelangen,
deren Anträge unter "normalen" Bedingungen z. B. wegen übersteigenden Vermögens abgelehnt würden.
Hilfe bei Einkommensdefiziten (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Die aktuell rückläufigen Fallzahlen werden auch damit begründet, dass die Fallübergabe bei Wechsel der Zuständigkeit vom
Jobcenter auf Amt 50 für den Zeitraum bis zum 30.06.2020 coronabedingt ausgesetzt war und auch in der zweiten
Jahreshälfte 2020 nur stark reduziert stattfand, insbesondere seit Beginn des 2. Lockdowns ab November. Anders als in der
Grundsicherung sind die Zuwachsraten im 3. Kapitel des SGB XII aber ohnehin deutlich geringer, da alle zuständigkeitshalber
übernommenen Fälle umgehend dem medizinischen Dienst des Rententrägers übermittelt werden, dessen Feststellungen
dann für die weitere Hifegewährung maßgebend sind. Vielfach wechseln die Personen dann ins 4. Kapitel des SGB XII, in
einigen Fällen werden sie auch an das Jobcenter zurückgespielt, weil der medizinische Dienst, anders als zuvor der
Arbeitsmediziner, verbindlich Arbeitsfähigkeit attestiert hat.
Leistungen des SGB XII sind durch den Gesetzgeber wie auch durch Gerichtsentscheidungen definiert. Dadurch wird der Steuerungsspielraum für die Kommunen zunehmend enger. Darüber hinaus sind soziale
Transferausgaben in hohem Maße von exogenen Faktoren wie der demografischen Entwicklung, der wirtschaftlichen und regionalen Entwicklung oder dem Arbeitsmarkt abhängig. Aus diesem Grund entzieht sich
dieser Bereich weitestgehend kurzfristigen kommunalen Steuerungs- und Konsolidierungsmaßnahmen. Präventive Maßnahmen, wie die Förderung alternativer Wohnformen, die schnelle Vermittlung in Arbeit, die
frühzeitige Erkennung von Problemlagen / Defiziten und deren Beseitigung, könnten idealerweise langfristig zu Konsolidierungspotentialen führen, wenn hierdurch ggf. weniger Menschen auf Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für ALG II Empfänger. Daraus könnten mittel- bis langfristig
vermehrt Leistungsansprüche auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII resultieren, da nicht genügend Rentenbeiträge eingezahlt wurden.
Die Gewährung von Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII findet seit 2014 als Bundesauftragsverwaltung statt; der Bund erstattet 100% der Aufwendungen. In der Praxis sind bisher nur geringe Auswirkungen
der Bundesauftragsverwaltung (etwa durch steuerungsrelevante Maßnahmen wie den Erlass von Verwaltungsvorschriften oder sonstiger Weisungen) erkennbar.Der Nachweis erstattungsfähiger Kosten jedoch ist
mit Verwaltungsaufwand verbunden.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.01
Grundversorgung nach dem SGB XII
Hilfe bei Einkommensdefiziten (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
5. In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften [Jahreswert] 10 5 -50% 13
6. Bedarf für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft pro Jahr [in EUR] 4.950 4.656 -6% 4.848
Erläuterungen Abweichungen
s. Erläuterungen zu 1.
Es ist zu wenig frei werdender Wohnraum vorhanden.
Bereitstellung angemessenen Wohnraums für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII unter Berücksichtigung eines effizienten Mitteleinsatzes
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1.
Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte
gem. § 264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit
(Krankenschein) erhalten haben [Jahresmittel]
580 744 28% 775
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
2020 2019 2018 2017 2016 2015
Durchschnittliche Transferaufwendungen pro Person 6.620 € 7.746 € 8.354 € 8.394 € 6.829 € 5.559 €
Eine Krankenversichertenkarte im Rahmen der Bestimmungen des § 264 SGB V erhalten grundsätzlich nicht krankenversicherte Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe in besonderen und anderen Lebenslagen). Nicht krankenversicherte Personen, die
voraussichtlich für weniger als einen Monat ununterbrochen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, sowie auch nicht krankenversicherte Nichtsesshafte, von denen man zwar annnimmt, dass sie
längere Zeit Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII haben, aber nicht weiß, ob sie sich längere Zeit in Bonn aufhalten werden, erhalten dagegen Leistungen der Hilfen zur
Gesundheit (Krankenhilfe) nach dem V. Kapitel des SGB XII in Form eines Krankenscheins.
Die Ausgaben für Leistungen der Krankenhilfe sind durch die Kommune nicht steuerbar und entwickeln sich nicht analog zu den Fallzahlen, da Abrechnungen der Krankenkassen oder kassenärztlichen
Vereinigungen zum Teil mit erheblichem Zeitverzug einhergehen und unterschiedliche Krankheitsverläufe stark schwankende Kosten verursachen. Siehe hierzu die folgende Tabelle.
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Hilfe bei Krankheit
Sicherstellung einer adäquaten und gleichberechtigten Gesundheitsversorgung nicht krankenversicherter Menschen
Erläuterungen Abweichungen
Der Planwert für den Doppelhaushalt 2019/2020 enthielt nur den Haushaltsvorstand und wurde
zwischenzeitlich angepasst, daher die Abweichung zwischen Plan- und Ist-Wert. Insgesamt ist die Zahl der
nach § 264 SGB V betreuten Leistungsempfänger rückläufig (siehe KRH-Jahresstatistik).
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.03
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl der leistungsberechtigten Personen der
Eingliederungshilfe [zum Stichtag] 2.860 1.135 -60% 1.736
2. Anzahl Wohnberatungen 250 137 -45% 191
3. Anzahl belegte Plätze in Beschäftigungsprojekten 180 129 -28% 147
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Auf Basis der Pflegestärkungsgesetze sowie der Ende 2017 veröffentlichten, überarbeiteten Rahmenstandards
der Wohnberatungsstellen Nordrhein-Westfalen sind die einzelnen Beratungen sehr viel komplexer und
zeitlich aufwendiger geworden. Insofern bildet der in früheren Zeiten bezifferte Planwert nicht mehr die
realen Zielvorgaben ab und kann dementsprechend auch nicht mehr erreicht werden. Hier sollte zu
gegebener Zeit eine Anpassung erfolgen.
Bei den vorliegenden Werten ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der üblicherweise ausschließlich im
Rahmen eines Hausbesuches stattfindenden Beratungen aufgrund der Corona-Pandemie seit März drastisch
heruntergefahren werden musste.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Erläuterungen Abweichungen
Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Vermeidung und Entgegenwirken von Benachteiligungen
im Rahmen einer individuellen Gesamtplanung.
Das Abweichen der Fallzahlen in der EHG ist mit der dritten Reformstufe des BTHG zu begründen. Aufgrund
der geänderten sachlichen Zuständigkeiten innerhalb des SGB IX sind zum Jahreswechsel und unterjährig
zahlreiche Fälle in die Zusändigkeit des LVR übergegangen. Im Verlauf des Jahres 2021 ist mit weiterer
Fallzahlreduzierung zu rechnen.
Die in Rede stehenden Angebote sollen bis Ende des Jahres 2021 in die Zuständigkeiten des LVR überführt
werden. Entsprechende Vorbereitungen laufen bereits seit Beginn des Jahres 2019. Die
Übernahmeverhandlungen laufen u.a. auch pandemiebedingt nur verzögert, was zu einer Zurückhaltung bei
der Platzbelegung durch die Träger führt. Zusätzlich erfolgte in der Pandemie grundsätzlich eine verminderte
Nachfrage durch die Teilnehmenden. Ein platzzahlmäßig umfangreiches Angebot der Intra wurde zum
01.07.2020 seitens des Anbieters in Gänze eingestellt.
Die Maßnahmen der ambulanten Eingliederungshilfe sind entscheidend für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, daher erhalten sie durch die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention auf
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene besonderes Gewicht.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.03
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
4. Anzahl der geförderten Hilfsangebote 59 28 -53% 54
5. Auslastungsgrad der geförderten Hilfsangebote 90% 91% 1% 84%
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Verhütung, Beseitigung oder Milderung einer Behinderung bzw. deren Folgen
Die geförderten Hilfsangebote umfassen u. a. Autismustherapien, Frühförderungen, Arbeitstrainings, Integrationsassistenzen, Beratungen, Sucht-Substitutionen und AIDS-Hilfen.
Erläuterungen Abweichungen
Ab dem 01.01.2020 ist der LVR Träger der EGH für alle Kinder bis zur Einschulung und für alle Erwachsenen.
Daher entfallen von hier Hilfsangebote für Neuanträge ab dem 01.01.2020 im Bereich der Frühförderung,
Assiszenzen im Bereich der Kindertageseinrichtung sowie Hilfsangebote für Autimustherapien für Erwachsene.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.04
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1.
Anzahl leistungsberechtigte Personen Hilfe zur Plfege
örtlicher Träger innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen [zum Stichtag]
1.210 1.273 5% 1.106
2.
Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person
außerhalb von Einrichtungen pro Jahr örtlicher Träger
[in EUR]
6.286 7.810 24% 10.867
3. Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person in
Einrichtungen pro Jahr örtlicher Träger [in EUR] 9.233 12.201 32% 11.621
4. Anteil Personen mit ambulanten Pflegeleistungen an
allen pflegebedürftigen Personen [zum Stichtag in %] 24,1 28,2 17% 19,1
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege
Sicherstellung einer adäquaten Versorgung von pflegebedürftigen Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe "ambulant vor stationär" und deren
Finanzierung
Die Fallzahlsteigerung im ambulanten Bereich resultiert aus in der Vergangeheit fehlerhaften ADV-Eingaben in diesem
Bereich, der Umsetzung der Maßgabe" ambulant vor stationär", sowie der nach Pandemiebeginn wieder anlaufenden
Pflegebegutachtungen durch den MDK und 50-311.
Erläuterungen Abweichungen
Grundsätzlich wird von einem weiteren Zuwachs im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege ausgegangen, da der Grundsatz
ambulant vor stationär, weiter forciert wird.
Grundsätzlich wird in Zukunft von einer Kostensteigerung im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege ausgegangen (siehe
auch Kennziffer 4.). Auch hier kommt u.a. der Ansatz „ambulant vor stationär“ zum Tragen sowie die Tendenz der maximalen
Ausschöpfung qualitativ hochwertiger und umfangreicher Inhalte der einzelnen Leistungskataloge. Die Angebote an
Wohnformen für demenziell erkrankte Personen nimmt bundesweit zu, ebenso zeichnen sich erhöhte Nachfragen nach
Arbeitgebermodellen in der ambulanten Hilfe zur Pflege ab (beides sehr kostenintensive Leistungen).
Die Einführung des PSG III zum 01.01.2017 verursachte - wie in den Vorberichten beschrieben - eine Kostensteigerung.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.04
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
5. Anzahl Personen mit Pflegewohngeld [zum Stichtag] 980 939 -4% 969
6. Transferausgaben Pflegewohngeld pro Person und
Jahr [in EUR] 6.939 6.593 -5% 6.544
7. Anzahl leistungsberechtigte Personen in Tages-,
Nacht- und Kurzzeitpflege 3.600 1.859 -48% 2.184
8. Durchschnittliche Anzahl Belegungstage in Tages-,
Nacht- und Kurzzeitpflege pro Person 11,4 17,6 54% 20,0
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Weiterhin gilt, dass seit Beginn des Jahres 2017 die Investitionskosten rückwirkend zum 01.01.2017 (ggf. auch früher) durch
den LVR neu festgesetzt wurden. Bei der überwiegenden Anzahl der Einrichtungen wurden die Investitionskosten gesenkt,
so dass die Ausgaben insgesamt gesunken sind. Diese Entwicklung war bei der Planung nicht absehbar.
Der deutliche Rückgang der Leistungsberechtigten ist darauf zurückzuführen, dass Corona-bedingt, die Heime nicht geöffnet
hatten.
Bedingt durch die neue Zählweise der Leistungsbezieher ab 2019 (ohne Doppelnennungen) ist diese Kennzahl stark
angestiegen.
Sicherstellung einer adäquaten Versorgung von pflegebedürftigen Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe "ambulant vor stationär" und deren
Finanzierung
Erläuterungen Abweichungen
In Bonn stehen den Bürgerinnen und Bürgern derzeit 44 ambulante Pflegedienste und rd. 3.040 stationäre Pflegeplätze in 38 Einrichtungen zur Verfügung. 2 Einrichtungen ('Haus am Stadtwald' und 'Am alten Poststadion')
sind speziell für jüngere Pflegebedürftige eingerichtet. Stationäre Einrichtungen öffnen sich in das Quartier und bieten neben Kurz- und Vollzeitpflege auch Service-Wohnen oder barrierefreie Wohnungen an, während einige
Wohnungsgesellschaften ihr Angebot um z.B. Demenz-Wohngruppen (zurzeit gibt es 53 Plätze in Bonn) erweitern.
Aktuell ergänzen 175 Tagespflegeplätze (in 12 Einrichtungen) die Pflege zuhause. Der Bedarf in allen Bereichen der Pflege wird unverändert als hoch eingeschätzt. Pflegewohngeld ist eine ausschließlich kommunale Leistung,
über die Investitionen der Pflegeheime refinanziert werden. Die Bewilligung von Pflegewohngeld ist nicht an den Bezug von Sozialleistungen gekoppelt, so dass auch Selbstzahler Pflegewohngeld erhalten können. Unter den
Beziehern von Pflegewohngeld beläuft sich der Anteil der Selbstzahler im Jahresmittel 2020 auf 16,3 %.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.04
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
9. Anzahl der Beratungen Alter und Pflege 2.050 2.605 27% 2.200
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein „offenes“ Angebot. Aktuell besteht ein erhöhter Beratungsbedarf; die
Entwicklung wird weiter beobachtet.
Erläuterungen Abweichungen
Sicherstellung einer optimalen und am Einzelfall orientierten trägerunabhängigen Pflegefachberatung
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Produktgruppe 1.05.03
Produkt 1.05.03.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl der Leistungsberechtigten [zum Stichtag] 1.100 807 -27% 902
2. Transferausgaben bei Einkommensdefiziten pro
Person pro Jahr [in EUR] 4.791 5.507 15% 5.185
Die Zahl der LB sinkt zwar insgesamt, jedoch ziehen vermehrt Leistungsberechtigte aus den günstigeren
Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen um. Somit steigen die Kosten pro Kopf. Ebenso steigt der
Anteil der Personen, die besondere Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen. Beide Faktoren erhöhen die
durchschnittlichen Pro-Kopf-Transferauszahlungen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hilfe bei Einkommensdefiziten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zeitnahe und sachgerechte Sicherstellung des Lebensunterhalts bei Einkommensdefiziten sowie in besonderen Bedarfslagen
Erläuterungen Abweichungen
Bereits im Jahr 2019 war festzustellen, dass die Fallzahlen einen gewissen „Sockel“ gebildet haben. Die
Aufnahmequote der Bundesstat Bonn (für Asylbewerber und unerlaubt eingereiste Ausländer) liegt bei ca. 155
%, sodass Zuweisungen (überwiegend aufgrund Familiennachzug) nur vereinzelt erfolgen. Zudem erfolgt eine
schnellere Abwicklung des Asylverfahrens mit anschließenden dauerhaften Bleiberechten und damit Abgang in
den Rechtskreis des SGB II.
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Produktgruppe 1.05.03 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Produkt 1.05.03.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
3.
Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte
gem. § 264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit
(Krankenschein) erhalten haben [zum Stichtag]
770 467 -39% 567
2020 2019 2018 2017 2016 2015
4.733 € 3.664 € 5.211 € 5.848 € 3.231 € 1.890 €
Hinweis: Für die nach Bonn zugewiesenen Flüchtlinge ist nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 01.01.2016 die Techniker Krankenkasse Hamburg zuständig. Bislang erfolgen Abrechnung und
Mittelabruf beim Amt für Soziales und Wohnen stets mit großer Zeitverzögerung. Der Wert für das erste Halbjahr 2019 hat somit noch keine Aussagekraft, da das Gros der Aufwendungen erst in den
kommenden Monaten gebucht wird. Seit 01.01.2019 werden auch die Leistungsberechtigten mit einer Familienversicherung berücksichtigt.
Durchschnittliche Transferaufwendungen Krankenhilfe pro Person
Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Siehe Erläuterung zu 1.
Erläuterungen Abweichungen
Sicherstellung einer adäquaten Gesundheitsversorgung nicht krankenversicherter Bonner Bürger, die Leistungen nach dem AsylBlG erhalten (< 15
Monate Leistungsbezug).
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Produktgruppe 1.05.06
Produkt 1.05.06.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Summe der Transferauszahlungen in Form von
Zuschüssen [in EUR] 6.729.873 6.677.080 -1% 6.263.090
2. Transferauszahlungen je Einwohnerin und Einwohner
pro Jahr [in EUR] 20,22 20,07 -1% 18,97
3. Anzahl der geförderten Angebote 60 69 15% 65
3.1 davon für die Zielgruppe der Suchterkrankten incl.
Präventionsmaßnahmen 9 9 0% 9
3.2 davon für die Zielgruppe der Wohnungslosen 4 4 0% 4
3.3 davon für die Zielgruppe der Seniorinnen und
Senioren 12 10 -17% 13
3.4 davon für die Zielgruppe der Menschen mit
Behinderung 6 10 67% 6
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Entwicklung einer differenzierten, aufeinander abgestimmten Trägerlandschaft und Angebotsstruktur
Die Steigerung zum Vorjahr (65 Angebote) ergibt sich aus der Erläuterung zu 3.4.
Erläuterungen Abweichungen
Im Berichtszeitraum kam es zu vier Beantragungen zu Angeboten gem. des Behindertenplans, welche nicht
fest beplant werden.
Der Planwert enthält noch die Einrichtung Blumenhof und Seniorenzentren und wird für die kommende
Haushaltsperiode angepasst.
Hierbei handelt es sich um Mittel für freiwillige Leistungen, die für Politik und Verwaltung ein hohes Steuerungspotential beinhalten. Die Mittel werden für unterschiedliche Zielgruppen eingesetzt, wie z.B.
Suchterkrankte, Wohnungslose, Senioren, Menschen mit Behinderung, Bewohnerinnen und Bewohner von Hospizen und Frauen. Darüber hinaus werden auch Angebote der Gemeinwesenarbeit gefördert, die
sich zielgruppenübergreifend an ein breites Spektrum von Bürgerinnen und Bürgern richten.
Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Vereine und sonstige Träger
Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Vereine und sonstige Träger
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Produktgruppe 1.05.07
Produkt 1.05.07.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl der Leistungsberechtigten [zum Stichtag] 5.000 3.719 -26% 3.668
2. Dichte - UVG Leistungsberechtigte je 1.000
altersgleiche Einwohner [in %] 11,2 11,1
3.
Anteil der leistungsberechtigten Kinder an allen
Kindern in alleinerziehenden Haushalten in Bonn [in
%]
38,1 35,9
4. Anteil der Erstattungsunfähigen an den
Unterhaltspflichtigen [in %] 40,0 29,9 -25% 32,5
5. Heranziehungs- bzw. Rückholquote aus Unterhalt [in
%] 13,5 14,6
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Unterhaltsvorschussleistungen
Unterhaltsvorschussleistungen
Sicherung des Mindestlebensunterhalts der Kinder alleinstehender Mütter und Väter durch Vorschüsse und Ausfallleistungen
Hinweis zu Kennzahl 4.: Als erstattungsunfähig gelten die Fälle, in denen der zahlungspflichtige Elternteil seit mindestens einem Jahr ununterbrochen nicht zahlungsfähig ist.
Erläuterungen Abweichungen
Zum Jahreswechsel 291 (7,82 %) offene Anträge. Die Fallzahlensteigerung verläuft langsamer als geplant.
Die Unterhaltseinnahme reduziert sich aufgrund der Realisierung durch das Land NRW für Erstbewilligungen
ab 01.07.2019.
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Produktgruppe 1.05.08
Produkt 1.05.08.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl der Unterbringungen nach BGB 130 101 -22% 70
2. Anzahl der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen
nach BGB 35 34 -3% 24
3. Anzahl der Betreuungsgerichtshilfen 1.650 1.698 3% 1.586
4. Anzahl der rechtlich betreuten Personen [zum
Stichtag] 4.300 4.407 2% 4.467
5. Anzahl der Betreuungsbeziehungen [zum Stichtag] 4.450 4.293 -4% 4.653
6. Dichte - rechtlich betreute Menschen je 1.000
Einwohner [in %] 13,5 13,2 -2% 13,2
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen
Sicherstellung der Qualität und Quantität der Betreuungsleistungen
Erläuterungen Abweichungen
Auf die Anzahl der Unterbringungen nach BGB kann von Seiten der Betreuungsstelle nur im Vorfeld zur
Anordnung der Maßnahme durch den rechtlichen Betreuer Unterstützung zur Vermeidung geleistet
werden. Darüber hinaus leistet individ. Unterstützung, Information und Schulung im Rahmen der
Querschnittsangebote sowie gegenüber Multiplikatoren (Ärzten, Pflege) einen Beitrag zur Verringerung
der Zahlen.
Das Betreuungsrecht umfasst die rechtliche Vertretung volljähriger Menschen durch rechtliche Betreuung und vorsorgende Verfügungen (z.B. Vollmacht und Patientenverfügung). Steuerung durch die
Betreuungsstelle ist vorrangig in folgenden Aufgabengebieten möglich:
1. Bei der Prüfung "des Erforderlichkeitsgrundsatzes" (Nachrangigkeit der Betreuung gegenüber anderen Hilfen)
2. Betreuervorschlag: a) "Ehrenamt vor Berufsbetreuung"; zielgerichtete, durch die Betreuungsbehörde koordinierte und aus städtischen Mitteln finanzierte Werbung, Schulung, Beratung von
ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten durch die 3 Bonner Betreuungsvereine. b) Erstvorschläge der Berufsbetreuer gegenüber dem Amtsgericht. (Steuerung hinsichtich der vor Ort benötigten
Fachlichkeit bzw. des Bedarfs. (Fortbildung, Schulung, Jahresgespräche für Berufsbetreuer werden angestrebt.)
3. Unterstützung der "Betreuungsinfrastruktur" durch gezielte Fortbildungs- und Informationsangebote für Fachleute, beispielsweise Pflegefachkräfte, Einrichtungsleiter/-innen, teilweise in Verbindung
mit Berufsbetreuung, zu Themen wie: "Freiheitsentziehende Maßnahmen" und anderes. (Aufgrund der Personalsituation derzeit nur eingeschränkt möglich!)
4. Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards durch Arbeitskreise, Vernetzung der unterschiedlichen "Akteure".
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Produktgruppe 1.05.08
Produkt 1.05.08.01
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
7. Anzahl der Nutzer von Querschnittsangeboten 675 180 -73% 327
8. Anzahl der Einzelfallberatungen und Unterstützungen 700 640 -9% 562
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Unter dem Begriff der Querschnittsaufgaben werden allgemein die Tätigkeiten der Betreuungsbehörde verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Behördenbetreuer und auch nichts
mit der Sachverhaltsaufklärung (Vormundschaftsgerichtshilfe) seitens der Betreuungsbehörde zu tun haben. Beschrieben werden die Aufgaben in den §§ 4, 5 und 6 des Betreuungsbehördengesetzes
(BtBG). Es handelt sich im Einzelnen um die Suche nach geeigneten Betreuern (und deren Benennung ggü. dem Gericht), die Beratung und Unterstützung von Betreuern (incl. Zuführung zur
Unterbringung), die Beratung von Bevollmächtigten, die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die Förderung von Einzelpersonen
und Vereinen im Bereich der Betreuung, das Sicherstellen von Aus- und Fortbildungsangeboten und ggf. nach Landesrecht: Organisation einer Betreuungsarbeitsgemeinschaft.
Auf Grund der Coronapandemie mussten etliche Fortbildungsangebote wegfallen. Angebote per
Videokonferenz sind ab dem 3. Quartal gemacht worden.
Auf Grund der seit Jahren durch Langzeiterkrankung u.a. sehr angespannten Personalsituation sowie der
Coronapandemie und der sich daraus ergebenen gesetzlichen Vorgaben fanden möglicherweise weniger
Bürger/innen den Zugang zu den Beratungsangeboten der Betreuungsbehörde.
Erläuterungen Abweichungen
Sachgerechte Beratung, Unterstützung, Information, Förderung der Aufklärung / Aktivierung und Teilhabe von Inklusion innerhalb der Kommune
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Produktgruppe 1.05.10
Produkt 1.05.10.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1.
Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz
eines Bonn-Ausweises sind [Mittelwert zum
Stichtag]
30.500 29.107 -5% 31.762
2. Höhe der Transferausgaben für den Bonn-Ausweis
[in EUR] 788.859 1.892.206
3. Transferausgaben je Inhaber eines Bonn-Ausweises
pro Jahr in Zuständigkeit Amt 50 [in EUR] 102,00 27,21 -73% 59,63
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Da die Corona-Pandemie das gesamte Kalenderjahr 2020 solcher Art geprägt hat, dass das gesellschaftliche
Leben gewissermaßen zum Stillstand gekommen ist, steht zu vermuten, dass viele Inhaber*Innen von Bonn-
Ausweisen darauf verzichtet haben, einen eigentlich fälligen Verlängerungsantrag zu stellen, weil sie ohnehin
keine Möglichkeit sahen, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Ursächlich für die im Vergleich zu Vorjahren deutlich niedrigeren Transferausgaben sind vor allem die für den
Verlustausgleich Sozialticket an die SWB in den Quartalen geleisteten Minderausgaben. Die Abrechnung der
Quartale III. und IV. aus dem Jahr 2020 erfolgt erst im Folgejahr.
Bonn-Ausweis: Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Personen, die BAföG Leistungen erhalten und Personen,
deren Einkommen das 1,72 fache des Eckregelsatzes SGB II / XII nicht übersteigt.
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch durch Gewährung von Vergünstigungen über den Bonn-Ausweis
Erläuterungen Abweichungen
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Produktgruppe 1.05.10
Produkt 1.05.10.01
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
4. Anzahl der Einzelleistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket 10.300 10.696 4% 12.531
4.1 Schülerbeförderung 134 118
4.2 Essen 3.189 1.543
4.3 Klassenfahrten 2.031 5.511
4.4 Nachhilfe 662 809
4.5 Schulbedarf 2.271 1.757
4.6 Teilhabe 2.409 2.793
5. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Wochen
[zum Stichtag] 0,10 0,92
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE neu aufgenommene Kennzahl 5 ist unterjährig größeren Schwankungen ausgesetzt. Dies begründet sich hauptsächlich aus den beiden Antragsspitzen in Februar und
August, also jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre. Eine Planzahl gibt es hierzu nicht.
Erläuterungen Abweichungen
Sicherstellung der Bildung und der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen
Familien
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Produktgruppe 1.05.10
Produkt 1.05.10.01
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Ziel
3
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
6.
Anzahl der Freiwilligen, denen
Vermittlungsangebote durch die Freiwilligenagentur
ausgehändigt wurden
500 759 52% 566
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die Steigerung ist auf eine in diesem Jahr besonders hohe Nachfrage zurückzuführen (Corona-
Nachbarschaftshilfe und ähnliches) und auf eine bewusst zurückhaltende Festlegung der Soll-Zahl in
Anbetracht der seinerzeit bestehenden personellen Ressourcen. Zwischenzeitlich konnte eine vakante Stelle in
Vollzeit neu besetzt werden. In der Folge wird für künftige Berichte die Festlegung der Soll-Zahlen noch einmal
überdacht.
Erläuterungen Abweichungen
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Die Freiwilligenagentur kooperiert mittlerweile mit über 200 Trägern. Sowohl durch regelmäßige und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, die Akquise neuer Träger in Verbindung mit der stetigen Aufnahme
weiterer interessanter Angebote als auch der Weiterentwicklung im Bereich der Datenbank (Suche nach und Vermittlung von Freiwilligengruppen) konnten viele Freiwillige konkret angesprochen werden. Die
einmal erfassten Freiwilligen bleiben im Fokus der Freiwilligenagentur (Nachhaltigkeit) und erhalten bei Interesse ebenso neue Vermittlungsangebote.
Seite 25 von 37Seite 26 von 36

Produktgruppe 1.05.11
Produkt 1.05.11.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl der Erstanträge 2.633 2.712 3% 2.645
2. Anzahl der Änderungsanträge 2.800 2.944 5% 2.616
3. Anzahl der Nachprüfungen 1.700 1.550 -9% 1.621
4. Anzahl der Widersprüche 938 1.315 40% 899
5. Durchschnittliche Bearbeitsungsdauer in Monaten 4,9 5,9 21% 6,3
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit reduziert sich kontinuierlich. Seit November 2020 ist eine signifikante
Reduzierung der Berabeitungszeiten sichtbar. Sukzessive konnten die Rückstände abgearbeitet werden.
Dadurch wurden viele "Alt"-Fälle beendet, die insgesamt eine lange Bearbeitungszeit zu verzeichnen haben.
Perspektivisch wird die Bearbeitungsdauer weiterhin sinken. Eine durchschnittliche Berabeitungsdauer von 3
Monaten ist derzeit jedoch unrealisitisch. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer setzt sich aus der
Bearbeitungsdauer für Widersprüche, Erst- und Änderungsanträge zusammen. Widersprüche haben durch die
Einholung der Begründungen und die Vorlage bei der Bezirskregierung Münster (wenn keine Abhilfe möglich
ist) von Natur aus eine längere Bearbeitungszeit als Erst- und Änderungsanträge. Bei den Erstanträgen lag die
durchschnittliche Bearbeitungszeit im Dezember bei 3,48 Monaten. Bei Änderungsanträgen bei 4,29
Monaten. Eine weitergehende Reduzierung der Laufzeiten ist vor Einführung der eAkte in 2022 kaum
realisierbar.
Die Zahl der Anträge geht von den Leistungsberechtigten aus und kann kommunal nicht beeinflusst werden.
Die Anzahl der Widersprüche hat sich in 2020 deutlich erhöht, da durch die Aufstockung des Personals
wesentlich mehr Feststellungsbescheide erstellt wurden. Mehr Feststellungsbescheide bedeuten
zwangsläufig auch mehr Widersprüche. Die erledigten Erstanträge sind um 21 % gestiegen. Die erledigten
Änderungsanträge sind um 30 % gestiegen.
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Menschen mit Behinderung soll durch eine sachgerechte Entscheidung die Durchsetzung ihrer gesetzlichen Rechtsansprüche auf Nachteilsausgleiche ermöglicht
werden (Schwerbehindertenausweis)
Erläuterungen Abweichungen
Die Kennzahl ist abhängig von den Erkrankungen, die dem festgestellten Grad der Behinderung zugrunde
liegen. Somit ist sie kommunal ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer auskömmlichen
Personalgestellung und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Steuerung der quantitativen und
qualitativen Bearbeitung beeinflussbar.
Im Schwerbehindertenrecht besteht nur ein eingeschränktes kommunales Steuerungspotential, da die Leistungserbringung antragsabhängig ist. Beteiligte am Verfahren sind, neben den Antragstellern und
dem Amt für Soziales und Wohnen, niedergelassene Ärzte, der ärztliche Dienst sowie sonstige Gutachter. Alle Prozessbeteiligten können die Bearbeitungsdauer erheblich beeinflussen, so dass trotz der
Planunterschreitungen bei der Anzahl der Anträge und Vorgänge, die geplante durchschnittliche Bearbeitungsdauer nicht annähernd eingehalten werden kann. Seit der Kommunalisierung des
Schwerbehindertenrechts haben sich einige Rahmenbedingungen verändert, die Auswirkungen auf die Personalbedarfsbemessung haben können. Der Personalbedarf wurde im Rahmen einer
Personalbedarfsberechnung ermittelt. Derzeit läuft ein Bewerbungsverfahren zur Besetzung der vakanten Stellen.
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Produktgruppe 1.05.11
Produkt 1.05.11.01
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
6. Anzahl durchgeführter Kündigungsschutzverfahren 84 75 -11% 67
7. Anzahl der gütlichen Einigungen im
Kündigungsschutzverfahren 6 5 -17% 2
8. Anzahl der Präventionsmaßnahmen § 84 SGB IX 23 15 -35% 41
9. Anzahl Verfahren betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) 10 15 50% 30
10. Personen, die einen behindertengerechten
Arbeitsplatz erhalten haben 150 178 19% 132
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Erläuterungen Abweichungen
Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
Ziel der Fachstelle ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten herbeizuführen, d.h. Hinwirken auf die Rücknahme des Kündigungsantrages, einen Änderungsvertrag oder auf einen
Aufhebungsvertrag. In Fällen, in denen der Kündigungsgrund mittelbar im Zusammenhang mit der anerkannten Schwerbehinderung steht und der Arbeitgeber seiner Präventionsverpflichtung nicht
nachgekommen ist, kann die Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (d.h. finanzielle Hilfen in Form von personeller Unterstützung, Arbeitsplatzbetreuung, leidensgerechte
Arbeitsplatzausstattung, Minderleistungsausgleich durch das Integrationsamt) das Verfahren positiv beeinflussen und den Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung bewegen. Der Arbeitgeber wird
grundsätzlich darauf hingewiesen, dass vor einer Kündigung alle zumutbaren Maßnahmen (z.B. Arbeitsplatzanpassung, Arbeitsplatzwechsel, Umorganisation von Arbeitsabläufen) ergriffen sein müssen, um
das Arbeitsverhältnis zu erhalten.
Die Anzahl der durchzuführenden Kündigungsschutzverfahren hängt von der Anzahl der beim Integrationsamt
Köln eingehenden Anträge ab und ist daher nicht planbar. Eine gütliche Einigung wird jedoch immer
angestrebt. Die Corona Pandemie hat zu einem Anstieg der Kündigungen beigetragen, jedoch nicht so hoch
wie geplant, da mehr Arbeitsplätze bedarfsgerecht ausgestattet wurden und dies zu weniger Ausfallzeiten
und folglich zu weniger Kündigungen führt.
Die Kennzahl ist nicht plan- bzw.- beeinflussbar. BEM-Verfahren werden durch die Arbeitgeber mitgeteilt.
Aufgrund der niedrigen Plandaten wirken sich Abweichungen prozentual sehr hoch aus. Ein Anstieg bei den
Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) steht im Zusammenhang mit einem
fortschrittlicheren Gesundheitsmanagement bei den Arbeitgebern.
Die Anzahl der Präventionsmaßnahmen und BEM-Verfahren sind nicht planbar. Aufgrund der Corona
Pandemie wurden jedoch von Arbeitgeberseite aus weniger Verfahren eingeleitet. Ein Grund könnten die
vermehrten Arbeitsplatzausstattungen sein, die die Ausfallzeiten der Arbeitnehmer sinken lassen. Außerdem
konnte die Fachstelle nicht immer teilnehmen, da manche Arbeitgeber eine telefonische oder Teilnahme per
Videocall nicht gewährleisten konnten.
Die Zahl der Förderungen ist abhängig von der Zahl der eingehenden Anträge und somit nicht planbar.
Grundsätzlich wurden mehr Arbeitsplätze für weniger Geld bedarfsgerecht ausgestattet. Ein Grund ist die
vermehrte Homeoffice Tätigkeit aufgrund der Corona Pandemie, welche weniger teuren Ausstattungen
bedarf.
siehe 6.
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Produktgruppe 1.10.05
Produkt 1.10.05.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
1. Anzahl Wohnungssuchender [zum Stichtag] 2.000 1.881 -6% 2.613
2. Anzahl der Vermittlungen von
Wohnungssuchenden 400 264 -34% 296
3. Bestand geförderter Wohnungen 10.000 10.065 1% 9.761
4. Neu geschaffene geförderte Mietwohnungen 168 160
5. Anzahl der ausgegebenen
Wohnberechtigungsscheine 3.000 3.181 6% 3.451
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die Anzahl der antragstellenden Haushalte ist stetigen Schwankungen unterworfen und von daher nicht
genauer zu planen.
Bis 2019 wurde der Bestand geförderter Wohnungen – intern aufgrund einer Absprache zwischen dem Controlling und der Abteilung Wohnen - in der Form erhoben, wie die Wohnungen dem
Wohnungsmarkt realistisch und für breite Bevölkerungsschichten nutzbar zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass Wohnungen, die nach der Einkommensgruppe B gefördert wurden und gefördertes,
selbstgenutztes Wohneigentum außer Betracht blieben, da diese nicht über die Wohnungsvermittlung belegt wurden bzw. werden. Des Weiteren wurden irreführende Zählweisen bereinigt; Zimmer in
Gruppenwohnungen wurden tlw. je als eine Wohneinheit gezählt etc.
Im Umkehrschluss heißt das, dass bisher fast ausnahmslos die der Wohnungsvermittlung zur Verfügung stehenden Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A in die Statistik eingeflossen sind.
Ab 2020 wird, damit von einheitlichen Zahlen ausgegangen wird, vom statistischen Gesamtbestand geförderten Wohnraums ausgegangen. Diese Zahl ist wohnungsgenau und beinhaltet nunmehr
Mietwohnungen für die Einkommensgruppen A und B (nach wie vor ohne gefördertes selbstgenutztes Wohneigentum) und entspricht den Werten aus dem Jahresbericht an die NRW Bank.
So soll außerdem sichergestellt werden, dass die Statistik des Landes und der Stadt Bonn deckungsgleich sind und Rückfragen vermieden werden.
Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Wohnraumversorgung
Versorgung von Haushalten mit Wohnraum, die sich am Markt nicht angemesssen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind
Erläuterungen Abweichungen
Die geringen Aussichten eine geförderte Wohnung zu ehalten, führt vermutlich dazu, dass sich weniger
Haushalte als wohnungssuchend bei der Wohnungsvermittlung vormerken lassen.
Generell gibt es eine geringe Fluktuation im geförderten Wohnungsbestand, so dass auch weniger frei
werdende Wohnungen vermittelt werden konnten.
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Produktgruppe 1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Produkt 1.10.05.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
6. Anzahl der Wohngeldberechnungen 6.300 7.325 16% 6.469
7. Anzahl der Wohngeldbewilligungen 4.400 4.961 13% 4.068
8. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten 2,00 2,45 23% 2,67
Produkt 1.10.05.03
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
9. Anzahl der Wohnungssicherungsmaßnahmen 800 414 -48% 597
10. Belegungsquote städtischer
Obdachlosenunterkünfte [in %] 80,0 89,8 12% 72,7
Die Belegung erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und muss auch kurzfristig ermöglicht werden. Im
letzten Quartal ist die Zahl der Obdachlosen nochmals - im Vergleich zum Vorquartal allerdings nur leicht -
angestiegen.
siehe 6.
Die Planzahl der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer muss zukünftig angepasst werden, da diese zum
größten Teil Faktoren unterliegt, die von der Fachstelle nicht beeinflusst werden können. Trotzdem sei
angemerkt, dass trotz der gestiegenen Antragszahlen die durchschnittl. Bearbeitungsdauer beibehalten
werden konnte. Dies ist insbesondere auf die Arbeitszufriedenheit im Zusammenhang mit der Telearbeit
zurückzuführen.
Verhinderung von drohender Obdachlosigkeit durch Erhalt einer persönlichen und wirtschaftlich angemessenen Wohnung, bei Bedarf Unterbringung in einer
Notunterkunft
Erläuterungen Abweichungen
Durch das coronabedingte Kündigungsverbot bis Ende Juni 2020 erfolgten in der Folge auch weniger
Räumungsklagen. Perspektivisch wird für 2021 mit einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen gerechnet.
Wohnraumsicherung und Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit
Wohngeld
Wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens
Erläuterungen Abweichungen
Das Ergebnis (Wohngeldberechnungen und Wohngeldbewilligungen) für das Jahr 2020 resultiert
insbesondere aus der Wohngeldnovellierung zum 01.01.2020 sowie der gestiegenen Zahl an
Wohngeldanträgen in Verbindung mit der Corona-Krise (Verlust an Mini-Jobs sowie deutliche Zunahme an
Kurzarbeitergeld). Diese Kennzahlen können kommunal nicht gesteuert werden.
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Produktgruppe 1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Produkt 1.10.05.03
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
11. Belegungsquote städtischer Übergangsheime
[Stichtag in %] 80,0 69,1 -14% 47,6
Produkt 1.10.05.04
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
31.12.2020 31.12.2020 Plan/Ist zum
31.12.2020
31.12.2019
12. Anzahl durchgeführter Bestands- und
Nutzungskontrollen 1.000 997 0% 1.048
Erläuterungen Abweichungen
Die Belegungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, da durch Schließungen viele Plätze
weggefallen sind und die Bewohner auf andere Objekte verteilt wurden. Gleichzeitig wurde die Höchstzahl
der freien Plätze auf einen möglichst realistischen Wert bei entspannter Belegung reduziert, dies dient zur
Reduzierung möglicher Konfrontationen bei nur geringer Privatsphäre.
Steuerung im (sozialen) Wohnungsbau
Kontrolle des Wohnungsbestandes
Unterbringung in Übergangsheimen, Nutzung anderer Unterbringungsmöglichkeiten und Vermittlung in Wohnraum
Erläuterungen Abweichungen
Wohnraumsicherung und Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit
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Stand: Januar 2021
1.05.01 1. Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine BG
(gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten (LB).
Datenquelle ist die Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Bedarfsgemeinschaften und deren
Mitglieder bzw. Kreisreport, vorläufige Daten.
Erfasst werden alle Personen, die Anspruch auf Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) nach dem SGB II haben. Dazu zählen
Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende
Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die RLB sind untergliedert in erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF).
Datenquelle ist die Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Bedarfsgemeinschaften und deren
Mitglieder bzw. Kreisreport, vorläufige Daten.
Die Kennzahl stellt die Summe der hilfebedürftigen Personen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahre.
[Anzahl Regelleistungsberechtigte am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Einwohnerzahl unter 65 Jahre am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres × 1000]
4. Anzahl der Eingliederungsmaßnahmen § 16 a SGB II Maßnahmen im Sinne des § 16 a SGB II dienen der umfassenden Betreuung und der Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören
die Kinderbetreuung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung und die Schuldnerberatung.
Die Kennzahl stellt die Gesamtzahl der anspruchsberechtigten Personen dar, die im Jahresverlauf eine der vorgenannten Leistungen erhalten
haben.
4.1 davon Anzahl Maßnahmen der Kinderbetreuung Abgebildet werden die Fälle der Kinderbetreuung, die im Sinne des § 16 a Nr. 1 SGB II beraten werden.
4.2 davon Anzahl Maßnahmen der Schuldnerberatung Abgebildet werden die Fälle der Schuldnerberatung, die im Sinne des § 16 a Nr. 2 SGB II beraten werden.
4.3 davon Anzahl Maßnahmen der psychosozialen Betreuung Abgebildet werden die Fälle der psychosozialen Betreuung, die im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II beraten werden.
4.4 davon Anzahl Maßnahmen der Suchtberatung Abgebildet werden die Fälle der Suchtberatung, die im Sinne des § 16 a Nr. 4 SGB II beraten werden.
Die Beurteilung der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Größe der Wohnung als auch auf den Preis.
Es werden nur die Fälle als unangemessen wohnend bei der Abteilung Wohnen erfasst, die durch das Jobcenter Bonn benannt werden.
Die Zählung erfolgt nach Umzug in angemessenen Wohnraum.
6. Summe Ausgaben für Unterkunft und Heizung Die Kennzahl stellt die im Jahresverlauf ausgezahlten gesamten Transferausgaben für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II dar.
[Produktgruppe 1.05.01 SGB II; Sachkonto 546100]
Datenquelle für die geleisteten Ausgaben ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP).
Die Kennzahl stellt die im Jahresdurchschnitt geleisteten monatlichen Transferausgaben für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II ins Verhältnis
zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl an Bedarfsgemeinschaften. Das Ergebnis entspricht dem jahresdurchschnittlichen Monatswert.
[Jahresdurchschnittliche Ausgaben für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II pro Monat ÷ jahresdurchschnittliche Anzahl Bedarfsgemeinschaften]
Datenquelle für die geleisteten Ausgaben ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP), für die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften die
Berichte der Bundesagentur für Arbeit.
7. Ausgaben für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft / Monat [Jahresmittel in EUR]
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
2. Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB)
[hochgerechnet zum Stichtag 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
3. Dichte RLB je 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
5. In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften die durch das Jobcenter Bonn zum
Umzug aufgefordert wurden.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) [hochgerechnet
zum Stichtag 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
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Stand: Januar 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
1.05.02.01 Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII zum
Stichtag erhalten.
Anspruchsberechtigt nach dem 3. Kapitel SGB XII sind Personen unter 65 Jahre, die zeitweise erwerbsunfähig sind und eine EU-Rente auf Zeit
erhalten, die vorübergehend weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und keine Rente beziehen, über deren dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
von über 3 Stunden pro Tag noch nicht entschieden ist oder die Altersrente beziehen und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen. Darüber
hinaus sind Kinder unter 15 Jahren anspruchsberechtigt, die bei Verwandten oder Pflegeeltern leben.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben außerhalb von Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für
Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. -
30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002000, Sachkonto 533110)
[Summe der Ausgaben 3. Kapitel SGB XII avE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte avE]
Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.
Kapitel SGB XII zum Stichtag erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt
sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbständig sicherstellen können.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben außerhalb von Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. -
30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002001, Sachkonto 533110)
[Summe der Ausgaben 4. Kapitel SGB XII avE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte avE]
Die Beurteilung der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Größe der Wohnung als auch auf den Preis.
Es werden nur die Fälle als unangemessen wohnend bei der Abteilung Wohnen erfasst, die durch die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen benannt
werden.
Die Zählung erfolgt nach Umzug in angemessenen Wohnraum.
Die Kennzahl bildet die um den Mietanteil Dritter bereinigten Jahresbedarf für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit
Leistungsanspruch nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe Zum Lebensunterhalt) und dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) im Jahresmittel ab.
[Jahressumme der um Mietanteile Dritter bereinigten Ausgaben für Unterkunft und Heizung ÷ Jahresmittelwert Anzahl Bedarfsgemeinschaften nach
dem 3. und 4. Kapitel SGB XII]
Anzahl Personen, die anspruchsberechtigt nach dem 5. Kapitel SGB XII zum Stichtag sind.
Eine Chipkarte nach § 264 SGB V erhalten grundsätzlich nicht krankenversicherte Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe in besonderen
und anderen Lebenslagen). Nicht anspruchsberechtigt sind im Wesentlichen Personen, die voraussichtlich für weniger als einen Monat
ununterbrochen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Bei nicht krankenversicherten Nichtsesshaften, von denen man zwar annimmt,
dass sie längere Zeit Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII haben, aber nicht weiß, ob sie sich längere Zeit in Bonn
aufhalten, erhalten ebenfalls keine Chipkarte. Diese Personenkreise erhalten einen Krankenschein.
1. Anzahl Personen Hilfe zum Lebensunterhalt [Stichtag 30.06
bzw. 31.12. des Jahres]
2. Transferausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtunen pro Person p.a. örtlicher Träger [in EUR]
3. Anzahl Personen Grundsicherung im Alter / bei
Erwerbsminderung [Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des Jahres]
4. Transferausgaben Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen pro Person
p.a. örtlicher Träger [in EUR]
5. In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften [Jahreswert]
6. Bedarf für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft p.a. [in EUR]
1.05.02.02 1. Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte gem. §
264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit (Krankenschein)
erhalten haben [Jahresmittel]
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Stand: Januar 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
1.05.02.03 1. Anzahl der Leistungsberechtigten Eingliederungshilfe
[Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des Jahres]
Anzahl Personen, die Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII zum Stichtag erhalten. Nicht berücksichtigt wird der Personenkreis, der aufgrund einer
Suchterkrankung Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII erhält, da diese nicht im Fachverfahren AKDN erfasst werden.
2. Anzahl Wohnberatungen [Jahreswert] Die Kennzahl bildet die Anzahl der Wohnberatungen ab, die im Rahmen des barrierefreien Umbaus von Wohnungen durchgeführt wurden.
3. Anzahl belegte Plätze in Beschäftigungsprojekten Die Kennzahl bildet die Beschäftigungsprojekte ab, die das Amt für Soziales und Wohnen bei externen Dienstleistern (Wohlfahrtsverbände) für
Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII fördert.
4. Anzahl der geförderten Hilfsangebote Die Kennzahl bildet die Summe der Einzelangebote / Einzelmaßnahmen ab, die im Rahmen der Eingliederungshilfe bei verschiedenen Trägern
(Wohlfahrtsverbände und freie Träger) finanziert werden. Dazu zählen u.a. Beratungsangebote, Arbeitstraining, Frühförderung, Schulbegleitung,
etc.
5. Auslastungsgrad der geförderten Hilfsangebote Der Auslastungsgrad bildet die Auslastung (Belegung) aller Maßnahmenplätze zum Stichtag ab.
Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen in Form von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII zum Stichtag
erhalten. Es wird nur der Personenkreis in Zuständigkeit des örtlichen Trägers berücksichtigt.
Mit der Hilfe zur Pflege werden pflegebedürftige Personen unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die
Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder teilweise übernommen werden. Leistungen der Pflegekasse sind
vorrangig gegenüber den kommunalen Leistungen.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben außerhalb von Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für
Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. -
30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002033, Sachkonto 533110)
[Summe der Ausgaben 7. Kapitel SGB XII avE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte avE]
3. Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person in Einr. p.a.
örtlicher Träger [in EUR]
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben in Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für Leistungen nach
dem 7. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. - 30.06.) bzw. im
laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002032, Sachkonto 533210)
[Summe der Ausgaben 7. Kapitel SGB XII iE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte iE]
Die Kennzahl stellt die Anzahl der ambulant Pflegebedürftigen ins Verhältnis zu allen (ambulanten und stationären, örtlichen und überörtlichen)
Pflegebedürftigen.
[ambulante Pflegebedürftige am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Summe aller Pflegebedürftigen am 31.12. des Jahres × 100]
5. Anzahl Personen mit Pflegewohngeld [zum Stichtag] Anzahl Personen innerhalb von Einrichtungen, die zum Stichtag Leistungen in Form von Pflegewohngeld nach dem Landespflegesetz NRW erhalten
haben.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben für Leistungen Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz NRW ins Verhältnis zu
der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. - 30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002034, Sachkonto 533990)
[Summe der Ausgaben Pflegewohngeld ÷ durchschnittliche Anzahl Leistungsberechtigte ]
7. Anzahl leistungsberechtigte Personen in Tages-, Nacht-,
Kurzzeitpflege im Jahresverlauf
Anzahl Personen, die zum Stichtag bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss (Investitionskosten) zur Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege nach
dem Landespflegegesetz NRW iVm der Pflegeförderverordnung NRW erhalten haben.
Die Kennzahl beschreibt, wie lange durchschnittlich die Bezieher von Leistungen in Form von Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege in der Einrichtung
verbleiben. Der Wert wird in Tagen ausgewiesen.
[Anzahl der Berechnungstage ÷ Anzahl der Leistungsberechtigten Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
9. Anzahl der Beratungen Alter und Pflege Zu den Beratungen Alter und Pflege gehören Beratungen des Hauses der Bonner Altenhilfe über ambulante Pflegemöglichkeiten,
Heimplatzberatungen und Heimplatzvermittlungen, Pflegebegutachtungen, Beratungen zu Wohnen im Alter / Wohnraumanpassung, Beratung zu
wirtschaftlichen Hilfen für ältere / pflegebedürftige Menschen und deren Angehöroigen sowie Beratungen zu Hilfen im Alltag und
Teilhabeangeboten.
1.05.02.04 1. Anzahl der Leistungsberechtigten Hilfe zur Pflege örtlicher
Träger innerhalb und außerhalb von Einrichtungen [Stichtag
30.06 bzw. 31.12. des Jahres]
2. Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person außerhalb von
Einr. p.a. örtlicher Träger [in EUR]
4. Anzahl Personen mit ambulanten Pflegeleistungen an allen
pflegebedürftigen Personen [Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des
Jahres]
6. Transferausgaben Pflegewohngeld pro Person und Jahr [in
EUR]
8. Durchschnittliche Anzahl Belegungstage in Tages-, Nacht-,
Kurzzeitpflege pro Person
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Stand: Januar 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
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Stand: Januar 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen nach dem AsylbLG zum Stichtag erhalten.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist in § 1 AsylblG festgelegt.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben für Leistungen nach dem AsylblG ins Verhältnis zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl
an Leistungsberechtigten. Berücksichtigt werden nur Finanzen und Personen in Zuständigkeit des örtlichen Trägers, sowohl innerhalb als auch
außerhalb von Einrichtungen.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenaufträge 5003000 - 5003003, Sachkonten 533110 und 533210)
[Summe der Ausgaben ÷ durchschnittliche Anzahl Leistungsberechtigte]
Anzahl Personen, die analog anspruchsberechtigt nach dem 5. Kapitel SGB XII zum Stichtag sind.
Seit dem 01.01.2016 erhalten grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG eine Chipkarte nach § 264
SGB V (Personenkreis mit analoger Anwendung des SGB XII). Einschließlich der familienversicherten Personen (Angehörigen).
In der Kennzahl wird die Jahressumme der Transferauszahlungen für Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände, Träger und Vereine ausgewiesen, die aus
dem Teilergebnis 1.05.06 geleistet wurden.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Produktgruppe 1.05.06, Sachkonto 531800)
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Ausgaben für Zuschüsse in der Produktgruppe 1.05.06 ins Verhältnis zur Einwohnerzahl am 30.06. bzw.
31.12. des Jahres. Das Ergebnis entspricht dem Jahreswert pro Person.
[Gesamtsumme der Auszahlungen für Zuschüsse im TE 1.05.06 ÷ Einwohner am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
3. Anzahl der geförderten Angebote In diesen drei Kennzahlen wird die Anzahl der freiwilligen sozialen Angebote, die das Amt 50 bei Dritten wie den Wohlfahrtsverbänden bezuschusst,
dargestellt.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Produktgruppe 1.05.06, Sachkonten 531500 bis 531800)
3.1 davon für die Zielgruppe der Suchterkrankten incl.
Präventionsmaßnahmen
wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Suchterkrankten
3.2 davon für die Zielgruppe der Wohnungslosen wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Wohnungslosen
3.3 davon für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren
3.4 davon für die Zielgruppe der Menschen mit Behnderung wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Menschen mit Behinderung
Anzahl der Kinder, für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt werden.
Anspruchsberechtigt ist jedes Kind bis zum 12. Lebensjahr, das bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig von seinem
anderen Elternteil Unterhalt erhält. Der Unterhaltsvorschuss stellt folglich eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende dar.
Die Kennzahl stellt die Summe der leistungsberechtigten Personen ins Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl.
[Anzahl leistungsberechtigte Personen am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Einwohnerzahl am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres × 1000]
Mit dieser Kennzahl soll die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder am 31.12. des Jahres ins Verhältnis mit allen Kindern in alleinerziehenden
Haushalten am 31.12. des Jahres gesetzt werden. Die Bildung dieser Kennzahl erscheint notwendig, da beide Bezugsgrößen in einem sinnvollen
Zusammenhang stehen.
[Anzahl der leistungsberechtigten Personen am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Anzahl der Kinder in alleinerziehenden Haushalten am 30.06. bzw.
31.12. des Jahres]
4. Anteil der Erstattungsunfähigen an den
Unterhaltspflichtigen [Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des
Jahres]
Als erstattungsunfähig gelten die Fälle, in denen der zahlungspflichtige Elternteil seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen nicht zahlungsfähig ist.
5. Heranziehungs- bzw. Rückholquote aus Unterhalt Die Kennzahl stellt das Verhältnis aus erzielten Einnahmen aus Unterhalt zu den getätigten Auszahlungen unter Anrechnung von Erstattungen
anderer Gemeinden und Rückzahlungen dar.
1.05.03 1. Anzahl der Leistungsberechtigten [Stichtag 30.06. bzw.
31.12. des Jahres]
2. Transferausgaben bei Einkommensdefiziten pro Person pro
Jahr [in EUR]
3. Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte gem. §
264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit (Krankenschein)
erhalten haben [zum Stichtag]
1.05.06 1. Summe der Transferauszahlungen in Form von Zuschüssen
[in EUR]
2. Transferauszahlungen je Einwohnerin und Einwohner pro
Jahr [in EUR]
1.05.07 1. Anzahl der Leistungsberechtigten [Stichtag 30.06 bzw.
31.12. des Jahres]
2. Dichte – UVG Leistungsberechtigte je 1.000 altersgleiche
Einwohner
3. Anteil der leistungsberechtigten Kinder an allen Kindern in
alleinerziehenden Haushalten in Bonn
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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de